Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Herzlichen Dank für die Beantwortung. - Konkret nachgefragt: Sie sagten, es werde bald entschieden. Können Sie eine genauere Angabe machen, wann die Anerkennungsbescheidung den Initiatoren möglicherweise zugutekommt?

Wir haben vor, im Monat Juli den Bescheid zu erstellen und zuzustellen.

(Prof. Dr. Schierack [CDU]: Gib es eine Tendenz?)

- Dazu gibt es jetzt von mir keine Aussage.

Danke. - Wir sind bei der Frage 1645 (Kommunen sind keine Unternehmer - Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen in Brandenburg abstellen!), die der Abgeordnete Beyer stellt.

Leider keine infrastrukturelle Frage, wo der Minister doch heute so auskunftsfreudig ist. - Nichtsdestotrotz: Mit seinen über 600 kommunalen Unternehmen erwirtschaftete das Land Brandenburg der Studie des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler e. V. - DSi - zufolge im Jahr 2011 einen Negativsaldo von 0,97 Milliarden Euro, während die kommunalen Unternehmen in Bayern einen rechnerischen Nettogewinn von 1,38 Milliarden Euro zu verzeichnen hatten. Weil für kommunale Unternehmen stets die Gemeinschaft haftet, bestehen für alle Brandenburger Bürger erhebliche Haftungsrisiken.

Dies vorausgeschickt frage ich die Landesregierung: Sieht sie vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Studie des DSi die Notwendigkeit, die Regelungen im Gemeindewirtschaftsrecht zu evaluieren und die Aufsicht über kommunale Unternehmen in Brandenburg zu stärken?

Die Antwort gibt uns Innenminister Holzschuher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Beyer, die Antwort fällt kurz aus: Nein, den Anlass sehen wir nicht. Kommunale Unternehmen sind - anders als rein privatwirtschaftlich orientierte Unternehmen - nicht nur gewinnorientiert tätig, sondern dienen der Daseinsvorsorge. Sie sollen dafür sorgen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Zugang zu öffentlichen Leistungen gewährt werden kann, und deswegen ist es eben nicht per se möglich, etwa bei einem Theater oder einem öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen, sofort Gewinne zu erzielen; das dürfte unstreitig sein. Ich will nicht ausschließen, dass die Unternehmen in Bayern, wo es eine sehr starke kommunale Struktur und traditionell viele kommunale Unternehmen gibt, mehr als die Unternehmen im Land Brandenburg auch in wirtschaftlich interessanten Bereichen tätig sind. Das mag die Ursache für diese Statistik sein. Wenn Ihre Anfrage darauf abzielt - das würde mich freuen -, sind wir gehalten, in der nächsten Legislaturperiode im Rahmen der ohnehin anstehenden Evaluation der Kommunalverfassung darüber nachzudenken, ob wir unseren Unternehmen - ähnlich, wie es in Bayern der Fall ist - noch mehr Unterstützung gewähren sollten, sodass sie noch erfolgreicher wirtschaftlich tätig sein können - selbstverständlich.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1646 (Interessen- ten der Vattenfall Braunkohlesparte), die der Abgeordnete Jungclaus stellt.

Eigentum verpflichtet - normalerweise. Der Schwedische Staatskonzern hat sich jedoch dieser Pflicht 2012 entzogen, indem er die deutsche Konzerntochter zwar nicht verkaufte, sie aber weisungsunabhängig machte. Damit haftet bei einer

Zahlungsunfähigkeit des deutschen Tochterunternehmens, einer GmbH, der Eigentümer nur noch in Höhe des Eigenkapitals und danach der deutsche Steuerzahler. Was für die gefährliche und teure Entsorgung der von Vattenfall betriebenen Atomkraftwerke in Deutschland gilt, trifft auch auf den Braunkohletagebau in der Lausitz zu: Wenn die Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden aus dem Braunkohletagebau aus dem Ruder laufen und die deutsche Tochter von Vattenfall zahlungsunfähig ist, haftet der deutsche Steuerzahler.

Eine Insolvenz der deutschen Tochter und den damit verbundenen Imageschaden des Vattenfall-Konzerns möchte der momentane Eigentümer dennoch unbedingt vermeiden. Um sich der erheblichen Risiken, die mit der Ausbeutung der Braunkohle verbunden sind, zu entledigen, erwägt Vattenfall einen Verkauf der deutschen Braunkohlesparte.

