Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Wir pflegen also einen engen Dialog und bemühen uns, das Notwendige zu tun. Ausschließen kann ich solche Fälle jedoch nicht, weil wir keinen Überwachungsstaat wollen.

Die nächste Nachfrage stellt der Abgeordnete Dr. Klocksin.

Herr Minister, ich kann mich Ihrer Auffassung, dass wir keinen Überwachungsstaat haben wollen, vollständig anschließen. Jedoch findet auch in der Gemeinde, in der Sie wohnen, mindestens ein Einbruch pro Tag statt. Insofern wird schon noch einmal darüber zu reden sein, wie man Sicherheit in der Fläche herstellt. Das ist keine Frage des Empfindens.

Verzeihen Sie meine Nachfrage: Gerade nach der von Ihnen eben noch einmal vorgenommenen Beschreibung des Tätermilieus der organisierten und der üblichen Kriminalität - bis in den Menschenhandel hinein - hat man es mit einem soziologischen Profil zu tun, das man in der Vergangenheit nicht in ehrenvollen Berufen wähnte, und das gilt meiner Auffassung nach für den Beruf des Zeitsoldaten. Deshalb meine Frage: Habe ich recht vernommen, dass Ihnen - auch vor dem Hintergrund der gewonnenen Erkenntnisse, die Sie eben darstellten bisher unbekannt war, dass Zeitsoldaten tragende Personen in der Struktur der beiden Klubs sind, wie es in den letzten Tagen in der Presse zu lesen war?

Sie haben ja Zeitsoldaten gesagt. - Sie sagen jetzt?

(Dr. Klocksin [SPD]: Zeitsoldaten!)

- Nein, nein, Sie haben eben gesagt, Zeitsoldaten seien in tragenden Strukturen. Damit drehen Sie die Schraube ein Stück weiter. Ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht beantworten, werde sie Ihnen aber schriftlich beantworten, werde es auch öffentlich machen, und ich werde auch mit dem Ministerium der Verteidigung reden, wenn es wirklich wichtig ist und Sie der Auffassung sind, dass das die zentrale Frage ist. Für mich ist es unvorstellbar, dass Zeitsoldaten dabei sein sollen, sage ich einmal vorweg. Das ist doch klar. Ich habe in dieser Armee gedient. Ich weiß, was das für eine Armee ist, und dass Zeitsoldaten dabei sein sollten, ist für mich schwer vorstellbar. Das wird geklärt, aber das müssen unsere Abteilungsleiter machen. Wenn wir so etwas feststellen, teilen wir es der Bundeswehr mit. Ich bin nicht der Dienstherr der Bundeswehr. Schön, dass Sie wollen, dass ich es wäre, aber ich bin hiergeblieben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie vereinzelt Heiterkeit)

Ich rufe die Frage 1654 (Teilnahme am Mittagessen) auf, die von der Abgeordneten Große gestellt wird.

DIE LINKE fordert seit langem ein elternbeitragsfreies gesundes Mittagessen für Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Diese Forderung resultiert daraus, dass viele Eltern das Essen für ihre Kinder aufgrund der angespannten familiären finanziellen Situation nicht bezahlen können.

Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist aus ihrer Sicht der Anteil der Kinder, die jeweils in Krippe, Kindergarten, Hort und Grundschule nicht am Mittagessen teilnehmen?

Herr Minister Rupprecht, wissen Sie es?

Ich weiß es, Herr Präsident, und eigentlich müssten es alle hier im Raum auch wissen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich habe hier vor einigen Monaten eine ausführliche

Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Münch gegeben, in der es um Teilnahmequoten am Mittagessen in Schulen und Kitas ging. Ich beschränke mich jetzt darauf, hier noch einmal die Daten, die Sie ganz konkret abgefragt haben, zu nennen, und habe ein Exemplar der Antwort auf die Kleine Anfrage dabei - als kleines Geschenk anschließend an Frau Große.

Wie in der damaligen Antwort beschrieben - ich wiederhole also die Zahlen - nehmen nur 1,7 % der Kinder in Krippen, 3,1 % der Kindergartenkinder und rund 6 % der Hortkinder nicht am Mittagessen teil. In den Grundschulen liegt die Teilnahmequote bei 51 %. Mit anderen Worten: Etwa die Hälfte der Mädchen und Jungen in den Grundschulen nimmt an der Schulspeisung nicht teil.

