Herr Kollege Trapp! Die Ist-Kosten sind in der Tat so berechnet. Wir haben einen jährlichen Bedarf von ungefähr 600 neu einzustellenden für 600 ausscheidende Beamte bei der Polizei. So sind die Ist-Kosten berechnet. Wir haben aber folgende Situation: Wir haben im Haushalt eine Solidarausgabe von 250 Millionen, die einzusparen ist. Wenn diese nicht kommt, muss sie anders eingespart werden, und zwar bei den Personalkosten. Dies bedeutet, dass wir diese 250 Millionen in anderer Art und Weise insbesondere bei den Personalkosten hereinholen müssen. Dies bedeutet die von uns dann für den Notfall angekündigte Arbeitszeitverlängerung - arbeitsmarktpolitisch falsch, aber finanzpolitisch dann, wenn es zu keiner vernünftigen Lösung kommt, wohl alternativlos. Damit decken wir das, was wir an Menschen verlieren - altersbedingt -, dann durch Mehrarbeit von anderen mit 42-Stundenwoche, so dass wir dann keinen Bedarf mehr haben und die Gelder einsparen können. Der andere Weg ist mir - ich wiederhole das - nach wie vor lieber, und ich hoffe immer noch auf die Vernunft.
Wie will der Senat der Aufforderung des Abgeordnetenhauses - Drucksache 15/581 [II. B.50] - entsprechen, „... für Kleinsteinrichtungen mit unter 20 Kindern während einer Übergangszeit von drei Jahren Überbelegungen im Hortbereich und Angebotserweiterungen auf Kindergartenplätze zuzulassen, sofern dies zum bedarfsgerechten Erhalt dieser Einrichtungen erforderlich ist,..." — wenn andererseits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 644 vom 3. September 2002 über die Zulassung von
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Augstin! Der Intention, die in der Aufforderung nach Überbelegungen im Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin gesehen werden muss, kann im Rahmen der Vorgaben des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege - das ist das Kindertagesbetreuungsgesetz - entsprochen werden. Das heißt, dass Angebotserweiterungen im Hort im Sinne einer Überbelegung und Angebotserweiterungen im Sinne einer Öffnung zum Elementarbereich eine Prüfung der räumlichen und personellen Voraussetzungen und Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis voraussetzen, sofern der Träger noch nicht über eine Rahmenbetriebserlaubnis verfügt, die eine erneute Prüfung der vorgenannten räumlichen und personellen Standards erübrigt.
Die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 1 SGB VIII ist eine zwingende Vorgabe des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Hieraus ergibt sich, dass eine Überbelegung entgegen der Betriebserlaubnis nicht möglich ist. Da mir aber der Bestand der Kleinsteinrichtungen auch ein Anliegen ist, habe ich das Landesjugendamt aufgefordert, mit den Betriebserlaubnisänderungen möglichst unbürokratisch zu verfahren.
Nimmt der Senat den Konkurs von ca. 30 % der Kleinsteinrichtungen mit weniger als 20 Plätzen - wo es nämlich gar nicht möglich ist, mehr Plätze zu schaffen, und das sind 40 bis 50 Schülerläden - mit den schädigenden Wirkungen für die bisher betreuten Kinder und Jugendlichen sowie die Eltern und das Personal hin - ohne einen Versuch von Auffangmaßnahmen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Dr. Augstin! Der Senat nimmt nichts hin, sondern der Senat muss sich an Recht und Gesetz halten, das durch
dieses Abgeordnetenhaus von Berlin bestimmt wird. Das ist die Kernaussage. Wir werden uns ansonsten, soweit es in unseren Kräften steht, bemühen, die Betreuungssituation zu halten. Wenn das allerdings rechtlich nicht mehr geht, ist seitens des Senats keine andere Regelung möglich.
Wie rechtfertigt der Senat seine dann familienfeindliche Vorgehensweise und die damit verbundenen Folgen bezogen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere bezogen auf soziale Brennpunkte, wo entsprechende Einrichtungen dann wegfallen würden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Augstin! Familienfeindliche Maßnahmen dem Senat von Berlin zu unterstellen, ist purer Unfug. Fakt ist, dass im Land Berlin, nehmen Sie das doch bitte mal zur Kenntnis, wir bereits gegenwärtig eine Betreuungssituation haben, die nach den Vorstellungen der Bundesregierung, die von manchen Konservativen und KonservativLiberalen auch noch bekämpft werden, in den anderen Ländern erst in vier Jahren erreicht werden soll. Insofern halte ich also diesen Vorwurf von Familienfeindlichkeit in der Fragestellung Betreuungssituation für Familien mit Kindern wirklich für absurd. Richtig ist etwas anderes, Herr Abgeordneter Dr. Augstin. Es gibt bestehende, ich sage auch, gut arbeitende Einrichtungen. Nun haben wir hier Gesetzesänderungen beschlossen, die diese Einrichtungen in Schwierigkeiten bringen. Und der Versuch meiner Verwaltung ist es in der Tat, die möglichst zu halten. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen, da ich nach Recht und Gesetz arbeiten muss. Aber von Familienfeindlichkeit ist hier nichts zu spüren.
Ist der Senator mit mir einer Meinung, dass die verstärkte Einrichtung von offenem Ganztagsbetrieb und von Ganztagsschulen in Brennpunktgebieten eine Möglichkeit wäre, um entsprechend solchem Wegbrechen entgegenzuwirken?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ja, der Senat ist mit Ihnen einer Meinung. Wir sind in der Tat dabei, diese Projekte offener Ganztagsbetrieb, Ausbau von Ganztagsgrundschulen, insbesondere in den Gebieten, die Sie benannt haben, intensiv zu prüfen. Aber auch das setzt immer voraus, dass wir entsprechende Stellenpotentiale zur Verfügung haben.
