Protokoll der Sitzung vom 30.05.2002

[Zuruf des Abg. Wieland (Grüne)]

Da es – Herr Wieland, Ihre Zwischenrufe zeigen es – kaum möglich sein wird, heute auf Grund der linken Mehrheit im Hause diesen Antrag zu verhindern, fordere ich Sie, Herr Innensenator, eindringlich auf – und hoffe dabei bei Ihnen auf mehr Verständnis –, sich sowohl in rechtlicher als auch in politischer Hinsicht mit Ihren Innenministerkollegen zu beraten, ehe Sie einen solchen Beschluss des Abgeordnetenhauses umsetzen. So wurde es auch in der Vergangenheit von den Innensenatoren gehandhabt. Ich hoffe, dass Sie hierbei das ausreichende Verantwortungsbewusstsein haben. Angesichts der mir vorliegenden Informationen halte ich den von Rot-Rot beschrittenen Weg für geradezu abenteuerlich. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP – Benneter (SPD): Früher waren mehr Russen hier!]

Das Wort hat der Kollege Kleineidam. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte vor zehn Minuten noch überlegt, worüber wir hier diskutieren wollen. Wir haben kaum mehr eine Öffentlichkeit, und am Montag haben wir uns im Innenausschuss ausgetauscht. Nun kommt Kollege Gewalt mit sagenhaften Neuigkeiten.

[Beifall des Abg. Wansner (CDU)]

Ich versuche, diese Argumente abzuarbeiten: Wenn Sie darauf hinweisen, dass Abschiebungen nur in einen Staat und nicht in Regionen erfolgen, dann möchte ich daran erinnern, dass wir im Innenausschuss eigentlich Einigkeit hatten, dass Tschetsche

nen jedenfalls nicht nach Tschetschenien abgeschoben werden dürften. Wenn ich mich auf Ihre Logik einlasse, dürfte ich überhaupt niemand nach Russland abschieben – wenn ich diese Differenzierung in Regionen nicht vornehme.

Zum anderen ist nach den mir vorliegenden Informationen in russischen Pässen jeweils eine Rubrik enthalten, wo Nationalitäten festgehalten werden. Danach wären Tschetschenen sehr wohl zu verifizieren, und das wäre nachzuvollziehen.

[Zuruf des Abg. Gewalt (CDU)]

Die Diskussionen der Vergangenheit an konkreten Einzelfällen haben auch gezeigt, dass wir jeweils tatsächlich wussten, worüber wir reden. Insofern sind Ihre Argumente, die Sie vorgetragen haben, in keiner Weise geeignet, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Frage zu stellen.

Ich spare mir jetzt die Wiederholung der Argumente, die wir am Montag bereits ausgetauscht haben, und bitte dieses Haus um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.

[Beifall bei der SPD, der PDS und den Grünen]

Das Wort hat nun Herr Ritzmann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder hat sicherlich erst einmal ein Stück weit Sympathie für das Anliegen, das hier formuliert wird, vor allem, wenn man auch keine genauen Kenntnisse über die Situation vor Ort hat. Das Problem war allerdings, dass das Informationsbedürfnis meiner Fraktion im Innenausschuss nicht gestillt worden ist. Wir hatten verschiedene Aussagen von Leuten, die sehr weit im Thema drin sind und regelmäßig in der Abschiebehaft verkehren, mit Leuten sprechen, persönliche Erfahrungen einbringen, und auf der anderen Seite die Aussagen des Innensenators, dass bis auf, ich glaube, Schweden alle Länder in Europa weiterhin Tschetschenen nach Russland – nach Moskau – abschieben, dass auch alle anderen Bundesländer keine Erlasse oder Ähnliches getroffen haben, das nicht zu tun, und dass dort der Hauptgrund, warum nicht abgeschoben wird, darin liegt, dass dort keine Tschetschenen in Abschiebehaft sind.

Deshalb wollten wir auf das Verfahren zurückkommen, auf das sich die Innenministerkonferenz geeinigt hatte, nämlich dass dann, wenn eine solche Entscheidung ansteht, die Innenminister miteinander reden und ein Verfahren finden, in dem möglichst einheitlich agiert wird. Darauf legen wir Wert. Wir wollen, dass die Innenminister miteinander sprechen, herausfinden, ob die Neuigkeiten aus dem neuesten Ad-hoc-Bericht der Bundesregierung und die Erkenntnisse von Amnesty international und anderen Gruppen so schwerwiegend sind, um zu rechtfertigen, dass diejenigen, die jetzt in Abschiebehaft sind, freigelassen werden. Darum geht es ja! Die Leuten bleiben jetzt nicht sechs Monate in der Abschiebehaft, sondern man lässt sie gehen. Und sie werden sich – davon kann man ausgehen – einer späteren Abschiebung entziehen.

