Protokoll der Sitzung vom 14.11.2007

Die Frage 1478 (Pendlerpauschale) wird von der Abgeordneten Hesselbarth gestellt.

Nachdem bekannt wurde, dass die Bundes-SPD Überlegungen zu einer Reform der Pendlerpauschale anstellt, hat sich auch Arbeitsministerin Ziegler zu Wort gemeldet und diese Reform ausdrücklich begrüßt. Nun ist es ja so, dass in Brandenburg mehr als 227 000 Märker pendeln und daher von der Kürzung dieser Pauschale betroffen sind. Sie pendeln auch nicht erst seit Einführung der Kürzung.

Wenn Frau Ministerin Ziegler für die Widereinführung der Pauschale ab dem 1. Kilometer ist, dann frage ich die Landesregierung: Aus welchem Grund hat sie nach dem Bekanntwerden der rechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs bezüglich der bestehenden Regelung nicht von sich aus darauf gedrungen, mithilfe einer Bundesratsinitiative gegen diese Regelung vorzugehen?

Die Antwort gibt der Finanzminister. Bitte, Herr Speer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Ziegler hat sich zu einer möglichen Initiative der SPD-Bundestagsfraktion geäußert.

Zur Frage im Kern: Die Landesregierung macht Bedenken von Gerichten grundsätzlich nicht zur Grundlage, um Bundesratsinitiativen zu starten.

Vielen Dank für diese Antwort. - Wir kommen zur Frage 1479 (Europäisches Flugpassagierdaten-System) , die der Abgeordnete Dr. Klocksin stellt.

Die Europäische Kommission will ein europäisches Flugpassagierdaten-System - ähnlich dem bereits in den USA bestehenden System - einführen. Bei Flügen aus der EU in Drittstaaten und umgekehrt sollen unter anderem Namen, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mailadresse des Flugreisenden, Sitznummer, Zahl der Gepäckstücke usw. 13 Jahre lang gespeichert werden. Dieser Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Einrichtung eines solchen europäischen Flugpassagierdaten-Systems?

Die Justizministerin wird antworten. Bitte, Frau Blechinger.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Klocksin, Sie haben den Kommissionsentwurf für ein europäisches Flugpassagierdaten-System genannt. Es soll das Verfahren zwischen den Fluggesellschaften und den Sicherheitsbehörden im Umgang mit den personenbezogenen Daten der Fluggäste auf Flügen aus der EU in Drittstaaten und umgekehrt regeln. Die EU-Kommission erwägt, dieses europäische Flugpassagierdaten-System spätestens am 31. Dezember 2010 in Kraft zu setzen. Hierzu - Sie haben es gesagt - bedarf es der Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass der internationale Terrorismus und die organisierte Kriminalität vor allem durch präventive Maßnahmen effektiv bekämpft werden müssen. Mit diesem Blick ist der Vorschlag von Herrn Frattini, ein europäi

sches Flugpassagierdaten-System zu errichten, im Grundsatz durchaus zu begrüßen. Die Privatsphäre und die bürgerlichen Freiheiten der einzelnen Betroffenen müssen jedoch in diesem Zusammenhang einen angemessenen Schutz erfahren. Dem muss durch entsprechende Vorschriften für die Betroffenen Rechnung getragen werden.

Der Landesregierung Brandenburgs sind die Überlegungen der Kommission bisher nur als Entwürfe und aus Medienberichten bekannt. Die Einzelheiten des Kommissionsentwurfs werden sicherlich nach Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens durch den Bund und auch durch die Länder einer fachlichen Prüfung unterzogen.

Schönen Dank. Der Abgeordnete Dr. Klocksin hatte eine Nachfrage angemeldet.

Frau Ministerin, habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass Ihrerseits bisher noch kein Meinungsbild hinsichtlich der mit diesen Maßnahmen verbundenen Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte entwickelt wurde?

Wir haben noch keine konkrete Zuleitung des Entwurfs.

(Dr. Klocksin [SPD]: Des Entwurfs?!)

- Ja, das ist ein Entwurf. Dies ist ja noch lange nicht von der Europäischen Kommission verabschiedet.

(Dr. Klocksin [SPD]: Aber Sie hätten eine Meinung dazu haben können!)

Die Bundesregierung wird ein Beteiligungsverfahren einleiten. Im Rahmen dessen werden die Länder befragt und diesen Entwurf dann auch bewerten.

