Die Schule ist Teil unseres gesellschaftlichen Lebens und kein Raum, der komplett behütet ist. In die Schule werden alle gesellschaftliche Konflikte hineingetragen. Deshalb bedanke ich mich bei all denjenigen in den Berliner Schulen – den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und den Schulleiterinnen und Schulleitern –, die tatkräftig gegen die Gewalt arbeiten.
Herr Senator! Der Gewaltbericht hat großes öffentliches Interesse geweckt. Die präsentierten erhöhten Zahlen werden sehr kritisch gesehen. Deshalb meine Frage: Sehen Sie angesichts der statistischen Steigerung, die – wie Sie erläutert haben – aus erhöhter Aufmerksamkeit in den Schulen resultiert, dennoch die Notwendigkeit, an bestimmten Standorten, die nachzuweisen sind und wo es zu einer besonderen Steigerung der Vorfälle gekommen ist, zusätzliche Maßnahmen einzuleiten, wie zum Beispiel eine Verstärkung im schulpsychologischen Dienst herbeizuführen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Zunächst einmal ist es so: Wenn Sie Statistiken vorlegen, produziert dies eine Schlagzeile, die in der Regel kurz sein muss. Nun kann man überlegen, ob man lieber den Mantel des Schweigens oder Verhüllens darüber decken möchte. Dafür stehe ich nicht.
Vielen Dank, Frau Oberlehrerin, dass Sie mich korrigieren! – Aus meiner Sicht muss man die Dinge klar benennen und thematisieren. Ich sehe nicht, dass ich mit dem Einstellen weiterer Schulpsychologen und -psychologinnen des Problems Herr würde. Wir haben ein bundesweit sehr beachtliches Verhältnis von Schulpsychologen zu Kindern. Ich glaube nicht, dass ausschließlich mehr Stellen das Problem lösen werden. Ich setze viel stärker darauf, dass in den schulischen Gremien und vor allem der schulischen Wirklichkeit, im täglichen Miteinander, diese Fragen thematisiert werden und die Schülerinnen und Schüler untereinander begreifen und lernen, dass man Konflikte hat, diese austragen muss, dies aber nicht gewaltsam geschehen darf. Schließlich ist auch klar, dass es Bereiche und Fälle gibt, bei denen man intervenieren muss – mit der Schulordnung oder auch polizeilichen Maßnahmen. Ich bin ohne Wenn und Aber dafür, dass interveniert wird, denn man muss auch Grenzen setzen.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt ist der Kollege Steuer von der Fraktion der CDU mit einer Nachfrage an der Reihe und hat das Wort. – Bitte, Herr Steuer!
Danke schön! – Herr Senator! Manchmal kann Hilfe nicht schaden. Glauben Sie wirklich, was Sie gerade wieder und auch in den vergangenen Jahren gesagt haben, dass nämlich die Jugendkriminalität insgesamt stagniert und nicht zugenommen hat, angesichts Ihrer Aussage, dass die Kriminalität an den Schulen nur deshalb höhere Zahlen aufweist, weil mehr gemeldet werde? Vielleicht ist es ja eher so, dass die Gewaltvorfälle an Schulen gemeldet werden, in anderen Bereichen aber nicht, wohl aber zunehmen und auch immer brutaler werden.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steuer! Die Zahlen der Jugendkriminalität erhebe nicht ich, dazu müssen Sie meinen Kollegen Körting befragen, der hier im Raum ist. Der wird meine Zahlen bestätigen, ich nehme sie ja nur zur Kenntnis. Ich habe manchmal den Eindruck, dass manche Abgeordnete der Opposition es nicht hören wollen, dass bestimmte kriminelle Taten zurückgehen. Sie sollten das mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen und dies nicht kritisieren. Manchmal habe ich den Eindruck, Sie weiden sich geradezu daran, wenn die Zahlen steigen. Ich kann die Kriminalstatistiken nur lesen, genau so wie Sie.
