Protokoll der Sitzung vom 11.09.2003

Herr Senator! Sehen Sie noch konkrete Möglichkeiten, den Berlinerinnen und Berlinern die Bedeutung dieses architektonischen Juwels nahe zu bringen, aus Ihrer Verwaltung zum Beispiel?

Herr Senator Dr. Flierl!

Die Museumslandschaft Berlins ist einer der größten Anziehungspunkte der Stadt. Wir haben die erfreuliche Tendenz, dass es wachsende Besucherzahlen in den Berliner Museen gibt. Nun kann sich auch das Schloss Köpenick in diese Reihe stellen. Es wird von denen, die jahrelang warten mussten, dass dort wieder ein Kunstgewerbemuseum eingerichtet wird, neu entdeckt werden müssen. Mit dem Tag des offenen Denkmals, mit der Vorbereitung der Ausstellung und der Eröffnung im Frühjahr nächsten Jahres sind Punkte gesetzt.

Die Kulturverwaltung wird nur sehr begrenzt Einfluss nehmen können. Zunächst ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesprochen, für ihr Haus zu werben. Wir werden das gern mittels Flüsterpropaganda und auch hier im Parlament in öffentlicher Beratung tun.

Danke schön!

Die nächste spontane Frage kommt von dem Abgeordneten Trapp von der Fraktion der CDU. – Herr Kollege Trapp, bitte schön!

Herr Senator Dr. Körting, bitte sehr!

Danke schön! – Herr Kollege Trapp hat eine Nachfrage. – Bitte!

Weshalb werden im Land Berlin im Jahr 2003 nur 300 Polizeianwärter übernommen, obwohl nach Berechnungen Ihres Hauses ca. 500 Vollzugsbeamte altersbedingt pro Jahr den Polizeidienst verlassen?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Die Zahlen kann ich im Ergebnis ungefähr bestätigen, ob es 500 oder 450 sind, lasse ich zunächst offen. Wir gehen davon aus – und das ist die einhellige Meinung im Senat –, dass unter der Beachtung der Vorgaben auch des Rechnungshofes, der unsere Ausstattung kritisiert hat, im gewissen Umfang – ich teile nicht die Auffassung des Rechungshofes insgesamt, aber teilweise – ein Stellenabbau erforderlich ist. Dementsprechend sind die Stellenpläne 2003 und im Haushaltsentwurf 2004/2005 den Erforderlichkeiten, wie wir sie sehen, angepasst worden. Das führt dazu, dass wir weniger übernehmen und weniger einstellen können, als vielleicht von den Betroffenen gewünscht wird.

Das ist keine Frage der Polizei, das ist eine generelle Frage, dass wir davon ausgehen, dass in manchen Bereichen Überkapazitäten existieren, die behutsam und sozialverträglich abgebaut werden müssen. Am behutsamsten und sozialverträglichsten kann man sie abbauen, indem man nicht Menschen aus der Arbeit herausnimmt, sondern

Sen Dr. Körting

Wir haben die Situation bei den Beamten, dass sie nicht in der gesetzlichen

Krankenversicherung sind, sondern dass sie Beihilfe vom Land Berlin bekommen und gleichzeitig in einer Privatversicherung sind, die die übrigen 50 % abdeckt. Die Ärzte stellen nach der Gebührenordnung für Ärzte Rechnungen im Regelfall bis zum 2,3-fachen der Gebühr. Nach allem, was wir aus der Auslegung von Rechtsvorschriften wissen, kann das nur beinhalten, dass es sich um eine Rahmengebühr handelt, in der die Gebühr nach der Schwierigkeit und Komplexität und anderen Dingen zu bemessen ist. Wir stellen merkwürdigerweise fest, dass bei den Beihilfeberechtigten die Rahmengebühr von 2,3 in 95 % der Fälle zu Grunde gelegt wird. Sie werden mit mir übereinstimmen, dass Beamte nicht schwierigere Klienten sind als andere.

