[Dr. Martin Lindner (FDP): Lassen Sie doch Frau Lompscher in Ruhe! – Mario Czaja (CDU): Frau Lompscher ist mit dem Gammelfleisch beschäftigt!]
Sie müssen ja persönlich überzeugt sein, das Richtige getan zu haben. Deswegen würden mich Ihre Beweggründe interessieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage richtet sich an Frau Justizsenatorin von der Aue: Wann haben Sie in Ihrer Amtszeit die Datenschutzkonzeption der JSA Plötzensee eingesehen, und welche Schlüsse haben Sie daraus gezogen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Jotzo! Ich habe diese Konzeption noch gar nicht eingesehen. Ich weiß, welchen Fall Sie ansprechen. Es geht um die Frage, wie der Datenschutzbeauftragte die Ausstattung der Jugendstrafanstalt Berlin mit Videogeräten bewertet hat. Mir ist bekannt, dass der Datenschutzbeauftragte gesagt hat, dass bei der Abwägung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und des Datenschutzes für die Anwohner der Kleingartenkolonie und der dortigen Besucher durchaus die richtige Entscheidung getroffen worden ist, dass das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden ist und dass er anregen wird, dass noch entsprechende Hinweistafeln aufgestellt werden.
Wir sind im Übrigen, weil – wie Sie auch wissen – die Kleingartennutzer mit einem bestimmten Vorschlag an uns herangetreten sind, mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten im direkten Gespräch, ob und inwieweit weitere Maßnahmen möglich sind. Sofern es dort weitere Möglichkeiten gibt, wird die bisherige Datenschutzlage in der Jugendstrafanstalt Berlin noch einmal überarbeitet werden.
Herr Kollege Jotzo, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte! – Ich mache übrigens darauf aufmerksam, dass das auf der Tagesordnung steht.
Insofern war es eigentlich nicht zulässig. Ich habe es einen Moment zu spät bemerkt. – Aber bitte, stellen Sie eine Nachfrage!
Frau Justizsenatorin! Wenn Sie sich bisher mit der Konzeption noch gar nicht beschäftigt haben, werden Sie dann künftig in Ihrer Verwaltung dem Datenschutz und den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Aufmerksamkeit zukommen lassen als bisher?
Herr Abgeordneter Jotzo! Ich habe dem Datenschutz selbstverständlich sehr große Bedeutung beigemessen. Aber Sie können wohl nicht erwarten, dass ich als Justizsenatorin mir zu jeder einzelnen nachgeordneten Einrichtung alle dienstlichen Anweisungen und Konzeptionen durchlese. Ich gehe davon aus, dass ich eine ordnungsgemäß arbeitende Verwaltung übernommen habe, die auch dem Datenschutz gebührende Aufmerksamkeit schenkt, was wir im Übrigen im Zusammenhang mit anderen Dingen auch bewiesen haben. Wir haben z. B. hinsichtlich der Akteneinsicht, die beantragt worden ist, auch den Datenschutzbeauftragten mit eingeschaltet. Sollte es gleichwohl zu Erkenntnissen kommen, dass an der einen oder anderen Stelle Fehler passiert oder bestimmte Dinge nicht berücksichtigt worden sein sollten, würden wir das selbstverständlich sofort aufgreifen und abstellen. Dafür habe ich allerdings im Moment keine Anhaltspunkte bis auf die, die ich über die Presse zunächst zur Kenntnis genommen habe. Ich hatte bereits gesagt, dass wir mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ständig im Gespräch sind, sodass ich keinerlei weitere Veranlassung habe, darüber nachzudenken, dass wir etwa dem Datenschutz nicht die gebührende Aufmerksamkeit schenken würden.
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf Folgendes aufmerksam machen: Wenn Sie Handys und ähnliche Geräte mit in die Sitzung bringen und das nicht sein lassen können, dann legen Sie sie bitte irgendwo weit weg vom Mikrofon hin, denn wenn jemand auf dem Handy angerufen wird – und das war eben der Fall –, dann haben wir das sofort in der Leitung! Bitte weg vom Mikrofon, unten in die Tasche oder sonstwo hin! Das gilt für alle, sonst haben wir gleich wieder Probleme damit.
Die erste Fragerunde nach der Stärke der Fraktionen ist beendet. Wir können nun die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Bei Ertönen des Gongzeichens haben Sie Gelegenheit, sich zu melden.
