Der Einsatz von Hebammen ist im Sozialgesetzbuch der Krankenversicherung geregelt und meist auf die Lebensphasen vor, während und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes ausgerichtet. Darüber hinaus ist ein weiterer Einsatz von Hebammen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.
Durch die berufliche Weiterqualifizierung zur Familienhebamme eröffnen sich also Chancen, Hebammen nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch in der familienaufsuchenden Betreuung und im System „Frühe Hilfen für Familien“ einzusetzen. Auch aus diesem Grund hat mein Haus die beiden bereits erwähnten Fortbildungskurse gefördert.
Als Beispiel für ein neues Aufgabenfeld für Familienhebammen möchte ich die Arbeit der lokalen Netzwerke „Gesunde Kinder“, die in Brandenburg inzwischen in sieben Landkreisen etabliert sind oder gerade aufgebaut werden, erwähnen. An einem Standort, im havelländischen Netzwerk, wird der Einsatz von Familienhebammen modellhaft erprobt. Die Frage, ob Familienhebammen Aufgaben in der familienunterstützenden Netzwerkarbeit oder in der Jugendhilfe auf Dauer übernehmen können, entscheiden dann die Träger der lokalen Netzwerke bzw. die kommunalen Verwaltungen oder die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in eigenem Ermessen. Es kann schon heute festgestellt werden, dass sich mit einer stärkeren Ausrichtung der Fortbildungsinhalte am Bedarf der Träger selbstverständlich die Chancen der Hebammen bzw. Familienhebammen auf dauerhafte Beschäftigung erhöhen werden.
Frau Ministerin, können Sie bitte sagen, von wem und wo die Familienhebammen ausgebildet werden? Werden sie an Standorten hier im Land ausgebildet?
Die Teilnehmer des ersten Lehrgangs, der von Ende 2006 bis Mitte 2007 lief, wurden vom Berliner Hebammenverband ausgebildet, die des zweiten vom Institut für systemische Arbeit GmbH; da kenne ich den Herkunftsort allerdings nicht. Es sind zwei verschiedene Träger.
Frau Ministerin, zunächst einmal Danke für die Antwort. Meine Nachfrage betrifft das Modell Dormagen in NordrheinWestfalen. Dort spielen Familienhebammen eine wichtige Rolle. So finden im Rahmen des Kinderschutzes Hausbesuche statt, und es werden niedrigschwellige Angebote unterbreitet. Haben Sie Kenntnis davon, ob im Land Brandenburg etwas ähnlich aufgebaut ist wie in Nordrhein-Westfalen, wo das Netz der Fa
Nein, das ist in Brandenburg nicht der Fall. Ich weiß auch nicht, ob es sich in Nordrhein-Westfalen so darstellt, wie Sie es beschrieben haben. Deswegen sagte ich: Im Havelländischen Netzwerk „Gesunde Kinder“ wird es erprobt. Die Kommunen sind immer aufgerufen, zu schauen, wer qualifiziert und auf dem Markt ist, um solche Aufgaben zu übernehmen. Aber das obliegt dann der kommunalen Selbstverwaltung.
Vielen Dank. Meine Nachbarin zur Linken, Frau Wöllert, bietet Ihnen weiteres Informationsmaterial zu Dormagen an. Darüber können Sie sich in der Mittagspause unterhalten.
Wir kommen zu der spannenden Frage 1652 (Tageshaftkosten- satz im Brandenburger Jugendstrafvollzug), die der Abgeordnete Claus stellt.
Auf meine Frage an Frau Justizministerin Blechinger während der 45. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am Mittwoch, dem 21. November 2007, wie hoch der Tageshaftkostensatz im geschlossenen Jugendstrafvollzug in Brandenburg sei - angesichts eines im Haushalt veranschlagten Tageshaftkostensatzes von 1 350 Euro im externen Jugendstrafvollzug -, antwortete mir diese, dass der Tageshaftkostensatz im geschlossenen Jugendstrafvollzug in Brandenburg im Jahr 2007 ebenfalls 135 Euro pro Tag betragen würde.
In der Antwort der Landesregierung auf dieselbe Frage in meiner Kleinen Anfrage 2209 - Drucksache 4/5792 - wurde mir mitgeteilt, dass der alle Haftarten umfassende Tageshaftkostensatz im Haushaltsjahr 2006 94,15 Euro betragen habe. Werte für das Haushaltsjahr 2007 lägen noch nicht vor.
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass eine jugendstrafvollzugsspezifische Erfassung der in den Haftkostenbetrag einfließenden konkreten Kosten des Jugendstrafvollzugs nicht erfolgen würde.