Ich werde nicht unterstellen, dass per se ein Beamter ein schwieriger Fall ist und der Arzt deshalb sofort die Höchstgebühr nehmen muss. Deshalb bin ich schon seit langem der Meinung, dass die Ärzte diesen Gebührenrahmen zu Unrecht zu 95 % ausschöpfen. Wir haben einen Vorschlag unterbreitet, ob das nicht im Beihilferecht geregelt werden kann, und haben es den Kammern zur Stellungnahme übersandt. Die Kammern reagieren darauf – wie kann man es anders erwarten –, dass sie zwar gesprächsbereit sind, dass sie jedoch sagen, eigentlich wollten sie das nicht haben, sie wollten keine Regelung über die Beihilfe. Wenn das so bleibt, es keine Möglichkeit gibt, das vernünftig zu regeln, dann sollte auf dem Wege der bundesrechtlichen Regelung die Gebührenordnung für Ärzte angepasst werden und klargestellt werden, dass ab einer bestimmten Gebührenhöhe eine besondere Begründungspflicht für die Anwendung der 2,3-fachen an Stelle der 1,1-fachen oder der 1,5-fachen Gebühr vorliegen sollte.

indem man nicht neu einstellt und wenn man Auszubildende hat, versucht, diejenigen anderswo unterzubringen.

Danke schön!

Dann hat der Kollege Zillich das Wort zu einer spontanen Frage.

Danke schön! – Ich habe eine Frage an den Innensenator: Hat nach Auffassung des Senats das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Anrechnung von Bereitschaftszeiten für Ärzte Auswirkungen auf die Bereitschaftsdienste im Land Berlin, vor allem bei Polizei und Feuerwehr? Wenn ja, um welche Auswirkungen handelt es sich?

Herr Dr. Körting, Sie haben das Wort!

Ich kann die Frage nur so weit beantworten, wie sie mein Ressort betrifft. Für andere Bereitschaftsdienste bin ich im Moment nicht sprechfähig.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat nach unserer Überzeugung – und auch nach Überzeugung aller Länderkollegen in den anderen Bundesländern – weder Auswirkungen auf Polizei noch auf Feuerwehr. Das hängt damit zusammen, dass in den entsprechenden europäischen Richtlinien für die Bereiche Militär, Polizei und –ausdrücklich genannt – Katastrophenschutz eine Ausnahme gemacht wird. Es wird nicht ausdrücklich die Feuerwehr genannt, aber es wird ausdrücklich der Katastrophenschutz genannt. Deshalb ist schon nach dem ersten Urteil, das im Jahr 2000 zu spanischen Bereitschaftsärzten ergangen ist, von uns geprüft und festgestellt worden, dass es keine Auswirkungen auf Polizei und Feuerwehr hat. Ich kann nicht ausschließen, dass zu irgendeinem anderen Zeitpunkt der Europäische Gerichtshof das doch anders sehen wird. Eine gewisse Unsicherheit gibt es schon. Wir gehen zurzeit davon aus, dass das nicht der Fall ist. Arbeitsgerichtlich ist bisher bestätigt worden, dass das nicht der Fall ist, auf der Ebene des Europäischen Gerichtshofes ist es nicht bestätigt worden.

Dann ist der nächste Fragesteller an der Reihe. Der Kollege Ritzmann von der Fraktion der FDP, hat jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Noch einmal bitte der Innensenator: Welches Ziel verfolgen Sie mit Ihrem Schreiben an die Berliner Ärztekammer, in dem Sie appellieren, zukünftig beim Ausstellen von Rechnungen an Beamte einen abgesenkten Gebührensatz zu berechnen?

Herr Senator Dr. Körting!

[Heiterkeit]

Meiner Auffassung nach wird zurzeit die Gebührenordnung der Ärzte von den Ärzten sehr großzügig ausschließlich zu ihren eigenen Gunsten ausgelegt. Dem wollen wir entgegenwirken. Wir wollen damit auch einen Kostensenkungsbeitrag sowohl im Gesundheitswesen als auch bei den Beihilfekosten leisten. Das ist unser Ansinnen an die Ärzteschaft. Wir werden mit ihnen reden, wir werden auch mit den Gewerkschaften über diese Frage reden. Mit dem Ziel, dort eine Kostensenkung herbeizuführen, kann man sich nicht im Dissens befinden. Ob es auf dem von uns vorgeschlagenen Weg gelingt oder ob man an die Gebührenordnung bundesrechtlich herangehen muss, das muss noch geprüft werden.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Kollege! – Herr Ritzmann hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie eingeräumt, dass Sie ein Bundesgesetz aushebeln oder es versuchen,

