Hans-Michael Maertens

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Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit meinem Beitrag nicht den Versuch unter
nehmen, Ihnen einzureden, dass sich mit diesem Gesetz die finanzielle Situation der Kommunen verbessert.
Das ist schon deutlich gesagt worden. Wir betreiben keinen Etikettenschwindel. Aber das Gesetz ist immerhin geeignet, bei den Beteiligten, nämlich dem Land und den Kommunen, durch Vereinfachung bei der Durchführung des Finanzausgleiches zusätzliche Spielräume zu eröffnen, indem die Landes- und die Kommunalverwaltungen entlastet werden.
Durch Verkürzung und Vereinfachung und die Konzentration von Verwaltungsverfahren bei der Zuweisung von Finanzmitteln an die Kommunen werden Kosten gespart. Das soll, wie auch in anderen Bereichen, durch Deregulierung erreicht werden. Ähnlich den Gesetzen zur Investitionserleichterung soll der vorliegende Gesetzentwurf deregulierend wirken. Er schafft Entlastung auf dem Gebiet der Finanzierungsregelung im Aufnahmegesetz, bei der Ausreichung der Jugendpauschale, der Musikschulförderung und der Förderung der Traditions- und Heimatpflege.
Alle diese Finanzierungshilfen des Landes wurden bislang jeweils gesondert nach speziellen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgezahlt. Diese aufwendigen Einzelverfahren sollen nun in das Finanzausgleichsgesetz integriert werden. Hierdurch können beim Land und bei den Kommunen Einsparpotenziale genutzt werden, da es nunmehr zu einer Verfahrenskonzentration und -verkürzung kommt. Zum Teil sollen die Leistungen in die allgemeinen Zuweisungen einfließen, zum Teil sollen sie aus Gründen der besseren Darstellbarkeit als gesonderte Zuweisungen ausgereicht werden.
Zumindest mittelfristig werden hiervon Rationalisierungseffekte erwartet, von denen überwiegend die kommunale Seite profitieren wird.
Meine Damen und Herren! Es war eigentlich zu erwarten, dass irgendjemand aus der Opposition diesen Entwurf zu einer globalen Kritik des Haushaltes nutzen würde. Ob das an dieser Stelle schon der richtige Zeitpunkt ist, sei dahingestellt. Frau Hüskens hat darauf hingewiesen, dass es letztlich nicht so per se gemacht werden kann, sämtliche Fördermittel und sämtliche Förderprogramme umzustellen und sie der Finanzausgleichsmasse zuzuführen. Sie selbst, Herr Gallert, haben in dem Zusammenhang zwar Ihre Kritik vehement vorgetragen, aber auch einschränkend eingeräumt, dass EU- und Bundesmittel im Verbund mit Kofinanzierung durchaus Schwierigkeiten dabei bereiten, das Ganze in den Finanzausgleich zu geben.
Ich weiß noch nicht genau, was es für Fragen sind. Vielleicht beantworte ich sie.
Ich werde mir die Fragen anhören. Ich bin auf jeden Fall dazu bereit.
Wir setzen also in erster Linie auf eine Verschlankung der Verwaltungsabläufe und gewähren den Kommunen damit einen größeren Handlungsspielraum.
Natürlich wissen alle Beteiligten, dass diese Maßnahmen die Kommunalfinanzen nicht aus der Krise führen. Jedoch ist es angesichts der finanziellen Lage angebracht, alle Möglichkeiten zu nutzen, die den Haushalt in irgendeiner Weise entlasten und zur Vereinfachung und zur Einsparung führen. Darauf sollten wir alle setzen und den Entwurf in den Ausschüssen diskutieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Gallert, ich will versuchen, es Ihnen zu erklären. Zum Ersten: Die Probleme, die im Zusammenhang mit der Umschichtung von Fördertöpfen in den Haushalt der Kommunen existieren - das haben Sie eben selbst eingeräumt -, haben Sie auch nicht in den Griff bekommen.
- Entschuldigen Sie bitte, Herr Heyer, das ist so. Er hat eben selbst gesagt, sonst hätten wir es schon gemacht. Es ist also nicht so einfach.
