Nun zum Problem der Obdachlosigkeit: Dass es Obdachlose gibt, wird niemand bestreiten. Jedoch gab es sie auch schon, bevor Hartz IV in Kraft trat. Diese Menschen waren weder in der Vergangenheit gezwungen noch werden sie jetzt oder in Zukunft gezwungen sein, auf der Straße zu leben und unter Brücken oder in Bahnhofshallen zu schlafen.
In Brandenburg gibt es zahlreiche Obdachlosenheime, die Suppenküche und Tafeln. Somit hätte jeder ein Dach über dem Kopf - wenn er es wollte - und würde satt werden. Darüber hinaus gibt es Kleider- und Möbelkammern.
Wie viele Obdachlose die Heime in Anspruch nehmen, lässt sich möglicherweise durch Recherchen in den einzelnen Kreisen ermitteln. Die nicht Sesshaften sind hingegen kaum zu erfassen. Da sich die oben genannten Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft befinden, kann sich jeder in seinem Wahlkreis vor Ort informieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der PDS-Fraktion, gemäß Ihrer Begründung werden alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger über kurz oder lang Mietschuldner oder obdachlos sein.
Es gibt Menschen, die nicht viele Worte verschwenden, in Vereinen und Verbänden arbeiten und sich mit den Problemen der Menschen auseinander setzen. Diesen Menschen möchte ich an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank aussprechen.
Jeder Obdachlose, der wieder in eine Wohnung zieht und sein Leben neu gestaltet, ist ein Erfolg. Die von Ihnen geforderten Statistiken helfen weder den Betroffenen noch denjenigen, die sie betreuen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in Beantwortung zahlreicher Anfragen in den letzten Jahren - insbesondere der Fraktion der PDS - immer wieder betont, dass hinsichtlich der Höhe der Mietrückstände, der Anzahl der Mietschuldner und der Obdachlosen keine Landeserhebungen erfolgen und daher auch keine Daten zur Verfügung gestellt werden können.
Solche Erhebungen können nur auf gesetzlicher Grundlage durchgeführt werden. Mietrecht ist Bundesrecht und regelt privatrechtlich die Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern. Zahlen über Mietschuldner könnten nur über eine Befra
gung der Vermieter und Zahlen über die durchschnittliche Schuldenbelastung der Mietschuldner nur über eine Befragung der Mieter erhoben werden.
Die Erhebung solcher Daten - insbesondere wenn es sich um personenbezogene Daten handelt - ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. So ist die Anordnung einer Landesstatistik mit Auskunftspflicht nach dem Brandenburgischen Statistikgesetz nur dann zulässig, wenn die Ergebnisse zur Erfüllung bestimmter zum Zeitpunkt der Erhebung festliegender Landeszwecke dringend erforderlich sind und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet ist.
Frau Ministerin, ist es rechtlich möglich, dass die Arbeitslosengeld-II-Behörden die Miete der Arbeitslosengeld-II-Empfänger direkt an den Vermieter überweisen - in der Vergangenheit war das bei der Sozialhilfe möglich -, um das Auftreten von Problemen zu verhindern, wenn die Arbeitslosengeld-II-Empfänger das Geld selbst in die Hand bekämen?
Nach Auffassung der Landesregierung - um noch einmal auf die statistische Erhebung zurückzukommen - ist die Anordnung einer solchen Statistik weder dringend erforderlich, noch steht der Arbeitsaufwand einer solchen Statistik in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen. Das würde - aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes - dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Wir können auf der einen Seite nicht Bürokratie abbauen - wie gestern besprochen wurde und Deregulierung fordern und auf der anderen Seite statistische Erhebungen auf Landesebene mit außerordentlich hohem Verwaltungsaufwand einführen, insbesondere wenn die Notwendigkeit dafür nicht ausreichend begründbar ist.
Hinzu kommt, dass für den Bereich der Verhinderung von Obdachlosigkeit - wie bereits mehrfach betont wurde - in erster Linie die Kommunen im Rahmen der Selbstverwaltung zuständig sind.
Sofern es bei den Leistungsempfängern für das ALG II zu Mietrückständen oder Räumungsklagen kommen sollte, gelten die bundesgesetzlichen Schutzvorschriften wie beim Zahlungsverzug von Mieten: Übernahme der Mietschulden - sofern Wohnungslosigkeit droht - und Mitteilung des Amtsgerichts an das Sozialamt über eine eingegangene Räumungsklage.
Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung von den SGB-II-Stellen direkt an den Vermieter gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.
Damit ist aus rechtlicher Sicht dem Schutz der Mieter vor Wohnungslosigkeit hinreichend Rechnung getragen. Dafür,
dass sich das Problem der Mietschulden und der Obdachlosigkeit im Land Brandenburg derzeit verstärkt, gibt es auch außerhalb von Erhebungen keine wesentlichen Anhaltspunkte. Das müssten wir uns weiter ansehen.
Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, müsste er - davon bin ich zutiefst überzeugt - zugleich in den Ausschuss für Bürokratieabbau überwiesen werden. Deshalb lehnt die Landesregierung diesen Antrag ab.
Ich danke für Ihre klare Aussage. - Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Ich lasse über den Antrag in Drucksache 4/1270 der PDS-Fraktion abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen von der deutlichen Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beschäftigt sich der Landtag zum wiederholten Male auf Antrag der Partei des Demokratischen Sozialismus mit der Zukunft der Konversion im Land Brandenburg.
Wie Sie dem Antrag entnehmen können, geht es uns darum, die Weiterführung der BBG als Dienstleister und Entwicklungsträger auf dem Gebiet der Konversion zu erhalten und funktionierende Konversionsstrukturen nicht zu zerstören. Wäre die Landesregierung ihrer im WGT-Gesetz verankerten Pflicht nachgekommen und hätte dem Landtag zeitnah und in angemessener Weise über den Stand der Verwertung und Entwicklung der WGT-Liegenschaften Bericht erstattet, wäre die jetzige prekäre Situation möglicherweise nicht entstanden.
Meine Damen und Herren der Koalition, Sie kennen den von der Landesregierung beschlossenen Stufenplan zur Auflösung der BBG. Stufe 1 sollte zur Leistungsoptimierung und Kostensenkung führen. Dazu wurden der bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag mit der BBG novelliert und ein verbessertes Controlling eingeführt. Das fand die Unterstützung der PDS-Fraktion.
Die 2. Stufe beinhaltete die Strukturveränderung des Sondervermögens. Das WGT-Sondervermögen „Grundstücksfonds Brandenburg“ wurde in den Landeshaushalt überführt. Sie wissen, dass die PDS-Fraktion dies abgelehnt hat.
Eine Zwischenabrechnung zum Stand des WGT-Sondervermögens sollte zum 01.01.2005 erstellt werden. Sie liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Ebenso - und das ist nicht zu akzeptieren - fehlen die Berichte zum Stand der Verwertung des WGTSondervermögens. Als Mitglied des Beirats zur Beratung des Finanzministers in Fragen des WGT-Sondervermögens drücke ich noch einmal mein Unverständnis darüber aus. Ich frage mich, warum die Landesregierung ihrer Informationspflicht nicht nachkommt. Vielleicht liegt es ja daran, dass der Gesellschaft schon 2002 keine erfolgreiche Arbeit mehr zugetraut und die Landesregierung eines Besseren belehrt wurde.
Dass die Konversion und somit auch die Vermarktung von Liegenschaften schwieriger wird, ist bekannt. Die BBG hat gezeigt, dass sie allen Unkenrufen zum Trotz und unter immer schlechter werdenden Rahmenbedingungen in der Lage ist, wirtschaftlich zu arbeiten. Das könnte der Anstoß sein, die damalige Entscheidung zu überdenken.
Für das Sondervermögen „Grundstücksfonds Brandenburg“ WGT-Liegenschaften - ist im Jahr 2004 ein Erlös von rund 14,2 Millionen Euro erzielt worden. Der erarbeitete Überschuss in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro wurde komplett in die Rücklagen eingestellt. Im Laufe der letzten 10 Jahre konnte eine Rücklage in Höhe von rund 30,7 Millionen Euro erwirtschaftet werden.
Meine Damen und Herren der Koalition, im Jahr 2002 haben Sie beschlossen, 13 Millionen Euro aus den Rücklagen an den Landeshaushalt abzuführen. Dennoch beträgt die Rücklage mit Stand 31.12.2004 17,7 Millionen Euro. Diese dient der Risikoabdeckung. Diese Zahlen sprechen für sich und sollten ein Argument dafür sein, die Umsetzung des Stufenplans zu überdenken. Noch besteht die Möglichkeit, eine erfolgreiche Landesgesellschaft zu erhalten. Vergleiche mit gescheiterten Landesgesellschaften verbieten sich an dieser Stelle aufgrund der erfolgreichen Arbeit von selbst.
Zurück zum Stufenplan! Mit der 3. Stufe, die bis zum 31.12.2006 terminiert ist, sollen die Schlussrechnung und die Restverwertung vorgenommen werden. Nach der gegenwärtigen Wirtschaftsplanung sind dann ca. 20 000 bis 25 000 Hektar ehemals militärisch genutzter Fläche noch nicht verwertet. Das heißt, hier haben wir ein Haushaltsrisiko in Größenordnungen, denn laufende Kosten für Bewachung, Verkehrssicherung, Verwaltung, Grundsteuer, Beiträge für Wasser- und Bodenverbände sowie Beförsterung sind weiterhin durch den Landeshaushalt zu erbringen.