Daher frage ich die Landesregierung: Aus welchen Gründen machte die Justizministerin auf meine diesbezügliche Frage während der 45. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages hinsichtlich des Tageshaftkostensatzes im Brandenburger Jugendstrafvollzug abweichende Angaben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Claus, meine Aussage, der Tageshaftkostensatz des gesamten Justizvollzugs im Land Brandenburg habe im Jahr 2006 94,15 Euro betragen, und der Tageshaftkostensatz des Jugendstrafvollzugs sei mit 135 Euro zu beziffern, war für
Sie offenbar missverständlich. Ich werde mich deshalb bemühen, das entstandene Missverständnis auszuräumen.
Unter Zugrundelegung eines bundeseinheitlichen Berechnungsschemas zur Ermittlung des durchschnittlichen Tageshaftkostensatzes wird dieser aus den Einnahmen und Ausgaben für alle Haftarten ermittelt. Der Tageshaftkostensatz umfasst sowohl die von mir mit 135 Euro bezifferten Kosten des erziehungsorientierten und damit betreuungs- und kostenintensiven Jugendstrafvollzuges als auch beispielsweise die Kosten des betreuungsreduzierten und damit deutlich weniger kostenintensiven offenen Erwachsenenvollzugs und des Ersatzfreiheitsstrafvollzugs. Dass sich aus dem arithmetischen Mittel von hohen und geringen Kostenpositionen letztlich ein Durchschnittskostensatz ergibt, der sich von den Höchst- und Niedrigkostensätzen unterscheidet, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. - Danke.
Vielen Dank. Es geht also nicht um das geometrische, sondern um das arithmetische Mittel. Diese Erkenntnis nehmen wir mit nach Hause.
Wir kommen zur Frage 1653 (Schlägerei zwischen zwei rivali- sierenden „Rockerbanden“ in Cottbus), die die Abgeordnete Dr. Münch stellt.
Am 9. Februar gab es im Stadtzentrum von Cottbus eine Schießerei zwischen zwei rivalisierenden „Rockerbanden“, bei der ein Mitglied der „Hells Angels“ lebensgefährlich verletzt wurde. Ein ähnliches Ereignis, das auch eine erhebliche Gefährdung von Passanten bedeutete, gab es bereits im vergangenen Jahr. Zudem sind in den letzten Tagen in der Presse Berichte aufgetaucht, dass es sich bei diesen „Rockern“ auch um Zeitsoldaten handele und dass die verfeindeten Rockerclans kräftig dabei seien, aufzurüsten. Die Bevölkerung in Cottbus ist aufgrund der aktuellen Vorgänge alarmiert und verunsichert.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um solche Vorkommnisse zu unterbinden und insbesondere vor dem Hintergrund der sinkenden Personalstärke der Polizei die Bevölkerung ausreichend zu schützen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Münch, ich kann die Sorgen der Bevölkerung verstehen, wenn sie in der Zeitung liest oder zum Teil selbst erfährt, dass in ihrer unmittelbaren Nähe geschossen wird und sich zwei Banden bekriegen. Aber damit die Themen Polizeiabbau und Zeitsoldaten zu vermischen ist eine andere Sache. Inwieweit Zeitsoldaten dabei sind, wissen wir nicht. Wenn sie dabei sind, wird das der Bundeswehr mitgeteilt, und diese zieht dann die notwendigen Konsequenzen.
Aber uns beschäftigen diese Rockerbanden schon seit sehr langer Zeit. Sie stehen aufgrund ihrer kriminellen Aktivitäten sozusagen unter regelmäßiger Polizeiaufsicht.
Die besonders ausgeprägte Gewaltbereitschaft hat eine große Bedeutung. Im Wesentlichen sind es Angriffe der einen Clubs auf Mitglieder der anderen Clubs. Da scheint es keine Rolle zu spielen, ob sich die Gewalt gegen die bei einem vorherigen Sachverhalt tatsächlich handelnden Personen richtet. Soweit Tatgelegenheiten vorhanden sind, um beliebige Mitglieder des gegnerischen Clubs an irgendeinem Ort anzugreifen, wie vermutlich am 9. Februar 2008 in Cottbus geschehen, werden diese Möglichkeiten genutzt.
