de eine Projektgruppe eingerichtet, die diese Vorschläge analysieren und bewerten soll. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, bis zum Ende dieser Legislaturperiode einen Katalog zu erarbeiten, der Auskunft darüber gibt, welche Aufgaben übertragen werden können und sollten. Dieser Katalog seinerseits ist eine, wenn auch nicht die einzige Voraussetzung dafür, dass in der kommenden Legislaturperiode eine Verwaltungsstrukturreform in Angriff genommen werden kann. An diesem Zeitpunkt werden wir festhalten.
Es ist schlicht und einfach wenig sinnvoll, bereits jetzt mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen zu beginnen. Dies wäre nämlich nichts anderes als ein Handeln nach dem Prinzip Hoffnung darauf, dass am Ende etwas Brauchbares herauskommt. Zielführend ist es dagegen, zunächst einmal die Arbeit der Projektgruppe selbst unter die Lupe zu nehmen. Insofern besteht der einzig brauchbare Ansatz Ihres Antrags darin, die Funktionalreform auf die Agenda des Innenausschusses zu setzen. Dafür jedoch, meine Damen und Herren von der PDS, benötigen wir diesen Antrag nicht. Daher kann auch dieser Punkt Ihren Antrag nicht retten.
Was der Arbeit der Projektgruppe bislang zu fehlen scheint, ist eine systematische Vorgehensweise, ein roter Faden. Damit kommen wir zwar voran, aber ob wir weit und schnell genug vorankommen, erscheint mir - im Moment jedenfalls - zweifelhaft. Darüber müssen wir sicher reden. Ich plädiere für eine umfangreiche und vor allem systematische Überprüfung der Landesbehörden und ihrer Aufgaben. Zu hinterfragen ist hier insbesondere, ob die Kommunalisierung von Teilaufgaben den gewünschten Effekt bringt oder ob nicht vielmehr die Verlagerung von Aufgabenblöcken in den Blick genommen werden muss.
Bei einer systematischen Herangehensweise muss man sich darüber hinaus die Frage stellen, ob das Hochzonen von Aufgaben, wie sie in Betracht gezogen wurde bzw. wird, zielführend ist. Des Weiteren geht es gegenwärtig fast nur um die Übertragung von Aufgaben von den Landkreisen auf die Gemeinden. Hier treffen sich unsere Vorstellungen ein wenig. Warum sollen wir uns nicht auch einmal treffen? Demgegenüber mangelt es offenbar an der Bereitschaft, die Übertragung von Landesaufgaben auf die Landkreise zu diskutieren. Dies wäre trotz einer Schwerpunktsetzung bei der interkommunalen Aufgabenübertragung zwar möglich, doch zu meinem Bedauern wird die Leistungsfähigkeit der Verwaltung unserer Landkreise wohl noch weithin unterschätzt. Die Landkreise sind zur Übernahme weiterer Aufgaben nicht nur bereit, sie werden sich diesen Aufgaben auch gewachsen zeigen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, dass die Weiterführung der Funktionalreform zunächst weiterer konzeptioneller Arbeit bedarf. Solange dies der Fall ist, sollten wir uns im Hinblick auf praktische Maßnahmen in Zurückhaltung üben. Gut meinen und gut machen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Hinzu kommt, dass die Funktionalreform mit vielen anderen Themen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang steht. Ich nenne hier beispielhaft die Aufgabenkritik, den Abbau von Normen und Standards sowie die finanzielle Ausstattung der Kommunen. In diesen Fragen besteht noch viel Klärungsbedarf und Schnellschüsse verbieten sich eigentlich schon von allein.
der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erarbeitung eines umfassenden Katalogs bereits jetzt mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen zu beginnen.
Aus unserer Sicht wäre eine solche Vorgehensweise nicht nur nicht hilfreich, sondern sogar kontraproduktiv. Welche Konsequenzen das für den vorliegenden Antrag hat, habe ich eingangs erwähnt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Herrn Abgeordneten Bochow. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der DVU-Fraktion fortgesetzt. Es spricht Herr Abgeordneter Claus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Weiterführung der Kommunalreform mag durchaus ein interessantes und zählebiges Thema sein, meine Damen und Herren von der PDS. Es begleitet uns schon seit Jahren.
