Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

Herr Regierender Bürgermeister, bitte sehr!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Die Frage habe ich nicht ganz verstanden. Insofern kann ich sie auch wieder nicht beantworten. Ich wiederhole mich noch einmal: Man kann sich darüber streiten, ob die Hilfe von Institutionen oder auch des Landes Berlin oder die Bürgschaft, die Ihr Kollege Branoner dem Tempodrom gegeben hat – deshalb zahlen wir heute und nicht, weil Herr Strieder irgendetwas getan hat –, für die Situation verantwortlich ist. Das Land Berlin ist Bürge für diesen Kredit; gezeichnet hat ihn Herr Branoner als zuständiger Wirtschaftssenator. Man kann nun darüber streiten, ob das klug oder nicht klug war. Das ist eine politische Auseinandersetzung, die wir hier führen.

Dass das Tempodrom eine wichtige Einrichtung in dieser Stadt ist, darüber gibt es auch keinen Streit. Dass ich gern in der Lage wäre, egal bei welchem Kredit oder welchem Objekt in der Stadt, nicht immer vor der Situation zu stehen, auf Grund von Vorverpflichtungen früherer Senatsmitglieder oder -dienststellen Kredite nachzureichen oder andere Verpflichtungen einzugehen, die beispielsweise Ihre Kollegen zu verantworten zu haben, wünschte ich mir. Ich würde gern dazu einen Konsens herbeiführen, mich dafür nicht immer rechtfertigen zu müssen. Die Vermischung der Tatbestände ist aus meiner Sicht unzulässig. Herr Henkel, parlamentarischer Ge

schäftsführer der CDU, stellt einen Strafantrag, den Sie noch instrumentalisieren wollen. Das ist peinlich, peinlich!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Danke schön! – Die nächste Zusatzfrage geht an Herrn Abgeordneten Wieland! – Bitte sehr!

Herr Regierender Bürgermeister! Jenseits aller Peinlichkeiten habe ich schlicht eine sachliche Frage. Ist es nicht so, dass Herr Senator Strieder auch Abgeordneter dieses Hauses ist, deshalb Immunität genießt und die Staatsanwaltschaft, wenn sie denn ermitteln wollte, zunächst ein Verfahren zur Immunitätsaufhebung einleiten müsste? Wissen Sie, ob sie dies getan hat oder ob sie dieses plant? Können Sie uns darüber aufklären?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Wieland! Ich habe mich gerade einmal bei der Kollegin Justizsenatorin sachkundig gemacht. Wir können mitteilen, dass das Verfahren gegen Herrn Senator Strieder erst am 11. Dezember 2003 eingeleitet worden, nachdem die Staatsanwaltschaft den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von der Strafanzeige des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion unterrichtet und eine wirksame Aufhebung der Immunität herbeigeführt hatte.

Danke schön! – Die nächste Frage geht an Herrn Abgeordneten Dr. Felgentreu. – Bitte sehr!

Herr Regierender Bürgermeister! Sind Sie allgemein der Auffassung, dass ein Mitglied des Senats dann sein Amt ruhen lassen sollte, wenn ein Vertreter einer Oppositionspartei gegen ihn Anzeige erstattet?

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Abgeordneter Felgentreu! Wie ich eben bereits ausgeführt habe, wäre dies eine Verkehrung auch der parlamentarischen Aufgaben und eine Verlagerung der Auseinandersetzung aus dem Parlament hin zu Justizbehörden. Die können und sollen in einem demokratischen Verfahren auch zulässig sein. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber welche Funktion sie haben, das haben wir spätestens heute mit der Anfrage gemerkt.

Danke schön! – Damit ist diese erste Frage beantwortet.

Bevor ich nun zur zweiten Frage komme, hole ich noch etwas nach: Ich möchte Ihnen der Effektivität halber den Vorschlag machen, zwei Mündliche Anfragen zusammenzuziehen. Die Fragen unter den laufenden Num–

mern 6 und 10 der Abgeordneten Hertlein und Kubala befassen sich beide mit dem Winterdienst auf Berlins Straßen. Den Fragestellerinnen stehen selbstverständlich wie üblich jeweils zwei Nachfragen zur Verfügung, und es können danach zwei Nachfragen aus der Mitte des Hauses gestellt werden. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann werden wir im Anschluss so verfahren.