- Ach, wissen Sie, Herr Heyer, Sie haben auch schon viele Dinge verkündet, die dann nicht eingetroffen sind.
Deshalb machen wir uns lieber gegenseitig keine Vorwürfe.
Herr Gallert, Sie haben sicherlich festgestellt, dass der Gesamthaushalt in diesem Jahr rückläufig ist. Nicht unbedingt beim Komm-Invest-Programm, sondern insgesamt ist der Haushalt rückläufig gewesen. Aufgrund dieser Tatsache ist letztlich die Entscheidung getroffen worden, dass wir dieses Programm erst einmal nicht in den Haushalt einstellen können. Anders kann ich es Ihnen nicht erklären. - Danke.
Das ist auch der einzige wahre Grund, Herr Bischoff. Wir haben darüber gesprochen - auch in meinem Beitrag ist es gesagt worden -, dass es auf beiden Seiten zu einer Vereinfachung und zu Rationalisierungseffekten führen kann und führen soll. Insgesamt gesehen ist natürlich diese Entscheidung relativ spät gefallen, für das Haushaltsbegleitgesetz zu spät. Deshalb ist die Koalition an dieser Stelle angehalten, in einem Spezialgesetz die Gesetzeslage dem Haushalt anzupassen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Gallert, ich bin auch kein Freund von aufgeregten Debatten. Der Antrag, der uns hier zur Entscheidung vorliegt, beschreibt ja auch einen Zustand, der nicht neu ist, sondern eigentlich Routine ist; denn der Zusammenhang zwischen dem aktuellen Haushalt, den wir gerade abarbeiten, und dem Haushalt 2004 wird denjenigen, die Herrn Bullerjahn, Herrn Gallert und auch dem Herrn Minister aufmerksam zugehört haben, auch klar sein.
Es liegt in der Natur der Sache, dass sich ein Haushalt in allen wesentlichen Positionen anlehnt an den Haushalt des Vorjahres. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn man sicher sein kann, dass in diesem Haushalt die Risiken im Griff sind und dass der Soll-Ist-Vergleich eine verlässliche Information darüber gibt, dass der Haushaltsplan einigermaßen real aufgestellt worden ist. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben - darüber haben wir ja hier einiges gehört - verschafft dann einen verlässlichen Überblick über die Richtigkeit der Planansätze.
Herr Bullerjahn, ich glaube nicht, dass Sie erwarten, dass ich an dieser Stelle auf Ihre Analyse eingehe. Das können wir später in den Ausschüssen machen, wenn wir über den Haushalt beraten.
Insofern komme ich zurück auf das, was ich eingangs sagte. Das Verfahren, das Sie hier vorschlagen, ist methodisch richtig. Es ist vernünftig und es führt zu Ergebnissen, die auch wir uns wünschen. Deshalb meine ich, dass die CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmen kann. - Vielen Dank.
Herr Minister, Frau Dr. Kuppe hat festgestellt, dass Sie sich gelegentlich benehmen wie ein Finanzminister. Ich würde Sie ganz einfach einmal bitten, mir mit einfachen Worten, die vielleicht auch Frau Dr. Kuppe versteht,
zu erklären, wie Sie Ihre Verantwortung sehen im Hinblick auf die Finanzen Ihres Hauses und damit des Gesamthaushaltes.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann mich kurz fassen, um meine Zeit
auch auszunutzen. - Alle sind der Meinung, dass die Finanzlage der Kommunen katastrophal ist. Über die Ursachen, die vielfältiger Art sind, wird in unterschiedlichen Nuancen - je nach politischer Couleur - gesprochen.
Aber, meine Damen und Herren von der PDS, ich glaube nicht, dass mit der vorgeschlagenen Änderung der Gemeindeordnung das Problem zu lösen ist. Ich habe auch erhebliche Zweifel, dass die Leistungsfähigkeit der Kommunen und die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Entscheidungsträger mit dieser Gesetzesänderung verbessert werden.
Das Gleiche gilt für die Kommunalaufsichten; denn bei der Vorlage nicht ausgeglichener Haushalte ändert sich hinsichtlich der Beurteilung und Bewertung des Sachverhalts überhaupt nichts. Dazu hat der Innenminister ausführlich Stellung genommen; deswegen möchte ich nicht weiter darauf eingehen.
