Da wir heute einen etwas anderen Zeitablauf als gewohnt haben, frage ich einmal ins Plenum, was Sie von dem Vorschlag halten, die Mittagspause durchzumachen und trotzdem ausreichende Präsenz hier zu garantieren. Gibt es für diesen Vorschlag mehrheitliche Zustimmung oder mehrheitlich Bedenken dagegen?
Es gibt den ergänzenden Vorschlag, die Mittagspause auf eine halbe Stunde zu begrenzen. Ich hatte es einmal mit einer Dreiviertelstunde versucht, was aber schiefgegangen ist. Wenn Sie sich verpflichten, nach 30 Minuten wieder hier zu sein, können wir auch eine Pause machen.
Abfrage zur ersten Variante: Wer ist für Durchmachen? - Wer ist für eine Stunde Mittagspause? - Wer ist für eine halbe Stunde? - Die Mehrheit ist eindeutig für Durchmachen. Das heißt aber, dass Sie gestaffelt Mittagessen gehen, sodass wir beschlussfähig bleiben.
Die erste in der Drucksache ausgewiesene Frage wird wegen der Abwesenheit der Fragestellerin schriftlich beantwortet.
Nach den Informationen aus dem dritten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung liegt die Zahl der Menschen, die als arm gelten, bei 13 % der Bevölkerung. Gleichzeitig liegt die sogenannte Armutsschwelle - sie entspricht ungefähr 60 % des Durchschnittseinkommens - heute bei 781 Euro und ist damit deutlich niedriger als noch vor Jahren, als sie bei ca. 938 Euro lag. Die gesunkene Armutsschwelle ist ein deutliches Indiz für massiv gesunkene Einkommen der Beschäftigten. Dies wiederum - so unser Eindruck - ist maßgeblich auf die Arbeitsmarktreformen, die im Jahr 2003 begonnen haben, zu
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Einkommensentwicklung der Beschäftigten und die hieraus wachsende Verschärfung der Armut in Brandenburg?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, aus dem Arbeitsentwurf des dritten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung sind bisher - am 18. und 19.05. - lediglich einige Kerndaten bekannt geworden. Deshalb kann ich noch nicht offenbaren, welche Schlussfolgerungen wir als Landesregierung daraus ziehen. Dies als Einstieg.
Ich muss Sie allerdings auf einen Fehler Ihrerseits hinweisen: Im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Armutsgrenzen an der 60%-Schwelle muss einfach darauf hingewiesen werden, sehr geehrter Herr Görke, dass allein aufgrund der Verwendung einer anderen Datengrundlage keine Vergleichbarkeit mehr gegeben ist. Es ist schlichtweg falsch, die Armutsrisikogrenze von 781 Euro mit der von 938 Euro ins Verhältnis zu setzen und dann eine solche wie in Ihrer Anfrage formulierte Schlussfolgerung zu ziehen. Ein wesentlicher Grund dafür, dass die 781 Euro genannt werden, liegt darin, dass bei der Einkommens- und Verbraucherstichprobe der Mietwert des selbstgenutzten Wohneigentums Berücksichtigung findet und bei der Gemeinschaftsstatistik über Einkommens- und Lebensbedingungen in Europa eben nicht. Daraus erklärt sich der rechnerische Unterschied. Das zur Ausgangssituation.
Auch Beschäftigte, die ein auf alle Beschäftigten bezogenes durchschnittliches Einkommen erzielen, sind nicht von materieller Einkommensarmut bedroht, auch wenn sie absolut weniger Einkommen als bisher erzielen. Grundsätzlich muss man sagen: Eine stagnierende oder rückläufige Einkommensentwicklung bei den Beschäftigten der letzten Jahre ist nicht gleichbedeutend mit einer Verschärfung von Armut. Stellen Sie sich vor: In den höheren Einkommensgruppen gibt es eine Stagnation oder eine rückläufige Einkommensentwicklung. Das heißt ja noch nicht, dass diese Menschen ärmer geworden sind; da sind wir uns mit Sicherheit einig.
Wie für Deutschland kann auch für das Land Brandenburg festgestellt werden, dass sich der Niedriglohnsektor ausweitet. Das heißt, immer mehr Menschen gehen einer Beschäftigung in diesem Bereich nach. Hier sind zum Beispiel die Einkommen im unteren Lohnsegment mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 800 Euro der abhängig Beschäftigten relevant. Nach Angaben der BA erzielten im Januar 2008 in Brandenburg rund 64 000 abhängig Beschäftigte ein Bruttoeinkommen von bis zu 800 Euro. Im Vergleich zu Januar 2007 ist das eine Steigerung von 5 %.
