Positiv ist: Allein 2004 - das hat Staatssekretär Zeeb schon erwähnt - sind Investitionsverpflichtungen in Höhe von 8 Millionen Euro über Verträge abgesichert worden. Arbeitsplätze sind erhalten worden oder zusätzliche Arbeitsplätze sind entstanden. Nicht zu unterschätzen ist: Auf den bewirtschafteten Flächen sind im Jahr 2004 über 300 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt worden. Knapp 2 Millionen Euro aus öffentlicher Hand - das soll hier nicht verschwiegen werden sind für Kampfmittelberäumung eingesetzt worden.
Insgesamt zieht die Fraktion der SPD eine positive Bilanz. Die Verwertung ist im Jahr 2004 deutlich vorangeschritten. Die Restfläche - Menge und Größenordnung - ist inzwischen sehr überschaubar geworden.
Die Aufgabe der Landesgesellschaft BBG ist damit nahezu beendet. Wie geplant wird diese Landesgesellschaft in einem ordentlichen Verfahren eingestellt. An dieser Stelle danke ich den Mitarbeitern der BBG sowie der Geschäftsführerin König für die Arbeit im Jahr 2004. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut gewirtschaftet - trotzdem Aus für die BBG. Die von Herrn Zeeb diesbezüglich vorgetragenen Zahlen möchte ich nicht wiederholen. Auch wir stellen das erneut gute Wirtschaften der BBG - allen früheren Unkenrufen zum Trotz - im Jahr 2004 fest. Damit sind Sie, meine Damen und Herren der Koalition und von der Regierungsbank, wie Ihre Vorgänger wieder einmal Lügen gestraft; denn wir können uns noch gut daran erinnern, dass Frau Ministerin Ziegler in ihrer damaligen Eigenschaft als Finanzministerin - unterstützt von ihrem Parteifreund Bischoff sowie von Herrn Lunacek von der CDU-Fraktion - im Finanzausschuss als Begründung für die Überführung des Grundstücksfonds Brandenburg in den Landeshaushalt sowohl zu erwartende Defizite des Grundstücksfonds als auch unübersehbare Risiken angab. Der vorliegende Bericht beweist, dass Ihre damals als Begründung angeführten Befürchtungen schlicht und ergreifend nicht stimmten.
Die DVU-Fraktion wird Ihnen hinsichtlich der weiteren Verwertung der WGT-Flächen, hinsichtlich der Fortführung der Konversion und hinsichtlich der Grundstücksverwertung und -verwaltung nach Abschluss der Liquidation der BBG sehr genau auf die Finger sehen. Ein offensichtlich frustrierter BBGMitarbeiter erklärte vor nicht allzu langer Zeit Folgendes:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner würdigten bereits den Jahresabschluss 2004 der BBG und sprachen ihren Dank an die Mitarbeiter der Brandenburger Bodengesellschaft aus, dem ich mich ausdrücklich anschließe. Zudem bin ich über die warmen Worte des Kollegen Bischoff an die Brandenburger Bodengesellschaft erfreut.
In der Tat wurden die Entscheidungen damals so getroffen. Jedoch handelt es sich nicht um das Vermögen der Brandenburger Bodengesellschaft, sondern um das Sondervermögen des Landes, weshalb wir alle dafür verantwortlich sind. Ich gehe davon aus, dass die Landesgesellschaft die Dinge zukünftig weiter so voranbringen wird, wie es die Brandenburger Bodengesellschaft in den letzten Jahren schon unter Beweis stellte.
Hinsichtlich der Sorge in der einen oder anderen Kommune, dass die Konversion in Brandenburg ins Schlingern geraten könnte, ist zu sagen, dass man die Sorge durchaus haben kann, wir jedoch unseren Teil dafür tun, dass dies nicht erfolgt. Wir wollen die Beibehaltung der Konversion in Brandenburg. Bisher - man muss nicht bösgläubig sein - gibt es keinerlei Anlass anzunehmen, dass die Konversion in Brandenburg ins Stocken geraten könnte.