Die Idee, die Sie hier vortragen, ist nicht neu. Die Koalition hatte ähnliche Vorstellungen. Im Zusammenhang mit dem Haushaltskonsolidierungsgesetz ist im Finanzausschuss auch ein Änderungsantrag der Koalition zunächst vorgelegt, aber von uns selbst verworfen worden, weil wir nach umfangreicher Prüfung festgestellt haben - die Argumente hat Herr Minister Jeziorsky heute noch einmal vorgetragen -, dass durch eine einfache Gesetzesänderung, von einer Ist- in eine Sollvorschrift, nicht einmal ansatzweise die Probleme aller an diesem Prozess der Haushaltsaufstellung und -genehmigung Beteiligten zu lösen sind.
Weil das so ist, haben wir mit einer erneuten Diskussion über dieses Thema ein gewisses Problem, sowohl in der CDU-Fraktion als auch in der Koalition. Es muss vom Ansatz her erkennbar sein, dass eine zielführende Problemdiskussion geführt werden kann, und zwar zu dem Thema, das Sie vorbringen, nämlich ob die Sollvorschrift tatsächlich wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen bezüglich der Gesamtproblematik bringt. Daran muss ich erhebliche Zweifel äußern, schon wenn ich mir Ihre Begründung ansehe.
Die CDU-Fraktion wird einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse nicht widersprechen. Ich möchte allerdings hinzufügen, dass ich bezüglich der Zustimmung oder Enthaltung zu diesem Thema gewisse Probleme habe.
Im Übrigen: Herr Grünert, mit Ihrer Frage an den Innenminister haben Sie ein erstaunliches Problembewusstsein offenbart. Sie wollten wissen, ob sich die Kommunen in einem Konsolidierungszeitraum von sechs, sieben, acht Jahren darauf verlassen könnten, dass sie verlässliche Einnahmen erhielten. Damit haben Sie das Kernproblem genannt. Deswegen ist das, was Sie da vorschlagen, eigentlich nur Kosmetik, meine ich.
Das Gleiche muss ich auch Herrn Polte entgegenhalten. Bei Ihnen habe ich immer das Problem, dass Sie mit guten Absichten an das Rednerpult treten, aber im Grunde genommen über Dinge reden, die gar nicht zur Debatte stehen.
Ich könnte dazu noch andere Dinge äußern, aber ich verkneife mir das heute einmal.
Wie gesagt, ist die Diskussion über dieses Thema im Finanz- und auch im Innenausschuss sowieso nicht zu verhindern. Deswegen werden wir uns dieser Diskussion auch stellen. Ich bin gespannt, ob Sie über die Argumen
te hinaus, die Sie vorgetragen haben, noch bessere finden, die es vielleicht möglich machen, das Thema konstruktiv zu behandeln.
Ja, gern.
Ich antworte Ihnen gern auf Ihre Frage. Im ersten Satz meiner Rede habe ich darauf hingewiesen, dass das Thema Finanzen das Hauptthema ist. Darüber sind wir uns beide schon lange einig.
Aber ich muss Sie jetzt nicht zitieren. Das können wir später in den Protokollen nachlesen. Sie haben in Ihrer Rede nach etwa vier Minuten festgestellt, dass Sie nun endlich einmal zur Sache kommen müssten.
Herr Grünert, die Frage bezieht sich nicht unmittelbar auf das, was wir soeben besprochen haben,
aber sie kommt in die Nähe.
Sie argumentieren mit den Statistiken. Sie sagten, 75 % der Haushalte seien nicht ausgeglichen. Ich möchte die Frage zwar an Sie richten, aber vielleicht sollte sie jeder in diesem Hause für sich beantworten. Sind Sie der Meinung, dass nicht ausgeglichene Haushalte trotz der schlechten Finanzlage so etwas wie ein Naturgesetz sind? Fragen wir uns möglicherweise nicht viel zu selten, wie es den restlichen 25 % der Kommunen gelingt, ihren Haushalt auszugleichen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eben flüsterte mir Herr Lukowitz im Vorbeigehen noch zu: Bei diesem Thema sind die Bürgermeister wohl mehr oder weniger unter sich. - Betroffen sind sie allemal.