Also: Um das zu legitimieren, möchten wir Fakten und ein abgestimmtes Vorgehen. Das erfordert aus unserer Sicht die Abstimmung in der Innenministerkonferenz. Das hat der Innensenator zugesagt. Bis diese Abstimmung vorgenommen ist, sehen wir keinen Grund, die Abschiebung auszusetzen, und können deswegen auch nicht den Antrag in der vorliegenden Form unterstützen.

[Beifall bei der FDP]

Das Wort hat Frau Hopfmann. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gewalt! Ihr Anfangsstatement war so gewichtig, dass ich wirklich gespannt darauf war, was Sie aus dem Hut zaubern. Ich habe das überschätzt, ich hatte ganz andere Dinge erwartet. Dass die Mitarbeiter der Ausländerbehörde nicht

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besonders glücklich sind über manche Entscheidung, die diese Regierung neuerdings in Sachen Flüchtlingspolitik trifft, das weiß ich sehr wohl. Das ist wohl allgemein bekannt. Ich möchte hinsichtlich dieser Behörde aber auch eine Differenzierung vornehmen und ausdrücklich sagen: Es gibt auch Mitarbeiter, die es anders sehen.

Was wir beschlossen haben, liegt im Rahmen dessen, was das Bundesgesetz – das Ausländergesetz – vorsieht. Herr Gewalt, ich möchte es an dieser Stelle nicht noch einmal zitieren. Sie kennen das Gesetz seit Jahr und Tag.

[Gewalt (CDU): Ja, eben!]

Herr Ritzmann! Ihr Anliegen in Richtung, dass sich doch die Innenminister verständigen mögen, in allen Ehren: Ich wohnte einer Sitzung bei, wo die Innenstaatssekretärin sich zu der Anfrage mehrfach geäußert hat, wo denn hier nun der Handlungsbedarf liege und wie er realisiert werden könnte. Frau Sonntag-Wolgast hat sich mehrfach eindeutig dahin gehend geäußert, dass das Bundesinnenministerium so lange keinen Handlungsbedarf sieht, wie nicht ein Bundesland oder mehrere Bundesländer einen solchen Antrag in Richtung Abschiebestopp stellen bzw. ein Bundesland nicht eine solche Entscheidung auf Landesebene – als oberste Landesbehörde – trifft, was nach dem Gesetz vorgesehen ist. Sie hat ausdrücklich gesagt: Die Umsetzung von § 54 ist Sache der obersten Landesbehörden. Und wenn die dann handeln, wird sich das Innenministerium auch damit beschäftigen. – Dass es da eine Vereinbarung gibt, hat sie nicht gesagt. Sie hätte genügend Zeit dafür gehabt. Sie hat es wohlweislich nicht gesagt.

[Zurufe von der FDP]

Ich sage Ihnen nur, was die Staatssekretärin im Innenministerium dazu gesagt hat – eindeutig.

Insofern haben wir eine Beschlussvorlage, die sich im Rahmen des rechtmäßigen Ermessens bewegt und uns diesen Freiraum auf Landesebene auch tatsächlich gibt. Wir hatten zu prüfen und zu überlegen, ob es humanitäre Gründe gibt, die eine solche Entscheidung notwendig machen und sie legitimieren. Wir haben uns die notwendigen Unterlagen von verschiedensten Organisationen beschafft. Das Auswärtige Amt hat in dieser Zeit gerade einen neuen Bericht vorgelegt. Es äußert sich auch zum Thema Rückkehr und sagt dazu eindeutig, dass es ein erhöhtes Risiko gibt – Herr Ritzmann, Sie hätten dieses Papier bestimmt einsehen können –, eine besondere Gefährdungslage für bestimmte Personengruppen. Dieser Bericht sagt darüber hinaus, dass sich sowohl der Menschenrechtsausschuss des Bundestages als auch der Berichterstatter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen mit diesen Themen beschäftigen und dazu Entscheidungen treffen werden. Damit wird der schwarze Peter wieder anderen zugeschoben. Nun hat sich der Menschenrechtsausschuss wirklich geäußert, er hat es auch in Richtung Berlin getan, weil sich die Dinge hier gerade etwas zuspitzten durch anstehende Abschiebungen. Er hat sich an den Berliner Innensenator gewandt mit der Bitte, sich erstens bei den Innenministerkollegen für einen generellen Abschiebestopp so lange einzusetzen und ggf. für das Land Berlin einseitig tätig zu werden, wie die Bürgerkriegssituation in ihrer derzeitigen Intensität anhält. Das ist ein eindeutiges Votum, mit den Stimmen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Herrn Schwarz-Schilling von der CDU, der eindringlichen Intervention von Herrn Binding von der SPD, Berichterstatter des Europarates und allen anderen Ausschussmitgliedern wurde dieser Brief beschlossen. Meinetwegen kann dieser Brief an alle Innenminister gehen, dagegen ist nichts zu sagen. Hier wurde ein eindringlicher Appell an die Berliner Landesregierung gerichtet.