Die Aufnahme einer Beschäftigung ist stets - da sind wir uns mit Sicherheit auch einig - die bessere Alternative als Arbeitslosigkeit. Um aber dem Problem von arbeitenden Armen wirk
sam begegnen zu können, müssen abhängige Vollzeitbeschäftigte existenzsichernde Löhne erzielen können. Dazu sind Ihnen die Diskussion in der Koalition und meine Position bekannt.
Für die Höhe von marktbezogenen Löhnen sind strukturelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie die Infrastruktur - das heißt, der Standort des Betriebes, seine Größe und die Branchenverteilung - entscheidend. Im verarbeitenden Gewerbe oder in den exportorientierten Bereichen werden höhere Löhne gezahlt, und auch große Unternehmen und Konzerne zahlen in der Regel deutlich mehr an Lohn und Zulagen als kleine Arbeitgeber. Ebenso ist das Angebot der nachgefragten Qualifikationen der Erwerbsfähigen von Bedeutung. Wenn hier die Entwicklungen in die richtige Richtung gehen, wird sich das auch in der Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten widerspiegeln.
Im Land Brandenburg zeigen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne im Bergbau und im verarbeitenden Gewerbe eine gute Entwicklung. Während sie von 2005 bis 2006 stagnierten, gibt es im Jahr 2007 eine spürbare Anhebung von 17,67 Euro 2006 auf 19,15 Euro. Anhand dieser Zahlen will ich deutlich machen, dass von einer Verschärfung von Armut nicht allgemein gesprochen werden kann. Vor einer derartigen Pauschalierung muss auch gewarnt werden, weil dies zu einer pessimistischen Grundstimmung führt.
Die Botschaft an unsere jungen Menschen, die wir landauf, landab aussenden, lautet: Gute und sehr gute Bildungsergebnisse sind der beste Garant für erfolgreiche Bildungsverläufe und gute Löhne.
Unsere Wirtschaft krankt daran, dass sie zu kleinteilig ist. Wir haben 90 % Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten. Das ist das Kernproblem in Brandenburg. Es muss einfach zu größeren Strukturen in den Branchen und in der Wirtschaft kommen, um diesem Problem wirksam begegnen zu können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Antwort. Ich habe zwei Nachfragen. Natürlich sind die Kerndaten des Berichts der Bundesregierung bekannt. Mir wäre es aber lieber, wenn wir nun auch einmal einen Armutsbericht für Brandenburg erhielten. Er wurde bereits im letzten Frühjahr angekündigt, dann auf den Herbst des letzten Jahres verschoben, wurde wieder für das Frühjahr angekündigt und nun auf den Herbst dieses Jahres verschoben. Wann werden wir über diesen Bericht mit einer Datenlage verfügen, die für das Land Brandenburg aussagefähig ist?
Nun zur Problematik der gebrochenen Erwerbsbiografien oder des Ausbaus des Niedriglohnsektors, der eigentlich mit den Arbeitsmarktreformen begründet wurde. Sehen Sie durch diese Entwicklung eine Gefahr bezüglich der Altersarmut hier in Brandenburg, die im Armutsbericht der Bundesregierung - diese bezieht sich auf die Zahlen von 2005 - als noch nicht gravierend bezeichnet wird?
Zur zweiten Frage: Ich habe hier im Parlament bereits mehrfach die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass wir wegen der gebrochenen Erwerbsbiografien mit einer höheren Altersarmut rechnen werden müssen. Das ist keine Neuigkeit, sondern Allgemeinwissen auch im Fachausschuss.
Zur ersten Frage: Das Parlament wird im Herbst über diesen Lebenslagenbericht in Brandenburg debattieren können. Es hat sich mehrfach verzögert, was Sie richtig dargestellt haben. Dadurch haben wir nun aber auch die Möglichkeit, neuere Daten hinzuzupacken - die von 2006, eventuell auch die von 2007; auch die neueren Daten, die im Bundesbericht vorliegen, werden wir dort nach Möglichkeit schon mit einarbeiten -, sodass wir dann auf einer soliden Basis hier im Parlament diskutieren können.
Vielen Dank. - Die Frage 1742 (Auswirkungen des aktuellen Drogen- und Suchtberichts) wird von der Abgeordneten Schier formuliert. Bitte sehr.
Zu Beginn des Monats stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung den aktuellen Drogen- und Suchtbericht vor. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass die konsumierten Alkoholmengen bei den 12- bis 17-Jährigen massiv angestiegen sind. Jeder vierte Jugendliche trinkt den Statistiken zufolge einmal im Monat fünf Gläser Alkohol oder mehr. Besonders das sogenannte Komatrinken kann zu ernsten gesundheitlichen Folgen führen. In Thüringen soll dies nun durch ein neues Gaststättengesetz untersagt werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Beabsichtigt sie angesichts dieser alarmierenden Zahlen ähnliche Veränderungen in der Gesetzgebung?