Was die Schulen selbst betrifft, möchte ich ein Missverständnis ausräumen. Selbstverständlich nehme ich nicht an, dass ich die Schulen erst auf das Thema aufmerksam machen muss und sie erst danach bereit sind, Gewalt als Gewalt zu kennzeichnen. So naiv bin weder ich, noch sind es die Schulen. Klar ist aber auch, dass wir das Thema systematisch aufbereiten, Schwerpunkte erkennen und die vorhandenen, wenn auch knappen Ressourcen zielgerichtet einsetzen. Wenn Sie sich die Statistik genau ansehen, können Sie erkennen, welche Schwerpunkte es bei den tendentiellen Straftaten gibt – wenn Sie eine Einordnung nach dem Strafgesetzbuch vornähmen, meist liegen sie unterhalb der Schwelle – und in welchen Regionen es Schwerpunkte gibt. Ich habe an dieser Stelle nichts zu verschweigen. Wie käme ich dazu? – Wenn es die Schlagzeile „Gewalt nimmt an der Berliner Schule zu“ gibt, ist das zwar richtig, gleichzeitig stimmt aber auch, dass es sich dabei glücklicherweise um die Ausnahme an der Berliner Schule handelt, dass es Gewalt gibt, und nicht um die Regel, wenn man die Tausende von Unterrichtsstunden betrachtet. Deshalb ist aus meiner Sicht ein konsequenter Umgang mit diesen Fällen angebracht. Es besteht jedoch kein Anlass, es zu übertreiben, aber auch nicht, es zu verschweigen und klein zu reden.
1. Wie beurteilt der Senat die Weigerung der Berliner Wasserbetriebe, ihre Tarifkalkulation für das Jahr 2004 offen zu legen, vor allem vor dem Hintergrund des geltenden Informationsfreiheitsgesetzes für Berlin, wonach für jedermann ein Akteneinsichtsrecht auch in Akten einer Anstalt öffentlichen Rechts besteht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass der Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen – BBU – vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Einsicht in die Tarifkalkulation für das Jahr 2004 klagt, und wie beurteilt der Senat die durch das Verhalten der Anstalt des öffentlichen Rechts und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen begründete Verschleppung des Verfahrens, insbesondere die unnötige Belastung der Gerichte?
Danke schön, Herr Kollege! – Das Wort zur Beantwortung hat der Senator für Wirtschaft, Herr Wolf. – Bitte!
der Berliner Wasserbetriebe, ihre Kalkulation offen zu legen. Wie Sie wissen, sind die Berliner Wasserbetriebe verpflichtet, jede neue Tarifkalkulation der Preisprüfungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und in diesem Zusammenhang auch die Kalkulationsgrundlagen darzustellen. Die Preisprüfungsbehörde ist eine von Weisungen unabhängige Stelle, die im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher überprüft, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten sind und nur die Kosten der Berliner Wasserbetriebe in die Kalkulation eingehen, die nach gebührenrechtlichen Grundsätzen dort auch veranschlagt werden können.
Was das Informationsfreiheitsgesetz angeht, ist es so, dass es grundsätzlich das Akteneinsichtsrecht gibt. Das Informationsfreiheitsgesetz nimmt jedoch in § 7 auch eine Einschränkung vor, wenn es nämlich um die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen geht. Auf diesen Passus berufen sich die Berliner Wasserbetriebe. Der Senat sieht keine Veranlassung es zu beanstanden, wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts sich auf geltendes Recht beruft.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist mir bekannt. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist es im Fall unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen einer Stelle, von der die Herausgabe einer Akte begehrt wird, und jemandem, der um die Akteneinsicht bittet, vorgesehen es über das Verwaltungsgericht zu klären. Der Senat sieht in der Anwendung geltenden Rechts und in der Beschreitung des im Gesetz vorgesehenen Rechtswegs keinen zu beanstandenden Sachverhalt. Im Gegenteil: Das ist der rechtlich vorgesehene Weg, es ist keine Verschleppung und keine unnötige Belastung von Gerichten. Ich erinnere daran, dass es die Kernaufgabe von Gerichten ist, in rechtlich strittigen Fragen Recht zu sprechen und zu entscheiden. Dieser Vorgang läuft momentan, und ich sehe keinen Grund, dies zu beanstanden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer Antwort frage ich Sie noch einmal, Herr Senator, ob Ihnen das Schreiben des Berliner Datenschutzbeauftragten an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 4. Februar 2005 bekannt ist, in dem der Datenschutzbeauftragte gerade in Bezug auf § 7 – Sie nannten diesen – feststellt, dass die Berliner Wasserbetriebe gerade wegen ihrer Monopolstellung ihre Tarifkalkulation nach dem Informationsfreiheitsgesetz offen legen muss.
Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob ich das Schreiben vom Februar dieses Jahres kenne. Das ist möglich. Ich möchte jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Berliner Wasserbetriebe nicht nur im
Stadtgebiet von Berlin aktiv sind. Hier haben sie tatsächlich eine Monopolstellung. Die Berliner Wasserbetriebe sind aber auch im Wettbewerb aktiv und beteiligen sich beispielsweise an Ausschreibungen in Brandenburg. Insofern ist die Aussage, dass die Berliner Wasserbetriebe durchgängig ein Monopolunternehmen sind, nicht zutreffend.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Buchholz von der Fraktion der SPD. – Sie haben das Wort zu einer Nachfrage und auch das Mikrofon.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Vor dem Hintergrund, dass der Senat auch für andere private Versorger beispielsweise der GASAG eine größere Transparenz und Offenlegung der Kalkulation fordert, frage ich, warum dieses nicht auch bei den halbstaatlichen Berliner Wasserbetrieben in der Form möglich ist.
Herr Abgeordneter! Ich habe die GASAG betreffend die Offenlegung der Preiskalkulation gegenüber der Landeskartellbehörde gefordert. Genau das ist bei den Berliner Wasserbetrieben nicht notwendig, weil gegenüber der Preisprüfungsbehörde die Tarifkalkulation regelmäßig offen gelegt, dort auch überprüft und der Tarif genehmigt wird. Wenn der Tarif unter rechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden ist, wird entweder die Genehmigung des Tarifs versagt oder eine entsprechende Auflage formuliert.
1. Wie bewertet der Senat die jüngsten Zweifel von Fachleuten an der Sinnhaltigkeit des sofortigen Abrisses des Palastes der Republik und die damit verbundenen Forderungen nach einem Abrissmoratorium?
2. Warum besteht der Senat angesichts der aktuellen Kostenprognosen und der zunehmenden Zweifel an der „Immobilienökonomischen Machbarkeitsstudie“ auf der bisherigen Abrissplanung, ohne diese einer erneuten kritischen Betrachtung zu unterziehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Brauer! Wie Sie wissen, beruhen die Planungen des Senats für den Abriss des Palastes der Republik auf dem Beschluss des Deutschen Bundestages, der dieses mit großer Mehrheit im November 2003 beschlossen hat. Wir setzen ihn in Abstimmung mit der Bundesregierung um.
Wir haben keinen Anlass, die von verschiedener Seite vorgetragenen Forderungen nach einem Abrissmoratorium in irgendeiner Weise zu berücksichtigen.
Wir gehen davon aus, dass die immobilienökonomische Machbarkeitsstudie natürlich der näheren Betrachtung bedarf. Dies tut der Senat. Ich weise darauf hin, dass die mehrheitlich in der Presse veröffentlichen Zahlen nicht berücksichtigen, dass auch in der Machbarkeitsstudie von einer Bandbreite ausgegangen wird. Die groben Kosten für den Abriss der Wanne des Palastes oder die kompletten Kosten für den Neubau eines Untergeschosses sowie möglicherweise erforderlich werdende Brückenbauwerke zum Anschluss an die U-Bahn sind in diesen Schätzungen, in der immobilienökonomischen Machbarkeitsstudie, ebenfalls erwähnt.
Der Senat befasst sich nunmehr in der jeweiligen Zuständigkeit der einzelnen Ressorts mit der Klärung der Frage, welches Raumprogramm und welches Bedarfsprogramm für die Nutzungen, die das Land Berlin bisher in die Diskussionen eingebracht hatte und noch einbringt, erforderlich sein werden. Dazu bedarf es der genauen Betrachtung der Ansprüche jetzt bezogen auf die entsprechende Inanspruchnahme auch von Quadratmetern in einem zu errichtenden Humboldtforum und der genauen Beschreibung der Nutzung.
Die Senatsverwaltung für Finanzen wird sich mit den in der Studie vorgestellten einzelnen Betrachtungen zu möglichen Finanzierungsarten und -formen auseinander setzen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verfolgt gemeinsam mit dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Fragen der Gründung, Planung, aber auch Fragen der Kombination des Baus einer U-Bahn mit der Errichtung des Fundaments des Humboldtforums. Dazu haben bereits – um Ihnen ein Beispiel zu nennen – erste Gespräche in meinem Haus stattgefunden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Da Palastabriss und der – wie Sie erwähnten – Neubau eines wie auch immer „benamsten“ Gebäudes ursächlich zusammenhängen, frage ich Sie dennoch einmal, inwieweit eine Kostensteigerung für dieses Gebäude binnen weniger Tage – ausgehend von den ursprünglichen Schätzungen des Bundesministers Stolpe von 900 Millionen € auf inzwischen mindestens 1,2 Mil
liarden € – mit der Haushaltssituation Berlins zu vereinbaren ist und ob angesichts der drastischen Reduzierung der Nutzflächen auf inzwischen 50 000 Quadratmeter des Neubaus die Empfehlungen der Expertenkommission Schlossplatzareal überhaupt noch umsetzbar sind.