Sie haben bestimmt auch – wie alle anderen Ausschussmitglieder – ein Schreiben des Evangelischen Fürsorgewerkes in Berlin bekommen, das Schreiben ist zumindest an die Mitglieder des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung gerichtet. Ein Psychologe des Evangelischen Fürsorgewerkes hat sich an uns als Aufsschussmitglieder gewandt mit entsprechenden Informationen zur Lage in Berlin. Wir haben es mit einer Gruppe von 200 Personen zu tun. Ein heißer Tipp, was die Feststellung

der Identität betrifft: Sie wissen, dass Tschetschenen Tschetschenisch sprechen. Hierfür gibt es entsprechende Sprachkundige in Berlin, darüber hinaus befinden sich in den Pässen entsprechende Vermerke. Man könnte sicher auch die Russischen Behörden zur Kooperation auffordern, wenn es denn notwendig sein sollte, auch wenn diese ein eindeutiges Problem damit hätten, denn die wollen von diesem Problem nichts wissen und möglichst auch nicht die Menschen zurückhaben. Das alles dürfte nicht das Problem darstellen, das hier wie ein Horrorgemälde an die Wand gemalt worden ist. Wir können das überprüfen. Wir haben einen bestimmten Zeitraum beschlossen, in dem wir die Abschiebungen aus humanitären Gründen aussetzen wollen. Diese Gründe sind eindeutig definiert worden. Wir werden niemanden in die Illegalität schicken, in die Obdachlosigkeit oder in Situationen, in denen wir keine Gewährleistung dafür haben, ob ein Überleben möglich ist. Ich sage Ihnen auch, dass der Tschetschene, der vor etwa vier oder fünf Wochen abgeschoben worden ist, bis heute kein Lebenszeichen von sich gegeben hat. Ich habe es noch einmal erfragt.

Frau Kollegin! Wir nähern uns dem Ende!

Ich weiß, dass ich zum Ende kommen muss, Herr Präsident! – Es gibt keine Rückmeldung, was, wie Sie sich vorstellen können, entsprechende Wirkungen auf die verbliebene Community hat. Deshalb sind wir auch hier in der Verantwortung, genau hinzuschauen. Das haben wir getan und machen das, was wir auf Landesebene möglich machen können, möglich.

Auch die Mitarbeiter in der Ausländerbehörde müssen feststellen können, dass – wie von uns beschlossen in der Koalitionsvereinbarung – auf der Grundlage von Menschenrechten und Humanität und im Rahmen der bestehenden Gesetze Entscheidungen zu treffen sind in Sachen Flüchtlingspolitik und auch umsetzbar sind. Ich hoffe, das ist dann auch eine deutliche Ansage.

[Beifall bei der PDS]

Vielen Dank, Frau Kollegin Hopfmann! – Bevor ich das Wort Herrn Ratzmann von der Fraktion der Grünen erteile, bitte ich recht herzlich die Mitte und die rechte Seite des Hauses, die Gesprächskultur etwas zu mäßigen, damit der Redner Gehör erhält! – Bitte, er hat es, das Wort!

[Wieland (Grüne): Das ist eine Untugend!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mäßigung der Gesprächskultur auf der rechten Seite ist immer gut, das begrüßen wir. Ich möchte mich jetzt nicht den langen Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschließen, indem auch ich noch einmal versuche, die gesamte Situation zu erklären. Ich möchte nur zwei Punkte herausheben.

Herr Gewalt! Ihre Argumentation war in keiner, aber auch in gar keiner Weise geeignet, den Argumenten, die für den Erlass eines Abschiebestopps sprechen, etwas entgegenzusetzen. Aber eines haben Sie ziemlich deutlich gemacht, ein Punkt, den wir hier schon seit längerem immer wieder thematisieren, das ist das Eigenleben dieser Ausländerbehörde. Es hat sich – das haben Sie recht deutlich gemacht, Herr Gewalt – wieder einmal gezeigt, dass hier entgegen den politischen Vorgaben aus der Senatsverwaltung mit eigenen, über Sie instrumentalisierten Mitteln in die Plenardebatte eine eigene Politik von der Ausländerbehörde hineingetrieben wird. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, diesen Augiasstall endlich auszuräumen und tatsächlich die politischen Vorgaben von Seiten der Senatsverwaltung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Der zweite Punkt, den ich hervorheben will, sind unsere Bedenken gegen die Einschränkungen, die von Seiten der Koalition gegen einen generellen Abschiebestopp über den