Um eine Nachfrage gleich vorwegzunehmen: Die Gründe, aus denen in den Schulen nicht gegessen wird, liegen im Detail nicht vor, aber es gibt Recherchen, beispielsweise im Landkreis Oder-Spree, in den Städten Potsdam und Prenzlau, die uns vermuten lassen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit oder Nichtleistungsfähigkeit der Eltern nicht ausschlaggebend ist. Da gibt es andere Gründe, und die verstärken sich, je älter die Kinder werden. Denn bei den weiterführenden Schulen - Sie haben hiernach nicht gefragt - wird der Prozentsatz der Essenteilnehmer natürlich bedeutend geringer, weil: Dann spielt die Cafeteria eine Rolle, und dann spielt der Imbiss um die Ecke - bei Schülern, die das Schulgelände verlassen dürfen - eine Rolle. Ich gebe also auf eine Frage, die Sie gar nicht gestellt haben, eine vorweggenommene Antwort. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist nicht primär der Grund dafür, dass die Kinder nicht am Essen teilnehmen.

Vielen Dank. - So viel Service wünschen wir uns immer, nicht wahr, Frau Große? - Ich rufe Frage 1655 (Diskussionsstand „Neue Wohnformen“) auf, die die Abgeordnete Schier stellt.

In den zurückliegenden Monaten hat uns bereits mehrfach in diesem Hohen Hause die Diskussion um die Abgrenzung ambulanter Wohnformen von Seniorenheimen beschäftigt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Vertretern des MIR und des MASGF ist damit beschäftigt, praktikable Vorschläge zu erarbeiten.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der konkrete Diskussionsstand zur Abgrenzung der neuen Wohnformen von Altenheimen?

Frau Ministerin Ziegler wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte der Beantwortung noch eine kurze Vorbemerkung voranstellen. Neue bzw. alternative kollektive Wohnformen stellen - darin sind wir uns einig - eine sinnvolle Ergänzung zu bereits vorhandenen Wohnstrukturen dar. Eine

einheitliche Handhabung der Begrifflichkeiten ist jedoch nicht gegeben, da Bezeichnungen wie betreutes Wohnen weder rechtlich definiert noch geschützt sind. Hinter den sich als neue Wohnformen bezeichnenden Projekten stehen unterschiedliche Konzepte und Betreuungsintensitäten, oder es handelt sich um neue Formen des normalen Wohnens einschließlich des betreuten Wohnens. Es ist also zu begrüßen, dass sich eine möglichst breite Vielfalt von Wohn- und Betreuungskonstellationen entwickelt, die es älteren, pflegebedürftigen und behinderten Menschen in unserem Land gestatten, ihr Leben selbstbestimmt und weitgehend selbstständig zu gestalten.

Nun zu der in der Fragestellung genannten interministeriellen Arbeitsgruppe. Unter der Federführung meines Hauses ist im September letzten Jahres ein Runder Tisch „Anforderungen an moderne Wohn- und Betreuungsformen für ältere Menschen“ gebildet worden. Er hat die Aufgabe, über bau-, heim- und brandschutzrechtliche Mindeststandards, die die neuen Wohnformen zum Schutz der älteren Menschen erfüllen müssen, zu beraten und zu beurteilen. Das ist eine äußerst schwierige Angelegenheit.

Teilnehmer des Runden Tisches sind neben den Landesministerien und der Staatskanzlei auch Vertreterinnen und Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden aus Potsdam und dem Landkreis Oberhavel, der unteren Brandschutzbehörde, der Berufsfeuerwehr der Stadt Potsdam, der Landesheimaufsicht im Landesamt für Soziales und Versorgung, der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Alzheimer Gesellschaft Brandenburg und der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. Zwischen dem MASGF und dem MIR wurde vereinbart, im Ergebnis der Diskussion ein gemeinsames Rundschreiben zu erarbeiten, das den unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen der baurechtlichen Prüfung der Wohnformen für alte und pflegebedürftige Menschen die Voraussetzungen zur Feststellung eines Sonderbaus darstellen sowie Kriterien aufzeigen soll, wie das bei der Zulassung von Abweichungen nach dem Baurecht bestehende Ermessen dann auch tatsächlich ausgeübt werden kann.