Zu Ziffer 1 Ihres Antrags: Wie man sich wohl denken kann, ist das Thema „Funktionalreform“ recht komplex. Es geht um die Zuordnung und die Übertragung von Aufgaben, mithin um Grundfragen der Organisation unseres Gemeinwesens. Konkret stellt sich die Frage, wer was wo zu welchen Konditionen am sinnvollsten wahrnehmen sollte. Seine Entsprechung findet dieses Thema sozusagen eine Etage höher - in der Föderalismuskommission auf Bundesebene. Auch dort geht es um die künftige Gestaltung unseres Gemeinwesens und um die Frage, auf welcher Ebene welche Aufgaben anzusiedeln sind. Angesichts dieser Komplexität wird schon ersichtlich, dass mit „unverzüglich“, wie die PDS-Fraktion es verlangt, hier wohl kaum Politik zu betreiben ist.
Aber auch sonst ist das PDS-Ansinnen merkwürdig. Der Landesregierung soll abverlangt werden, unverzüglich Voraussetzungen für die erste Aufgabenübertragung zu schaffen. Aber selbst in der PDS-Begründung wird auf die Projektgruppe, bestehend aus Landesregierung, Gemeindeverbänden und Landkreistag, verwiesen. Zudem wird anschließend darauf aufmerksam gemacht, dass dort vorgesehen ist, bis 2009 keine Aufgabenübertragung vorzunehmen. Daraus erschließt sich aus meiner Sicht die ganze Unsinnigkeit der Ziffer 1 Ihres Antrags, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion.
Offensichtlich ist man in der Projektgruppe bestrebt, Einvernehmen über die Übertragung von Aufgaben zu erzielen. Das Einvernehmen besagt: Bis 2009 keine Übertragung. Die Landesregierung kann aber nicht aus eigenem Gusto einseitig und unverzüglich irgendwelche Voraussetzungen schaffen, ohne dieses Einvernehmen zu zerstören.
Wenn die PDS-Fraktion der Meinung ist, einige Aufgaben müssten dringend vor 2009 übertragen werden, sollte sie zunächst erklären, welche genau das sein sollen und zu welchen Konditionen das geschehen soll. Eine solche Erläuterung fehlt in dem vorliegenden Antrag völlig. Daher ist Ziffer 1 Ihres Antrags sozusagen eine Luftbuchung.
verlangten jährlichen Bericht der Landesregierung so aktuell sein soll, können wir auch nicht ganz nachvollziehen. Die Landesregierung würde berichten, was im Verlauf von zwölf Monaten passiert ist. Im Zweifelsfall sind die Ergebnisse, die präsentiert werden, schon zwölf Monate alt. Die aktuellsten Berichte können wohl eher die Fachausschüsse erhalten.
Damit kommen wir zu Ziffer 3 Ihres Antrags, meine Damen und Herren von der PDS. Es gibt das Sprichwort: Der erste Gedanke ist meistens der richtige. Aber bei der PDS scheint das nicht der Fall zu sein. In Ihrem Antrag ist der letzte Gedanke der richtige - genauer: Der letzte Gedanke geht zumindest in die richtige Richtung. Was meine ich wohl damit? - Richtig, in den Innenausschuss! Dorthin gehört das Thema. Es kann im Rahmen der Beratungen über die Funktionalreform behandelt werden. Dass wir diese Themenzuständigkeit zumindest in dieser Phase im Plenum behandeln sollen, ist nicht einzusehen. Das kann der Innenausschuss selbst beschließen.
Die Forderung, den Innenausschuss quartalsweise zu informieren, halte ich schlicht und ergreifend für übertrieben. Es genügt eine halbjährliche Information.
Also, meine Damen und Herren von der PDS, richten Sie den entsprechenden Antrag an den Ausschuss für Inneres, wenn Sie am Thema „Funktionalreform“ wirklich interessiert sind. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Antrag der PDS vermisse ich Aussagen dazu, worum es uns eigentlich gehen sollte. Die Funktionalreform ist aus Ihrer Sicht offensichtlich ein Selbstzweck. Sie soll aber Vorteile bringen - einige haben Sie aufgezählt; im Antrag selbst findet man dazu nichts -, zum Beispiel eine kostengünstigere Verwaltung, mehr Bürgernähe und eine in qualitativer Hinsicht verbesserte Aufgabenerledigung.