Da kann es dem Konzern nicht ungelegen gekommen sein, dass sich mit dem Beschluss der Landesregierung zur Erschließung des Tagebaus Welzow Süd II der Wert der Braunkohlesparte auf einen Schlag kräftig erhöhte. Dies bestätigt auch ein Bericht des „rbb“, der feststellt: „Vattenfall geht es wohl vor allem um die langfristigen Ertragsaussichten der BergbauSparte, um einen möglichen Verkaufspreis in die Höhe zu treiben. [...] Auch Umweltministerin Tack ließ am Montag durchblicken, dass mögliche Kaufinteressenten schon Interesse an einer Übernahme bekundet hätten.“

Ich frage die Landesregierung: In welcher Form sind ihr mögliche Interessenten der Braunkohlesparte von Vattenfall bekannt geworden?

Das sagt uns der Wirtschaftsminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jungclaus, der Landesregierung liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass Vattenfall zahlungsunfähig ist. Sie wissen ganz genau, dass der Tenor Ihrer Anfrage wirtschaftspolitischer Unsinn ist. Wenn es eine wirtschaftlich erfolgreiche Sparte im Vattenfall-Konzern gibt, dann ist es die Braunkohleverstromung - das wissen Sie genauso gut wie ich. Insofern würde ich an Sie und Ihre Partei die dringende Bitte richten - ich weiß, dass wir in der Energiepolitik zum Teil unterschiedliche Auffassungen haben -: Bitte hören Sie auf, Ängste zu schüren zu Sachverhalten, die Sie schlicht und ergreifend falsch darstellen!

(Beifall DIE LINKE)

Der zweite Punkt: Ich habe den Landtag bereits mehrfach informiert, dass wir selbstverständlich mit den politischen Entscheidungsträgern in Schweden in Kontakt stehen. Und Sie alle wissen, dass in Schweden vor der Landtagswahl überhaupt keine Entscheidung getroffen wird. Und dass Vattenfall Käufer sucht, das ist auch nichts Neues.

Da jetzt hier eine Verbindung zu dem Braunkohleverfahren, das die Landesregierung entschieden hat, geschaffen wird, will ich an dieser Stelle deutlich sagen: Die Braunkohleverstromung ist - zumindest aus meiner Sicht -, was Welzow II

betrifft, eine Voraussetzung dafür, dass wir eine Energiewende versorgungssicher gestalten können. Ob das Vattenfall oder irgendjemand anders macht, das ist völlig irrelevant. Sie wissen, dass hier versucht wird, Käufer zu finden. Es liegt nach unserer Erkenntnis bis jetzt kein Kaufangebot vor. Wir werden sehen, wie sich der schwedische Staat nach der Wahl am 14. September entscheiden wird.

Ich darf Ihnen nur noch einmal einen Punkt versichern: Die Entscheidung der Landesregierung, das Braunkohleverfahren in Kraft zu setzen, hat nun wirklich nichts mit der Absicht der Wertsteigerung von Vattenfall zu tun, sondern das war die Beendigung einer siebenjährigen Diskussion - einer siebenjährigen Diskussion! –, Herr Jungclaus, Sie wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger und alle Beteiligten hatten ein Recht darauf, dass eine Entscheidung getroffen wird. Insofern gehe ich davon aus, dass wir uns nach der Wahl in Schweden und nach der Landtagswahl hier im Land Brandenburg über diese Thematik weiter verständigen werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Scharfenberg stellt die Frage 1647 (Verordnung zur Mietpreisbremse).

Nachdem die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Mietpreisbremse - im Kern eine Kappungsgrenze - in Städten mit erhöhtem Wohnbedarf, zum Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam, gegeben sind, will das Land Brandenburg zur Umsetzung dieser Regelungen eine entsprechende Verordnung in Kraft setzen. Nach Presseberichten soll das im Juli 2014 sein.

Ich frage die Landesregierung: Was beinhaltet die angekündigte Verordnung für die Anwendung einer Mietpreisbremse in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf?

Bitte, Herr Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bezahlbarer Wohnraum ist ein hohes Gut und eine große Herausforderung. Und deshalb, lieber Gregor Beyer, bin ich jetzt natürlich auch auskunftsfreudig, wie sich das gehört.

