Protokoll der Sitzung vom 19.11.2008

- Das war auch mein Motto, das stand auch drüber, aber es muss sich lohnen.

In diesem Fall geht es aber um die Frage: Woher haben wir die Sachkenntnisse? Ich glaube, bei der Kommunalverfassung sind wir gut beraten, uns mit den Fragen, die Sie aufwerfen, auseinanderzusetzen. Ich habe in meiner wohlvorbereiteten Rede, Herr Dr. Scharfenberg, alle Punkte beantwortet. Aber im Hinblick darauf, dass von den Kollegen der Koalitionsfraktionen die wesentlichen Punkte genannt wurden, stelle ich Ihnen gern mein Manuskript zur Verfügung, damit Sie erkennen können, dass wir uns damit intensiv auseinandergesetzt haben.

Meine Damen und Herren, wir können es sehr kurz machen. Das Gesetz ist in Kraft getreten. Die Kommunalvertreter beginnen jetzt, sich damit auseinanderzusetzen. Es wird in der ersten Zeit vielleicht Schwierigkeiten geben, das ist vollkommen klar. Jede Veränderung bringt irgendwelche Gewöhnungsschwierigkeiten mit sich. Das gilt auch für die Zusammenführung. Das haben wir lange vorher erörtert.

Darum ist mein Vorschlag, diesem Antrag nicht zu folgen. Wir haben vorgesehen, im Jahr 2011, also nach etwa zweieinhalb Jahren, die Evaluierung vorzulegen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Von Herrn Dr. Scharfenberg gern.

Bitte, Herr Dr. Scharfenberg.

Vielleicht können Sie Ihrem Manuskript zumindest die Antwort auf eine Frage entnehmen: Wie ist das denn nun mit dem Fragerecht der Kommunalvertreter? Gibt es den Begründungszwang? Wird er dafür eingeführt? Sehen Sie in diesem Zu

sammenhang Probleme in der Auslegung, oder ist das nicht der Fall? Ich halte das für eine ganz wichtige Frage. Denn wenn es so gehandhabt wird, würde es im ganzen Land weitreichende Auswirkungen haben.

Dann möchte ich Ihnen dies doch noch verlesen, Herr Kollege Dr. Scharfenberg. Die Fraktion DIE LINKE kritisiert, dass das Verlangen auf Auskunft und Aktenansicht nunmehr gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 der Kommunalverfassung unter Darlegung des konkreten Anlasses begründet werden soll, und sieht darin eine Einschränkung des Fragerechts. Dem ist entgegenzuhalten, dass es auch nach der alten Rechtslage keinen grenzenlosen Auskunftsanspruch gab. Auch bisher waren nach den allgemeingültigen Rechtsgrundsätzen und der Rechtsprechung rechtsmissbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund und Fragen, die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind, unzulässig. In diesem Sinne soll die vom Gesetzgeber neu eingeführte Begründungspflicht der Verhinderung eines Missbrauchs des Auskunftsrechts und einer damit einhergehenden missbräuchlichen Behinderung und Gefährdung einer geordneten Verwaltungstätigkeit dienen.

Gleichzeitig wird klargestellt, dass sowohl das Auskunfts- als auch das Akteneinsichtsrecht im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeindevertreter besteht - nur in diesem Zusammenhang, darüber sind wir uns klar.

Ich kann nicht erkennen, warum sich die kommunalen Vertreter im Land Brandenburg allein durch ein einfaches Begründungserfordernis davon abhalten lassen sollten, zulässige Fragen zu stellen. Die von Ihnen befürchtete Einschränkung des Fragerechts sehe ich daher nicht. Dann lassen Sie uns einmal in zwei Jahren ansehen, sowohl von außen als auch von innen, wie sich das entwickelt hat. Es ist eine Vermutung, die Sie haben. Aber ich traue unseren Kommunalvertretern sehr viel mehr zu; denn sie können doch sagen, warum sie die Frage stellen. Das ist der Hintergrund für diese Regelung gewesen. Diese haben wir doch auch im Innenausschuss intensiv erörtert. Das, was wir beschlossen haben, ist doch intensiv erörtert worden. Es gab nicht immer Konsens, das ist vollkommen richtig. Aber das ist nun einmal in der Demokratie so. Das haben wir doch gerade von Ihnen vorhin wieder gelernt: Wir wollen keinen Konsens, sondern wir wollen Auseinandersetzung. Aber in diesem Punkt würde ich gern Konsens erreichen. Denn wir sind, glaube ich, gemeinsam daran interessiert, funktionierende Kommunen zu haben. Von daher gesehen wäre das, was Sie jetzt wollen, ein Schnellschuss, und der trifft selten.