Herr Polte, ich muss Ihnen natürlich zunächst einmal zustimmen. Die Sorge um die kommunalen Finanzen treibt uns nicht erst seit heute um und eint uns auch nicht erst seit heute. Wir bemühen uns seit Jahren darum, dass sie auskömmlich sind. Auch Frau Theil hat auf diesen Aspekt abgehoben.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Antragsteller weder im Antrag selbst noch in der Begründung dazu den Versuch unternehmen zu erklären, dass mit diesen Maßnahmen die kommunalen Finanzen erheblich verbessert werden oder dass sie überhaupt verbessert werden. Es ist ein Akt der Vernunft, das Verwaltungshandeln auf den aktuellen Stand zu bringen. Unter diesem Aspekt ist das, bitte schön, auch zu betrachten.
Noch eine Bemerkung zu Frau Theil. Die Fleischbeschau interessiert vordergründig zunächst überhaupt keinen Bürgermeister. Nehmen Sie an dieser Stelle bitte zur Kenntnis, dass ich vor kurzem mit einem Wildfleischer sprach, der mir erklärte, dass die Höhe der Gebühren für die Begutachtung eines Stückes Rehwild in den einzelnen Bundesländern zwischen 50 Cent und 7 € schwankt. Das stimmt einen schon nachdenklich, vor allem dann, wenn man weiß, dass der Amtsarzt für die Begutachtung eines Stückes ungefähr fünf Minuten braucht.
Damit kommen wir in die Nähe dessen, was ich eigentlich ausführen möchte: Die Gebühren müssen zumindest annähernd auskömmlich sein. Insgesamt gesehen ist die Erhebung von Gebühren für alle Bürgerinnen und Bürger zunächst etwas relativ Unangenehmes, vor allen Dingen deshalb, weil das Gebührenwesen mit Sicherheit von den wenigsten durchschaut wird. Ich glaube, auch etliche Kollegen hier im Hause haben damit sicherlich Probleme. Daher ein paar Hinweise zu diesem Thema.
Gebühren werden für Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung oder einer als verlängerter Arm einer Behörde tätigen Institution, zum Beispiel des TÜV, so genannter Beliehener, erhoben. Anders als Steuern zahlt der Bürger die Gebühr für eine von ihm veranlasste besondere Inanspruchnahme der Verwaltung, etwa für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges.
Die Gebühr dient in erster Linie der Refinanzierung des mit der Erbringung der Leistung verbundenen Verwaltungsaufwandes. Vom Gebührenrecht spricht man auch als Abgabenrecht besonderer Art. Würden für einzelne öffentliche Leistungen keine Gebühren verlangt werden, müsste im Gegenzug die Steuerlast für alle Bürger entsprechend höher sein. Hieran wird das Problem deutlich,
sowohl für die Bürger als auch für die Kommunen, für die öffentliche Hand insgesamt. Mehr verursachungsgerechte Gebührenfinanzierung bedeutet also gleichzeitig eine Begrenzung der Steuerlast.
Mit der Gestaltung seiner Gebührenregelungen will das Land Sachsen-Anhalt nicht nur diese, sondern auch andere Ziele erreichen. Die Öffentlichkeit soll dafür sensibilisiert werden, dass staatliche Leistungen nicht umsonst sein können. Sie haben ihren Preis. Dass dieses Verständnis fehlt, kann man landauf, landab immer wieder feststellen. Jeder Bürger, der in einen Kaufmarkt geht, sieht nach, was die einzelnen Dinge kosten. An den Leistungen der öffentlichen Hand stehen grundsätzlich keine Preise. Deshalb sind das Preisbewusstsein und das Verständnis für Kosten im öffentlichen Dienst insgesamt mehr als unterentwickelt.
Wir haben erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Bewusstsein für die Kosten zu schärfen. Es muss natürlich auch festgestellt werden, dass vor jeder Leistung des Staates die offene Hand des Fiskus steht. Auch das ist den meisten Leuten nicht bewusst.
