Protokoll der Sitzung vom 20.01.2010

(Vereinzelt Beifall SPD)

Wir kommen zur Frage 71 (Umsetzung der Konjunkturpaket-II- Mittel in Baruth/Mark), die der Abgeordnete Petke stellt.

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baruth/Mark wurde beschlossen, dass der Ortsteil Klein Ziescht 10 000 Euro von den der Stadt zur Verfügung stehenden Konjunkturpaket-IIMitteln zur Sanierung eines Gebäudes des ortsansässigen Sportvereins erhalten soll. Seit dem Sommer 2009 ist für dieses Gelände ein langfristiger Pachtvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Sportverein in Kraft. Die Kommunalaufsicht des Land

kreises Teltow-Fläming hat die Freigabe der Mittel mit der Begründung verweigert, das Gelände, auf dem das Gebäude steht, gehöre nicht der Stadt.

Ich frage die Landesregierung: Ist aus ihrer Sicht die Begründung zur Verweigerung der Mittelfreigabe durch den Landkreis gerechtfertigt?

Minister Markov wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, das Land gibt grundsätzlich keinerlei Bewertung zu Maßnahmen aus kommunalen Pauschalmitteln ab. Das entspricht unserem Verständnis von kommunaler Eigenverantwortung und ist im Übrigen auch mit dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag einvernehmlich so abgestimmt.

Wenn wir die prinzipielle Zulässigkeit von Projekten innerhalb des Zukunftsinvestitionsgesetzes betrachten, gibt es zu diesen Dingen drei Punkte zu berücksichtigen.

Erstens: Gemäß Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 ist die Trägerneutralität zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Mittel trägerneutral zu bewilligen sind, also unabhängig von der Rechtsform des Maßnahmenträgers.

Zweitens: Gemäß § 4 Abs. 3 gilt das Gebot der Erfüllung der längerfristigen Nutzung. Der Bund hat leider nicht exakt geregelt, was er unter längerfristiger Nutzung versteht. Unsere Interpretation ist, dass wir davon ausgehen, dass man das in Analogie zum Zuwendungsrecht machen könnte, was bedeuten würde, in etwa zehn Jahren, weil das dem Zeitrahmen der Rückforderungsmöglichkeit entspricht. Das wäre sozusagen die notwendige Restlaufzeit vom Pachtvertrag.

Drittens: Nach Änderung des Grundgesetzes am 01.08.2009 gemäß der Föderalismuskommission ist die Änderung vorgenommen worden, dass Sportanlagen als sonstige Infrastrukturinvestion entsprechend Artikel 3 Abs. 1 Nr. 2 förderfähig sind, auch wenn sie nicht die energetische Sanierung als Schwerpunkt haben. - Danke schön.

Es folgt die Frage 72 (Probleme bei der Beförderung von Schü- lerinnen und Schülern mit Behinderung) des Abgeordneten Maresch. Bitte sehr.

Derzeit werden Kinder ohne entsprechende Behinderung durch den Kauf einer Jahreskarte - bei 60 % Elternanteil - in die Lage versetzt, den ÖPNV ganzjährig zu nutzen, zum Beispiel auch, um Horte oder Freizeitangebote in den Ferien zu nutzen.

Der Schülerspezialverkehr wird auf der Basis des § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes nur während der Schulzeit bestellt. Das hat zur Folge, dass Kinder mit Behinderungen in den Ferienzeiten die Schule bzw. den Hort nicht regulär erreichen können.

Zu den sechs Wochen Sommerferien kommen noch mehrere Wochen andere Ferien etc. Eltern, die im Arbeitsleben stehen, haben auf keinen Fall so viel Urlaub; abgesehen davon ist der Urlaub auch zur Erholung der Eltern gedacht.

Das Problem an sich wird durch den Umstand verschärft, dass ein Teil der betroffenen Schüler Einzelfallhelfer benötigt, die nur während der Schulzeit zur Verfügung stehen. Offensichtlich besteht hier eine Gesetzeslücke.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie soll das Problem der Schülerbeförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in den Schulferien gelöst werden, da diese Schülerinnen und Schüler - wie alle Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung auch - das Recht haben, an Ferienangeboten und der Hortbetreuung teilzuhaben?

Herr Minister Rupprecht antwortet.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Maresch, Sie haben mit Ihrer Fragestellung auf ein Problem hingewiesen, das sich sehr komplex darstellt und eigentlich auch nur ressortübergreifend zu bearbeiten ist. Deshalb ist es für mich schwierig, im Rahmen der Fragestunde ausführlich auf die einzelnen Punkte Ihrer Frage einzugehen. Ich schätze, allein die Aufzählung aller rechtlichen Verordnungen würde eine Viertelstunde dauern; das will ich weder Ihnen noch den anderen hier im Saal zumuten. Ich habe Ihnen deshalb heute vor der Sitzung vorgeschlagen, dass wir das Problem in einer kleineren Runde unter Hinzuziehung von Experten aus meinem Haus, aber auch aus dem MASF, und von Vertretern der kommunalen Ebene gründlich besprechen.