Das Wort für die nächste Anfrage hat aber zunächst der Abgeordnete Krug von der SPD-Fraktion über

Gebührenanhebung bei den Berliner Wasserbetrieben

Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Ist der im September 2003 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen eingereichte Antrag der Berliner Wasserbetriebe auf Anhebung der Gebühren um 15 % positiv beschieden worden, und zu welchem Stichtag werden sich die Wasserpreise erhöhen?

2. In welcher Weise werden die Berliner Wasserbetriebe sicherstellen, dass die Bürger ausreichend über Höhe und Zeitpunkt der Erhöhung informiert sind, und wie wird sichergestellt, dass die Erhöhung zum Stichtag trennscharf wirksam wird?

Danke schön! – Für die Beantwortung: Herr Senator Wolf – bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Die Tarife der Berliner Wasserbetriebe sind von der Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zum 1. Januar 2004 genehmigt worden. Die Erhöhung beträgt 15 %.

Zur Information der Bevölkerung: Die Erhöhung ist zum einen im Amtsblatt vom 30. Dezember 2003 veröffentlicht worden. Da aber die Berliner Wasserbetriebe davon ausgehen, dass das Amtsblatt keine Massenzeitung ist, haben sie zum anderen die Tariferhöhung über Pressemitteilung, auf der Internetseite der BWB und durch eine Bekanntmachung auf den Rechnungen, die die BWB ausstellen, publik gemacht. Ansonsten wissen Sie so gut wie ich, dass es eine ausführliche Presseberichterstattung über diese Erhöhung gegeben hat, so dass ich davon ausgehe, dass die Kunden prinzipiell informiert sind.

Zur Stichtagsregelung: Für die Rechnung werden zwei Zählerstände ermittelt, und der Verbrauch wird linear den beiden Tarifzeiträumen zugeordnet werden. Die Kunden haben gleichzeitig auch jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand telefonisch, per Post, per Fax oder per Internet an die BWB weiterzugeben. Der Zählerstand wird dann für die Tarifabgrenzung berücksichtigt. Wie ich gehört habe, machen vielen Kunden von der Möglichkeit,

den Zählerstand innerhalb der Abrechnungsperiode zu übermitteln, Gebrauch.

Danke schön! – Der Fragesteller hat jetzt zwei Nachfragen. – Bitte sehr, Herr Krug!

Vielen Dank für die Antwort! – Zusätzlich interessiert mich, Herr Senator: Welche Mehreinnahmen werden erwartet, und wie werden diese für neue Investitionen verwendet werden, und könnte es sein, dass mit neuer Technik die Eigentümer von Hausanschlüssen noch einmal neu belastet werden?

Herr Senator!

Die Mehreinnahmen sind eine Prognose, da wir auch sehen müssen, wie sich die Tariferhöhung auf den Wasserverbrauch auswirkt. Insofern ist dies mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet. Die BWB gehen davon aus, dass mit der Tariferhöhung Mehreinnahmen von 80 Millionen € verbunden sind.

Durch die Deckelung der Tarife seit 1997 bis einschließlich 2003, das heißt über sieben Jahre hinweg, konnten Erhöhungen in den Kosten – zum Beispiel durch die Ökosteuer, durch Tariferhöhung im Personalkostenbereich – nicht berücksichtigt werden, so dass man bei den 80 Millionen € nicht davon sprechen kann, dass sie Gewinn erhöhend seien, sondern sie decken auch teilweise die erhöhten Kosten ab.

Zur Frage der zusätzlichen Belastung durch Hausanschlüsse: Davon ist mir nichts bekannt, und ich gehe erst einmal nicht davon aus, dass es über die Tariferhöhung hinaus zusätzliche Belastungen gibt.

