Die Bundesregierung will die Neuausrichtung der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik in Modellregionen exemplarisch darstellen. Die ausgewählten Projekte sollen die Schwerpunkte „Multifunktionale Landwirtschaft in der Region”, „Erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung in Brennstoffzellen” sowie „Bahnverkehr in der Region” umfassen.
Nach aktuellen Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sind im Agraretat 2002 insgesamt circa 12,5 Millionen Euro für die Förderung von bis zu zehn Modellregionen für die Agrarwende vorgesehen.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Kann sie Aussagen darüber treffen, inwieweit sich Projekte oder Regionen in Brandenburg für die vom Bundesministerium vorgesehenen Modellregionen beworben haben bzw. ob sie bereits bestätigt sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung verschiedene selbstständige Pilotprojekte initiiert, wobei ein Pilotprojekt auf die multifunktionale Landwirtschaft in den Regionen gerichtet ist. Gesonderte Pilotprojekte befassen sich mit dem Bahnverkehr in den Regionen und mit erneuerbaren Energien. Unter dem Motto „Regionen aktiv - Land gestaltet Zukunft” hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zu einem Wettbewerb aufgerufen. Dabei soll in bis zu 15 Modellregionen gezeigt werden, wie die Anforderungen der Verbraucher an die Landwirtschaft stärker als bisher berücksichtigt werden können und welche neuen Wege in der ländlichen Entwicklung möglich sind.
Der Wettbewerb läuft dreistufig. In der ersten Phase waren von den verschiedenen interessierten Regionen Visionen ihrer regio
nalen Entwicklung einzureichen. Daran beteiligten sich 200 Regionen, darunter 22 Regionen aus Brandenburg. Eine unabhängige Jury wählte bundesweit 33 Regionen, darunter 3 Regionen aus Brandenburg, für die zweite Stufe aus. Diese Brandenburger Regionen sind der Spreewald, Barnim-Uckermark und BerlinOderland.
In der zweiten Stufe, die bis zum 28. Februar dieses Jahres abzuschließen ist, sind durch die ausgewählten Regionen Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und einzureichen. Von diesen werden wiederum von der Jury bis zu 15 Regionen ausgewählt, die an der dritten Stufe der Umsetzung der Entwicklungskonzepte teilnehmen. Für die Umsetzung werden seitens des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bis 2003 je Modellregion und Jahr bis zu 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Die Auswahl der letztlich zu fördernden Regionen und der Start der Umsetzungsphase erfolgen im März 2002.
Es sei darauf hingewiesen, dass es sich um einen Bundeswettbewerb handelt und die Länder weder an der Auswahl der Regionen noch an der Finanzierung des Projektes beteiligt sind. Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir kommen damit zur Frage 1034 (Organi- sierte Kriminalität - Gegenmaßnahmen der Justiz). Sie wird von Frau Richstein gestellt.
Erst die Umsetzung lageangepasster Bekämpfungsstrategien ermöglicht eine nachhaltige Zurückdrängung der organisierten Kriminalität. Von wesentlicher Bedeutung ist hierbei die Beachtung der Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren mit OK-Relevanz. Neben der Polizei ist hierbei insbesondere auch die Justiz gefordert.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden vonseiten der Justiz getroffen, um Besonderheiten bei der Bearbeitung von OK-Verfahren Rechnung zu tragen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Richstein, die vielfältigen Maßnahmen der Justiz zur effektiven Bekämpfung der organisierten Kriminalität setzen auf verschiedenen Ebenen an. Ich möchte einige Beispiele nennen.
1. Mit Verfügung vom 21. Dezember 2001 habe ich die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche bestimmt und eine Außenstelle in Eberswalde, also am Sitz des Landeskriminalamtes, eingerichtet. Damit werden jetzt nicht nur alle Verfahren mit OK-Relevanz, sondern zusätzlich alle Geldwäscheverfahren in Brandenburg zentral geführt. Dies ist auch mit Blick auf den Kampf gegen den Ter
2. Eine herausragende Bedeutung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat die Abschöpfung von kriminellen Gewinnen aus Straftaten der organisierten Kriminalität. Zu diesem Zweck sind Dezernenten der Schwerpunktabteilung in Frankfurt (Oder) in einem vierwöchigen Lehrgang in diesem Bereich der Kriminalitätsbekämpfung besonders geschult worden.
3. In einem gemeinsamen Erlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Finanzen und meines Ressorts aus dem Jahr 2000 ist eine erweiterte Indikatorenliste zur Erkennung OK-relevanter Sachverhalte für das Land Brandenburg in Kraft gesetzt worden. Die Präzisierung und Erweiterung dieser von Justiz und Polizei erarbeiteten Indikatorenliste sowie deren bundesweite Akzeptanz erleichtern das Erkennen von OKStrukturen und länderübergreifende Ermittlungen.