Kollege Bochow hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es erst nach der Gemeindereform überhaupt möglich geworden ist, die Übertragung von Aufgaben von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden in Erwägung zu ziehen; denn erst durch die Gemeindereform haben die Gemeinden die Verwaltungskraft erhalten, die es ihnen ermöglicht, über ein Mehr an Aufgabenwahrnehmung zu diskutieren.
Gleichzeitig ist festzustellen: Das ist nicht so einfach, wie es im Antrag dargestellt wird. Wir werden es auch nicht schaffen, wenn wir uns alle Vierteljahre im Landtag damit beschäftigen oder weil Kollegin Mächtig die Anträge der PDS-Fraktion aus der vergangenen Legislaturperiode, versehen mit einem neuen Datum und einer anderen Aufteilung, erneut in den Landtag einbringt.
Lassen Sie mich zunächst einmal darauf hinweisen - Sie kennen sich doch auf der kommunalen Ebene aus -, dass es in den
Kommunen hinsichtlich der Forderung, Aufgaben vom Landkreis auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen zu bekommen, viel ruhiger geworden ist. Was zum Beispiel die Bauverwaltung angeht, liegt das daran, dass das Aufkommen zurückgegangen ist. Damit ist auch die Frage der Gebühreneinnahmen in diesem Bereich anders zu beantworten als vielleicht noch vor vier, fünf oder sechs Jahren. Die Kommunen fassen dieses Thema mittlerweile mit spitzeren Fingern an.
Ferner ist die strikte Konnexität zu beachten. Was diese Frage angeht, so haben weder wir noch Sie die Wahrheit gepachtet. Bei der Übertragung von Aufgaben auf kreisangehörige Gemeinden, aber auch auf die Kreise selbst, zum Beispiel vom Land, haben wir die Verfassungslage, die durch Urteile des Landesverfassungsgerichts zur strikten Konnexität geprägt ist, zu beachten. Wenn die Aufgabenübertragung für das Land unter dem Strich teurer wird als die Aufgabenwahrnehmung in ihrer heutigen Ausgestaltung, erweist sich die Funktionalreform insoweit als kontraproduktiv; denn wir würden einem ganz wesentlichen Ziel, der Kosteneinsparung, nicht gerecht.
Lassen Sie uns deswegen mit der notwendigen Gelassenheit und Seriosität an diese Aufgabe herangehen! Streuen wir den Menschen auch an dieser Stelle nicht Sand in die Augen, nach dem Motto: Funktionalreform in Brandenburg bedeutet, dass wir mit einem Fingerschnipsen die Probleme lösen und alles besser wird. Das ist nicht der Fall. Wir brauchen diesbezüglich noch Zeit. Diese sollten wir uns auch nehmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass die PDS in den Kreis der Modernisierer eintreten möchte. Herzlich willkommen!
An den Taten werden wir Sie messen. Nachdem Sie gegen die Kommunalreform waren, wollen Sie jetzt alles zügig umsetzen. Das finde ich sehr gut.
Als wir die Kommunalreform verabschiedeten, wussten wir, was uns als nächstes bevorsteht. Wir haben bereits 2003 - damals waren Sie noch dagegen - den Beschluss gefasst -, die Funktionalreform fortzuführen. Dabei geht es um die interkommunale Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf die nach der Gemeindegebietsreform gestärkten Ämter und Gemeinden. Zwei Punkte sind zu betrachten:
Erstens: Es können nur Aufgaben übertragen werden, auf die nicht gänzlich verzichtet werden kann oder die nicht privatisiert werden können. Das ist die Aufgabe, die wir im Augenblick haben. Ich bin gespannt, wie Sie sich positionieren werden, wenn wir auf Aufgaben verzichten wollen.
verbleibenden Aufgaben auf mehr kommunale Stellen muss bürgernah und bezahlbar sein. Wir wissen, dass in vielen Fällen eine größere Ortsnähe durch die so genannte Herabzonung von Zuständigkeiten auf die unteren Verwaltungsebenen wünschenswert ist. Wir wollen aber abwarten, welche Möglichkeiten uns E-Government gibt, um dies kostengünstig zu realisieren und damit spürbare Erleichterungen herbeizuführen.