Nun hat Herr Krug das Wort für eine nächste Zusatzfrage. – Bitte sehr!

Ich frage zu den Grund- und Arbeitspreisen: Welche Diskussionen hat es bereits mit den Verbänden und Selbstverwaltungsinstitutionen der Wirtschaft gegeben, und wie ist Ihr Eindruck, dass man hier vorankommt?

Herr Senator Wolf, bitte sehr!

Ich stehe zu diesem Thema, wie auch die BWB insgesamt, mit den Verbänden seit geraumer Zeit im Gespräch – mit dem UVB, mit der Industrie- und Handelskammer und auch mit einzelnen Unternehmen, die auf Grund ihrer Produktion einen spezifisch hohen Wasserverbrauch haben. Da gibt es ein großes Interesse an der Nutzung der gesetzlichen Möglichkeit nach Trennung von Grund- und Arbeitspreis.

Vizepräsidentin Michels

Von dieser Möglichkeit ist im Jahr 2004 noch nicht Gebrauch gemacht worden, weil sie eine umfangreiche Vorbereitung erfordert hätte und wir auch darauf achten müssen, dass mit der Einführung von Grund- und Arbeitspreis keine unzulässige Höherbelastung der privaten Haushalte und der Kleinverbraucher eintritt.

Die BWB prüfen jetzt, ob sie diese Trennung von Grund- und Arbeitspreis für das Jahr 2005 einführen. Wir werden das im Aufsichtsrat noch einmal sehr detailliert diskutieren – auch unterschiedliche Modelle. Wir sind mit den Verbänden und Unternehmen im Gespräch, wie ein solches Modell aussehen kann und besondere Belastungen für Unternehmen, die einen hohen Wasserverbrauch haben, abgefedert werden können.

Danke schön! – Jetzt verfahren wir in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die nächste Frage geht an Herrn Buchholz von der SPDFraktion. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Sie haben eben bereits die finanziellen Auswirkungen bei einer Aufteilung in Grund- und Arbeitspreise angesprochen: Inwieweit wird der Senat darauf einwirken, dass die finanziellen Belastungen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatverbraucher, insbesondere für Einzelhaushalte, nicht überbordend groß werden?

Herr Senator, bitte sehr!

Herr Buchholz! Ich habe eben in der Beantwortung schon darauf hingewiesen, dass einer der Gründe, die Trennung zwischen Grund- und Arbeitspreis für das Jahr 2004 noch nicht einzuführen, die Tatsache gewesen ist, dass die Auswirkungen noch nicht abschätzbar und kalkulierbar gewesen sind.

Wir müssen eine Lösung finden, die sowohl die Einzelhaushalte, die dann besonders betroffen werden, als auch die besonderen Belastungen von Unternehmen mit einem außerordentlich hohen Wasserverbrauch auf Grund ihrer Produktionsstruktur berücksichtigt. Das wird eine schwierige Diskussion werden, und gerade dies werden wir uns im Aufsichtsrat genau ansehen.

Danke schön! – Die nächste Frage geht an Herrn Schruoffeneger von der Fraktion der Grünen. – Bitte sehr!

Herr Wolf! Können Sie uns sagen, wie hoch die voraussichtlichen Mehrbelastungen einer Berliner Familie auf Grund der politischen Fehlentscheidung des Senats und der Wasserbetriebe im Zusammenhang mit der Investitions- und Sanierungsmaßnahme „Schwarze Pumpe“ sein werden?

Herr Senator, bitte sehr!

Herr Schruoffeneger! Aus meiner Sicht wird sich die Fehlentscheidung „Schwarze Pumpe“ nicht auf die Wassertarife auswirken, da die „Schwarze Pumpe“ nicht zum hoheitlichen Bereich gehört und es deshalb gebührenrechtlich unzulässig wäre, Mehrbelastungen aus der „Schwarzen Pumpe“ auf Tarife umzulegen.

Danke schön!

Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die an die Fraktion der PDS geht. Frau Abgeordnete Breitenbach hat das Wort zu einer Frage über