Frau Ministerin, ich habe kein Problem. Ich habe zwei kleine Nachfragen. Alle diejenigen, die hier gefragt haben, wollen, dass das Programm ein Erfolg wird, auch wenn es nicht in unmittelbarer Landesverantwortung ist. Die Bürger in Brandenburg sind aber auch deutsche Bürger. Daher sind wir natürlich auch zuständig.
Frage 1: Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass die Bearbeitungszeiten beim Bundesverwaltungsamt in Köln derzeit so sind, dass Anträge, die im Juni eingereicht wurden, vom Bundesverwaltungsamt in Köln frühestens im September beschieden werden können? Sehen Sie die Möglichkeit - außer das einfach so hinzunehmen -, vielleicht beim Bund dafür zu
sorgen, dass die Entscheidungen, die reine Formangelegenheiten sind und die Verzögerungen einer Arbeitsüberlastung geschuldet sind, schneller umgesetzt werden können?
Frage 2: Nachdem wir seit dem Anlauf des „Kommunal-Kombi“-Programms erste Erfahrungen gesammelt haben und nicht alle Regionen, Gebietskörperschaften glücklicherweise daran partizipieren können, besteht die auch von der Kollegin der SPD-Fraktion geteilte Sorge: Wenn wir erst 5 % der Stellen besetzt haben, wie sollen wir dann innerhalb eines guten Jahres die restlichen 95 % schaffen? Sehen Sie eine Möglichkeit, beim Bund zu sondieren, ob einzelne Kommunen, deren Arbeitslosigkeit deutlich über 15 % liegt, vielleicht im nächsten Jahr noch in das Programm „hineinrutschen“ könnten, um zumindest regional über die Gebietskörperschaften - Landkreise, kreisfreie Städte - hinaus Wirkung auf dem lokalen Arbeitsmarkt erzielen zu können?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Bearbeitungszeit macht uns auch Sorgen. Wir sind immer dran und fragen nach, aber wir sind dafür nicht hoheitlich zuständig.
- Ja, ich kann nicht mit einer Waffe hineingehen und sagen: Arbeitet schneller! - Die Begründung ist immer, es werde sehr genau geprüft, ob die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie sagen, sie brauchen diese Zeit. Die Mitarbeiter betreten mit diesem Programm Neuland. Das dauert seine Zeit. Wir legen ständig beim BMAS unseren Widerspruch ein und sagen, das muss schneller gehen, weil die Zeit bis Ende nächsten Jahres sehr kurz ist. Das ist unbestritten so. Das ist kein Thema.
Die Frage, ob wir auch Landkreise und kreisfreie Städte, deren Arbeitslosigkeit im Jahr 2007 unter 15 % Arbeitslosigkeit lag, einbeziehen können, lehnt der Bund derzeit definitiv ab. Es gibt keine Ausnahmen davon. Wir würden in den wenigsten Landkreisen überhaupt noch partizipieren, weil die Arbeitslosigkeit in den meisten Landkreisen unter 15 % liegt und uns der Stichtag entgegenkommt.
Ich gehe fest davon aus, dass wir uns, nachdem das Programm ein Jahr gelaufen ist, auf politischer Ebene noch einmal zusammensetzen und andere Dinge besprechen werden, die ich schon angedeutet habe. Aus meiner Sicht ist es nicht in Ordnung und auch nicht Sinn dieses Programms in seiner Entstehung gewesen, dass Menschen, die in ABM oder in MAEMaßnahmen waren, im Anschluss daran nicht in ein „Kommunal-Kombi“-Arbeitsverhältnis übernommen werden können, sondern sie erst eine Wartezeit verstreichen lassen müssen.
Das ist ein großes Hindernis, denn wir haben mittlerweile das Problem, die Arbeitslosen zu finden, die für diese Arbeitsstellen infrage kommen. Man muss ganz offen und ehrlich miteinander umgehen. Diese Frage wird beispielsweise bis Ende dieses Jahres herausgearbeitet und auf politischer Ebene diskutiert werden müssen.
Es gehört auch das dazu, was Sie angesprochen haben, nämlich ob wir dieses Programm - so es denn erfolgreich ist - nicht auch auf Gebiete ausweiten können, die zwar im Landkreis eine bessere Arbeitslosenstatistik haben, aber in denen dennoch
Ich muss etwas zum Ursprung dieses Programms sagen. Dieses Programm war eigentlich eine Alternative für den Osten, weil wir gesagt haben: Wir haben nicht so sehr das Problem mit Vermittlungshemmnissen von zum Beispiel psychisch belasteten Arbeitslosen, sondern wir haben schlichtweg das Problem, dass bei uns zu wenige Arbeitsplätze vorhanden sind. Dafür wurde das Programm entwickelt. Deshalb kam die Arbeitslosenquote von 15 % hinein.
Wir dürfen nicht vergessen: Wenn es in anderen Bundesländern nicht so gut läuft wie bei uns, wird die große Frage gestellt werden: Macht denn ein solches Bundesprogramm überhaupt Sinn? Deshalb ist mein Werben landauf und landab für dieses Programm, damit wir Erfolg haben und unter Beweis stellen können, welchen Arbeitsmarkteffekt dieses Programm hat und welchen sozialen Aspekt vor allem dieser „Kommunal-Kombi“-Lohn hat. Wenn Menschen für drei Jahre eine Perspektive aufgezeichnet bekommen und drei Jahre wieder mit anderen Menschen zu tun haben, eine sinnvolle Tätigkeit verrichten, hat es nicht nur für diese einzelne Person eine positive Wirkung, sondern es hat auch eine positive Wirkung für die Familienangehörigen, wenn sie wieder wissen, wie sie Ausgaben planen und ihr Leben gestalten können. Das darf man nicht unterschätzen. Deswegen ärgere ich mich auch über die Miesmacherei dieses Programms, weil wir uns dies wirklich zu Herzen genommen haben und es auf allen Ebenen nach vorn tragen wollen. Ich bitte Sie einfach darum mitzumachen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir verlassen jetzt das Thema KommunalKombi. Ich rufe die Frage 1827 (Geplante Gewalt und Boy- kottmaßnahmen gegen nationale Parteien und Politiker im Kommunalwahlkampf) auf, die die Abgeordnete Fechner stellen wird.