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Finanzsenator Sarrazin. – Herr Sarrazin! Im Zusammenhang mit der geplanten Bahnprivatisierung frage ich Sie, wie Sie den Umstand bewerten, dass nach dem jetzigen Gesetzentwurf die volle Verfügbarkeit über das Schienennetz in 15 Jahren durch den Bund bei Bezahlung von etwa 7 Milliarden € von der DB AG zurückgekauft werden müsste. Welche vermögensrechtlichen Nachteile entstehen Ihrer Meinung überhaupt aus dem jetzigen Privatisierungsmodell?
Frau Abgeordnete! Das ist ein weites Feld, möchte ich einleitend bemerken. Ich kann es jetzt auch nicht ganz abschreiten. Vor allen Dinge finde ich die Tatsache bemerkenswert, dass die Bundesregierung auf diesen Umstand überhaupt erst hingewiesen werden musste. Ich hatte an den Finanzminister und Kanzleramtsminister geschrieben, dass nach meiner Einschätzung 8 Milliarden € fällig seien, wenn man es nach 15 Jahren zurückkaufte. Es gab darauf von dem einen keine, von dem anderen eine ausweichende Antwort. Jetzt ist dies durch eine Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag offen gelegt worden. Wenn die Netz AG in den nächsten 15 Jahren keine Gewinne macht, werden 7,5 Milliarden € fällig. Da aber das Netz nach den bahninternen Planungen in den nächsten Jahren steigende Gewinne ausweisen soll und diese Gewinne das Eigenkapital vermehren, werden am Ende noch ganz andere Beträge fällig werden.
Das Finanzministerium hat sich tröstend geäußert, das Risiko sei keines, weil sie es ohnehin nicht zurückkaufen wollten. Das ist auch der einzige Trost, den man dabei haben kann. Allerdings sollte einem dann bewusst sein, dass man dauerhaft keine Eisenbahninfrastruktur mehr hat. Das ist ein Ausschnitt aus diesem weiten Feld. – Danke schön!
Es ist alles sehr aufschlussreich. Deswegen möchte ich noch einmal an meine letzte Frage zu diesem Thema anknüpfen: Halten Sie es weiterhin für gegeben, auch gegebenenfalls eine Verfassungsklage vorzubereiten, wenn der
Diese Frage müsste ein Verfassungsrechtler beantworten. Nach meinem juristischen Verständnis ist bei der augenblicklich geplanten Konstruktion der Durchgriff vom Bund auf das Netz tatsächlich nicht mehr gegeben. Ein verfassungsrechtliches Gutachten ist von den Verkehrsministern der Länder in Auftrag gegeben worden. Dieses wird am nächsten Montag vorliegen. Frau Professor Ehlers aus Münster wird es erstellen. Danach wird man weiter sehen, wie man mit der Frage verfährt.
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an die Frau Senatorin Junge-Reyer! Auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer am vergangenen Dienstag haben Sie darauf hingewiesen, dass es offenbar Probleme mit dem Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz in Verbindung mit der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus Programmen der EU oder des Bundes gibt. Welcher Art sind diese Probleme?
Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! Ich habe nicht von Problemen gesprochen, sondern habe dargestellt, dass es hinsichtlich der Frage der Anwendbarkeit des Straßenausbaubeitragsgesetzes oder der Heranziehung von Anliegern beim Einsatz von GA-Mitteln einer rechtlichen Klärung bedarf.
Diese rechtliche Klärung wird zurzeit vorgenommen. Ich erwarte eine Entscheidung bis zum Ende des Monats September.
Könnte diese rechtliche Klärung im schlimmsten Fall zu dem Schluss führen, dass das Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz Berlin daran hindert, Fördermittel der EU oder des Bundes in Anspruch zu nehmen?
Herr Präsident! Herr von Lüdeke! Keinesfalls! Das Straßenausbaubeitragsgesetz hindert uns nicht daran, Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Scholz von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Scholz, Sie haben das Wort.
Herr Senator Wolf! Ich frage Sie: Geben Ihnen die Ergebnisse der aktuelle Studie der Humboldt-Universität zur Sauberkeit in unserer Stadt Anlass, mit der BSR neue Strategien für mehr Sauberkeit zu entwickeln und dies auch mit Blick auf die Forderungen der Tourismuswirtschaft zu tun?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dazu bedarf es keiner Studie der Humboldt-Universität. Wir sind ständig dabei, mit der BSR die Sauberkeit in dieser Stadt zu erhöhen.
Herr Senator! Wenn Sie ständig im Gespräch sind und dies auch ohne Studie im Griff haben, können Sie uns sicherlich heute sagen, an welcher Stelle den Berlinern und