Mit dem 1. Mai 2013 ist das Mietänderungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurden die Länder ermächtigt, per Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen aktuell geltende Höchstgrenzen für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, also Kappungsgrenze, von 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren herabgesetzt werden. Das ist erst einmal die gesetzliche Grundlage. Von dieser gesetzlichen Grundlage haben unter anderem schon Nordrhein-Westfalen und Bayern Gebrauch gemacht. Es ist also nichts Ungewöhnliches.

Zuerst noch einmal etwas zu Potsdam: Wir haben die von Ihnen beschriebene Situation, aber das betrifft nicht nur Potsdam. Dazu komme ich noch im Weiteren.

Wir sprechen hier von der sogenannten Kappungsgrenzenverordnung. Sie gilt für vermietete Wohnungen. Voraussetzung dafür ist, dass in den festgelegten Gebieten die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Deshalb gab es auch ein umfangreiches Gutachten.

Der Zeitplan, nach dem Sie gefragt haben: Es ist vorgesehen, dass das Kabinett das in der Sitzung im Juli noch verabschiedet, das ist am 8. Juli, und damit das Inkrafttreten für den 1. September 2014 ermöglicht. Geltungsdauer sind dann fünf Jahre, bis zum 31. August 2019. Die Frage des bezahlbaren Wohnraums wird den neu gewählten Landtag selbstverständlich auch beschäftigen. Insofern halte ich diese fünf Jahre für eine gute Zeitdauer.

Die Kappungsverordnung erhält zwei Paragrafen. In § 1 werden 30 Gemeinden des Landes aufgezählt, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, und dann gibt es die Begrenzung auf 15 %. Ich nenne auch gerne diese 30 Gemeinden - es gab ja Abstimmungen mit den kommunalen Vertretern -: Bernau, Panketal, Werneuchen, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen, Dallgow-Döberitz, Falkensee, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land, Oranienburg, Velten, Erkner, Schöneiche bei Berlin, Kleinmachnow, Nuthetal, Teltow, BlankenfeldeMahlow, Großbeeren, Rangsdorf und eben auch Potsdam. Ich nenne das extra noch einmal, weil es immer nur auf Potsdam fokussiert wird. Gerade in dem engeren Verflechtungsraum um Berlin ist das auch in vielen anderen Gemeinden der Fall.

Ich weiß auch, dass es außerordentliche Anstrengungen von der kommunalen Seite gibt, Baugebiete zur Verfügung zu stellen. Die Baukonjunktur - auch noch einmal zur Bilanz - ist gut. Das war auch bei der Fachgemeinschaft Bau zu spüren. Aber wir brauchen weitere Anstrengungen beim Wohnungsbau. Deshalb sind die 40 Millionen Euro, die in den nächsten Jahren jährlich dafür zur Verfügung gestellt werden, auch gut angelegtes Geld. Und wir haben zusätzliche Möglichkeiten bezüglich miet- und belegungsgebundenen Wohnraums. Das ist ein weiterer Aspekt, der dabei zu berücksichtigen ist.

Ich will noch etwas zu dem heutigen Tagesordnungspunkt 5 sagen. Da geht es um den Flächenverbrauch. Das ist natürlich immer ein entsprechendes Spannungsfeld, und deshalb ist es wichtig, dass der Neubau möglichst auf Innengebiete und auch auf Konversionsstandorte konzentriert wird. Das ist sicherlich ein gemeinsames Anliegen. Aber wir diskutieren unter Tagesordnungspunkt 5 noch darüber.

Herr Genilke hat Nachfragen. Bitte.

Herr Minister, Sie sprachen gerade von ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Mieten. Wie hoch ist denn aus Sicht des MIL und Ihrer persönlichen Einschätzung heraus eine für

das Land oder zumindest für die betroffenen 30 Städte und Gemeinden angemessene Miethöhe?

Herr Genilke, das ist sicherlich eine sehr spannende Frage. Insbesondere für diejenigen, denen nur ein Einkommen zur Verfügung steht, ist es eine große Herausforderung, wenn die Miete beispielsweise 300 oder 400 Euro übersteigt. Ich habe kein Interesse daran, dass Menschen, die arbeiten gehen und nur über ein Einkommen verfügen, noch weitere Unterstützung brauchen. Trotzdem ist es richtig, dass wir gemeinsam mit dem Bund diskutieren, wie wir über eine Wohngeldnovelle weitere Unterstützung geben können.