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Innenausschuss in den Beschluss hineingestimmt worden sind. Auch wir haben uns dagegen ausgesprochen, diese Beschlussvorlage in dieser Form zu beschließen, weil es überhaupt nicht einsichtig ist, weshalb in dieser Situation nicht endlich einmal das Heft in die Hand genommen – auch gegenüber den anderen Ländern und anderen Innenministern – und gesagt wird: Die Situation in Tschetschenien und für die Tschetschenen in der Russischen Föderation ist prekär. Hier muss man endlich einmal das umsetzen, was sich diese Koalition für die Flüchtlingspolitik auf die Fahnen geschrieben hat, Mut zeigen, Wege vorgeben, die Politik humanitär ausrichten und Diskussionen anstoßen. – Das haben wir von diesem Senat erwartet. Diese Einschränkung, die in den Antrag hineingestimmt worden ist, zeigt, dass auf einer Ebene der Kompromisse versucht wird, sich aus dieser Verantwortung zu stehlen.

[Beifall bei den Grünen]

Ich bin gespannt, wie Sie tatsächlich Ihr Exekutivhandeln entsprechend diesem Beschluss und der darin enthaltenen Intention – die richtig ist und die wir auch unterstützen, es ist der erste Schritt auf dem richtigen Weg – rechtsverordnungsfest umsetzen wollen, um tatsächlich den Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, sich in einer sicheren Situation zu fühlen und eine Perspektive vor dem Hintergrund der dann zu erlassenden Rechtsverordnung zu haben. Ich habe große Befürchtungen – das haben Sie, Herr Gewalt, hier heute noch einmal deutlich gemacht –, dass die Ausländerbehörde genau diese Situation ausnutzen wird, um allen Flüchtlingen, die sich darauf berufen wollen, einen Stein in den Weg legt, um sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Methoden daran zu hindern, diese sichere Situation für sich hier in Berlin zu schaffen. Deshalb haben wir uns im Ausschuss für diese ganz konkrete Situation der Stimme enthalten und werden das auch heute tun. – Danke!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! Es hat jetzt um das Wort gebeten der Innensenator, Herr Dr. Körting. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung sei gestattet. Es gibt zu diesem Entwurf eines Beschlusses, der zur Abstimmung steht, keine Stellungnahme des Landeseinwohneramtes. Alles das, Kollege Ratzmann, was Sie vermuten oder behaupten in Bezug auf das Landeseinwohneramt, ist schlichtweg falsch. Es gibt keine Stellungnahme des LEA. Das Landeseinwohneramt wird das ausführen, was gegebenenfalls im Rahmen einer Anordnung nach § 54 Satz 1 Ausländergesetz von der Innenverwaltung verfügt wird. Insofern muss ich die Behauptung, die Sie hier über Mitarbeiter machen, zurückweisen. Sie tun den Mitarbeitern Unrecht.

Die zweite Bemerkung richtet sich an den Kollegen Gewalt: Ich glaube, humanitäre Fragen, wie immer man sie auch abgrenzt – es geht letztlich nur um die Abgrenzung –, eignen sich nicht zu falschen Dramatisierungen, wie Sie sie hier vorgenommen haben. Es geht nicht darum, wenn wir bei 200 in der Stadt lebenden Tschetschenen sagen, wir sehen bei denen ein besonderes humanitäres Problem, wenn sie nach Russland zurückkommen, dass wir damit für 15 000 Russen eine Daueraufenthaltserlaubnis ermöglichen. Wenn das so wäre, Herr Kollege Gewalt, dann hätten wir alle Innenministerbeschlüsse, die wir zur Nicht-Rückführung von Roma, von Ashkali, von Serben, Bosniaken und wie auch immer in die Jugoslawische Föderation, nicht fassen können. Natürlich ist eine bestimmte Gruppe abgrenzbar. Und die Tschetschenen sind eine besonders gut abgrenzbare Gruppe. Das ist auch der Grund, weshalb man darüber nachdenken muss, ob man ihnen für eine Übergangszeit einen besonderen Schutz gibt, weil sie – und das besagen Berichte des Auswärtigen Amts, die Berichte von UNHCR und die Berichte von Amnesty –, wenn sie sich außerhalb Tschetscheniens im übrigen Bereich der Russischen Föderation aufhalten, in erheblichem Maße administrativen Einschränkungen und Diskriminierungen ausgesetzt werden und worden sind. Das ist eine sehr gut

abgrenzbare Gruppe, auch innerhalb der Russischen Föderation. Die wissen, wer Tschetschene ist, und wir wissen es auch. Es gibt Leute, die sich fälschlich darauf berufen. Das kann man aber feststellen. Insofern ist alles Horrorgemälde, glaube ich, neben der Sache.