Protokoll der Sitzung vom 31.08.2005

Die Regionalplanung soll natürlich auch Siedlungs-, Natur-, Artenschutz- und Landschaftsbildbelange berücksichtigen. Im Gebiet der Nauener Platte hat die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ein so genanntes Eignungsgebiet Windenergienutzung ausgewiesen. Innerhalb dieses Eignungsgebietes können Anlagen errichtet werden, außerhalb nicht. Damit wird also auch gesteuert.

Mit der Größe dieses Gebietes folgte die regionale Planungsgemeinschaft im Wesentlichen der bereits vorlaufenden Planung der Stadt Nauen. Andere Gemeinden, zum Beispiel Wustermark, haben durch eigene Planungen die für Windkraftanlagen nutzbare Fläche innerhalb dieses Eignungsgebietes weiter reduziert, also eine weitere Konzentrationszone geschaffen.

Anzumerken ist, dass die für die Festlegung der Windeignungsgebiete zuständigen regionalen Planungsgemeinschaften kommunal verfasst sind. Das heißt, die Teilpläne Wind befinden sich im kommunalen Konsens, der sich auch in der Zusammensetzung der regionalen Planungsgemeinschaften, also in den Personen, die dort sitzen, darstellt. Das sind Bürgermeister der Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, Landräte, Kreistagsabgeordnete und zum Teil auch Landtagsabgeordnete, natürlich in ihrer kommunalen Funktion.

Damit ist aus unserer Sicht eine sachgerechte und problemnahe Zuständigkeit im Gesetz verankert worden, die gerade auf die

kommunale Verantwortung hinweist, und sie ist auch so organisiert. Eine Veränderung, das heißt eine Verlagerung auf die Ebene der Landesplanung, würde aus unserer Sicht gerade die kommunale Mitwirkung einschränken. Deswegen verfolgen wir dies nicht. Die Zuständigkeit der gemeinsamen Landesplanungsabteilung beschränkt sich auf die Genehmigung der Teilpläne und auf die Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die kommunale Steuerungsmöglichkeit, die zum Beispiel durch die aufzustellenden Teilflächennutzungspläne gegeben ist, könnte auch durch die anderen berührten Gemeinden in diesem Gebiet genutzt werden. Dabei könnte man die betroffenen Bürger verstärkt einbeziehen. Ich möchte ein Beispiel nennen. Die Region Barnim-Uckermark wird den Teilplan Wind mit dem Ziel überarbeiten, die vorgeschriebenen Abstände zu den Siedlungsflächen im Interesse der betroffenen Bürger von jetzt 800 auf 1 000 Meter zu vergrößern. Damit reduzieren sich in den Windeignungsgebieten ganz automatisch die für die Windenergienutzung zur Verfügung stehenden Flächen. Ein analoges Verfahren können auch die anderen regionalen Planungsgemeinschaften, zum Beispiel Havelland-Fläming, durch Beschluss der Regionalversammlung auf Antrag herbeiführen.

Die Lösung des Problems kann also nur vor Ort bzw. in der Region erfolgen. Sie setzt natürlich den Dialog zwischen den Bürgern, den Gemeinden der regionalen Planungsgemeinschaft und auch mit den Investoren voraus. Das heißt, die gemeindliche Steuerungsmöglichkeit ist gegeben.

Es gibt zwei Nachfragewünsche, zunächst vom Abgeordneten Dombrowski.

Herr Minister, stimmen Sie der Äußerung zu, dass man nicht nur Windkrafträder lieben muss, sondern auch die Landschaft und ihre fleißigen Menschen?

(Bischoff [SPD]: Das ist doch keine Frage!)

Das ist für mich keine Fragestellung, das ist für mich Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die klare Antwort. - Abgeordneter Werner, bitte.