Darum empfehle ich, dem Antrag der Linken nicht zu folgen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herr Abgeordneter Scharfenberg, haben Sie noch Redebedarf für anderthalb Minuten? - Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Ende der Rednerliste angelangt.

Ich stelle den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/6904, zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen?

Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Ich wünsche den Problemen eine erfolgreiche Beratung im Innenausschuss.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Justizopfer angemessen entschädigen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/6906

Der Abgeordnete Sarrach eröffnet die Debatte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn in alten Zeiten, die ich mir nicht zurückwünsche, ein Fürst als Souverän seines Landes seine Ministerialen übers Land schickte, so gab er ihnen in wichtigen Angelegenheiten ein Sendschreiben mit, das ihnen Unterstützung bei der übertragenen Aufgabe sicherte.

Die Stimme des brandenburgischen Souveräns ist heute der Landtag. Der ministeriale Sendbote in wichtiger Angelegenheit ist Frau Ministerin Blechinger. Die wichtige Angelegenheit ist die angemessene Entschädigung von Justizopfern, und das Sendschreiben ist der Ihnen vorgelegte Antrag in der Drucksache 4/6906, für den ich um Zustimmung bitte.

Wir haben diesen Antrag dem Landtag vorgelegt, um der Ministerin auf der Justizministerkonferenz am morgigen 20. November in Berlin den Rücken zu stärken, den Rücken zu stärken gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat und vielleicht auch gegenüber dem eigenen Finanzminister. Es geht also mitnichten darum, heute zu beschließen, worüber wir uns mit Frau Blechinger schon jetzt grundsätzlich einig sind. Nein, es geht darum, Frau Blechinger bei der Vertretung der Meinung unseres Bundeslandes die bestmögliche Verhandlungsposition zu verschaffen.

Dass diese Unterstützung erforderlich ist, zeigen die Vorschläge, die aus den Bundesländern bis heute zu vernehmen waren. Einige Bundesländer wollen keine Erhöhung. Andere wollen die lächerlichen 11 Euro pro Tag auf kaum weniger lächerliche 15 oder 17 Euro anheben. Nur Berlin hat bislang eine Entschädigungssumme vorgeschlagen, die diesen Namen auch verdient: 100 Euro für jeden Tag, den ein Mensch zu Unrecht in Haft saß - so, wie es etwa in Österreich üblich ist.

Ich sagte gerade, 11, 15 oder 17 Euro seien dagegen lächerliche Summen, doch ist das eigentlich falsch, denn es geht keineswegs um Lustiges oder Lachhaftes, sondern um etwas sehr Ernstes, das aber nicht ernst genug genommen wird. Es geht heute darum, deutlich zu machen, dass es der feste Wille des Landes Brandenburg ist, die Zahlungen für zu Unrecht erlittene Haft endlich von einer nachträglichen Verhöhnung zu einer Entschädigung aufzuwerten.

Ich freue mich, heute - während meiner letzten Rede im Landtag - ein einziges Mal auch dem Kollegen Petke aus vollem

Herzen Recht geben zu können, was er leider nur dem Plenarprotokoll entnehmen kann:

(Zuruf von der CDU: Er ist hier!)

- Er ist da? Hervorragend! - In der Wochenendausgabe der „Märkischen Allgemeinen“ vom 13. und 14. September wurde Herr Petke mit der Frage zitiert: Welchen Wert hat ein Tag im Leben eines Menschen, der unschuldig hinter Gittern saß? Herr Petke befand die Frage, die er sich selbst stellte, für unbeantwortbar und sagte deshalb, selbst eine Haftentschädigung von 100 Euro könne allenfalls symbolischen Charakter haben.

Herr Petke hat völlig Recht, und im Rechtsausschuss erzielten wir über die Fraktionsgrenzen hinweg deshalb auch Übereinstimmung, dass der Bedarf einer Erhöhung dem Grunde nach besteht und die Höhe erst einmal nachrangig sei.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist der Wert der Freiheit? Der Wert der Freiheit ist, sie nutzen zu können. Wer frei ist, kann sich um eine interessante Arbeit und guten Lohn bemühen. Wer frei ist, kann sich vermählen oder „verpartnern“, eine Familie gründen und Kinder großziehen. Wer frei ist, kann sich um finanzielle Sicherheit für sich und seine Lieben bemühen, für den Fall der Krankheit oder für das Alter. Wer frei ist, kann vor seinen Mitmenschen zu Achtung und Ansehen gelangen.