Aufgrund der bereits im Jahr 2004 durch das Landeskriminalamt Brandenburg festgestellten Lageentwicklung, unter anderem der verstärkten Durchführung von Veranstaltungen regionaler und überregionaler Motorradclubs, wurde im Zusammenwirken mit den Polizeipräsidien eine einheitliche Konzeption zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Rockergruppen erarbeitet. Es hat einige schwerwiegende Vorfälle in Brandenburg gegeben. Danach haben wir diese Konzeption erarbeitet und schreiben sie ständig fort. Wir halten auch sehr enge Verbindung mit Berlin, weil manche dieser Clubs von Berlin kommen.
Durch die enge Abstimmung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Straftatenbekämpfung zwischen den Polizeibehörden des Landes Brandenburg sowie die Zusammenarbeit mit der Polizei des Landes Berlin ist ein koordiniertes Vorgehen gewährleistet. Wir haben eine gemeinsame Lagefeststellung, die sehr wichtig ist, und auch das Informationsmanagement, wie Erhebung, Bewertung und Steuerung der eingehenden Informationen bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität, landesweit geregelt.
Diese Konzeption hat sich kriminaltaktisch bewährt, wie die erfolgreichen Einsätze der Vergangenheit zeigen. Ich möchte sie in Erinnerung rufen: Es erfolgten umfassende polizeiliche Maßnahmen unter anderem am 19. Oktober 2006 bei einem körperlichen Angriff auf ein Probemitglied des Chapter Cottbus der Hells Angels in Cottbus; am 24. Oktober 2006 nach einer Auseinandersetzung zwischen Bandidos und Hells Angels, ebenfalls in Cottbus; am 4. November 2006, als sich 130 Angehörige oder Unterstützer des Bandidos MC in der Innenstadt von Cottbus versammelten - Sie können sich entsinnen, dass wir zum Teil sehr intensive Vorkontrollen durchgeführt hatten und das Betreten nur gestatteten, nachdem die Vorkontrollen gezeigt hatten, dass keine Waffen oder Betäubungsmittel mitgeführt wurden -; am 4. Juli 2007, als eine Gruppe von 10 Personen, die einem Unterstützerclub der Hells Angels angehö-ren, ein Probemitglied des Bandidos MC angriffen; sowie am 17. Mai 2007, als der Präsident des Chapter Cottbus der Bandidos durch Schüsse in Spremberg verletzt wurde.
Das heißt also: Die Szene ist sehr gewaltbereit und gewillt, in internen Auseinandersetzungen Schusswaffen einzusetzen. Das ist der Grund, warum die Polizei mit allen rechtsstaatlichen Mitteln dabei ist, solche Fälle nach Möglichkeit zu verhindern - in einigen Bereichen ist das geschehen - und festzustellen, dass die Straftaten einwandfrei aufgeklärt werden.
Die Polizei hat eine Vielzahl von Festnahmen vorgenommen, die Sicherstellung von Waffen realisiert und dabei auch Erkenntnisse über den Aufbau, die Struktur dieser Gruppierungen zusammengetragen, die bei der Vorbereitung und Durchführung weiterer künftiger Maßnahmen von Bedeutung sind.
Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen beweist auch das schnelle Eintreffen der Polizei- und Einsatzkräfte am 9. Februar in Cottbus im Nachgang dieser Auseinandersetzung. Wir vermuten, dass diese Auseinandersetzung nach allen uns vorliegenden Erkenntnissen nicht geplant war, sondern zufällig stattfand und es dadurch zu der Schießerei gekommen ist. Wäre sie geplant gewesen, wäre die Polizei vorher dagewesen.
Die vorläufige Festnahme des Präsidenten des Cottbusser „Bandido-Motorradclubs“ am 20. Februar 2008, nachdem in dem Fahrzeug, mit dem er unterwegs war, Waffen und Betäubungsmittel gefunden worden waren, unterstreicht die Richtigkeit des Vorgehens. Am 20. Februar fand keine Auseinandersetzung statt, aber die Durchsuchung des Fahrzeugs war aus polizeitaktischer Sicht notwendig und hat auch den notwendigen Erfolg gebracht. Von daher gesehen kann ich nicht versprechen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen, kann aber vor dem Landtag sagen: Die Brandenburger Polizei tut alles, was sie unter Nutzung der vorhandenen Kräfte tun kann, und dies ist keine Frage der Polizeistrukturreform oder der Evaluierung der Kriminalpolizei - man kann nicht alles miteinander vermischen -, sondern ist eine Frage der Erkenntnisgewinnung mithilfe rechtsstaatlicher Mittel in diesem Bereich.