Jetzt sehe ich aber keine weiteren Nachfragen mehr. Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden wie immer nach § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist bis zu 3 Wochen schriftlich durch den Senat beantwortet.
auf. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Dazu hat für die Fraktion der SPD Frau Fischer das Wort. - Bitte!
Ich frage Senator Körting. Herr Senator! Welche Erkenntnisse haben Sie über die panislamische Partei Hisb ut Tahrir, die am Sonntagabend in den Räumen des Studentenwerks, also der alten TU-Mensa, eine Veranstaltung durchgeführt hat?
Herr Präsident! Frau Kollegin Fischer! Es gibt in allen arabischen Staaten und auch außerhalb der arabischen Staaten, außerhalb mit Schwerpunkt in London, die von Ihnen genannte Hisb ut Tahrir. Das ist eine sich selbst so nennende Befreiungspartei, die die arabischen Staaten von den jetzigen Regierungen befreien will, die gleichzeitig die Auslöschung Israels in ihrem Programm hat und die darüber hinaus islamistisches Gedankengut, also nicht islamisches, sondern extremistisches, Gedankengut hat dergestalt, dass sie so eine Art Gottesstaat jeweils wieder errichten will.
Es hat am Sonntag eine Veranstaltung in der TU gegeben. Dort hatte eine Hochschulgruppe der TU sich einen Veranstaltungsraum besorgt und hat auf dieser Veranstaltung im Ergebnis nur diese Gruppe Hisb ut Tahrir sich vorstellen lassen. Das ist eine nach unserer Einschätzung verfassungswidrige Gruppierung, darüber hinaus
eine antisemitische und antizionistische Gruppierung. Wir sind der Meinung, dass für derartige Organisationen keine staatlichen oder öffentlichen Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Wir werden darüber hinaus prüfen, ob Maßnahmen gegen diese Gruppierung nach dem neuen Vereinsrecht möglich sind - in Berlin oder bundesweit. Das Ergebnis kann ich nicht vorwegnehmen.
Herr Senator Körting! Ist diese Gruppe auch schon vorher auffällig geworden durch Veranstaltungen dieser Art, oder war es das erste Mal?
Es hat schon im Frühsommer eine Veranstaltung an der Technischen Universität gegeben, die durch dieselbe Hochschulgruppierung der Technischen Universität angemeldet worden ist. Auch das werden wir zu prüfen haben, ob diese Hochschulgruppierung wirklich eine Hochschulgruppierung oder eine Vorfeldorganisation dieser verfassungswidrigen Hisb ut Tahrir ist. Darüber hinaus haben wir Erkenntnisse, dass diese Hisb ut Tahrir in einer ganzen Reihe von anderen Ländern aktiv ist, bis hin zu einem beabsichtigten Anschlag auf die US-Botschaft in Baku in Aserbeidschan im Anfang diesen Jahres, sodass wir diese Gruppierung auch als potentiell gefährliche Gruppierung einstufen.
Ich möchte den Herrn Senator für Finanzen, Dr. Sarrazin, fragen. Herr Senator, der Bundesfinanzminister hat, wie heute über die Ticker kommt, eine Milliardenentlastung für Berlin abgelehnt. Wie wollen Sie in Zukunft mit der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus verfahren, die dem Haushalt des Landes Berlin jährlich Kosten in Höhe von 5 Milliarden DM bzw. 2,5 Milliarden Euro einbringt?
Ja, das ist natürlich ein Teil von vielen Themen hier. Es ist in der Tat so, dass der Bund im Augenblick für die Notwendigkeit, uns beim Abbau von Altschulden zu helfen, nicht offen ist. Und wir sind darüber natürlich im Gespräch. Und dabei ist auch ein
Punkt, dass der Bund argumentiert, dass wir überall dort, wo wir einsparen können, dies auch aus seiner Sicht umsetzen müssen. Das ist auch dann das Thema Anschlussförderung.
Herr Senator! Die SPD hat vor 30 Jahren dieses kapitalfressende Modell eingeführt. Gibt es in dem SPD-geführten Senat den Willen, dieses Finanzierungsmodell aufzubrechen?
Sie wissen, Herr Abgeordneter, wir haben zu dem Punkt eine Expertenkommission eingesetzt, die sich mit den Auswirkungen einer Einstellung der Anschlussförderung befasst. Diese Experten werden im Dezember berichten, und wir werden dann entscheiden.
Meine Frage richtet sich an den Finanzsenator. Herr Senator! Welche Auswirkungen hat es für den Berliner Landeshaushalt, insbesondere in der Arbeitgeberfunktion, wenn die Bundesregierung teilweise recht kurzfristig ihre Pläne zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in den sozialen Sicherungssystemen durchsetzt?
Herr Abgeordneter Pewestorff! Die Auswirkungen finden also dort statt, wo Angestellte höheren Einkommens ein Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze beziehen. Ich habe das mal in etwa überschlagen, etwa 10 % der Angestellten beziehen ein Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze, nach meiner Einschätzung. Und dies würde bedeuten, dass das Land mit seinem Anteil von im Jahr 16 Millionen Euro etwa belastet würde. Das wird aber noch genau ausgerechnet.