Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es mit einer Frage des Kollegen Melzer von der Fraktion der CDU weiter, und zwar zum dem Thema

Existenzgründungen trotz EU-Fördermitteln nur noch ohne rot-rote Unterstützung? – Wirtschaftssenator Wolf verhindert neue Arbeitsplätze!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der zuständige Senator ist heute nicht da, aber ich frage den Senat:

1. Wie hoch war im Jahr 2000 ursprünglich das EFREBudget im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Existenzgründungsdarlehens, und welcher Betrag ist bisher davon verausgabt worden?

2. Welche Summe war per Senatsbeschluss für die Förderperiode 2007 bis 2013 für das Existenzgründungsdarlehen ursprünglich vorgesehen, und welche Summe bleibt durch den fehlenden Haushaltsansatz 08/09 ungenutzt?

Danke schön, Herr Kollege Melzer! – Staatssekretär Strauch erhält das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Melzer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EFREMittel sollten der Kofinanzierung des ARP-Existenzgründerprogramms dienen. Dafür waren 13,1 Millionen € in den Haushalt eingestellt. Im Verlauf der Förderperiode hat sich herausgestellt, dass die KfW und die IBB ihre Existenzgründerprogramme ausgebaut haben – die KfW mit dem Startgeld und dem Mikrokredit, die IBB mit dem KMU-Fonds und Berlin Start, so dass wir keine konkurrierenden Angebote mit dem ARP-Existenzgründerprogramm auflegen wollten. Wir haben das Programm deshalb beendet. Insgesamt sind bis zur Einstellung des Programms 7 Millionen € veranschlagt worden, die bis auf einen Rest von 200 000 € ausgezahlt wurden.

Für die neue Förderperiode waren ursprünglich 3,6 Millionen € vorgesehen. Wegen der Einstellung des ARP-Existenzgründerprogramms sind diese 3,6 Millionen € umgeschichtet worden. Sie bleiben nicht ungenutzt, sondern werden für andere Zwecke genutzt.

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Jetzt hat Herr Melzer sicher eine Nachfrage. – Sie erhalten das Wort!

Herr Strauch! Das bedeutet, dass in den 2000er Jahren und in den Jahren 2008 und 2009 knapp 9 Millionen € nicht für Existenzgründungsdarlehen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass 750 bis 800 Existenzgründungen und bis zu 2 000 Arbeitsplätze nicht gefördert werden. Wir bedauern, dass das Programm beendet wurde. Wir halten das Programm für wichtig und sehen weiterhin eine dringende Handlungsnotwendigkeit bei Mikrokrediten zur Existenzgründung. Deswegen frage ich Sie, weshalb das

Programm beendet wurde. Ist es vielleicht so, dass die Konditionen für die Mikrokredite mit einer Erhöhung des Zinssatzes von 4 auf 8 Prozent massiv verschlechtert wurden und damit der Mittelabruf unattraktiv gemacht wurde, damit Sie umschichten können?

Danke schön! – Herr Staatssekretär Strauch, Sie haben das Wort.

In Berlin ist noch keine Existenzgründung daran gescheitert, dass Existenzgründer, die die Voraussetzungen erfüllten, keine Fördermittel erhalten hätten. Alle Existenzgründungen, die die Voraussetzungen erfüllen, bekommen entsprechende Darlehen und andere Kapitalmittel. Das ist kein Problem.

Zudem weise ich darauf hin, dass allein im Jahr 2006 aus dem KfW-Förderprogramm über 4 Millionen € an Existenzgründer abgeflossen sind. Aus den zwei zentralen Programmen der IBB kam eine ähnlich hohe Summe. Hinzu kommen noch die GA-Mittel, die an Existenzgründer gingen.

Ihr Eindruck, Existenzgründer seien aus Mangel an Fördermitteln leer ausgegangen, ist falsch. Allerdings gibt es Anträge, die wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt werden.

Die Zinssätze liegen sowohl bei der KfW als auch bei der IBB knapp unter 7 Prozent. Das halten wir für angemessen. Eine prohibitive Wirkung entsteht dadurch nicht.

Danke schön, Herr Staatssekretär!

Jetzt geht es mit der nächsten Frage weiter. Sie stellt Frau Dr. Hiller von der Linksfraktion zu dem Thema

Förderung des Ehrenamtes – Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die neuen gesetzlichen Regelungen zur Förderung des Ehrenamtes, und wie viele Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine werden davon insgesamt und insbesondere im Bereich des Sports profitieren?

2. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Senat für Initiativen des Landes Berlin, um ehrenamtliches Engagement weiter zu fördern und attraktiver zu machen und um vor allem die Ehrenamtlichen zu unterstützen,

die ohne reguläres Beschäftigungsverhältnis sind und die Steuervorteile nicht in Anspruch nehmen können?

Bitte, Herr Senator Dr. Sarrazin!