Nach dem Dank an die Brandenburger Bodengesellschaft möchte ich eine vor einigen Wochen öffentlich geäußerte Kritik der Stiftung „Naturlandschaften Brandenburg“ in aller Deutlichkeit und Öffentlichkeit zurückweisen. Die Stiftung „Naturlandschaften Brandenburg“ warf der Brandenburger Bodengesellschaft vor, zu überhöhten und Wucherpreisen Flächen für den Naturschutz loswerden zu wollen und zu verkaufen. Dies ist nicht der Fall.
Die Brandenburger Bodengesellschaft stellte in den vergangenen Jahren 8 600 ha Flächen für den Naturschutz zur Verfügung und hat sie zu einem Durchschnittspreis von 2,7 Cent pro Quadratmeter veräußert. Die Brandenburger Bodengesellschaft ist verpflichtet, zum Verkehrswert zu veräußern. Besteht jedoch ein dringendes Landesinteresse, kann davon abgewichen werden, und zwar dann mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses. Aufgrund dessen ist an diesem Verfahren überhaupt nichts zu bemängeln. Kauft zum Beispiel eine Stiftung wie die Sielmannstiftung die Döberitzer Heide zu einem ordentlichen Preis, gibt es keinen Grund, weshalb dies nicht auch andere tun können.
Klar, Naturschutz soll Geld kosten, jedoch muss es nicht immer das Geld aus dem Landeshaushalt sein. Der Finanzstaatssekretär wies vorhin noch einmal auf den Kernpunkt hin. Am Ende müssen wir abrechnen. Auch die Kommunen haben einen Anspruch, aus dem Sondervermögen Geld zu erhalten. Wir be
wirtschaften also nicht irgendetwas, sondern Vermögen, das dem Land und den Kommunen in Brandenburg gehört und mit dem wir sorgsam umzugehen haben.
Dass man eine Stiftung, die sich dem öffentlichen Naturschutz verpflichtet fühlt, noch öffentlich darüber belehren muss, dass der Naturschutzstatus nicht am Eigentümer festgemacht wird, sondern im Rahmen einer Rechtsverordnung für ein Naturschutzgebiet festgelegt wird, lässt Fragen aufkommen, ob diese Stiftung über den Sachverstand verfügt, Naturschutz in Brandenburg sachgerecht praktizieren zu können. Wir dürfen Naturschutz nicht diskreditieren und am Einkaufspreis festmachen, sondern müssen ihn positiv voranbringen.
Die sachlichen Zahlen zum Bericht stellte der Finanzstaatssekretär vor und dem ist nichts hinzuzufügen. Aufgrund dessen nutze ich meine Redezeit nicht aus. Ich bedanke mich abschließend noch einmal bei der Brandenburger Bodengesellschaft und bei den Kolleginnen und Kollegen, die heute zugehört haben. - Danke schön.
Herzlichen Dank. - Besteht beim Herrn Staatssekretär weiterer Redebedarf? - Da dies nicht der Fall ist, beende ich die Aussprache. Der Bericht der Landesregierung wurde damit zur Kenntnis genommen.
Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Anmeldung zum Teil III des 35. Rahmenplanes) Anmeldung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung
Ich rufe die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, die Ihnen in der Drucksache 4/2400 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei mehreren Stimmenthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung zugestimmt und die Anmeldung der Landesregierung damit zur Kenntnis genommen worden.
Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Linkspartei.PDS eröffnet. Herr Abgeordneter Theel, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Schönbohm stellte Anfang Januar dieses Jahres in seiner Pressemitteilung fest, dass in diesem Jahr die Novellierung der Kommunalverfassung der dickste Brocken in seinem Ressort sei. Er benannte dafür auch das Ziel: Die Städte und Gemeinden sollen dadurch mehr Eigenverantwortung erhalten. Dicke Brocken - wie wir wissen - müssen mit vereinter Kraft bewegt und an den richtigen Platz gebracht werden, damit sie eine bleibende Wirkung erzeugen.
