Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kubala! Lassen Sie uns zur Kenntnis nehmen, dass aus ganz Deutschland heraus in Berlin entsorgt worden ist. Das zu stoppen, indem faire Gebühren für alle Beteiligten, auch für die BSR – ich sage ausdrücklich: auch zum Schutz der anderen Kunden der BSR –, festgelegt werden, ist richtig.
Wenn dabei kriminelles Verhalten in verstärktem Umfang festgestellt werden sollte, werden wir das mit aller Härte und mit allen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, verfolgen. Aber machen Sie das bitte nicht an den gestiegenen Müllgebühren fest. Wenn mir nicht passt,
was in welchem Zusammenhang auch immer irgendwo getan wird, dann berechtigt mich das nicht – und ebenso keinen Bürger und keine Bürgerin, keinen Gewerbetreibenden, wen auch immer –, mich nun illegal zu Lasten der Allgemeinheit von dem Müll, für den man selbst eine Verantwortung hat, zu entlasten.
Lassen Sie uns auch dafür sorgen, Frau Kubala, dass wir in diesem Zusammenhang, bei einer zusätzlichen Belastung für die Berliner Gewerbetreibenden, die wir nicht leugnen, dazu beitragen, ihnen nicht von vornherein zu unterstellen, dass sie sich nunmehr illegal verhalten würden. Das ist auch gegenüber den Berliner Gewerbetreibenden nicht fair, wenn wir versuchen sollten, einen solchen Eindruck hier zu erwecken.
[Beifall bei der SPD – Frau Dr. Klotz (Grüne): Eine Einführungszeit von einer Woche ist dabei nicht dienlich!]
Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Inwieweit trifft der Bericht in der „Berliner Zeitung“ vom 22. Oktober zu, dass der Senat, und zwar entgegen dem ausdrücklichen Wunsch des gesamten Abgeordnetenhauses, eine Städtepartnerschaft mit Jerusalem erst nach Klärung der Statusfragen anzustreben, mitgeteilt haben soll, man wolle „vorerst doch keine Partnerschaft“ und im übrigen das Vorhaben „unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen noch einmal prüfen“?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Auf Beschluss des Abgeordnetenhauses hat der Senat in der Senatssitzung eine Stellungnahme dazu beschlossen. Darin ist auf das, was sich auch im Beschluss des Abgeordnetenhauses findet, eingegangen worden, dass die besonderen Statusfragen selbstverständlich berücksichtigt und geklärt sein müssen.
Ich bedauere es außerordentlich, dass es in diesem Zusammenhang zu Irritationen – offensichtlich auch in Jerusalem – gekommen ist, weil die Intention des Hauses eine positive war, nämlich die Beziehungen, die Gott sei Dank gut sind, weiter zu intensivieren. Das ist auch Sinn meines Besuchs in Israel. Ich hoffe, dass ich vor Ort im Gespräch mit dem Kollegen aus Jerusalem Irritationen ausräumen kann, sofern sie dann überhaupt noch vorhanden sind. Ich glaube, da ist etwas missinterpretiert worden.
Wir haben ein großes Interesse daran, zum Staat Israel gute partnerschaftliche Beziehungen zu pflegen, auch zu den einzelnen Städten. Sie wissen, dass alle Berliner Bezirke – ich nehme an, es sind alle, zumindest die ehemali
gen Westberliner Bezirke – intensive Partnerschaften mit Städten und Kommunen in Israel haben. Wir haben z. B. intensive Kontakte mit der Stadt Tel Aviv. Der Bürgermeister von Tel Aviv war gerade erst in Begleitung der Oper seiner Stadt da. Es war eine hervorragende Aufführung, die in der Deutschen Oper aus Anlass des Jubiläums der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel gegeben worden ist. Insofern können Sie dieser kleinen Aufzählung schon entnehmen, dass wir einerseits gute Kontakte haben, zweitens aber auch daran interessiert sind, sie weiter zu vertiefen.
Gibt es eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir noch 13 Minuten für den freien Zugriff. Wie immer wird diese Runde durch den Gong eröffnet.
Ich habe eine Frage an Senator Böger. – Herr Böger! Halten Sie es für angemessen im Sinne von Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Justiz, wenn sich mittlerweile die Senatsschulverwaltung und örtliche Lehrerpersonalräte vor Gerichten über die Örtlichkeiten von Lehrerpersonalversammlungen auseinander setzen, und was gedenken Sie zu tun, um solche unsinnigen Beschäftigungstherapien künftig zu vermeiden?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich halte es in der Tat für überflüssig, sich über Versammlungsorte mit den Personalräten zu streiten, aber ich bin – eingedenk Ihrer besonderen Position im Hauptausschuss – immer interessiert, möglichst preisgünstige Veranstaltungsorte zu finden. Wenn ich es richtig sehe, ging es in dieser Frage darum, ob ein anderer Ort, eine Kirche, dafür geeignet sei oder nicht – nicht zum Beten, sondern um dort Veranstaltungen stattfinden zu lassen. Offensichtlich muss die Religionsgemeinschaft dies so angeboten haben. Aber ich gebe Ihnen gern zu, Herr Kollege Schruoffeneger: In der Prioritätenfrage, was in Berlin wichtig oder unwichtig ist, liegt das etwa auf Platz 10 007.