(Dr. Klocksin [SPD]: Es wäre schön, wenn das etwas schneller ginge!)

Vielen Dank. - Die Frage 1480 (Geplante Änderungen im Zen- trale-Orte-System) stellt der Abgeordnete Wolfgang Heinze. Bitte schön.

Neueste Erklärungen des Städte- und Gemeindebundes - ich verweise auf den 2. November - und eine Vielzahl von Zuschriften an den Landtag machen deutlich, dass für die zukünftige zentralörtliche Gliederung des Landes - festgeschrieben im Entwurf des Landesentwicklungsplans -, insbesondere für den ersatzlosen Wegfall der Grundzentren, kein breiter gesellschaftlicher Konsens zu erreichen ist.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem breiten Unverständnis für die Begründungen der Notwendigkeit, die gemeindeübergreifende öffentli

che Daseinsvorsorge auf zwei Zentralortebenen zu konzentrieren?

Minister Dellmann wird uns die Antwort geben.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Heinze, der Entwurf des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg befindet sich momentan im Beteiligungsverfahren. Bis zum 15. Januar des nächsten Jahres - Herr Heinze, Sie wissen das - besteht die Möglichkeit zur Geltendmachung von Anregungen und Bedenken zum Planentwurf. Mit diesen Anregungen und Bedenken werden sich die beiden Landesregierungen - das ist ja ein gemeinsamer Landesentwicklungsplan - danach im Rahmen der Auslegung auseinanderzusetzen haben.

Uns sind die Stellungnahmen selbstverständlich auch bekannt. Der vom Städte- und Gemeindebund initiierte sogenannte Offene Brief zur Thematik der zentralörtlichen Gliederung ist der Landesregierung - wenn Sie den vom Sommer meinen - seit dem Sommer 2007 bekannt. Ich habe allerdings das Gefühl, dass sich die Autoren und Unterzeichner des Offenen Briefs leider nicht mit dem Planentwurf selbst auseinandergesetzt und damit auch nicht die vom Anfrager thematisierte Frage der gemeindeübergreifenden öffentlichen Daseinsvorsorge hinterfragt haben. Vielmehr wird mit dem Offenen Brief vorgetragen, dass in weiteren Orten überörtliche Funktionen wahrgenommen werden. Hier liegt anscheinend ein Missverständnis vor. Ich darf an dieser Stelle deutlich sagen, dass es nicht Aufgabe der Landesplanung ist, sich zum Beispiel mit dem Thema des Finanzausgleichs zu beschäftigen. Das ist nicht Aufgabe der Landesplanung, sondern hat seine Verankerung im Finanzausgleichsgesetz.

Der Aussage, die in dem Brief auch thematisiert worden ist dass die Landesregierung anscheinend die Absicht hätte, bestimmte Räume abzuhängen -, muss ich ganz deutlich widersprechen. Das ist mitnichten der Fall. Die finanziellen Mittel, die für diese Region mit zur Verfügung stehen, werden auch zukünftig einen großen Umfang haben. Ich denke da nur an die umfangreichen Fördermöglichkeiten auch aus dem Hause meines Kollegen Dr. Woidke.

Das bisherige System der zentralen Orte basierte auf der Gemeindegliederung aus den 90er Jahren. Das war vor der Gemeindeneugliederung. Es waren damals etwa 1 500 Gemeinden. Häufig ist damals auch die Wahrung der Identität von Orten und Gemeinden berücksichtigt worden. Schauen Sie sich dies noch einmal an, werden Sie feststellen, dass damals quasi jede zehnte Gemeinde als sogenannter zentraler Ort festgesetzt worden ist. Ich erinnere nur an meine Heimatgemeinde Wandlitz, ein Ort mit neun Ortsteilen, jetzt Großgemeinde. Da gab es ein Grundzentrum und ein Kleinzentrum. Heute ist es eine Großgemeinde. Mit der Gemeindegebietsreform können diese die Selbstverwaltungsaufgaben, Selbstorganisationsaufgaben tatsächlich selbst wahrnehmen, sodass auf dieser Ebene keine Notwendigkeit mehr besteht, Nahbereichszentren auszuweisen. Sie müssen sich dort, wo wir Großgemeinden haben - auch im Landkreis Märkisch-Oderland -, die Frage gefallen lassen: Welche Funktionen soll man denn noch zuordnen? Soll die

ganze Gemeinde - beispielsweise Wandlitz im Landkreis Barnim - jetzt Grundzentrum werden?