Für dieses Vorhaben liegt uns bisher nur das so genannte Eckpapier der Verwaltung vor. Die Ausgestaltung der darin enthaltenen Thesen und Lösungsangebote für die gestellten Probleme dürfen jedoch nicht allein Sache der Verwaltung bleiben.
Über die deshalb notwendigen Anhörungen kommunaler Spitzenverbände und anderer Persönlichkeiten in dem weiteren Verfahren gab es im Innenausschuss Einvernehmen.
Mit der Novellierung der Kommunalverfassung wird das Leitbild der Kommunalpolitik in unserem Land verändert. Allein deshalb müssen wir in den folgenden Monaten über neue Inhalte sprechen; denn das Leben und die Bedürfnisse in den Kommunen sind auf vielen Gebieten wesentlich weiter als die bestehenden Regelungen.
Nach der Novellierung der Kommunalverfassung wollen wir alle noch eine Reihe von Jahren, wahrscheinlich mehr als ein Jahrzehnt, damit arbeiten. Daher ist es wichtig, dass Zeitgemäßes in den Diskussionsprozess einzieht und wir den Weg für ein modernes Verwaltungshandeln freimachen. Wie kontrovers die Diskussion laufen wird, zeigt sich bereits jetzt an Auseinandersetzungen über ausgewählte Themen.
Die Entscheidung zwischen einer dualen und einer monoistischen Verwaltungsstruktur muss selbstverständlich getroffen werden. An dieser Stelle ohne die Betroffenen, also diejenigen, die mit den Vor- und Nachteilen leben müssen, zu entscheiden halten wir jedoch für einen Fehler. Später etwas aufgestülpt zu bekommen sorgt nicht gerade für Akzeptanz. Das haben wir bereits in jüngster Zeit bei anderen Entscheidungen der Regierung beobachten können.
Hauptamtliche Bürgermeister sollen in Zukunft nach den Vorstellungen der Landesregierung in die Kreistage gewählt werden können. Auch hierbei besteht die Gefahr von Interessenkonflikten, zum Beispiel bei der Festsetzung von Kreisumlagen oder Standorten für kreisliche Einrichtungen, und anderen Dingen.
Herr Kollege Theel, trifft es zu, dass jetzt, da Bürgermeister direkt gewählt werden, der Disziplinarvorgesetzte eines direkt gewählten Bürgermeisters - entsprechend dem Landesdisziplinargesetz - der Landrat ist?
Meine zweite Frage: Ist es vorstellbar bzw. sinnvoll, dass im Kreistag derjenige über den befindet, der sein Disziplinarvorgesetzter ist? Welche Interessenkonflikte können daraus entstehen?
Darauf will ich hinaus, jedoch nicht sagen: So oder so geht es!, sondern nur, dass dieser Interessenkonflikt besteht. Er wird in der Diskussion eine wesentliche Rolle spielen. Die Frage ist: Wie soll es in der Praxis mit den zurzeit bestehenden Regeln funktionieren, wenn der Landrat die Rechtsaufsicht über eine Gemeinde hat, aus der der Bürgermeister ihn sogar mit Aufträgen versorgen kann, weil er in dieses Gremium gewählt worden ist.
Deshalb mein Vorschlag: Reden wir, bevor wir zu einer Entscheidung kommen - sie ist in meiner Fraktion umstritten - mit Leuten, die so etwas machen und darauf schwören, dass es gut ist. Hören wir von Leuten aus Baden-Württemberg, wie es dort gemacht worden ist. Dort wurde diese Regelung im Jahr 2002 in der novellierten Landesverfassung erneut festgeschrieben. Sie haben gesagt, wie man diese Konflikte aus der Welt schaffen kann.
Nachdrücklich begrüßen wir, dass nun auch die Landesregierung die Notwendigkeit der Einführung der Direktwahl der Landräte sieht.
- Dann hätte ich dazu nichts mehr sagen müssen. - Aber es gab einen Einwurf von hier. Wir hoffen, dass es jetzt möglich ist.