Auf der letzten Sitzung des Runden Tisches am 6. Dezember wurde der Entwurf eines solchen Rundschreibens zur Diskussion gestellt. Daraufhin haben die Verbände in ihren eingehenden Stellungnahmen sehr starke Kritik geübt. Hauptkritikpunkte stellen die Nichtbeachtung des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin sowie die damit verbundene Übernahme von Eigenverantwortung unabhängig vom Grad einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Anspruch auf Übernahme der allgemeinen Lebensrisiken und die noch zu undifferenziert erscheinende Abgrenzung von normalem Wohnen gegenüber neuen Wohnformen in sogenannten Sonderbauten dar. Das ist der Spagat, den wir von Anfang an gesehen haben: auf der einen Seite den Schutz der Menschen, die in solchen neuen, modernen Wohnformen leben, zu gewährleisten, was Brandschutz etc. angeht, auf der anderen Seite aber eben auch die Selbstbestimmtheit des Lebens so weit wie möglich zu garantieren und damit auch nicht höhere Standards festzulegen, als sie jeder andere vorfindet, der noch zu Hause lebt und gehbehindert ist. In diesem Spagat befinden wir uns quasi am Anfang der Diskussion.

Diese Stellungnahmen werden derzeit sehr genau ausgewertet und einer abschließenden Beurteilung zwischen MIR und

MASGF zugrunde gelegt. Wir werden mit Sicherheit auch noch einmal in den Fachausschüssen zu beraten haben, wie wir weiter damit umgehen. Es ist keine leichte Lösung dafür zu finden.

Frau Schier möchte noch etwas wissen.

Frau Ministerin, vielen Dank. Mich interessiert wirklich einmal eine Zeitschiene. Wir reden bestimmt seit anderthalb Jahren darüber. Der Bedarf der älteren Leute, sich in Wohngemeinschaften zu organisieren, besteht nach wie vor, aber es gibt einen gewissen unklaren Raum. Wie sieht es aus? Können wir sagen, dass wir in diesem Jahr noch zu einer Änderung kommen, vor der Sommerpause, nach der Sommerpause? Die Leute warten einfach darauf, auch die Pflegedienste usw. usf.

Sie haben selber an der Sitzung Mitte Dezember teilgenommen, in der der Entwurf des Rundschreibens diskutiert worden ist. Jetzt müssen wir abwägen: Geht es uns darum, schnell etwas zu entscheiden, was dann feststeht, aber vielen Interessenlagen nicht gerecht wird? Oder müssen wir den Diskussionsprozess natürlich so zügig wie möglich durchführen, wobei wir auch die anderen Auffassungen sehr ernst nehmen und in unsere Beurteilung einbeziehen? Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der zweite Weg der bessere ist, um dann ein Ergebnis zu haben, das nicht rechtlich angreifbar ist, das dem Schutzbedürfnis Rechnung trägt und das den Menschen in ihrer freien Selbstbestimmtheit im Leben ebenso Rechnung trägt. Ich kann Ihnen also keinen Termin nennen. Wir drängeln und drängeln und drängeln,

(Frau Schier [CDU]: Wir auch!)

und das sollten wir gemeinsam tun - genau so ist es -; deshalb hoffe ich, dass es in diesem Jahr mit Sicherheit einen Abschluss findet. Das muss es, das ist uns auch allen klar, aber ich habe die Schwierigkeiten wohl auch deutlich dargestellt.

Vielen Dank. - Wir drängen auch darauf, dass die übrigen Fragen von den Ressorts schriftlich beantwortet werden.

Ich schließe die Fragestunde und somit Punkt 2 der Tagesordnung,

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Das ist aber schade!)

damit wir vor der Mittagspause noch den Punkt 3 erledigen können. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Evaluierung der Kulturentwicklungskonzeption des Landes Brandenburg

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/5821

Dies gibt dem Kollegen Dr. Hoffmann Gelegenheit, für DIE LINKE zu sprechen.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag meiner Fraktion „Evaluierung der Kulturentwicklungskonzeption des Landes Brandenburg“ ist im Grunde genommen unproblematisch. Er dürfte auch aus der Sicht von SPDund CDU-Fraktion zustimmungsfähig sein, denn die Landesregierung selbst hatte vorgeschlagen, als im Jahre 2002 die Kulturentwicklungskonzeption dem Landtag übergeben wurde, dieses Konzept zu aktualisieren und regelmäßig über die Fortschreibung zu berichten. In der Antwort auf eine Große Anfrage der damaligen PDS-Fraktion vom Frühjahr 2003 sagte die Kulturministerin Folgendes:

„Die Landesregierung beabsichtigt, die Kulturentwicklungskonzeption regelmäßig zu aktualisieren. Dies setzt eine Evaluierung der wesentlichen Parameter voraus.“

Darin sind wir uns also einig. Unsere kritischen Anmerkungen, wie zum Beispiel ein Entschließungsantrag, der die in der Kulturkonzeption genannten Ziele zu Schwerpunkten der Kulturpolitik in der dritten Legislaturperiode erklärt und vor allem mehr Augenmerk auf eine zwischen Landesebene und Kommunen ausgewogene Kulturfinanzierung lenkt, wurden allerdings nicht ernst genommen: Der Antrag wurde abgelehnt. Weiterhin wollten wir, dass die Landesregierung Vorschläge erarbeitet, wie die ungeeignete Arbeitsförderung zur Sicherung des laufenden Betriebs von Kultureinrichtungen durch bessere Maßnahmen ersetzt werden kann. Uns fehlte hier Konkretes zur Sicherung einer kontinuierlichen und langfristigen Finanzierung.