Der Wert der Freiheit besteht aus jedem einzelnen Tag, den man zur Verfügung hat, sie zu nutzen. Niemand kann wissen, wie ihre Nutzung gelingt. Niemand, auch nicht der Gesetzgeber, kann sicher beurteilen, ob die Freiheit fruchtet und was sie wert ist. Niemand kann wissen, ob ein Tag in Freiheit 11 Euro oder 100 Euro oder weit mehr wert war. Wenn all das niemand wissen kann, dann lautet die Folgefrage, zu wessen Lasten diese Unsicherheit dann gehen soll. Wenn wir es nicht ändern, dann geht diese staatliche Unsicherheit weiterhin zulasten der unschuldig Gefangenen. Weil man den Wert ihrer Freiheit nicht sicher ermitteln kann, beurteilt man sie so, als sei sie nur sehr wenig wert gewesen, und das ist makaber.

Es ist auch ein doppeltes Unrecht, weil die Betroffenen schon einmal die Folgen einer staatlichen Unsicherheit tragen mussten. Das ist die Unsicherheit des Justizsystems gewesen. Denn niemand kann vom Gesetzgeber erwarten, dass sein Recht es garantieren könne, dass niemand zu Unrecht in Haft gelangt, und niemand kann von den Strafgerichten erwarten, dass sie Fehlurteile immer sicher vermeiden können. Es ist dem staatlichen Recht immanent, staatliches Unrecht nicht sicher und absolut ausschließen zu können. Wenn nun aber der Staat Justizopfer nicht sicher und absolut ausschließen kann, so kann er nicht gleichzeitig absolut sicher sein, dass er den Wert der Freiheit mit 11 Euro - am untersten Ende des Denkbaren - richtig bemisst. Nein, dann muss - genau umgekehrt - der Wert der Freiheit im Zweifel lieber höher ausfallen als zu gering.

Wer dazu - wie wohl auch Frau Blechinger - erst einmal die Finanzminister befragt, konsultiert die falschen Ratgeber, denn es geht nicht um eine bezahlbare Zuwendung für dankbare Justizopfer, sondern es geht um eine echte Schuld, die der Staat gegenüber diesen Menschen hat. Wer Schulden hat, muss sie begleichen. Für die nötige Liquidität hat er zu sorgen. Diese Maßstäbe legt der Staat an jeden Menschen an. Er muss sie auch für sich selbst gelten lassen.

Was ist der Wert der Freiheit? Er lässt sich auch bemessen an dem, was die Unfreiheit konkret gekostet hat. Wer nach einem Fehlurteil und nach einer mehrjährigen Haftstraße das Gefängnis verlässt, kehrt in eine fremde Welt zurück. Die Arbeit, die er einmal ausübte, braucht ihn nicht mehr oder hat sich so stark verändert, dass er sich darin nicht mehr zurechtfindet. Ein nennenswertes Vermögen gibt es nicht mehr und kann nur unter erschwerten Umständen wieder aufgebaut werden. Seine Familie ist an den Folgen der Haft oft zerbrochen. Die strafrechtlichen Vorwürfe sind nie ganz aus der Welt; sie bestimmen das Meinen und das Denken über diesen Menschen. Zweifel bleiben, Gewissheiten werden gepflegt. Der Freiheitsgebrauch dieses Menschen wurde also nicht nur unterbrochen, sondern bleibt oft bis an das Lebensende behindert. Die wiedergewonnene Freiheit ist oft viel weniger wert als die ursprüngliche, verlorene. Vom Staat, der ihm die Freiheit nahm - und sie nicht völlig zurückgeben kann -, erwartet dieser Mensch, dass er ihn nicht auch noch verhöhnt. Er darf Respekt erwarten und ein wenig Anstand.

Eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung - diese Formulierung verwenden wir für den Antrag -, beispielsweise auf 100 Euro pro Hafttag, heilt kein verpfuschtes Leben. Aber diese mögliche Summe wäre - und das unterscheidet sie deutlich von 11, 15 oder 17 Euro - wenigstens keine Beleidigung, keine Verhöhnung mehr. Das ist das Mindeste, was getan werden muss und was getan werden kann.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, und, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, beende ich meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Nach neun Jahren Arbeit als Abgeordneter stellen sich mir nun neue und nicht weniger verantwortungsvolle Aufgaben in der rechtsprechenden Gewalt. Ich will heute nicht verklären, dass wir uns im politischen Streit oft gegenseitig nichts schenkten, aber es blieb doch überwiegend kollegial.