4. Im April 2001 ist erstmals ein für die Entwicklung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität bedeutsames gemeinsames Lagebild durch die Generalstaatsanwaltschaften und das Landeskriminalamt erstellt worden. Damit soll ein Beitrag zur gemeinsamen Definition und statistischen Erfassung von organisierter Kriminalität sowie zu abgestimmten Verfolgungsstrategien geleistet werden.
5. Seit 1996 besteht eine ständige deutsch-polnische Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung von Justiz und Polizei zur Verfolgung der organisierten Kriminalität. Auf deutscher Seite gehören ihr neben Vertretern des Landes Brandenburg auch Vertreter der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen an.
6. Im Frühjahr 2001 hat das Justizministerium unseres Landes den Vorsitz in der bundesweiten gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei übernommen, die sich vorrangig mit der Strafverfolgung auf dem Gebiet der organisierten Kriminalität befasst. In dieser Arbeitsgruppe wird unter anderem die Verbesserung des Zeugenschutzes erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Erarbeitung eines Rasters für die Erstellung von gemeinsamen Lagebildern Justiz/Polizei in den Ländern.
Aus diesen wenigen Beispielen ergibt sich: Die brandenburgische Justiz hat im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ihre Hausaufgaben gemacht. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam fortsetzen!
Herr Minister, Sie sprachen bereits die deutsch-polnische Zusammenarbeit an. Länderübergreifend existiert darüber hinaus Europol, das die Strafverfolgungsbehörden in der Bekämpfung international organisierter Kriminalität unterstützt. Gibt es schon Erfahrungswerte, inwiefern Europol auf diesem Gebiet erfolgreich arbeitet?
Europol, also das Europäische Polizeiamt, ist schwerpunktmäßig zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingerichtet worden. Das Amt hat seine Arbeit aufgenommen. In den wenigen seither vergangenen Monaten zeigte sich, dass Europol einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität leisten kann. Das gilt vor allem für den Bereich der Drogenkriminalität und der Geldwäsche. Ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt in den Verhandlungen in Nizza gelang, Eurojust quasi als Zwillingsbehörde zu Europol einzurichten. Damit wird es Europol möglich sein, in enger Zusammenarbeit mit einer europäischen Staatsanwaltschaft, die jetzt im Werden ist, noch erfolgreicher zu arbeiten.
Herr Minister, ich greife noch einmal das Wort Geldwäsche auf. Bei den Ermittlungen werden in aller Regel doch sehr große Beträge sichergestellt.
1. Was geschieht mit den aus der Bekämpfung der organisierten Kriminalität abgeschöpften und sichergestellten Gewinnen?
Wir sind bei der Abschöpfung der Gewinne vor allem nach dem neuen Recht, das Ende der 90er Jahre in Kraft getreten ist, erst am Anfang. Das ist eine Frage der personellen Kapazität und auch der Kompetenz bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Derzeit freut sich über die abgeschöpften Gewinne vor allem die Finanzministerin, weil diese Gelder in den Landeshaushalt fließen. Es gibt nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches eine Möglichkeit, die abgeschöpften Gewinne bis zur Hälfte den Geschädigten zugute kommen zu lassen. Wir, das heißt das Innenministerium und mein Haus, arbeiten derzeit an einem Modell, das sich an Erfahrungen Baden-Württembergs anlehnt, wonach Teile der abgeschöpften Gewinne auch den Einrichtungen und Behörden, die daran beteiligt sind, also Justiz und Polizei, auf direktem Weg zugute kommen sollen.
Schönen Dank. - Wir sind bei der Frage 1035 (Prüfung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschafter der Flughafenhol- ding BBF gegen die Investmentbank CSFB). Sie wird von Frau Tack gestellt.
Es geht um die Prüfung von Schadensersatzansprüchen der Gesellschafter der Flughafenholding BBF gegen die Investmentbank CSFB im Zusammenhang mit dem Scheitern des Privatisierungsverfahrens im August 1999 vor dem Oberlandesgericht.
Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse der rechtlichen Prüfung von Schadensersatzansprüchen der PPS, der BBF und ihrer Gesellschafter liegen inzwischen vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, die Projektplanungs-Gesellschaft Schönefeld - PPS - hat sich mit Credit Suisse First Boston zum 31. Dezember 2001 geeinigt. Kernpunkt der Einigung ist eine Rückzahlung von Honoraren in Höhe von insgesamt 2 019 602 Euro unter Verzicht auf Geltendmachung eines weiteren Erfolgshonorars in Höhe von 2,5 Millionen Euro, was seitens der PPS bislang nicht ausgezahlt wurde. Darüber hinausgehende eigenständige Ansprüche des Landes Brandenburg gegen CSFB können nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden. Dies hat die interne Prüfung im Land Brandenburg bestätigt. Die übrigen Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding und das Land Berlin sowie die Bundesrepublik Deutschland sind jeweils für sich zu dem gleichen Ergebnis gekommen, sodass wir davon ausgehen, dass diese Einigung jetzt so abgeschlossen werden kann.
Ich bedanke mich. - Wir sind bei der Frage 1036 (Rechner- gestützte Personalverwaltung), gestellt von Herrn Dr. Niekisch. Bitte.
Die Landesregierung beabsichtigt, ein neues Verfahren für die rechnergestützte Personalverwaltung, vor allen Dingen für den Bereich Löhne, einzuführen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wird dieses Verfahren den künftigen Ansprüchen an ein modernes, integriertes Personalverwaltungsverfahren gerecht werden, das auf dem neuesten Stand der Softwaretechnik steht und auch international kompatibel ist?
Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr verehrter Herr Niekisch, die Landesregierung hat in ihrer vorgestrigen Sitzung beschlossen, die bestehende Verwaltunsvereinbarung über die Zahlbarmachung der Bezüge mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu kündigen und für die Bezüge der Landesbediensteten das Verfahren KIDICAP 2000 einzuführen.
Um Ihre Frage kurz zu beantworten: Ja, es wird die erforderlichen Voraussetzungen schaffen und ist auch auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung zugeschnitten. Es wird bisher von Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen und vom Bund erfolgreich in Anspruch genommen und, was Funktionali
tät und Automatisierungsgrad betrifft, sehr hoch bewertet. Die hohe Anwenderzahl von rund 2 Millionen Zahlfällen sowie die langjährige Erfahrung der Softwarefirma, die KIDICAP 2000 betreut, ermöglichen es, die Verfahrenskosten niedrig zu halten, und garantieren einen risikoarmen Umstieg. Das Land Sachsen führt dieses Verfahren ebenfalls in diesem Jahr ein.
Mit dieser Entscheidung befindet sich Brandenburg in guter Gesellschaft. Ein wichtiges Kriterium für diese Entscheidung war auch, dass KIDICAP die Einführung einer integrierten Personal- und Stellenwirtschaft im Land eben nicht behindert, sondern dass dieser Weg offen bleibt. Das Verfahren verfügt bereits jetzt über eine Vielzahl von Schnittstellen zu den unterschiedlichen Personalinformationssystemen der Anwender. Die Softwarefirma ist ebenfalls ständig bemüht, durch Kooperationsverträge mit anderen Unternehmen das Verfahren den in der Personalwirtschaft ständig wachsenden Anforderungen anzupassen. Zu nennen wären hier beispielsweise die Personalkostenbudgetierung und die Bereitstellung operativer Personalinformationen für die Steuerung einer modernen Verwaltung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, gehe ich recht in der Annahme, dass das Modell, welches Sie beschrieben haben, in Konkurrenz zu einem großen Softwareunternehmen stand, das über 100 Millionen DM hier in Potsdam investiert, durch die Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister gefördert wird und mindestens genauso gut ist? Wären wir nicht verpflichtet, diesem eine Chance zu geben, weil es so unglaublich viel für Potsdam getan hat und auch noch tun will?
Ich glaube, die Ansiedlung kann man nicht als Kriterium dafür nehmen, ob das Verfahren hier in Brandenburg angewendet werden wird oder nicht. Wir haben das Verfahren eingehend geprüft. Das Kabinett ist zu der Auffassung gelangt, dass KIDICAP zunächst eingeführt wird, weil es weitaus kostengünstiger ist und weil es bis zum Jahre 2004 eingeführt werden kann, was andere Systeme nicht geboten haben.
Danke sehr. - Die Frage 1037 (Studierendenzahlen - Prognose und Realität) wird vom Abgeordneten Dr. Trunschke formuliert. Bitte.
Zum Ende des Jahres 2000 erstellte die HochschulInformations-System GmbH eine Studie darüber, wie sich die Studierendenzahlen im Land Brandenburg entwickeln werden. Dazu legte sie zwei Prognosen vor, eine etwas niedrigere und eine etwas höhere. Die Landesregierung orientierte sich in ihrer weiteren Hochschulentwicklungsplanung an dieser Studie, und