Es ist jedoch schwierig, eine Aufgabe, die das Land an einem, drei oder sogar fünf Standorten wahrnimmt, ohne zusätzliche Finanzmittel auf 18 Standorte - die vier kreisfreien Städte und die Landkreise - zu übertragen. Dabei ist das strikte Konnexitätsprinzip zu beachten, was Ihnen vermutlich bekannt ist. Detailarbeit ist notwendig, keine Schnellschüsse. Bei der Detailarbeit sind wir gerade.
Ich möchte Ihnen darlegen, wo wir stehen. Im April vergangenen Jahres haben wir eine Projektgruppe zur Weiterführung der Funktionalreform gebildet. Ihr gehören jeweils ein Vertreter der Ministerien und der Staatskanzlei, die beiden Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände sowie vier weitere hochrangige Vertreter der Landkreise und Gemeinden an.
Sie sagen, dass dies eine Vernetzung ist. Das ist ein sehr komplexer Vorgang, den wir mit den Vertretern abstimmen wollen. Wenn wir das nicht tun, sagen Sie wieder, es wurde nach Gutsherrenart über die Köpfe der Kreise hinweg entschieden.
Wir prüfen derzeit 80 Aufgabenverlagerungen aus allen Geschäftsbereichen mit Ausnahme der Staatskanzlei und des Justizministeriums, die von den kommunalen Spitzenverbänden und den Ressorts vorgeschlagen worden sind. Es sollen möglichst alle Aufgaben, für die eine Zuständigkeitsänderung innerhalb der vorhandenen Beratungsstrukturen zweckmäßig und bezahlbar ist, erfasst werden.
Ein erster Schritt mit konkreten Empfehlungen wird Ende dieses Jahres fertiggestellt und der Landesregierung vorgestellt. Anschließend ist die Unterrichtung des Landtags vorgesehen. In einem zweiten Schritt sollen sämtliche öffentlichen Aufgaben daraufhin überprüft werden, in welchen künftigen Strukturen des Landes und der Kommunen sie noch effizienter erfüllt werden können. Dieser Schritt setzt die Klärung der rechtlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen einer möglichst umfassenden funktionellen Verwaltungsstrukturreform voraus. Wir werden diese Legislaturperiode für eine gründliche Vorbereitung benötigen, um dann die Entscheidungen zu treffen.
Zur Weiterführung der Reform gehört auch die Evaluation bisheriger Aufgabenübertragungen. Ich bin gespannt, was Sie sagen, wenn wir die evaluieren und zu anderen Ergebnissen kommen. Die Rede von heute werden wir uns aufheben; ich komme dann darauf zurück. Die Kommunalisierung staatlicher Aufgaben stellt keinen Selbstzweck dar. Sie muss in jedem Einzelfall daran gemessen werden, ob sie im Sinne des Funktionalreformgrundsätzegesetzes zur wirtschaftlichen und effektiven Aufgabenerledigung führen kann.
Herr Minister, könnten Sie mir noch einmal eindeutig begründen, weshalb Sie ausschließen, dass in dieser Wahlperiode, die noch nicht alt ist, die Übertragung von Aufgaben noch nicht möglich ist? Schließen Sie es definitiv aus, dass durch eine zügige Arbeit dieser Projektgruppe vielleicht in zwei Jahren schon die Voraussetzungen gegeben sind, um mit einer ersten Aufgabenübertragung beginnen zu können? Wir reden ja schon sehr lange über die Notwendigkeit.
Herr Kollege Scharfenberg, wir sprechen über eine Funktionalreform aller Maßnahmen. Das hat die Kollegin Mächtig angesprochen. Ich schließe überhaupt nicht aus, dass wir Aufgaben verändern. Wir haben einige konkrete Aufgaben in der Diskussion, zum Beispiel: Wie sieht es eigentlich mit dem Kataster auf Kreisebene aus? Dazu gibt es ganz unterschiedliche Überlegungen. Diese Aufgaben werden wir abarbeiten. Es wird auch in dieser Legislaturperiode notwendige Veränderungen geben, aber für die Zusammenfassung aller notwendigen Veränderungen wird die lange Zeit gebraucht, weil es ein komplexes Vorhaben ist.