Mir ist das Problem durchaus bekannt. Ich habe schon mehrmals - auch am Rande von Landtagssitzungen - Delegationen von betroffenen Eltern getroffen. Wir müssen da dringend etwas tun; ich stimme Ihnen zu. Deshalb vielen Dank für Ihre Bereitschaft, ein solches Gespräch zu unterstützen.

Ich will nur kurz auf eine schulgesetzliche Regelung eingehen, die mit diesem Problem zu tun hat. Die Schülerbeförderung ist in § 112 unseres Schulgesetzes geregelt. Darin heißt es, dass sich die Zuständigkeit der Landkreise und der kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung ausschließlich auf den Schulbesuch bezieht. Horte und Einrichtungen der Ferienbetreuung sind nicht Bestandteil der Schule, sondern Einrichtungen der Jugendhilfe. Deshalb sind die Landkreise und die kreisfreien Städte auch nur verpflichtet, die Beförderung zur Schule an Unterrichtstagen sicherzustellen bzw. die Kosten dafür zu erstatten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte - weil Sie die Tarife angesprochen haben - entscheiden selbst darüber, zu welchen Tarifen sie Fahrausweise für den ÖPNV finanzieren. Wenn Monats- oder Jahreskarten, wie Sie beschrieben haben, bezuschusst werden und Schülerinnen und Schüler auch in den Ferien zur Schule fahren können, um zum Beispiel dort an Aktionen teilzunehmen, ist das eine freiwillige Leistung, die seitens der Landkreise oder der kreisfreien Städte erbracht wird, und es kann sich keine Pflicht für einen Schülerspezialverkehr zum

Hort oder zur Ferienbetreuung daraus ableiten. Das ist so; so ist es rechtlich geregelt. Wir sollten darüber reden, wie wir Regelungen finden, um die betroffenen Kinder, um die es eigentlich geht, entsprechend zu berücksichtigen. Ich bin dazu bereit, Sie auch. Deshalb freue ich mich darüber, dass wir uns sicherlich demnächst zusammensetzen und gründlich über das Problem reden. - Danke.

Es gibt Nachfragebedarf.

Herr Minister, ich nehme das natürlich sehr gern an.

Zu Beginn Ihrer Ausführungen sagten Sie, dass Sie eine Stunde bräuchten, um das alles hier zu erläutern.

Eine Viertelstunde, habe ich gesagt.

- Eine Viertelstunde. Sehen Sie es denn wie ich - ich bin ein betroffener Vater und erfahre bzw. erleide dies jeden Tag -, dass die Entbürokratisierung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen durchaus ein nicht unwesentlicher Faktor im Land Brandenburg ist, was wir im Land Brandenburg natürlich nur im Rahmen unserer Möglichkeiten können? Hier ist der Bund zuständig usw.

Ich sehe das auch so. Ich sehe es so, dass wir ein Problem haben, dessen Lösung wir gemeinsam angehen sollten. Das hat mit Sicherheit auch mit Entbürokratisierung zu tun.

Ich habe auf das Problem hingewiesen, dass ich allein die Antwort nicht geben kann, weil auch andere Ressorts betroffen sind. Das macht die Sache schwierig. Wir sollten uns also zusammensetzen und darüber reden, wie wir bei diesem Problem weiterkommen.

Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg.

Ich rufe die Frage 73 (Urteil gegen PC-Rundfunkgebühr) auf, die die Abgeordnete Meier stellt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 21. Dezember 2009 geurteilt, dass für Computer mit Internet-Anschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Das Gericht gab damit der Klage einer PC-Nutzerin, die einen PC mit Internetzugang besitzt und ihn zu Hause für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin und damit gewerblich nutzt, gegen den Norddeutschen Rundfunk statt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Gebühren nur für Geräte zu zahlen seien, die ausschließlich zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden.

Des Weiteren konnte der NDR nicht den Nachweis erbringen, dass er seine Radioprogramme im Internet den Nutzern unbegrenzt anbieten kann. Nach eigener Auskunft sind derzeit nur 70 000 gleichzeitige Streams möglich. Damit bleibt die Anzahl der gleichzeitigen Empfänger von Rundfunksendungen über das Internet aus technischen Gründen begrenzt. Die Nutzer können nicht jederzeit auf das Angebot des Senders zugreifen. Das Gericht ist so zu dem Schluss gekommen, dass der NDR im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der NDR vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen kann.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Auffassung des Gerichts hinsichtlich der geplanten Einführung einer geräteunabhängigen Rundfunkgebühr?

Es antwortet der Chef der Staatskanzlei, Herr Gerber.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Meier, dieses Urteil ist ein weiterer Baustein in der nach wie vor laufenden Diskussion. Es geht um die Frage, ob das bisherige Gebührenmodell weiterentwickelt oder in eine geräteunabhängige Abgabe, die sogenannte Haushaltsabgabe, umgewandelt wird.