Nicht - wie versprochen - im Jahre 2003, aber im Jahre 2004 gab es dann ein umfangreiches Papier, nämlich den Bericht zur Kulturentwicklungskonzeption der Landesregierung. Aber auch hierin waren nicht alle Fragen geklärt. Noch immer spielten neue Formen der künstlerischen und kulturellen Interaktion keine Rolle. Die sich rasant entwickelnden technischen Möglichkeiten der Kommunikation sowie der Informationsbeschaffung kommen bis auf einen halben Satz im Kapitel „Öffentliche Bibliotheken“ gar nicht vor, einmal davon abgesehen, dass Kunst auch mit technischen Mitteln möglich ist, die meine Generation vor 15 oder auch vor zehn Jahren niemals mit den hohen Werten der Kultur in Verbindung gebracht hätte. Noch immer war das Verhältnis zwischen Landesregierung und Kommunen in Kompetenz- und Finanzfragen nicht ausreichend geklärt.

Frau Ministerin, ich stimme Ihrer Bewertung in der Antwort auf meine mündliche Anfrage von 23. November 2006 zu, dass eine Kulturentwicklungskonzeption auch eine umstrittene Sache sein kann, dass sie aber notwendig ist, weil nur so ein strategischer Blick zu bekommen ist und vor allem nur so Sicherheiten im kulturellen Bereich vor Ort zu organisieren sind.

Klar ist auch, dass ein Konzept der Landesregierung zur Entwicklung von Kultur kein dirigistischer Eingriff der Landesregierung in Kultureinrichtungen oder Kommunen sein darf. Es geht um Dialog, aber auch um die Klärung von Verantwortlichkeiten zwischen Land und Kommunen. Wenn Sie in diesem Zusammenhang auch über die Zuweisung von Belastungen und

die Zuordnung von Kompetenzen sprechen, dann wird deutlich, dass dieser Dialog sich nicht immer einfach gestalten wird.

Gerade deshalb wäre es gut, wenn Landtag und Landesregierung sich darauf einigen könnten, auf den ursprünglichen Vorschlag zurückzukommen, alle zwei Jahre auf der Grundlage einer entsprechenden Evaluierung über einen Kulturentwicklungsbericht zu beraten und entsprechende Festlegungen zu treffen. Es ist also höchste Zeit, dass wieder einmal eine Evaluierung stattfindet. Sie ist aus unserer Sicht aus rein sachlichen Gründen notwendig und gemessen am Versprechen der Landesregierung vom Sommer 2002, beginnend 2003 alle zwei Jahre über erreichte Ziele und die nächsten Schritte zu berichten, auch überfällig. Es haben sich inzwischen Veränderungen ergeben, die zu beachten sind und in eine strategisch ausgerichtete Kulturentwicklungskonzeption eingearbeitet werden müssen.

Die demografische Entwicklung ist ein wichtiger Punkt. Kulturausschuss, Ministerium und Landtag haben zu diesem Thema einiges vorgelegt. Es wurden im Rahmen dieser im Großen und Ganzen konstruktiven Debatte wichtige neue und notwendige Ansätze genannt, die sich von der Politik der Landesregierung und den bisherigen Debatten im Ausschuss gelegentlich deutlich unterschieden. So wurden während einer Anhörung im Februar 2006 von den Experten sowie von Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern der Fraktionen Ideen entwickelt, die durchaus in einer überarbeiteten Fassung einer Kulturentwicklungskonzeption Berücksichtigung finden sollten.

Demografie und Kulturpolitik sind nicht durch einfache Rechenaufgaben zusammenzubringen. Veränderungen wie Abwanderung und sinkende Einwohnerzahlen erfordern nicht zwingend weniger Kultur und machen Kulturförderung auch nicht immer preiswerter, sondern Kultur erhält mit ihren bildenden und sozialen Funktionen einen anderen Stellenwert. Das gilt nicht nur für die Randregionen mit schwindender Einwohnerzahl, sondern auch für die Zuzugsregionen. Die Bedeutung der Kultur wird wachsen.