Ich will das gar nicht am Quadratmeterpreis festmachen. Aber wenn jemand ein Nettoeinkommen von nur 1 000/1 100 Euro hat, ist eine Miete in Höhe von 300 oder 400 Euro eine ganz große Herausforderung für die betroffenen Menschen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1648 (Ausbildung an Altenpflegeschulen in Brandenburg), die die Abgeordnete Schier stellt.

Der staatlich anerkannten Altenpflegeschule der Lausitzer Wirtschafts- und Gesundheitsakademie liegen für das kommende Schuljahr 50 Anmeldungen vor. Die angehenden Schüler sollen in drei Jahren zu examinierten Altenpflegern oder in einem Jahr zu Altenpflegehelfern ausgebildet werden.

Die Verordnung über die staatliche Anerkennung von Altenpflegeschulen in Brandenburg sieht vor, dass die hauptberuflichen Lehrkräfte über einen Abschluss als Pflegefachkraft und einen Masterabschluss für den theoretischen und praktischen Unterricht auf den Gebieten Pflegepädagogik, Medizinpädagogik oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen und sich regelmäßig entsprechend fortbilden. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. Es gibt Schulen, an denen Lehrkräfte unterrichten, die keinen akademischen Abschluss haben. Stattdessen wurden eine pflegerische Ausbildung und eine pädagogische Fachweiterbildung absolviert.

Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Bedingungen würde die Schule eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um eine Bewerberin mit Berufserfahrung, aber ohne universitären Abschluss als Lehrkraft einzustellen?

Bitte, Herr Minister Baaske.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schier, ich kann nicht beurteilen, ob es tatsächlich noch Bundesländer gibt, die derzeit offiziell auf einen Masterabschluss verzichten. Kann sein, muss aber nicht - sollte auch nicht, wie ich finde.

In Brandenburg ist es so geregelt, dass wir die Altenpflegeausbildung nicht innerhalb des Schulrechts - das ist in einigen

Ländern der Fall -, sondern über die Altenpflegeschulverordnung geregelt haben. In dieser Schulverordnung ist auch geregelt, dass wir einen Masterabschluss erwarten. Nun weiß ich auch, dass das nicht überall der Fall ist. Sie haben ein Beispiel genannt. Und ich weiß auch von den Kolleginnen und Kollegen Schulleitern, dass es mitunter schwierig ist, die Leute zu bekommen, insbesondere, weil die Ausbildung in Berlin vor ein paar Jahren weggebrochen ist und wir mit der Masterausbildung in Senftenberg erst im nächsten Jahr anfangen. Insofern habe ich Verständnis dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen dann kommen und sagen: Wir haben hier eine PDL, die war lange genug im Amt, sie macht schon eine ganze Weile Schule und Ausbildung, hat aber eben den Master nicht. Können wir da nicht eine Ausnahmegenehmigung erteilen?

Ich bin auch mit den Kollegen beim LASV, die ja dafür zuständig sind, im Gespräch. Uns geht es immer darum, dass wir erkennen, dass die Kollegen, die eine Pflegeausbildung und dazu noch eine pädagogische Ausbildung mit einem Master haben, relativ selten sind. Das muss man anerkennen. Man darf da nichts übers Knie brechen, darf also nicht unbedingt Wert darauf legen, dass es nur noch solche Leute sind - anderenfalls müsste womöglich die Schule ausfallen -, sondern es geht darum, dass wir wissen, dass Kolleginnen und Kollegen, wenn sie an den Schulen einsteigen, bereit sind, in der Zukunft und sobald sich für sie die Möglichkeit - zum Beispiel in Senftenberg - ergibt, den Masterabschluss nachzuholen. Das muss gegeben sein, und dann wird in aller Regel auch die Ausnahmegenehmigung erteilt.

Es gibt Nachfragen.

Ich habe gerade noch zeitig genug gedrückt. - Herr Minister, vielen Dank. Die Kollegin, um die es geht, hat in NordrheinWestfalen 14 Jahre an der Berufsschule unterrichtet; es ist also nicht einmal jemand, der PDL ist oder aus der Pflege.