Frau Abgeordnete! Es geht um das Gesetz zur Förderung des Ehrenamtes. Es gibt neue steuerliche Regelungen. Wir hatten das schon einige Male vorgetragen. Erstens wird der Übungsleiterfreibetrag von 1 848 € auf 2 100 € angehoben. Zweitens wird für ehrenamtlich Tätige eine Aufwandspauschale von 500 € jährlich eingeführt. Dies ist ein Gesetz, das auf Initiative des Bundes zustande kam und dem wir als Land Berlin zugestimmt haben. Mich hat dies nicht mit Begeisterung erfüllt, weil es irgendwie nicht in die Ordnung passt, zuerst massiv Steuern zu erhöhen – das haben wir massiv getan: Mehrwertsteuer usw. – und dann gleich wieder Wohltaten auszuteilen. Gleichwohl hat das Land Berlin dem Gesetz, nachdem es vorlag, im Bundesrat auch zugestimmt. Da es unvermeidlich ist, sollten wir uns auch darüber freuen.

Der anteilige Steuerausfall des Landes Berlin beträgt 7,1 Millionen €. Wie viele im Land Berlin davon betroffen sind, konnten wir nicht feststellen. Über die Zahl der Übungsleiter oder der ehrenamtlich Tätigen liegt uns kein ausreichendes statistisches Material vor.

[Dr. Martin Lindner (FDP): Die können auch Fahrrad fahren, heißt das!]

Bei Menschen, die kein Einkommen erhalten, das sie versteuern, gehe ich davon aus, dass sie auch Zeit haben, sodass sich dort die Frage der Förderung sowieso anders stellt.

Frau Dr. Hiller hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Diese Nachfrage bezieht sich auf die Menschen ohne Einkommen. Dabei geht es um Schüler und Studenten, aber auch um Hartz-IV-Empfänger und Rentner, die kein Einkommen haben und somit auch keine Steuern zahlen. Das, was Sie Aufwandspauschale nennen, sind Steuervorteile für Verdienende. Mir geht es besonders um die Nichtverdienenden. Da sollte es Möglichkeiten geben, wo man zusätzlich Förderungen einbauen kann – wissend, dass die Vereine kaum in der Lage sind, noch Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Welche Möglichkeiten sehen Sie dafür?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Dann noch einmal, Frau Abgeordnete! Menschen, die kein Einkommen haben – also Zeit – und ehrenamtlich tätig sind, sind ehrenamtlich tätig. Das ist auch gut, das hat seinen Wert in sich selbst. Ich war auch ehrenamtlich tätig als Pfadfinder vor 50 Jahren oder vor 45 Jahren,

[Heiterkeit]

als Sippenführer – und wie das damals so hieß –, das habe ich alles durchgemacht. Ich bekam dafür auch kein Geld. Ich wäre gar nicht darauf gekommen, denn es hat mir auch einen Höllenspaß gemacht. Insofern sollte man das Ehrenamt nicht dadurch entwerten, dass man jemandem nur deshalb, weil er ein Ehrenamt ausübt, sogleich staatlicherseits Geld gibt.

Was die Finanzierung von Vereinen angeht, kenne ich mich nicht so sehr aus. Das ist im einzelnen Fall unterschiedlich, und der Verein wird das tun, was er für sinnvoll hält.

Ich habe schon deutlich gemacht, dass ich die Initiative des Bundes, jetzt wieder neue steuerliche Subventionen einzuführen, nachdem Subventionsmerkmale abgebaut waren, für bedenklich hielt, und zwar gerade deshalb, weil ich voraussah, dass dann auch die gefördert werden sollten, die jetzt kein Einkommen beziehen.

Nun hat Frau Kollegin Jantzen das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Sarrazin! Sind Sie bereit zuzugeben, dass es Menschen gibt, die von geringen Einkommen leben müssen – z. B. vom Hartz-IV-Regelsatz –, dass ehrenamtliche Arbeit Aufwendungen verursacht – z. B. Fahrkosten oder Ausgaben für einen Blumenstrauß oder Pralinen, wenn man ältere Menschen betreut –, dass das mit diesem Satz nicht zu bezahlen ist und dass es doch notwendig wäre, Menschen, die nicht so viel Geld haben, dabei zu unterstützen, ehrenamtlich aktiv zu sein?

[Beifall von Thomas Birk (Grüne)]

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte!

Man kann über vieles abstrakt reden.

[Özcan Mutlu (Grüne): Das ist nicht abstrakt! Das ist klar und deutlich! – Alice Ströver (Grüne): Konkreter geht es nicht! – Weitere Zurufe von den Grünen]

Wer als Hartz-IV-Empfänger die Kraft für das Ehrenamt hat, sollte vielleicht auch einmal die Kraft aufbringen, sich um Arbeit zu bemühen, und dort seine ersten Aktivitäten hineinlegen.

[Gelächter – Özcan Mutlu (Grüne): Sie haben wohl gar nichts kapiert! – Weitere Zurufe – Unruhe]

Nun hat Frau Kollegin Hämmerling das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Fliegen ja – Bahnfahren nein? Was tut der Senat, um eine termingerechte Bahnanbindung an den Flughafen BBI sicherzustellen?

[Unruhe]

Frau Hämmerling, Sie haben das Wort!

Schönen Dank, Herr Präsident! Leider hat jetzt keiner die Fragestellung verstanden, und ich kann auch nicht auf das eingehen, was der Finanzsenator gesagt hat. Deshalb nun zu meiner Mündlichen Anfrage – der Frage Nr. 9!