Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Vorweg möchte ich bemerken: Wir haben einen funktionierenden Brand- und Katastrophenschutz. Gerade beim Brand auf der Mülldeponie in Bernau hat sich gezeigt, dass die Kameradinnen und Kameraden von der Feuerwehr in kürzester Zeit präsent waren und unter hohem Einsatz gelöscht haben.

Dennoch habe ich angewiesen, eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung zu erarbeiten sowie die damit verbundenen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz zu überprüfen. Damit möchte ich verdeutlichen, dass wir ein effizient funktionierendes, integriertes Hilfeleistungssystem bei Brandgefahren, bei anderen Gefahren, bei Not- und Unglücksfällen sowie bei Großschadensereignissen und Katastrophen benötigen. Wir haben daher Schwerpunkte für die weitere Tätigkeit gesetzt, um die Rahmenbedingungen für die Erreichung dieser Vorstellungen zu schaffen. Schwerpunkte sind insbesondere die Stärkung des überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Zentralisierung von allgemeinen Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutzfall.

Diese drei Säulen der Entwicklung der Feuerwehren unseres Landes und der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Brandenburg fügen sich grundsätzlich in die Aufgabenvielfalt zum Schutz unserer Bevölkerung ein. Diese Maßnahmen müssen unter Beibehaltung der kommunalen Selbstverwaltung der Aufgabenträger des örtlichen und überörtlichen Brand- und Katastrophenschutzes gemeinsam umgesetzt werden; an dieser Gemeinsamkeit liegt mir besonders.

Wir sehen unsere Aufgabe gegenüber den Aufgabenträgern darin, im Rahmen der Aus- und Fortbildung insbesondere von Führungskräften Hilfestellung bei der Feststellung und Ermittlung der Gefahrenpotenziale und letztlich der finanziellen Vorsorge im Rahmen der Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung zu leisten. Es ist vollkommen klar, dass die Aufgabe der Träger des Brandschutzes darin besteht, diesen Brandschutz vorzuhalten. Das können wir nicht ändern.

Es geht uns auch darum, dass wir die Brandschutzeinheiten des Landes verstärken. Sie wurden flächendeckend je Landkreis Anfang der 90er Jahre zur Waldbrandbekämpfung eingeführt. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um festzustellen, wie diese Brandschutzeinheiten weiterhin genutzt werden können, zum Beispiel bei Hochwasser; dort haben sie sich in besonderer Weise bewährt. Ziel ist es, diese Einheiten regional entsprechend den neuen Leitstellenbereichen anzupassen und sie einheitlich zur Unterstützung der bereits aufgebauten mobilen Führungsstäbe zu führen.

Den Einheiten im Katastrophenschutz kommt im Gesamtsystem der Neustrukturierung des Brand- und Katastrophenschutzes besondere Bedeutung zu. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass auch nach der letzten Innenministerkonferenz die Innenminister überwiegend der Auffassung sind, dass die Katastrophenschutzeinheiten in der Zuständigkeit des Bundes bleiben sollten. Wir müssen mit ihnen aber eng zusammenarbeiten; das werden wir tun. Sicher ist dabei, dass das Zusammenwirken der Einheiten der örtlichen Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Gesamtsystems ist.

Ferner haben wir vorgesehen, im Rahmen der Zentralisierung von allgemeinen Maßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz Folgendes anzugehen: Aufbau der Regionalleitstellen im Land, Ausbau des Lagezentrums für Brand- und Katastrophenschutz im Innenministerium, Weiterentwicklung der Landesschule für Technische Einrichtungen für Brand- und Katastrophenschutz. Wir wollen sie zu einem Kompetenzzentrum für den Brand- und Katastrophenschutz sowie für den Zivilschutz ausbauen. Im Rahmen des Besuchs des Innenausschusses sind Einzelheiten vorgetragen worden.

Im Hinblick auf die Einführung digitaler Funktechnik ist es wichtig, dass wir in den dann vorhandenen vier regionalen Leitstellen des Landes die gleiche Ausstattung haben und dies auch mit der Ausbildung entsprechend vorbereiten.

Wir haben uns bei der Entscheidung der Bildung von Regionalleitstellen davon leiten lassen, dass das Lagezentrum für Brand- und Katastrophenschutz und die Landesschule für Technische Einrichtungen als Lehrleitstellen in das System eingebunden werden.

Ich fasse zusammen: Katastrophen- und Zivilschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtsystems der integrierten Gefahrenabwehr im Land Brandenburg. Im Mittelpunkt steht dabei, dass das Land, der Bund und die Kommunen in den vier genannten Bereichen zusammenarbeiten. Ich gehe davon aus, dass wir das von Ihnen geforderte Konzept bis zum III. Quartal 2006 vorlegen werden. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen zum Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes in Drucksache 4/2268. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Ich verlasse Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Fahren mit Licht am Tage

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/2269

Die Aussprache eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Klocksin für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe 1975 den Führerschein gemacht; seitdem begleitet mich die Diskussion über das Fahren mit Licht am Tage. Ich freue mich, dass ich heute die Gelegenheit habe, im Landtag dafür zu werben. In der vorweihnachtlichen Jahreszeit mit Licht zu fahren, sieht jeder ein. Ich bin der Meinung, es sollte das ganze Jahr über so sein. Die Verkehrswissenschaft, die Landesverkehrswachten und die Automobilindustrie haben die Erfahrungen gemacht, dass optimales Sehen und Gesehenwerden einen optimalen Schutz für Kraftfahrer wie auch für Fußgänger, Radfahrer und andere motorisierte Verkehrsteilnehmer darstellt.