Über die Gebühren soll dem Verursacher ein größerer Teil der durch die Gewährung staatlicher Leistungen entstehenden Kosten auferlegt werden. Die Schärfung des Kostenbewusstseins und der sparsame Umgang mit öffentlichen Leistungen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sind ein wesentliches Ziel. Kostendeckende Gebühren sollen in den Bereichen, in denen staatliche und private Anbieter in Konkurrenz zueinander stehen, für einen fairen Wettbewerb sorgen.
Eine systematische Erfassung von Gebührentatbeständen sowie eine einheitliche Erhebungspraxis zielen auf mehr Gerechtigkeit. Mehr Gebühren und eine geringere Finanzierung der Leistungen über Steuern tragen dazu bei, den Steuerzahler zu entlasten.
Die Allgemeine Gebührenordnung mit ihren zahlreichen Gebührentatbeständen ist der zentrale Kostentarif des Landes Sachsen-Anhalt. Daneben gibt es weitere, besondere Gebührenordnungen des Landes SachsenAnhalt. Für die Gebührenerhebung für im eigenen Wirkungskreis erbrachte Leistungen der kommunalen Körperschaften gelten zum Beispiel das Kommunalabgabengesetz sowie örtliche Satzungen. Hier ist der Zusammenhang zwischen dem, was das Land regeln muss, und dem, was die Kommunen regeln können, gegeben.
An dieser Stelle komme ich zum Schluss und sage, die Kostendeckung kann nicht der alleinige Maßstab für die Festsetzung der Gebühren sein. Am Beispiel des Wildes habe ich Ihnen das erläutert. Dieses Thema muss auch eine Äquivalenzbetrachtung beinhalten. Das heißt, dass die Gebühren erhebende Stelle zugunsten anderer Kriterien, die genauso wertvoll erscheinen können, bewusst auf die Auskömmlichkeit der Gebühren verzichtet. Deshalb, meine ich, ist das insgesamt ein aktuelles Problem, das wir lösen müssen. Ich bitte Sie, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der umfassenden und überzeugenden Argumentation des Herrn Ministers Paqué gebe ich meine Rede zu Protokoll.
Die Notwendigkeit einer Gemeindefinanzreform ist unbestritten, die fast gleichlautenden Anträge der drei Fraktionen sind lebendiger Beweis dafür. In der gestrigen Debatte wurde ausführlich über den Zustand der kommunalen Finanzen gesprochen, sodass ich mir Ausführungen zu dem Sachstand ersparen kann.
Ein paar Bemerkungen zu verteilungspolitischen Aspekten scheinen aber angebracht zu sein. Die Gemeinden erhalten einen Teil der Gewerbesteuer - ca. 72 % -, einen Anteil an der Einkommenssteuer - 15 % - und einen Anteil an der Umsatzsteuer - 2,2 %.
Die Anteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer sind allerdings korrespondierend mit dem Steueraufkommen im Gemeindegebiet. Bei der Gesetzgebung bezüglich dieser Bundessteuern haben die Gemeinden keine Möglichkeit der Mitwirkung. Und: Das Grundgesetz sieht kein Konnexitätsprinzip vor, das heißt, der Bund ist bei Aufgaben- und Kostenverlagerungen auf die Gemeinden nicht zur Sicherstellung der Finanzierung verpflichtet. Deshalb ist eine Reform der Gemeindefinanzierung unerlässlich, um mehr Transparenz und Verantwortung bei der Finanzierung staatlicher Aufgaben auf den verschiedenen Ebenen zu erzielen.
Herr Tullner hat gestern bereits Ausführungen zum Stand der Dinge gemacht. Ich möchte diese Angaben noch ergänzen; denn zur Beurteilung der vorliegenden Anträge muss man etwas mehr wissen.
Zum Zeitrahmen der Gemeindefinanzreform:
November 2001: Ankündigung einer Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen,
März 2002: Einsetzung der Reformkommission,
Mai 2002: konstituierende Sitzung der Reformkommission und Beschluss, zwei Arbeitsgruppen einzusetzen (Kommunalsteuern und Arbeitslosen- und So- zialhilfe),
Oktober 2002: erste Sitzung der Kommission,
voraussichtlich März 2003: Bericht der Arbeitsgruppen an die Kommission,
voraussichtlich Mitte 2003: Bericht der Kommission an die Bundesregierung,
voraussichtlich Ende 2003: Abschluss der entsprechenden Gesetzgebungsverfahren.
