Protokoll der Sitzung vom 27.03.2003

Ich gehe davon aus, dass sich die Länder und Kommunen darauf einstellen müssen, eine Art Ausfallbürge für die Menschen sein zu müssen, die keine Leistungen mehr erhalten. Ich finde es angesichts der Situation, dass wir nicht konkret wissen, wie was geregelt wird und wer dem Land mit welchen Ansprüchen gegenübersteht, schwierig, hier weitere Aussagen zu machen. Ich bin mir aber bewusst, dass uns die Bundesplanung kaum entlasten wird, sondern wir eine Menge Ideen entwickeln müssen, um mit der neuen Situation umgehen zu können.

Danke schön! – Jetzt ist Frau Dr. Klotz an der Reihe. – Bitte!

Ist es realistisch zu erwarten, dass die ca. 70 000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger, die in Berlin leben, künftig über eine steuerfinanzierte, eine bundesfinanzierte Leistung ein Arbeits- bzw. ein Wiedereingliederungsangebot sowie Hilfe und Unterstützung erhalten? Ist es realistisch zu erwarten, dass dadurch eine deutliche finanzielle Entlastung auf der Landesseite eintritt?

Bitte, Frau Senatorin!

Zur Ergänzung – Herr Staatssekretär Bielka!

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Dann die Frau Jantzen mit einer Nachfrage!

Danke schön, Herr Präsident! – Es ist deutlich geworden, dass vieles noch offen ist. Mich interessiert aber, mit welchen Positionen die Senatsvertreter in diese Arbeitsgruppe gehen und zwar genau zu den Fragen, die offen geblieben sind, zum Beispiel auch die Ersetzung der „Erwerbsfähigkeit“ durch „Arbeitsmarktnähe“, was ich für problematisch halte.

Wer antwortet für den Senat? – Ja, da müssen Sie sich verständigen. – Herr Staatssekretär Bielka!

Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich dort auf Grund der Entsendung der Finanzministerkonferenz mitarbeite und nicht unmittelbar als Berliner Vertreter. Die Finanzministerkonferenz achtet natürlich darauf, dass eine Entlastung der Länder und der Kommunen stattfindet. Deswegen vorhin meine Einlassung, dass die Erklärung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung, eine deutliche Entlastung der Kommunen vorzusehen, erst einmal aus dieser, der fiskalischen Sicht begrüßt

)

Dies voraus geschickt, komme ich nun zu Ihrer ersten Frage, Herr Schmidt: Wie hoch sind die Verwaltungskosten in Berlin? – Bei unseren Berechnungen sind wir zu ganz anderen Ergebnissen gekommen als BadenWürttemberg. Das liegt daran, dass in Berlin wegen der

etwas anderen Formulierung im Gesetz nicht nur die Kosten berücksichtigt werden, die für die Rückmeldung selbst anfallen, sondern auch noch weitere Beträge, die mit der Immatrikulation oder Rückmeldung zusammenhängen. Zum Beispiel werden bei den Kunsthochschulen auch die Kosten berücksichtigt, die bei den Zulassungsprüfungen entstehen und die beträchtlich sind. Ohne jetzt in die Details der Berechnungsmodalitäten, die sehr kompliziert sind, eingehen zu wollen, möchte ich nur soviel sagen: Die damals ermittelten Kosten waren je nach Hochschule und Hochschultyp sehr unterschiedlich und lagen teilweise sogar über 100 DM.

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Nun zu Ihrer zweiten Frage, welche Schlussfolgerungen aus der Entscheidung für Berlin zu ziehen sind. Hierzu Folgendes: Das Bundesverfassungsgericht hat sich sehr genau mit dem Wortlaut der Gebührenregelung in BadenWürttemberg befasst und diese auch mit der Berliner Regelung verglichen. In Baden-Württemberg heißt es, dass die Gebühren „für die Bearbeitung“ der Rückmeldung erhoben werden, in Berlin werden die Gebühren dagegen „bei der Rückmeldung“ erhoben. „Für die Rückmeldung“, so meint das Bundesverfassungsgericht, bedeutet, dass nur die Kosten berücksichtigt werden dürfen, die bei der Bearbeitung des Rückmeldevorgangs selbst entstanden sind. Das Gericht deutet aber an, aus der Berliner Formulierung „bei der Rückmeldung“ könne geschlossen werden, dass hier auch noch weitere Verwaltungskosten einbezogen werden können, wie wir es ja tatsächlich in Berlin auch tun. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für Berlin nun etwa Entwarnung gegeben werden kann. Ich lasse in meinem Hause derzeit die Urteilsgründe genau analysieren. Außerdem werden die Gerichtsurteile zu den Rückmeldegebühren noch einmal daraufhin durchgesehen, ob die hiesigen Gerichte ihre Entscheidung angesichts der Rechtslage heute genauso treffen würden. In jedem Fall ist eine unmittelbare Folge für Berlin aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil für BadenWürttemberg nicht gegeben. Es wird jedoch für die Gerichte, die anhängige Klagen zu entscheiden haben, wichtig sein und mit bei der Beurteilung heranzuziehen sein. Die GEW hat in diesem Zusammenhang selbst Klage angekündigt.