Die Koalitionsfraktionen haben in gewohnter Einmütigkeit einen Antrag vorgelegt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, auf Bundesebene die Initiative zu ergreifen, das Fahren mit Licht am Tage zur Pflicht zu erheben. Wir sind uns sicher, bei der Landesregierung offene Türen einzurennen - einzufahren hätte besser zum Thema gepasst. Ich glaube, wir können sogar eine Einigkeit unter den drei demokratischen Fraktionen in diesem Hause erzielen. Es wäre ein großes Ziel erreicht, wenn ein solches Ansinnen gemeinsam getragen würde. Wir sollten an dieser Stelle parteiliche Überlegungen hintanstellen.

Es gibt Länder, die bei diesem Thema weiter sind als die Bundesrepublik Deutschland. Seit Jahren besteht in Skandinavien Lichtpflicht. Es wird Sie interessieren zu erfahren, dass die Automobilhersteller imstande sind Fahrzeuge mit einer automatischen Ausschaltung zu versehen. Wem ist es noch nicht passiert, man stellt sein Fahrzeug ab, vergisst das Licht auszuschalten, und stellt bei der Rückkehr zum Wagen fest, dass die Batterie leer ist?

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Unterstützung von allen Seiten der fachlichen „Szenerie“, um diesen Antrag auszuformulieren. Ich bedanke mich auch für die Aufmerksamkeit, die ich mit diesem letzten Tagesordnungspunkt bei Ihnen wecken konnte, und empfehle, unserem Antrag zuzustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, CDU und der Linkspartei.PDS)

Ich wünsche der Abgeordneten Tack, die jetzt für die Linkspartei.PDS sprechen wird, genauso viel Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind begeistert, dass den Koalitionsfraktionen passend zur Vorweihnachtszeit endlich ein Licht aufgeht.

(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Jawohl!)

Wir sind begeistert, dass Sie künftig das Licht einschalten wollen, wenn Sie am Tage Auto fahren. Wir begrüßen den Antrag der Koalitionsfraktionen, weil wir der Überzeugung sind, dass wir gemeinsam alles dafür tun sollten, die Verkehrssicherheit im Land zu erhöhen und das Unfallrisiko zu senken.

Die Landesverkehrswacht hat bereits im Dezember 2003 eine landesweite Initiative „Fahren mit Licht am Tage“ gestartet, die allerdings nur Empfehlungscharakter hatte. Ich weiß von mehreren meiner Kollegen, dass sie dieser Empfehlung schon gefolgt sind. Nun erhält diese Initiative noch einen Schub. Bundesverkehrsminister a. D. Stolpe hatte sich kurz vor Ende seiner Amtszeit dafür ausgesprochen; die Verkehrsministerkonferenz hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Wenn wir die Landesregierung mit diesem Antrag gemeinsam forsch und entschlossen auffordern, aktiv zu werden, ist die gesetzliche Regelung auf einen guten Weg gebracht. Wir alle haben nämlich erfahren, dass öffentliches Werben allein nicht ausreicht; wirklich überzeugen tut nur eine gesetzliche Regelung. Wenn es eine solche künftig geben sollte, wäre mir das sehr recht.

Ich frage mich nur, warum es so lange gedauert hat. In zwölf Ländern der Europäischen Union gibt es bereits Regelungen. In neun Ländern ist das Fahren mit Licht Pflicht, in drei weiteren Ländern ist diese Pflicht an bestimmte Zeiträume geknüpft. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran - das gehört zu der hier eingeforderten Ehrlichkeit dazu -, dass die PDS-Landtagsfraktion wiederholt eine gesetzliche Regelung gefordert und die Landesregierung aufgefordert hat, im Bundesrat aktiv zu werden. Bisher fand unser Ansinnen keine Zustimmung. Jetzt aber, da sich alle anderen, insbesondere die Verkehrsminister, dafür ausgesprochen haben, ist der Weg bereitet.