Abhängig von dieser möglichen Terminabfolge sollten die vorliegenden Anträge bewertet werden. Die Landesregierung kann ohne Kenntnis von Ergebnissen natürlich
nicht berichten. Ich denke, dass deshalb nur der von der FDP und der CDU vorgelegte Antrag zustimmungsfähig ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch nicht das wiederholen, was bereits gesagt wurde. Der Herr Minister hat im Grunde die wesentlichen Inhalte beschrieben.
Besonders wichtig wird sicherlich die Kontrolle des Sondervermögens sein. Diesbezüglich verweise ich auf die Anlagerichtlinien, die in Ihrem Hause noch erarbeitet werden müssen. Diese werden sicherstellen müssen, dass Transparenz und Offenheit hinsichtlich des verwalteten Vermögens gewährleistet sind und dass auch die Erreichung der Anlageziele, nämlich Sicherheit, Rendite und Liquidität, durch diese Anlagerichtlinien ermöglicht wird.
Ich möchte an dieser Stelle eine Bemerkung zu der Begründung des Gesetzentwurfes machen, die mir an einer Stelle etwas pikant erscheint. Es wird darauf verwiesen, dass man erwartet, dass der aus einer Vermögensverwaltung durch Dritte resultierende Ertrag auch unter Berücksichtigung der hierfür anfallenden Kosten den Ertrag aus einer eigenen Verwaltung übersteigen wird. Zum anderen geht die Landesregierung davon aus, dass das Risiko geringer sei, wenn Dritte diese Mittel verwalten.
Wenn ich diese Begründung wörtlich nehme und richtig verstanden habe, so hat man im Ministerium gewisse Zweifel daran, dass man mit dem Vermögen richtig umgeht und das Risiko im Griff hat. Vielleicht kann man das einmal klarstellen. - Danke sehr.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Landtag hat gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung alle zwei Jahre über das Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes zu beschließen. Dazu liegen Ihnen in den genannten Drucksachen zwei Anträge der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP zur näheren Ausgestaltung des Verfahrens für die Jahre 2001 und 2002 vor.
Zunächst ist festzulegen, dass die Rechnung des Landesrechnungshofs gemäß § 80 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung mit der Haushaltsrechnung durch das Ministerium der Finanzen vorzulegen ist. Auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes benennt der Landtag zwei Mitarbeiter aus dem Prüfdienst, denen die vorbereitende Prüfung übertragen wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Finanzausschuss mitgeteilt.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und der Vorsitzende des Unterausschusses Rechnungsprüfung werden beauftragt, die Jahresrechnungen 2001 und 2002 des Landesrechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter auf dieser Grundlage zu prüfen und den Beschluss zur Entlastung gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung vorzubereiten.
Ich gehe davon aus, dass der Landtag diesem Verfahren zustimmt. Wenn dies geschehen ist, ist anschließend über den Vorschlag abzustimmen, die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes Herrn Eschenbach und Herrn Kirchhoff mit der vorbereitenden Prüfung zu beauftragen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte darum, beiden Anträgen zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Gallert, ich habe geglaubt, als Sie nach vorn gekommen sind, dass Sie der etwas dürftigen Begründung, die schriftlich vorliegt, noch ein paar substanzielle Verstärkungen hinzufügen. Aber was ich herausgehört habe aus Ihrer wortreichen Tirade ist nur der Schmerz über eine verlorene Wahl.
Ich wünsche mir dazu eigentlich nur eines: dass Sie sich möglichst lange Ihre Wunden lecken. Dann haben Sie nicht so viel Zeit für andere Dinge.
Das Informationsbedürfnis der PDS soll durch die Behandlung dieses Antrages in keiner Weise geschmälert werden. Aber es muss natürlich ein vernünftiges Motiv hinter diesem Antrag erkennbar sein, und das sehe ich einfach deshalb nicht, weil Sie ja offene Türen einrennen. Die Beratungen zum Haushaltssanierungsgesetz sind doch untrennbar mit dem Stellenplan verbunden. Sie, Herr Gallert, können mir nicht einreden, dass man vorher exakt ein Personalkonzept bis in alle Einzelheiten durchgerechnet haben muss, um dann endlich darangehen zu können, den Haushalt zusammenzustellen. Das gehört zusammen.