Herr Minister, Ihre Stichwörter „kommunaler Konsens“ und „Dialog“ veranlassen mich zu einer Frage. Wir wissen, dass das Bau- und Flächennutzungsrecht bei der Gemeinde liegt. Nun ist es im vergangenen Jahr passiert, dass es in einigen Gemeinden eine andere Flächennutzungs- oder Bauplanung gab, als dann im Teilplan „Regionale Windkraft“ festgelegt worden ist.

Wie wird mit diesen Widersprüchen umgegangen, wenn der Plan bei der regionalen Planungsgemeinschaft einmal gefasst ist? Welche Bindungskraft erzeugt er gegenüber den Gemeinden bzw. welche Möglichkeiten haben die Gemeinden, die eine andere Flächennutzungsplanung ausgewiesen haben, sich dann entsprechend durchzusetzen?

Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen des Landesumweltamtes, die die Einzelanlagen bestätigen, natürlich auch das kommunale Planungsrecht im aktuellen Zustand berücksichtigen. Also konkret: Wustermark hat einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Dieser ist vorher erstellt und rechtskräftig geworden und geht natürlich auch in die Entscheidungsfindung ein. Das zu berücksichtigen ist, glaube ich, eine vernünftige Vorgehensweise.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 376 (An- gekündigte Preiserhöhung der Deutschen Bahn AG mit Fahr- planwechsel), gestellt vom Abgeordneten Dr. Klocksin.

Die Deutsche Bahn AG hat angekündigt, mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2005 die Preise sowohl für Bahnfahrten als auch für die BahnCard um durchschnittlich 2,9 % anzuheben.

Ich frage die Landesregierung, wie sie die Absicht der DB AG insbesondere mit Blick auf die Mobilität der Bevölkerung in Brandenburg - bewertet.

Herr Minister Szymanski, Sie haben erneut Gelegenheit zu antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Klocksin, ich lehne diese Preiserhöhung ab und halte diesen Weg für verfehlt.

(Vereinzelt Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Er ist aus meiner Sicht auch nicht mobilitätsfördernd und deswegen werden wir bei der zuständigen Behörde in Darmstadt Widerspruch einlegen.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [Die Linkspartei.PDS])

- Kleinen Moment Frau Tack, es geht noch weiter mit der Beantwortung. - Bei Fahrten innerhalb der Länder Brandenburg und Berlin gilt allerdings der VBB-Tarif und dieser wird zum Fahrplanwechsel nicht erhöht werden.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [Die Linkspartei.PDS)

Das heißt, für die meisten Fahrgäste im Land Brandenburg ändert sich nichts. „Für die meisten“ heißt: Es betrifft ungefähr 10 %, und zwar diejenigen, die im grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr letztendlich diese Tariferhöhung

auch spüren werden, also in nördlicher, südlicher und westlicher Richtung über die Landesgrenze hinaus.

Bezüglich der Attraktivität möchte ich noch einmal darauf hinweisen - das haben wir in diesem hohen Haus schon mehrfach besprochen -, dass natürlich der Kontext von verschiedenen qualitätsfördernden Elementen für die Attraktivität entscheidend ist. Das sind unter anderem Fragen wie Pünktlichkeit, Schnelligkeit, also Reisegeschwindigkeit, Übergangsqualität, Kundenservice usw.

Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, alles zu versuchen, intelligente Lösungen zu finden, um mehr Fahrgäste in den SPNV und den übrigen ÖPNV zu bekommen. Es gibt Positivzahlen. Ich möchte einmal erinnern: Wir haben in Brandenburg im Vergleich von 2000 zu 2004 eine Steigerung um 10 % zu verzeichnen. Es sind im Jahr 2004 4 Millionen Menschen mehr als im Jahr 2000, die den Schienenpersonennahverkehr nutzen. Wir sollten, glaube ich, unsere Anstrengungen auch in diese Richtung verstärken.

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Tack.

Herr Minister, ich frage Sie: Warum stimmen Sie den jährlichen Tariferhöhungen im Verkehrsverbund zu - erst kürzlich gab es im Verkehrsverbund eine Tariferhöhung, nämlich ab 1. August -, die genauso wenig mobilitätsfördernd sind wie die Preiserhöhungen, die die Deutsche Bahn AG im Fernverkehr angekündigt hat?