Auf diese Fragen gibt es keine Antworten vom Städte- und Gemeindebund; denn die Veränderungen, die sich seit dem Jahr 2003 ergeben haben, machen natürlich auch eine Überarbeitung der Landesplanung notwendig. Deshalb bin ich auch ausgesprochen gespannt, welche tatsächlich gemeindeübergreifenden Funktionen vonseiten des Städte- und Gemeindebundes und der anderen Mitunterzeichner dieses Briefs in ihrer Stellungnahme zum LEP B-B tatsächlich vorgeschlagen werden und wie sie dies begründen wollen. Bisher erschöpften sie sich in Kritik und unterbreiteten keine konkreten Gegenvorschläge.

Das heißt, ich gehe davon aus, wir als Landesregierung gehen gemeinsam mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen davon aus, dass das, was wir hier vorgeschlagen haben, nämlich eine Absenkung der Zahl der Zentren, Ebenen und die Ausweisung von insgesamt 54 Mittel- und Oberzentren, eine ausreichende Anzahl ist und auch der Leistungsfähigkeit des Landes Brandenburg Rechnung trägt.

Vielen Dank. Es besteht Nachfragebedarf beim Kollegen Domres.

Herr Minister, die betroffenen Gemeinden befürchten negative Auswirkungen auf die Gemeindefinanzierung; das hatten Sie schon angesprochen. Ich habe dazu zwei Fragen.

Erstens: Wurde innerhalb der Landesregierung darüber gesprochen, ob eventuell eine aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen eingeführt werden kann?

Zweitens: Welche Konsequenzen erwarten Sie denn bei der Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs aus der Veränderung des Zentrale-Orte-Systems?

Das Thema FAG ist ja auch im Landtag mehrfach behandelt worden. Sie kennen das aktuelle FAG für das Jahr 2007. Danach hat der Landtag bereits ganz klar beschlossen, dass es eine Veredelung nur noch einmal für Mittel- und Oberzentren gibt.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Das ist das Problem!)

Wenn Sie einmal die Finanzsituation der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg betrachten, stellen Sie fest, dass es vor allem in kleineren Gemeinden häufig nicht solche Finanzprobleme gibt, wie sie in größeren Städten zu verzeichnen sind. Die kleineren Gemeinden haben - aufgrund der zum Teil weniger zu erfüllenden überörtlichen Aufgaben - das finanzielle Problem nicht in dem Maße, wie es zum Beispiel Mittel- und Oberzentren vor allem in peripheren Lagen haben. Die These, aus der neuen zentralörtlichen Gliederung würden sich riesige Finanzprobleme ergeben, teile ich mitnichten.

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Senftleben,

der Gelegenheit hat, die Frage 1481 (Einheitliche Standards beim Abitur) zu formulieren.

Im Oktober haben sich die Bildungsminister der Bundesländer in der KMK auf einheitliche Bildungsstandards beim Zentralabitur verständigt. Leider betrafen diese Standards nicht die 10. Klassen.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie dafür Sorge tragen, dass die beschlossenen Standards künftig beim Zentralabitur auch in Brandenburg eingeführt und umgesetzt werden?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senftleben, die in der 319. Plenarsitzung der KMK beschlossenen „Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfungen“ sind frühestens zum Schuljahr 2010/2011 - also in knapp drei Jahren - auch in Brandenburg einzuführen. Die dafür erforderlichen Vorbereitungen sind natürlich rechtzeitig zu treffen.

Zum besseren Verständnis und vielleicht auch als kleines Fortbildungsangebot zitiere ich aus dem KMK-Beschluss:

„Erstens: Die Kultusministerkonferenz beschließt die Weiterentwicklung der ,Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung‘ (EPA) zu bundesweiten Bildungsstandards für die Abiturprüfung zunächst für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) , ferner für die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Chemie, Physik).

Zweitens: Die KMK beauftragt das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), in Zusammenarbeit mit der Amtschefkommission ,Qualitätssicherung in Schulen‘ die Erarbeitung der Bildungsstandards zu organisieren, ein Kompetenzstufenmodell für die gymnasiale Oberstufe zu entwickeln und dabei folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

A) Nutzung der bisherigen Leistung der EPA, des Austauschs der Abituraufgaben und der gegenseitigen Hospitationen bei mündlichen Prüfungen sowie die Berücksichtigung des grundsätzlichen Konzepts, das bisher von der KMK vorgelegt wurde.