Im Vorfeld der Kommunalwahlen rufen linke Vereine und Organisationen öffentlich dazu auf, den Wahlkampf der rechten Parteien NPD und DVU zu stören. Offen wird dazu aufgerufen, auch mit nicht rechtsstaatlichen Mitteln den Wahlkampf zu behindern.
Des Weiteren existieren diverse Netzwerke, die eine regelrechte Boykottstimmung gegen zugelassene rechte Parteien schüren. So werden zum Beispiel Jugendliche angehalten, Antworten auf die Fragen zu finden, wie viele Rechtsextreme es gibt, wie sie organisiert sind, wie viele Wähler und Wählerinnen sie mobilisieren können, wie viel Zulauf sie haben und so weiter alles Aufgaben, mit denen sich der Verfassungsschutz bisher mehr oder weniger intensiv beschäftigt.
Des Weiteren werden Jugendliche aufgefordert, nicht nur - wie bisher üblich - Veranstaltungen und Informationsstände rechter Parteien zu stören, sondern auch Flugzettel und Plakate zu erstellen und kleine Partys gegen Rechts in ihrer Dorfkneipe zu veranstalten. Das Ganze wird mit bis zu 250 Euro unterstützt.
Es dürfte bekannt sein, dass Volksvertreter, egal auf welcher Ebene, aus freien und fairen Wahlen hervorgehen sollen. So bestimmt es das Grundgesetz, und so sieht es auch in Brandenburg die Landesverfassung vor.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie im bevorstehenden Kommunalwahlkampf ergreifen, um die Freiheit der Wahl gegen linkskriminelle Hetze zu verteidigen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fechner, allein der letzte Halbsatz: „die Freiheit der Wahl gegen linkskriminelle Hetze zu verteidigen“, erinnert mich an die Weimarer Republik. Auch was Sie noch alles vorgetragen haben, erinnert mich daran.
Wir sind ein freies Land, wir bleiben ein freies Land, und die Freien dieses Landes werden Sie nicht wählen - Punkt 1.
Punkt 2: Sie haben schon einmal eine Anfrage gestellt. Ich wusste gar nicht, dass Ihr Gedächtnis so kurz ist. Am 3. Juni 2008 haben Sie nach diesem Sachverhalt gefragt. Wir haben in der Antwort auf diese Kleine Anfrage umfangreich Stellung genommen, auch zu dem, was Sie dort in Bezug auf einen Landkreis nachgefragt haben. Von daher kann ich nur wiederholen, was wir Ihnen geschrieben haben, aber diesmal in Kurzform, die sich besser einprägt:
Drittens: Die Polizei wird Gewalt jeder Art, ob von Rechtsextremen oder von Linksextremen, verhindern.
Erstens: Herr Minister, wäre jetzt die Antwort genauso ausgefallen, wenn sich all diese Pogromstimmungen, diese antidemokratischen Maßnahmen gegen Ihre Partei gerichtet hätten?
Zweitens: In der Frage, die ich gestellt habe, hatte ich danach gefragt, inwieweit die Polizei die nicht rechtsstaatlichen Maß
nahmen bekämpfen will. Ich möchte aber konkret wissen, was die Landesregierung tun will, um hier freie und faire Wahlen durchzusetzen.
Drittens: Sind Ihnen Aufrufe rechter Parteien oder Organisationen bekannt, den Wahlkampf linker Parteien zu stören? Wenn ja, um welche Parteien handelt es sich?
Das wissen Sie. Gut, dann sind wir uns schon in einem Punkt einig. Zum Zweiten müssen Sie Ihre politischen Auseinandersetzungen selber führen. Wie Sie das hier vortragen, werden Sie immer mehr Widerstand provozieren, weil die Leute sagen: Manches ist ganz schwer zu ertragen. Damit müssen Sie sich auch auseinandersetzen.
Wir werden freie Wahlen haben. Ich finde es geradezu unglaublich, zu unterstellen, wir hätten in unserem Land Brandenburg keine freien Wahlen. Überlegen Sie bitte einmal, was Sie eigentlich sagen! Das ist doch der Skandal, der eigentlich dahinter steckt. Dagegen verwahre ich mich in aller Form. Wir werden freie Wahlen sicherstellen, das kann ich Ihnen sagen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass das nicht der Fall ist, dann sagen Sie rechtzeitig Bescheid! Aber das Ergebnis wird so sein, wie Sie es nicht wünschen.
Ich wünsche mir auch, dass wir hier in Brandenburg wirklich freie Wahlen zu den Kommunalwahlen und auch zu den Landtagswahlen im nächsten Jahr haben werden. Aber meine Frage bezieht sich darauf, ob Sie Kenntnis davon haben, woher diese Kampagnen finanziell unterstützt werden.
Die Kenntnisse, die wir haben, wenn sie über den Alltag hinausreichen, teilen wir den zuständigen Gremien dieses Hauses mit.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1828 (Gemeindefinan- zierung), gestellt vom Abgeordneten Domres.