worden ist. Wir haben darüber hinaus auch die Sorge – insofern teilen wir die Auffassung von Frau Senatorin Knake-Werner –, dass der neue Begriff der Arbeitsmarktnähe einen doch unterschwelligen Verschiebebahnhof in Richtung Kommunen und Länder ergeben könnte. Deswegen ist in der Arbeitsgruppe zu diesem Thema auch sehr hart diskutiert worden. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung in der Sitzung in der kommenden Woche die Unklarheiten, die durch die neue Terminologie entstanden sind, ausräumen wird.

Danke schön, Herr Staatssekretär!

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt von der Fraktion der FDP über

Hochschulrückmeldegebühren zu hoch

Bitte schön, Herr Schmidt, Sie haben das Wort!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie hoch sind die realen Verwaltungskosten der Rückmeldung an den Hochschulen im Durchschnitt?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daher aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Rückmeldegebühren an den Hochschulen in BadenWürttemberg?

Der Herr Senator Dr. Flierl hat das Wort für die Antwort – bitte!

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Schmidt! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass ich auch aus Berliner Sicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rückmeldegebühr in BadenWürttemberg große Bedeutung beimesse. – Am Rande sei erwähnt, dass sich zeigt, wie rechtlich problematisch die Einführung solcher Gebühren sein kann, was von der damaligen Opposition hier in Berlin kritisiert worden ist. – Dennoch müssen wir berücksichtigen, dass das Gericht über ein Gesetz geurteilt hat, das sich von der Rechtslage bei uns etwas unterscheidet. Die Berliner Verwaltungsgerichte haben, soweit die Urteile uns vorliegen, die Rückmeldegebühr bisher für rechtens gehalten. Ob sich daran angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jetzt etwas ändern wird, wird abzuwarten sein. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zweigeteilt. Die Erhebung einer Immatrikulationsgebühr wurde auch in Baden-Württemberg für zulässig gehalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied also nur über die Rückmeldegebühr.

Zur Finanzierung möglicher Rückzahlungen: Rückgezahlt werden kann nach unserer Rechtsauffassung nur an die Studierenden, die seit Einführung der Gebühr unter Vorbehalt gezahlt haben. Verlässliche Aussagen über mögliche Rückzahlsummen sind daraus nicht zu entnehmen. Es ist aber bekannt, dass es eine Reihe von noch ausstehenden Berliner Verwaltungsgerichtsurteilen gibt. Diese werden sicher im Licht des Bundesverfassungsgerichtsurteils ausfallen.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Schmidt – bitte schön!

Ich wüsste gern, ob der Senat bereit ist, wenn die Gerichte den Klagen stattgeben sollten, der Verpflichtung, wie sie in den Hochschulverträgen fixiert

Das Wort zur Beantwortung hat der Senator für Stadtentwicklung Herr Strieder. – Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich bedauere sehr, dass es nicht gelungen ist, Sie richtig zu informieren, sondern dass Sie auf die Fehlmeldungen von einigen, die sich in dem Segment nicht auskennen, hereingefallen sind. 27-prozentige Mietsteigerungen sind völlig ausgeschlossen. Der Mietspiegel, den ich heute öffentlich vorgestellt habe, sieht für den Westteil der Stadt eine Mietsteigerung von 1,9 % und für den Ostteil der Stadt von 10,8 % vor. Der Mietspiegel ist kein politisches Instrument, das die Miethöhe festsetzt, sondern er ergibt sich aus einer Abfrage der tatsächlichen Mietverhältnisse und der Mieten, die wirklich gezahlt werden.