Als rechtspolitischer Sprecher habe ich in diesen neun Jahren drei Vorsitzende des Rechtsausschusses und einen Justizminister und zwei Justizministerinnen erlebt und denke, auch selbst einige Spuren in der Rechtspolitik hinterlassen zu haben.

Ich wünsche dem Landtag und seinen Mitgliedern für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. Ich danke vor allen Dingen auch meinen Wählerinnen und Wählern im Wahlkreis Oder-Spree III für das bisherige Vertrauen und für das Verständnis, dass ich nun an anderer Stelle sozialen Dienst an Menschen weiter verrichten kann. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE sowie vereinzelt bei der SPD)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Sarrach, ich glaube, Ihnen im Namen des Hohen Hauses unsere guten Wünsche mit auf den Weg geben zu können. Ich wünsche Ihnen neben der richterlichen Unabhängigkeit, die Sie ja ohnehin haben, ein hohes Maß an richterlicher Unfehlbarkeit. Viel Erfolg!

(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der Fraktion DIE LINKE sowie bei der SPD)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Holzschuher fort, der für die SPD-Fraktion spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sarrach, Sie beenden die Tätigkeit in diesem Haus mit einem nun wirklich sehr einvernehmlichen Thema, was nicht heißt - dazu komme ich gleich -, dass wir diesem Antrag zustimmen werden.

(Heiterkeit bei der SPD)

So weit geht das Einvernehmen nicht. Es geht deshalb nicht so weit, weil wir diesen Antrag in der Tat für überflüssig halten, denn Sie rennen absolut offene Türen ein. Sie selbst haben aus einem Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ zitiert. Sie haben den Kollegen Petke, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, in einer auch für mich sehr positiven Stellungnahme zitiert. Auch die Justizministerin, Frau Blechinger, wird in diesem Artikel zitiert. Sie führt aus, dass man eine angemessene Entschädigung suchen müsse für diejenigen, die unschuldig im Gefängnis saßen, und dass der Gerechtigkeit Sparzwänge nicht entgegenstehen dürften. Auch ich habe mich geäußert, werde in diesem Artikel in ähnlicher Weise zitiert. Da ist auch der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer, Suppé, zitiert, der die Entschädigung für unangemessen niedrig hält.

Sie werden leider nicht zitiert. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum Sie die Auffassung der Linken noch einmal dokumentieren wollten. Dies haben Sie auch getan. Es ist nicht überraschend, dass Sie - genauso wie wir - sagen: Die derzeitige Höhe der Entschädigung ist nicht mehr akzeptabel.

Ich gebe Ihnen auch in der Hinsicht Recht, dass eine Erhöhung auf 15, 17, 18 oder 19 Euro eine Frechheit wäre. Das kann man nicht anders sagen. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten muss der Staat denjenigen, die zu Unrecht in Haft waren, eine absolut angemessene Entschädigung bieten. Es gibt kaum etwas Schlimmeres, was ein Rechtsstaat einem Bürger zumuten kann, als einen möglicherweise sogar langjährigen Verlust seiner Freiheit.

Dabei muss man jedoch Folgendes sagen: Es geht nicht um Opfer oder Schuld; denn diejenigen, die in Haft waren, sind dies nicht rechtswidrig, sondern zunächst aufgrund einer rechtmäßigen Handlung - sei es in Untersuchungshaft oder aufgrund eines Urteils, das sich möglicherweise erst nach Jahren aus objektiven Gründen als Fehlurteil herausstellt. In diesen Fällen ist derjenige, der in Haft war, zunächst zu Recht in Haft gewesen. Nachträglich stellt sich dann jedoch vielleicht heraus - das gehört zu einem Rechtsstaat -, dass es doch Unrecht war. Dann muss der Staat - so ist es auch in der Tat - alles tun, um diesem zu Unrecht Inhaftierten zu helfen. Dabei ist in der Tat kaum ein Betrag angemessen; denn derjenige, der über lange Jahre in Haft war, wird nie wieder das Leben führen können, das er vorher hatte - egal, wie viel Geld er dafür auch bekommt. Ich hoffe, dass sich in Deutschland alle, die dafür verantwortlich sind, dieser Problematik bewusst sind.