Des Weiteren muss uns bewusst sein, dass den Flächen ein enormes Gefahrenpotenzial für Menschen und Umwelt innewohnt. Wir können nicht so tun, als gäbe es diese Gefahren und Risiken nicht. Mit der Stufe 3 sollen ein Personalabbaukonzept erarbeitet und die geordnete Abwicklung der Gesellschaft vorbereitet werden. Dass dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine komplizierte Situation ist, kann wohl jeder nachvollziehen. Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Gesellschaft bereits verlassen bzw. haben dies vor.
Mit der 4. Stufe - bis 31.12.2007 - soll die geordnete Abwicklung der Gesellschaft abgeschlossen sein.
Meine Damen und Herren von der Koalition, für uns ist wichtig, dass die in dieser Gesellschaft erworbenen Kompetenzen
für das Land Brandenburg gesichert werden. Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass die Landesregierung im Oktober 2005 ein Konzept zur Weiterführung der Konversion vorlegt und prüft, ob und wie die Weiterführung der BBG als Dienstleister und Entwicklungsträger gesichert werden kann. Die Zusage, dies zu prüfen, wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalition im Wahlkampf gegeben. An dieser Stelle erinnere ich daran, dass wir uns wieder im Wahlkampf befinden und die Zeit der Lippenbekenntnisse vorüber ist.
Meine Damen und Herren, anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Brandenburgischen Bodengesellschaft im Sommer 2004 verwies Ministerpräsident Matthias Platzeck auf die „Erfolgsgeschichte Ost“ bei der Konversion im Land Brandenburg und betonte dabei insbesondere das Know-how der Landesgesellschaft BBG. Wir sind nicht allzu oft einer Meinung, aber in dieser Frage stimme ich mit ihm überein.
Ich denke, die häufig von internationaler Seite nachgefragten Erfahrungen und Kompetenzen der Gesellschaft sind Beweis genug. So besuchten unter anderem Mitglieder der NATO-Arbeitsgruppe für Umweltfragen die Brandenburgische Bodengesellschaft. Die Erfahrungen im Bereich des Immobilien-, Altlasten- und Kampfmittelmanagements können die Grundlage für mögliche Serviceleistungen bei der Konversion vor allem in osteuropäischen EU-Staaten sein. Es besteht die Chance, zusätzliche Erlöse für das Land durch Beratungsdienstleistungen zu erzielen und die Konversionswirtschaft zu stützen.
Bei der Eröffnung des Konversionssommers 2005 hat die Geschäftsführerin der BBG mitgeteilt, dass die BBG bei einer ersten Bewerbung um ein Beratungsprojekt in Russland im Rahmen eines Bieterkonsortiums bei der EU-Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat. Minister Junghanns sprach auf der gleichen Veranstaltung davon, dass Konversion Werte schafft. Recht hat er.
Meine Damen und Herren, im November 2004 haben wir beschlossen, die Schließung von Standorten der Bundeswehr im Interesse der Kommunen mit einer aktiven Konversionspolitik zu begleiten. Für die PDS steht außer Frage, dass bezüglich der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein möglichst abgestimmtes Vorgehen von Bund, Land und Kommunen nötig ist und auch an dieser Stelle die Erfahrungswerte und das Knowhow der BBG einfließen müssen.
Die Zukunft der Konversion in Brandenburg ist natürlich mehr als die Zukunft der BBG. Wir gehen davon aus, dass sie weiterhin gebraucht wird. Sie wird gerade dann gebraucht, wenn die Bestrebungen der Bürgerinnen und Bürger der Region, der Landesregierung und des Landtages hinsichtlich einer zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide erfolgreich sind; denn dann ist der Einsatz eines kompetenten und erfahrenen Entwicklungsträgers und Dienstleisters gefragt. Dieses konversionspolitische Großprojekt liegt noch vor uns.
An dieser Stelle muss ich mich natürlich noch einmal zu dem Gruppenantrag äußern, der gegenwärtig im Bundestag beraten wird. Wie den Medien zu entnehmen war, wurde in den vergangenen Wochen mit den Stimmen der SPD und der CDU in fünf Fachausschüssen des Bundestages - darunter der Verteidigungsausschuss - eine zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide abgelehnt. Ich stimme meiner geschätzten Kollegin Petra
Pau ausdrücklich zu, die erklärt hat, dass diese Vorentscheidung für das so genannte Bombodrom ein Affront gegen Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger, gegen drei Landesregierungen und gegen eine zivile Zukunft einer ganze Region ist.
Meine Damen und Herren von SPD und CDU, ich habe es sehr bedauert, dass bei der Einbringung des Gruppenantrags weder der Ministerpräsident noch ein Stellvertreter im Bundestag gesprochen hat. Es bestand die Chance, den Bundestagsabgeordneten die Position der Menschen in der betroffenen Region, die Position des Landtages und der Landesregierung zu vermitteln. Jetzt erwarte ich vom Ministerpräsident und von Ihnen, Herr Innenminister, dass Sie Ihren Einfluss geltend machen und dieser Antrag im Bundestag zur Abstimmung gestellt wird - und zwar bitte noch vor der Bundestagswahl, wann immer sie auch stattfindet.