Es ist nicht einzusehen, dass sich all diese Ausschüsse, die Sie hier vorschlagen, in kürzester Frist zweimal mit dem gleichen Thema beschäftigen. Insofern ist auch die
Begründung, dass Klärungsbedarf und Eilbedürftigkeit bestehen, äußerst dünn.
Der Report, den Sie hier zitiert haben, ist für uns eine Entscheidungshilfe, die aber weder von den Koalitionsfraktionen noch von der Landesregierung wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird. Man wird sehen, ob sich daraus Handlungskonzepte entwickeln lassen. Genau das haben wir vor.
Wie gefährlich es ist, so etwas zu einem Dogma zu entwickeln, das sieht man zum Beispiel an dem Bericht der Hartz-Kommission. Ich kann mir schon vorstellen, dass man bei einer 1:1-Umstzung alle Beteiligten vor erhebliche Probleme stellen würde. Also warne ich davor, so ein Konzept unkritisch zu übernehmen.
Die Frage der Verbindlichkeit eines Konzepts, das im Kabinett beschlossen wurde, verbietet sich eigentlich von selbst. Denn Haushaltsfragen und alle damit in Verbindung stehenden Fragen unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt des Parlaments. Da können Sie in der Öffentlichkeit rätseln, was Sie wollen: Was hier in den Gremien und im Landtag beraten und beschlossen wird, das ist verbindlich; alles andere dient der Wahrheitsfindung und der Entscheidungsvorbereitung.
Insofern, meine ich, muten Sie uns allerhand zu.
Ich sehe auch keine großartigen Widersprüche in den Äußerungen der Agierenden im August und im September. Es ist lediglich erkennbar, dass hier unterschiedliche Informationsniveaus und Informationsstände dazu geführt haben, dass sich der eine oder andere geäußert hat.
- Ja, ich finde das schön, dass Sie auch einmal über mich lachen. - Es ist natürlich klar, dass ein Punkt erreicht werden muss, an dem alle den gleichen Informationsstand haben. Das wird der Abschluss der Haushaltsberatungen sein. Dann wird auch ein Papier vorliegen, dem wir auf jeden Fall zustimmen können. Ob Sie das dann noch tun, ist eine ganz andere Frage. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion kommt völlig unverdächtig da
her Wenn man auf die Begründung verzichtet, dann ist man sogar geneigt, dem zuzustimmen.
Aber die Begründung bezieht sich auf Ereignisse in der Stadt Bernburg. Was aus unserer Sicht weitaus schlimmer ist, sie rückt zwei angesehene Politiker des Landes aus meiner Partei in die Nähe von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. Aus diesem Grund ist es
- wissen Sie, Frau Sitte, lassen Sie mich erst einmal ausreden und denken Sie erst einmal ein wenig nach; dann können Sie mir eine Frage stellen -
notwendig, dass sich die CDU-Fraktion dazu äußert.
Ich möchte nunmehr etwas dazu sagen, wie sich die Situation zurzeit in Bernburg darstellt. In dem Asylbewerberheim in Bernburg leben derzeit etwa 290 Personen. Davon sind 79 Asylbewerber; 215 Anträge von Ausländern, von denen sich zurzeit 15 in Haft befinden, sind abgelehnt worden.
Das Asylbewerberheim ist nach Aussagen der Polizei, des Landkreises und von Straßensozialarbeitern das Zentrum des Drogenhandels. Dabei geht es vor allem um harte Drogen.
Zurzeit gibt es in Bernburg insgesamt 104 schwer Drogenabhängige im Alter von zwölf bis 20 Jahren; der Hauptteil liegt zwischen 16 und 20 Jahren. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein.
Der SPD-Landrat hat in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Drogenprävention den Bereich um das Asylbewerberheim zu einer jugendgefährdenden Zone erklärt. Aus diesem Grund ist jede Verharmlosung der Situation unangebracht.