Es ist zum Zweiten auch nicht zutreffend, wie Sie darstellen – offensichtlich sind Sie auch da von Ihren Informanten falsch beraten worden –, dass alle Mietspiegelfelder gestiegen seien. Ich darf Ihnen sagen, dass wir 173 Mietspiegelfelder haben. Davon ist in 48 Mietspiegelfeldern der Mittelwert der Miete gesunken, in 124 Feldern ist er gestiegen, und in einem Mietspiegelfeld bleibt der Mittelwert unverändert.

ist, nachzukommen, die Einnahmeausfälle entsprechend auszugleichen.

Herr Senator Dr.Flierl – bitte!

Selbstverständlich werden wir uns eine eigene juristische Interpretation der Verträge beschaffen und bei Vorliegen entsprechender Gerichtsurteile unsere Position vertreten. Natürlich halten wir uns an Recht und Gesetz,

[Dr. Lindner (FDP): Nicht immer, Herr Senator Flierl! Beim Brandenburger Tor nicht!]

das heißt auch an die Bestimmung des Wortlautes. Dennoch werden wird die Rechtslage sehr genau prüfen müssen und erst einmal abwarten, inwiefern sich aus den juristischen Auseinandersetzungen unmittelbar Folgen für Berlin ergeben.

Danke schön, Herr Senator! – Der Kollege Schmidt hat keine Nachfrage mehr? – Doch, Sie haben das Wort!

Ich wüsste gern, wann das Ergebnis dieser internen Prüfung vorliegen wird und ob der Senat bei entsprechenden Ergebnissen auch erwägen würde, die Gebühren zu senken, um Klagen zu vermeiden und etwaige, damit verbundene Rückzahlungen an die Studenten.

Herr Senator Dr. Flierl – bitte!

Interne Prüfung heißt zunächst interne Prüfung. Wir werden unsere Rechtsposition nicht dadurch schwächen, dass wir vorher mögliche Verhaltensoptionen veröffentlichen. Wir haben die Interessen des Landes Berlin zu wahren. Wenn die Richter uns aufgäben, einen Interessenausgleich herzustellen, würden wir das auf geeignete Weise tun.

Danke schön! – Es gibt keine weiteren Nachfragen mehr.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage Nr. 5. Frau Kollegin Oesterheld von der Fraktion der Grünen eilt herbei, um zu fragen:

Warum kein Solidarpakt mit den Hausbesitzern?

Bitte schön, Frau Oesterheld!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Mit welcher Begründung erlaubt der Senat beim neuen Mietspiegel Mietsprünge bis zu 27 % – durch die Einführung der ⅘-Regelung –?

2. Wie kommt es, dass trotz des hohen Leerstandes und angeblich fallender Mieten alle Mietspiegelfelder enorme Steigerungsmöglichkeiten ausweisen, und wer

soll dies bezahlen, wenn Löhne und Gehälter gleich bleiben?

[Niedergesäß (CDU): Alles gezinkt!]

Zum Dritten ist Ihre Information nicht zutreffend, dass wir generell eine so genannte ⅘-Spanne eingeführt hätten, sondern es gibt ein Feld von 173, in dem vier Fünftel der tatsächlich aufgefundenen Mietverhältnisse als Spanne zwischen der billigsten und der teuersten Miete abgebildet werden. Das ändert aber nichts an dem Durchschnitt der Miete in dem Mietspiegelfeld.

Wir haben das große Glück, dass die Bundesregierung im letzten Jahr das Mietrecht novelliert hat. In diesem neuen Mietrecht sind mehreren Umstände festgeschrieben worden; zum einen, dass die Mieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr um 30 % steigen kann, sondern nur noch um 20 %. Schon deshalb ist Ihre Eingangsfrage mit der heutigen Rechtssituation nicht vereinbar.

Zum zweiten gibt uns dieser qualifizierte Mietspiegel die große Chance, ein schlagkräftiges Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu haben. Wir können nämlich nunmehr verlangen, dass die Vermieter den Mietern bei Mieterhöhungsverlangen den Mietspiegel vorlegen und ihnen sagen, wie die übliche Miete ist. Damit sind die Mieter sehr viel besser informiert.