[Anhaltende Zurufe bei der PDS]

dass Sie damit den Eindruck erwecken, dass Ärzte nicht nach der Schwierigkeit des Falles entscheiden, sondern

tierten Intendanten Homoki mit Ihrem Einverständnis

Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ströver! Die Entscheidung, die Nichtverlängerungsmitteilung für die Mitglieder des Ballettensembles der Komischen Oper auszusprechen, gründet in der vom Senat beschlossenen Strukturreform des Opernbereiches. Sie kennen diese Ausführungen ausführlich. 88 Tänzerinnen und Tänzer sind danach künftig an den drei Opernhäusern noch vorzusehen. Das heißt, dass diese Entscheidung im Vorgriff auf die Reformierung des Bereiches und die Darstellung der Finanzen, die im jetzigen Doppelhaushalt ausgewiesen sind, nötig war. Das heißt keineswegs, dass es zeitgenössischen Tanz künftig nicht mehr geben wird.

nach Lust und Laune. Ich frage Sie, wenn Sie vorhaben, das Weihnachtsgeld für Beamte zu kürzen, schicken Sie jetzt Bittbriefe an den Berliner Einzelhandel, in denen Sie die Händler auffordern, bei Weihnachtsgeschenken für Beamte Rabatte einzuräumen?

Herr Kollege! Der Sachzusammenhang mit Ihrer vorigen Frage ist selbst bei äußerster Anstrengung für mich nur noch schwer zu erkennen. Aber wenn der Herr Senator das beantworten möchte, steht ihm das selbstverständlich frei.

Herr Kollege Ritzmann! Soweit es die Sonderzuwendungen betrifft – die Sonderzahlungen zu Weihnachten und das Urlaubsgeld –, brauchen wir keine Briefe zu schreiben. Dazu haben wir die Möglichkeit, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Das ist nachher auf der Tagesordnung.

[Gaebler (SPD): Sollte Herr Ritzmann eigentlich wissen!]

Wir haben diese Möglichkeit auch, soweit es um eine angemessene Vergütung der Ärzte geht. Der normale AOK-Patient wird inzwischen zwar anders abgerechnet, wird aber ungefähr in der 1,1- oder 1,3-fachen Höhe der Gebührenordnung behandelt. Ich habe doch die Hoffnung, dass ihn die Ärzte, weil er 1,1- oder 1,3-fachen Wert bezahlt, um Gottes Willen nicht etwa schlechter behandeln als den Beamten, bei dem sie nachher 2,3-fachen Wert nehmen.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Insofern ist die Dienstleistung, die der Arzt erbringt, bei dem Kassenpatient genau dieselbe wie bei den privat versicherten Beihilfeberechtigten. Nur darum geht es mir, hier zu einer vernünftigen Gebührenregelung zu kommen.

[Zuruf des Abg. Czaja (CDU)]

Die Ärztekammer hat eine Presseerklärung gemacht und gesagt, damit könne sie sich nicht einverstanden erklären, weil nur nach dem Umfang der Tätigkeit und dem Schwierigkeitsgrad abgerechnet werde. Da kann ich nur fragen: Warum sind Beamte so schwierig?

[Czaja (CDU): Sarrazin versteht das schon!]

Ich sehe das nicht, ich halte Beamte durchaus für genauso nette Menschen und genauso gut behandlungsfähig wie alle anderen auch.

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön, Herr Senator Körting! – Das Wort zu einer Frage hat nunmehr Frau Ströver von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Ströver!

Meine Frage geht an den Senator für Kulturelle Angelegenheiten. Herr Senator Flierl, ist die Kündigung durch Nichtverlängerung der Spielzeitverträge aller 23 Tänzerinnen und Tänzer des Balletts der Komischen Oper als fast erste Amtshandlung des von Ihnen gerade ins Amt gehievten neuen hochdo

Intendanten Homoki mit Ihrem Einverständnis geschehen, obwohl Senat und Parlament noch nicht über die Opernreform und die Zukunft des Balletts entschieden haben?

Herr Senator Dr. Flierl – bitte!