Die Landesregierung hat entschieden, dass das Wirtschaftsministerium darauf antwortet - vermutlich wegen der Steuerrelevanz. - Herr Staatssekretär Krüger, bitte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Schier, in den Entwurf des Brandenburgischen Gaststättengesetzes sind die rechtlichen Instrumente des gegenwärtigen Bundesgaststättengesetzes übernommen worden, um gegen Alkoholmissbrauch behördlich einschreiten zu können. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht war im Rahmen der Unterbindung insbesondere von Flatrate-Partys zu der Entscheidung gelangt, dass die bestehenden Handlungsmöglichkeiten ausreichend sind und dass statt der Einführung neuer Verbote auf die effiziente Umsetzung der bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten hingewirkt werden sollte.
Als die Innenministerkonferenz im Dezember 2007 den Beschluss fasste, zusätzlich zu den bereits bestehenden Möglichkeiten solche zu schaffen, die noch effektiver den Alkoholmissbrauch junger Menschen eindämmen können, wurde in den Entwurf des Brandenburgischen Gaststättengesetzes ein weiterer Verbotstatbestand aufgenommen. Dieser soll bereits die Werbung und die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen eines Gaststättengewerbes verhindern, die darauf gerichtet sind, alkoholische Getränke in einer Art und Weise anzubieten, die zu übermäßigem Alkoholkonsum im Sinne von FlatrateAngeboten verleitet. Das sind unter anderem Angebote wie „Koma-Party“, „Saufen bis zum Umfallen“ und „Wettsaufen“. Das Gaststättengesetz kann jedoch die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen nicht ersetzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Können Sie etwas zum Stand der Erarbeitung des Gaststättengesetzes sagen? Wann wird es eingebracht? Welche Konflikte verhindern bis jetzt die Einbringung?
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen zum Stand des Gesetzentwurfs noch nichts sagen, weil hier auch noch die Abstimmungen mit dem Innenministerium respektive auch auf Bundesebene laufen. Sobald mir dazu nähere Erkenntnisse vorliegen, würde ich Sie darüber selbstverständlich umgehend informieren.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wie ist nach Ihrer Einschätzung die Umsetzung der Kontrollen im Bereich des Gaststättengewerbes und im Bereich des Ordnungsamtes? Sind Sie der Ansicht, dass die bestehenden Kontrollen ausreichen, um tatsächlich eine Einhaltung der bereits bestehenden Gesetzlichkeiten zu gewährleisten?
Die Diskussion über die exzessiven Trinkgewohnheiten bei Jugendlichen, die durch derartige Angebote gefördert werden, haben nach meiner Erkenntnis zu einer Sensibilisierung bei den Ordnungsämtern geführt, und zwar in dem Sinne, dass hier in einer besonderen Weise schon im Vorfeld intensiver auf solche Angebote geachtet wird und dass man versucht - wenn jetzt auf diesen Punkt abgehoben wird -, schon im Vorfeld die Werbung für derartige Veranstaltungen zu unterbinden, sodass bereits frühzeitig die Möglichkeit besteht, dagegen einzuschreiten. Hier, glaube ich, ist schon ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür gewachsen, dass man die Jugendlichen vor solchen Angeboten in Schutz nehmen muss.
Vielen Dank. - Die Frage 1743 (Erhebung von Kraftfahrzeug- steuer auf Dieselfahrzeuge) formuliert die Abgeordnete Hesselbarth.
Die Kfz-Steuer ist von ihren Erträgen her eine Landessteuer und unterliegt laut Grundgesetz der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern.
Wegen der höheren Schadstoffbelastung ist die Kfz-Steuer bei Dieselfahrzeugen deutlich höher als bei Fahrzeugen, die mit Benzin betrieben werden. Kompensiert wurde diese Schlechterstellung - ähnlich wie bei den in der Regel höheren Anschaffungskosten - bisher dadurch, dass die Dieselpreise deutlich unter den Benzinpreisen lagen.
Aufgrund der derzeitigen Situation auf dem Mineralölmarkt sind die Preise für Diesel inzwischen teilweise sogar höher als für Benzin, das heißt, die bisherige Kompensation oder Teilkompensation über den Kraftstoffpreis entfällt inzwischen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Vor- bzw. Nachteile sieht sie in einer Teilkompensation der finanziellen Kosten des Anstiegs der Dieselpreise für die betroffenen Kraftfahrer durch Senkung der Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich kann auf Ihre Frage nicht direkt antworten; denn sie beruht auf von Ihnen auch in der Vorbemerkung zu Ihrer Frage zitierten falschen Annahmen. Ich möchte, wenn Sie einverstanden sind, dennoch versuchen, das Destillat, also den Sinn der Frage, zu erfassen und am Ende zu antworten.