Herr Böger! Halten Sie es prinzipiell für zumutbar, dass man – unabhängig davon, wo man in Berlin arbeitet oder wohnt – einmal im Jahr die Örtlichkeit der Verwaltungsfachhochschule in Friedrichsfelde aufsucht, wo viele hundert Studierende täglich hin müssen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter: Ja! Vielleicht darf ich Ihnen noch etwas ankündigen, um eine weitere Frage vorwegzunehmen: Morgen früh habe ich nämlich eine Personalversammlung durchzustehen, und zwar in der Urania. Ich habe mich sofort gefragt: Was kostet der Saal dort? Und ich habe gehört – Personalräte sind ja immer pfiffig –, er würde auch 2 000 € kosten. Ich kündige hiermit an: Meine Behörde wird ab jetzt fortgesetzt in der Verwaltungsakademie tagen. Da können wir mit gutem Beispiel für alle Berlinerinnen und Berliner vorangehen. Wir sind eine Stadt. Es ist möglich, von Spandau bis dorthin zu kommen. Das erweitert auch den Horizont. Die Verkehrsverbindungen sind gut. Der Schulausfall wird dadurch nicht länger, d. h., bis 12 Uhr ist man in den Schulen, und dann geht die Reise los.
Danke schön! – Ich habe eine Frage an die Sozialsenatorin Frau Knake-Werner, und zwar zu der Debatte um die Kosteneinsparungen beim Arbeitslosengeld II, die derzeit bundesweit geführt wird: Wie lange sollen Ihrer Ansicht nach Jugendliche bzw. junge Erwachsene zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern zählen, und wie soll Ihrer Ansicht nach der Unterhaltsrückgriff künftig geregelt werden?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Klotz! Ich finde zunächst einmal die gesamte Debatte ein bisschen schräg, weil ich es sehr einseitig finde, nur noch darüber zu diskutieren, dass auf diesem Feld Missbrauch von Gesetzen stattfindet, die geregelt sind, wie sie geregelt sind. Ich finde, dass es den Betroffenen nicht vorzuwerfen ist, wenn sie das Gesetz so nutzen, wie es gefasst ist.
Das ist der erste Punkt. Ich will damit gar nicht ausschließen, dass es an der einen oder anderen Stelle auch Missbrauch gibt. Das ist für mich gar keine Frage. Aber vom Grundsatz her gilt das Gesetz, das ist zunächst einmal wichtig.
Der Punkt, den Sie jetzt angesprochen haben, hängt ursächlich damit zusammen, dass verstärkt diskutiert wird: Wie kommt es zu der Steigerung der Bedarfsgemeinschaften, gerade in den letzten Monaten? Das haben wir in Berlin zu verzeichnen, das ist auch in anderen Bundesländern so. Es gibt eine ganze Menge handfester, objektiver, im Gesetz verankerter Gründe, warum die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigt: weil die Regelungen so sind, dass viel mehr Menschen auch in den Genuss
Jetzt ist die spannende Frage: Gibt es so etwas wie eine Zellteilung? Das wird ja immer vermutet, weil Partnerschaften auseinander ziehen und weil Jugendliche sich aus ihrem Elternhaus verabschieden. Zunächst einmal besteht auch nach dem Gesetz die Möglichkeit, dass erwerbslose und erwerbsfähige junge Menschen – ab dem 16. Lebensjahr erhalten sie Arbeitslosengeld II – das Recht haben, aus ihrem Elternhaus auszuziehen und auf dieser Grundlage ein selbstständiges Leben zu führen. Das kann man ihnen nicht verwehren. Während der Ausbildung sind die Eltern bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig, und genau daran hat sich ja nichts geändert.
Wenn ich Ihre Antwort positiv interpretiere, entnehme ich ihr, dass Sie an der Gesetzeslage nichts ändern wollen. Meine Frage war nämlich, wie lange Jugendliche und junge Erwachsene zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern zählen. Dennoch stelle ich die Nachfrage: Wenn ich Ihre Antwort richtig interpretiert habe, dann frage ich mich und Sie, wie die Gesetzesänderung in diesem Punkt aussehen soll, der Ihr Senatskollege Harald Wolf auf Bundesebene nicht im Wege stehen will.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Kollegin Klotz! Gestatten Sie mir trotzdem noch einen kleinen Umweg, bis ich Ihre Frage beantworte, weil ich der tiefen Überzeugung bin, dass es eine ganze Menge notwendiger Änderungen der jetzt bestehenden Gesetzeslage gibt.
Ich glaube, daraus habe ich auch in der Vergangenheit keinen Hehl gemacht, und da sind wir uns zumindest in einzelnen Punkten auch sehr einig.
In der Frage, die Sie angesprochen haben, sehe ich keinen Veränderungsbedarf. Wenn Sie darauf eine Antwort hätten bekommen wollen, dann hätten Sie doch besser den Wirtschaftssenator selbst gefragt.
Jetzt ist der Kollege von Lüdeke mit einer Frage an der Reihe. – Bitte schön, Herr Kollege von Lüdeke!
Eine Frage an die Frau Senatorin Junge-Reyer: Trifft es zu, dass der Senat sich dafür eingesetzt hat, dass im Zuge der Novellierung der Luftverkehrszulassungsordnung des Bundes in § 45 ein Passus aufgenommen wird, demzufolge ein Flughafenbetreiber von der Betriebspflicht dauerhaft entbunden werden kann,
wenn der Weiterbetrieb eines Flughafens für ihn unzumutbar geworden ist, und hat er damit versucht, die vorzeitige Schließung Tempelhofs zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! Ein solcher Vorgang ist mir aktuell nicht bewusst, aber das, was Sie mir gerade vorgelesen haben, erscheint mir logisch und nachvollziehbar. Ich kann mir vorstellen, ich könnte es unterstützen, wenn ich es mal sehen würde.