Frau Tack, ich bin vorhin darauf eingegangen - wir können das jetzt noch etwas intensiver machen -, wie sich die Energiepreise in den letzten Monaten verändert haben. Sie wissen auch, wann die letzte Preiserhöhung beim VBB stattfand.

(Frau Tack [Die Linkspartei.PDS]: Ja, vor einem halben Jahr! Vergangenes Jahr!)

- Kleinen Moment, Frau Tack; darf ich bitte zu Ende ausführen? Danke. - Sie wissen auch, dass sich der Aufsichtsrat bei dem Beschluss zur Erhöhung ab 1. August die Zielstellung setzte, dass es im nächsten Jahr im VBB-Bereich keine Preiserhöhungen geben soll.

(Zuruf des Abgeordneten Jürgens [Die Linkspartei.PDS])

Ich glaube, dass wir sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgegangen sind. Sie wissen auch, dass wir im VBB nach Lösungen suchen, um die Attraktivität weiter zu steigern und nicht allein die Preiserhöhung als Instrument zu nutzen. Sie sind im Ausschuss darüber informiert worden, wie insbesondere im VBB auch Organisationsveränderungen diesem Ergebnis folgen.

Vielen Dank, Herr Minister Szymanski. - Wir kommen zur Frage 377 (Vermarktung der Chipfabrikhalle in Frankfurt [Oder]). Bitte, Herr Abgeordneter Hammer.

Die Firma Communicant und das brandenburgische Wirtschaftsministerium arbeiten sicherlich mit Hochdruck an der Vermarktung der Chipfabrikhalle in Frankfurt (Oder).

Ich frage die Landesregierung: Welchen Sachstand gibt es die Vermarktung dieser Halle betreffend?

Herr Minister Junghanns, können Sie die einleitende Unterstellung bestätigen?

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat wird mit Hochdruck an der Vermarktung der Halle gearbeitet. Dies geschieht entsprechend der Zuständigkeit in Regie des Unternehmens im Kontext mit der Vermarktung der Stadt Frankfurt (Oder) und natürlich mit den Akteuren vor Ort.

Zum Sachstand möchte ich von dieser Stelle aus keine Bewertung vornehmen, wie überhaupt im Umgang insbesondere mit dieser Immobilie zu betonen wichtig ist, dass es nicht darauf ankommt, etwas zu verkünden, sondern darauf, auf Unternehmerentscheidungen gespannt zu sein. Das kann ich nur raten. Danke schön.

Es gibt Nachfragebedarf.

Herr Minister, ich habe drei Nachfragen.

Erstens: Stimmt es, dass die Siemens-Immobiliengesellschaft aus der Vermarktung der Halle ausgestiegen bzw. nicht mehr mit der Vermarktung befasst ist?

Zweitens: Bisher gab es in Deutschland eher Konkurrenzsituationen. Könnten Sie sich vorstellen, dass man über eine Kooperation mit Dresden auch die Halle vermarkten könnte, wenn man Konkurrenz ausklammern würde?

Die dritte Frage: Stimmt es, dass die Halle auch vermarktet wird, ohne dass die Reinraumkapazitäten genutzt bzw. überhaupt aufrechterhalten werden?

Herr Abgeordneter, zur ersten Frage: Nein, die beauftragte Siemenstochter ist nicht aus der Vermarktung ausgeschlossen. Sie führt sie nur nicht mehr allein, exklusiv durch.

Zur zweiten Frage: Die Kooperationsgedanken mit Dresden beziehen sich aus unserer Sicht in erster Linie auf den Gegenstand mikroelektronischer Technologien und Produkte, die vielleicht einen Ansatz in Frankfurt (Oder) bieten könnten. Dieser Kooperationsgedanke bezieht sich also auf den Inhalt, weniger auf die Immobilie selbst.