Bereits im Jahr 2003 haben der EU-Verkehrsministerkonferenz - damals ging es noch um den Betrachtungsraum der EU vor der Osterweiterung - 24 Studien zum Thema Licht am Tage vorgelegen, die deutlich gemacht haben, dass dadurch jährlich knapp zwei Millionen Verkehrsunfälle mit 155 000 Verletzten und 5 500 Toten sowie Folgekosten in Höhe von rund 5 Milliarden Euro vermieden werden könnten. Die Zahlen sind eindrucksvoll. Sie sollten uns ermuntern, den Antrag gemeinsam zu tragen und den Weg für eine gesetzliche Pflicht zum Fahren mit Licht am Tage zu ebnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herr Abgeordneter Schrey spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verkehrssicherheit ist ein Thema, das uns angesichts der viel zu hohen Unfallzahlen immer wieder beschäftigen wird und beschäftigen muss. Um diese Zahlen zu senken, legen Ihnen die Regierungsfraktionen einen Antrag vor, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, auf Bundesebene die Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, das Fahren mit Licht am Tage zur Pflicht zu machen.

Wenn man den Brauhausberg hinabfährt, hat man einen guten Überblick, wie viele Autofahrer auch bei schlechter Sicht ohne Licht fahren. Dann wird einem bewusst, wie wichtig es ist, dass wir im Landtag für die Einführung der Lichtpflicht plädieren. In vielen europäischen Ländern, zum Beispiel in Dänemark, Estland, Finnland, Schweden, Tschechien und Polen, ist das Fahren mit Licht schon obligatorisch. Auch Österreich

wird sich anschließen. Zum Teil gilt diese Pflicht ganzjährig, zum Teil nur in den Wintermonaten. Laut einer Umfrage vom November dieses Jahres fühlt sich die Mehrheit der deutschen Autofahrer sicherer, wenn sie auch tagsüber mit Licht fahren.

84 % der Befragten würden mit Licht fahren, wenn es die Sicherheit erhöhte. Viele haben schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht. 80 % der Befragten gaben an, schon einmal einen Autofahrer in der Dämmerung sehr schlecht oder sehr spät gesehen zu haben, weil dieser ohne Licht gefahren ist. Ein niederländisches Institut hat herausgefunden, dass bei der Hälfte aller Unfälle spätes Erkennen oder Übersehen von Fahrzeugen eine Rolle spielt.

Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen hat im Sommer einen Bericht vorgelegt, in dem sie darstellte, dass das Fahren mit Licht durchaus Einfluss auf die Anzahl der Unfälle in Deutschland hat. Sie geht darin - gemessen an den Unfallzahlen von 2002 - von einer Reduzierung der Unfälle um bis zu 11 000 aus. Das würde auch eine Reduzierung der Unfallkosten um 1 Milliarde Euro bedeuten.

Wichtiger als die Kosten sind selbstverständlich die Menschen, die bei Unfällen in Mitleidenschaft gezogen oder gar getötet werden. Im Jahr 2002 gab es über 362 000 Unfälle mit Personenschäden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen geht davon aus, dass mehr als 177 000 Menschen bei Unfällen zu Schaden kamen, für die das Fahren mit Licht am Tage relevant gewesen wäre; das sind fast 50 % aller Unfallgeschädigten. Bei Unfällen, bei denen Menschen getötet wurden, liegt diese Quote bei 40 %.

Jetzt mögen viele Menschen sagen: Wenn ich ständig mit Licht fahre, verbrauche ich doch mehr Sprit. - Das stimmt natürlich, aber Berechnungen ergaben, dass das Fahren mit eingebauten Tagfahrleuchten bis zu zehnmal sparsamer ist als das Fahren mit Abblendlicht. Das heißt, die Autoindustrie muss aufgefordert werden, solche Leuchten serienmäßig anzubieten.

Dass alle Kraftfahrzeuge auch am Tag mit Licht fahren sollen, wird schon seit vielen Jahren von diesem hohen Haus gefordert. Ich denke, es ist an der Zeit, ein Gesetz einzuführen, welches das Fahren mit Licht am Tag zur Pflicht erhebt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Befürwortung unseres Antrags.

(Starker Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Schrey. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion der DVU fort. Es spricht die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem tosenden Beifall sollte wohl die Hartnäckigkeit des Herrn Schrey belohnt werden. Ich werde nicht so hartnäckig sein, sondern mich kurz fassen.

(Beifall bei der DVU)

Es ist wohl unstrittig, dass das Fahren mit Licht am Tage die Si

cherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht. Sicherlich gibt es noch einen großen Diskussionsbedarf - Herr Schrey sprach es bereits an -, zum Beispiel hinsichtlich der technischen Umsetzung. In der Frage, ob die Kfz mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden sollen, muss eine für die Verkehrsteilnehmer zumutbare Lösung gefunden werden.

Es ist auch noch nicht abschließend geklärt, inwieweit sich die Taglichtpflicht für Autos auf die Motorräder auswirkt. Diese Frage habe ich im Ausschuss bereits mehrfach gestellt. Ich meine, hier müssten zusätzliche Untersuchungen angestrengt werden.

Insgesamt verfolgt der vorliegende Antrag ein wünschenswertes Ziel. Ich denke, wir können ihm zustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die Landesregierung spricht der Verkehrsminister. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An der Einführung der Pflicht zum Fahren mit Licht am Tage sollte kein Weg und keine Straße mehr vorbeigehen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)