Sie haben in Ihrer Fragestellung erwähnt, dass eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht möglich ist. Auch dieses Urteil wird natürlich in die Diskussion einfließen. Generell ist es ja so, dass die technische Weiterentwicklung, die sich sowohl bei PCs als auch bei Geräten, die jeder von uns besitzt und sich einmal unter dem Namen Mobiltelefon gekauft hat - das ist ja mittlerweile sehr viel mehr als ein Mobiltelefon; Sie können damit im Internet surfen, Radio hören, teilweise auch Fernsehen empfangen -, vollzogen hat, in diese Diskussion einbezogen werden muss. Diese Diskussion läuft im Kreise der Rundfunkreferenten und der Chefs der Staatskanzleien und dann irgendwann auch im Kreise der Ministerpräsidenten. Ich habe schon in der vergangenen Landtagssitzung darauf hingewiesen. Auch dieses Urteil wird eine weitere, aber sicherlich nicht entscheidende Maßgabe sein, wie die Meinungsbildung laufen wird. Ein einzelnes Urteil - zumal aus Niedersachsen - kann ich natürlich nicht kommentieren.

Vielen Dank. Ich sehe keinen Nachfragebedarf.

Als Letzte hat die Abgeordnete Wehlan, Fraktion DIE LINKE, das Recht, die Frage 74 (Kartoffelstärkefabrik in Golßen) zu stellen.

Aus aktuellen Informationen geht hervor, dass die Stärkefabrik in Golßen noch in diesem Jahr ihre Produktion einstellen wird. Dadurch werden Kartoffelproduzenten, besonders im südlichen Teil Brandenburgs, vor sehr schwer zu lösende Probleme gestellt, haben sie doch in den zurückliegenden Jahren enorme

Anstrengungen unternommen und Investitionen in diesem Bereich getätigt. Auch schlagen mit der dann notwendigen Verarbeitung der Stärkekartoffeln im über 200 Kilometer entfernten Kyritz enorme Transportaufwendungen zu Buche, und es müssen zusätzliche Investitionen getätigt werden, um notwendige Zwischenlagerungskapazitäten zu schaffen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Sachverhalt, besonders hinsichtlich der Möglichkeiten, die Stärkefabrik 2010 in Golßen zu sichern, auch in Anbetracht der Notwendigkeit eines längeren Übergangszeitraums für die betroffenen Agrarbetriebe?

Für die Landesregierung erhält Minister Christoffers das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Wehlan, der Standort Golßen ist einer der führenden Standorte der Ernährungswirtschaft im Land Brandenburg, was das Investitionsengagement des Landes auch in der Vergangenheit bewiesen hat. Am Standort sind mittlerweile mehrere qualitativ hochwertige Unternehmen der Ernährungswirtschaft konzentriert, und wir werden den Standort Golßen auch weiter unterstützen.

Zu der von Ihnen angesprochenen Problematik: Die Emslandgruppe unterhält mehrere Werke, in denen sie sowohl Kartoffelprodukte als auch Stärke herstellt. Aufgrund des Preisverfalls im Bereich des Stärkemarktes gibt es Überlegungen im Unternehmen, eine Produktlinie zu konzentrieren, und zwar in Kyritz. Das Wirtschaftsministerium ist über die ZAB in die Gespräche und die beabsichtigte Verlagerung eingebunden.

Das Unternehmen führt gegenwärtig mit allen Produzenten Einzelgespräche, weil es sicherstellen will, dass insgesamt 1,6 Millionen Tonnen Kartoffeln, die hier aus dem Land Brandenburg verarbeitet werden, weiter bereitgestellt werden sollen. Zwischenlagerungskapazitäten bei einem Umzug nach Kyritz sind nach Ansicht des Unternehmens nicht erforderlich. Das Unternehmen weiß auch, dass es höhere Transportkosten selbst abfedern muss.

Gegenwärtig wird in Absprache mit den Produzenten ein Konzept vorbereitet, das Ende des Monats vorliegen soll. Im März soll eine Entscheidung getroffen werden. Wir werden darüber selbstverständlich zeitnah informieren, da wir, wie gesagt, über die ZAB in die Gespräche mit eingebunden und weil wir uns der Problematik auch bewusst sind. Das heißt also, Frau Abgeordnete: Anfang März werden wir Sie sowohl über die Entscheidung als auch über die sich daraus ergebenden Konsequenzen als auch über den Handlungsrahmen, über den wir verfügen, genauer informieren können. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Das Reservoir an Fragen der Abgeordneten ist damit erschöpft.

Ich komme zu einer Bitte des Abgeordneten Goetz von der FDP-Fraktion. Er hat nach § 71 Abs. 1 unserer Geschäftsord

nung um die Gelegenheit für eine persönliche Bemerkung gebeten. Bitte, Herr Goetz, Sie haben das Wort.