Wenn Sie, werte Frau Bull, am 26. Oktober 2001 in Bernburg eine Drogenkonferenz veranstalten unter dem Motto „Wir suchen das Gespräch. Wir wollen euch verstehen, aber nichts verbieten“, dann offenbart das ein Problemverständnis, das der Sache nicht gerecht wird.
Toleranz ist ein hohes Gut, sie wird aber pervertiert, wenn man sie mit Beliebigkeit verwechselt.
Dass die Menschen in Bernburg angesichts dieser Situation sauer sind, ist verständlich. Das rechtfertigt allerdings nicht, alle Asylbewerber unter Generalverdacht zu stellen oder einen solchen Ausdruck für das Heim zu gebrauchen. Darin stimmen wir mit der PDS-Fraktion absolut überein.
Die Mehrheit der Heimbewohner leidet selbst unter dem Zustand der Stigmatisierung. Die Menschen in Bernburg sind nicht ausländerfeindlich, auch nicht latent ausländerfeindlich und schon gar nicht rechtsextrem. Sie erwarten von Politikern keine rhetorischen Lichterketten, sondern schlicht und einfach für ihre Steuern Schutz vom Staat gegen Drogendeal und Beschaffungskriminalität.
Ich möchte nun ein wenig auf das eingehen, was Sie andeutungsweise den beiden Herren, dem Herrn Landtagspräsidenten und dem Herrn Innenminister, nahe legen. In dieser Debatte wird bei einem laufenden Ermittlungsverfahren dem Urteil des Gerichts vorgegriffen, obwohl niemand der Sprecher in der Versammlung anwesend war und den Kontext, in dem dieser zu missbilligende Begriff gebraucht wurde, kennt. Die öffentliche Verdammung eines Fehlverhaltens, wie es tatsächlich oder nur vermeintlich geschehen ist, wird bereits vollzogen, bevor das Ermittlungsverfahren den Erfordernissen des Rechts und des Rechtsstaates zum Schutze des Einzelnen Genüge tun kann.
Immer wenn die Moralisierung und Skandalisierung dem Recht vorauseilt, wird es problematisch. Denken Sie an Sebnitz, an die Düsseldorfer Synagoge oder das mit einem Hakenkreuz bemalte Mädchen. Eine die Rechtsordnung achtende Moralität fragt zunächst in Gelassenheit und Achtung den Beschuldigten nach den Gründen seines Verhaltens und nach den rechtfertigenden Erwägungen - vor dem eigenen Urteil, schon gar vor dem öffentlichen Urteilsspruch. Eine diesen Rechtssatz beachtende Moralität legt sich selbst Mäßigung auf. Insbesondere ein Landtagspräsident und ein Innenminister haben sich angesichts eines laufenden Ermittlungsverfahrens zurückzuhalten. Das muss auch die PDS akzeptieren.
Ich könnte hier noch einige Dinge anführen, aber mir ist vor allen Dingen noch eines zu sagen wichtig, bevor meine Redezeit zu Ende ist.
Auf der Drogenkonferenz der PDS am 10. September dieses Jahres in Bernburg äußerte eine Frau dem Pressebericht zufolge: „Ich kann nicht verstehen, dass man Herrn Marsch angreifen kann.“ Er habe doch nur ausgesprochen, was viele denken: Vor dem Asylbewerberheim werden unsere Jugendlichen vergiftet. Sie finde den Ausdruck „Bazillenmutterschiff“ nicht schlimm, würde sie doch noch ganz andere Worte dafür finden. Diese Äußerung bekräftige nicht nur die Aussage von Herrn Marsch, sondern verstärke sie noch. - Sie blieb jedoch von Herrn Bull unwidersprochen; sie saß nämlich daneben.
- Ich beziehe mich hier auf einen Zeitungsbericht und nehme das erst einmal so hin.
Ich habe das Licht schon gesehen. - Ich möchte also aus diesen Gründen und vor allen Dingen auch weil dieser Antrag in seiner Begründung wirklich an die Substanz geht, sagen, dass wir diesen Antrag ablehnen. Das ist gleichzeitig auch die Erklärung für unseren Alternativantrag.
Gleiches gilt auch für den Ausschuss für Finanzen. Möglich ist es schon deshalb, weil man sich im Vorfeld auf eine Lösung verständigt hat.