Als Letztes will ich Ihnen sagen: In der „Welt“ steht heute, dass es in Berlin nach einem brutalen Überall in der Nacht zuvor auf zwei Mitglieder des „Hells-Angels-Clubs“ vor deren Klubhaus in Charlottenburg harte Auseinandersetzungen gegeben hat. Daraufhin hat ein Sondereinsatzkommando dieses Klubhaus gestürmt und beweissichernde Maßnahmen eingeleitet. Dieses Thema beschäftigt uns also in Berlin und in Brandenburg, besonders im Süden Brandenburgs - in anderen Bereichen Brandenburgs haben wir dies nicht; das wissen wir -, und der Sache nehmen wir uns auch an.
Herr Minister, zwei kurze Nachfragen: Ist der Landesregierung bekannt, dass es erhebliche Quervernetzungen der organisierten Kriminalität zwischen rechtsextremen Organisationen, der Türsteherszene, Drogenhändlern und diesen Rockerbanden gibt?
Die zweite Nachfrage: Halten Sie es nicht für gerechtfertigt gerade, um die verunsicherte Bevölkerung aufzuklären -, eine etwas stärkere Öffentlichkeitsarbeit in dem Sinne zu betreiben, wie Sie gerade geantwortet haben, dass der Polizeiabbau nicht bedeutet, dass die Polizei sich diesen Strukturen nicht intensiv widme, sondern bedeutet, dass sie sich genau diesen Dingen auch stellt und diese Szene durchleuchtet, zumal es ja nach Zeitungsberichten auch zu Erpressungsversuchen bei örtlichen Händlern gekommen ist?
Wir wissen sehr genau, dass diese Rockerbanden intensive Beziehungen zu der von Ihnen geschilderten Türsteherszene und anderen Bereichen haben, dass sie Beziehungen in den Bereich
des Betäubungsmittelhandels haben. Von dort rührt ja auch ein Teil der Kriminalität. Das wissen wir, das bewegt sich im Randbereich zwischen allgemeiner Kriminalität und organisierter Kriminalität und ist auch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. - Punkt 1.
Punkt 2: Zur Öffentlichkeitsarbeit möchte ich nur so viel sagen: Wenn Sie etwas Gutes tun und darüber berichten, interessiert es keinen. Das ist leider so. Ich könnte Ihnen viele Pressemitteilungen zeigen, angesichts derer man sagt: Das ist ja großartig! Aber, wenn ihr euch selber lobt, interessiert uns das nicht. Wir wollen euch nicht loben - daran haben wir kein Interesse -, sondern euch beschimpfen; das ist die interessante Sache. - Das ist ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit, mit der ich mich jeden Tag auseinanderzusetzen habe.
Aber vielleicht können Sie und auch andere dazu beitragen, dass wir den Menschen das erklären. Ich war kürzlich in Cottbus - das will ich auf Ihre Frage hinzufügen -, und wir haben auch hier im Landtag einmal über die Citywache Nord der Kriminalpolizei gesprochen. Ich war sowohl bei der Wache als auch im Schutzbereich. Ich habe mit den Beamten gesprochen, die vor Ort arbeiten, und gefragt: Wie hat sich das ausgewirkt? Die Beamten - das sind alles Beamte, die dort wohnen, die in Bürgerbewegungen tätig sind, um den Platz vor der Stadthalle sauber zu halten, die sehr aktiv sind - sagen: Es hat keine Einbuße gegeben. - Aber alle haben geglaubt, wenn wir dort organisatorische Veränderungen vornähmen, führte das automatisch zu einer Einbuße an Sicherheit.
Ich möchte einfach darum bitten, etwas Vertrauen zu denjenigen zu haben, die diese Entscheidungen treffen. Der Personalabbau folgt einem Gesetz, das der Landtag beschlossen hat. Ich habe gesagt, ich trage den Personalabbau mit. Meine Aufgabe als Innenminister ist es, dies so umzusetzen, dass es noch vertretbar ist. Ich habe gerade jetzt, bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik gesagt: Nach dem, was wir bis jetzt an Polizei abgebaut haben, ist jetzt Ende der Fahnenstange!
Ich glaube, dass wir im Rahmen der Rationalisierung und der Optimierung wirklich alles getan haben, was notwendig ist. Jetzt sollen die neuen Strukturen greifen. Wenn noch Fragen anstehen, sollten sie geklärt werden. Ich habe das Thema auch mit Oberbürgermeister Szymanski besprochen. Es gab keine Klagen von denen, die in der Stadt Verantwortung tragen; das will ich auch sagen.
Wir pflegen also einen engen Dialog und bemühen uns, das Notwendige zu tun. Ausschließen kann ich solche Fälle jedoch nicht, weil wir keinen Überwachungsstaat wollen.