Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Wir setzen nicht auf Überredung, sondern auf Überzeugen.
Ich bin froh darüber, dass der Verkehrsverbund, aber auch das Land Brandenburg, dort die Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsministerium, öffentlich dazu aufgerufen haben und dazu beitragen, unsere Informationen zu verbreiten. Sie machen deutlich, wo und an welcher Stelle man zum Beispiel aus Hennigsdorf, aber auch aus dem Nordteil Berlins kommend, sehr günstig vom Auto auf die U-Bahn oder den sonstigen öffentlichen Personennahverkehr umsteigen kann. Diese Informationen sind von der Presse aufgegriffen worden. In Brandenburg, aber auch bei den betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrern, ist das offensichtlich angekommen. Insbesondere ist darauf verwiesen worden, dass es tatsächlich eine gute Möglichkeit sein kann, sich schlicht und ergreifend ein Monatsticket des Verkehrsverbundes zu kaufen.
1. Wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen mit dem Bund, betreffend die Übernahme der Kosten hauptstadtbedingter Sicherheitsaufgaben, zu rechnen, und wie verlaufen die aktuellen Verhandlungen?
2. Ist absehbar, ob der Bund über den aktuell gewährten Betrag von 38,347 Millionen € hinaus einen stärkeren Anteil der Kosten in Höhe von über 105 Millionen € tragen wird, und wenn ja, welche Größenordnung ist hier Zielvorgabe?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel! Das, was wir an hauptstadtbedingten Aufwendungen in punkto Sicherheit geltend machen, ergibt sich aus dem Haushaltsplan des Landes Berlin. Dort haben wir entsprechende Mittel verankert, und zwar gemeinsam, sowohl der Senat als auch das Abgeordnetenhaus. Diese Summe beträgt etwas über 100 Millionen €. Das haben wir dem Bund gegenüber geltend gemacht. Wir haben dazu im Einzelnen auch sehr ausführliche Begründungen geliefert. Das betrifft einmal Fragen wie die Bewachung von Botschaften und anderen Bundeseinrichtungen. Das betrifft aber auch die Frage von Staatsbesuchen, von Großdemonstrationen, die im Zusammenhang mit Bundespolitik stehen. Ebenso betrifft es Personenschutz für eine ganze Reihe von Staatsbesuchern und ähnliche Dinge. Wir haben dem Bund einen sehr ausführlichen Vorgang zur Verfügung gestellt. Bisher zeigt sich allerdings beim Bund sehr wenig Neigung, auf diese Fragen einzugehen. Ende November wird es noch ein Gespräch mit dem Bundesinnenminister geben.
Ich bitte darum, dass gerade Fraktionen dieses Hauses, die sich im Innenausschuss des Bundestages dahin gehend geäußert haben, dass sie die Forderungen Berlins für irreal oder unseriös hielten – das ist die CDU-Fraktion, aber auch Bündnis 90/Die Grünen –, ein wenig auf die eigenen Parteifreunde einwirken, ernsthaft zu prüfen, was Berlin geltend macht. Alles andere ist wenig hilfreich.
Welche Zielvorgaben wir haben, fragen Sie. – Ich habe die Zielvorgabe, die das Abgeordnetenhaus beschlossen hat. Ich werde den Teufel tun und in der Öffentlichkeit darstellen, wo es eventuell Verhandlungsspielraum gibt.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt ist eine Nachfrage des Kollegen Henkel angesagt. Er hat das Wort und das Mikrofon. – Bitte sehr!
Herr Senator! Sie wissen, dass ich insgesamt anderer Meinung bin als meine Kollegen im Deutschen Bundestag. Der Haushaltsentwurf des Bundes für das Jahr 2007 wirft immer noch den alten Betrag aus. Deshalb die Frage an Sie vor dem Hintergrund des jetzt vereinbarten Koalitionsvertrages, wo Sie die Möglichkeit sehen, im Bereich der inneren Sicherheit weitere Einsparungen vorzunehmen. Gibt es Ihrerseits Überlegungen, weitere Teile der Berliner Polizei auf den Bund zu verlagern, wie wir es zum Beispiel 2001/2002 bei den Polizeireitern erleben mussten?
Es gibt keine Überlegungen, weitere Teile der Berliner Polizei auf den Bund zu verlagern. Es kann eventuell auch im Rahmen einer solchen Verhandlung zu Entlastungen kommen, die sich anders darstellen als in der Zahlung baren Geldes.
Entschuldigung! Ich habe einen Fehler gemacht. Es gibt noch eine Nachfrage! – Herr Goetze hat das Wort zu einer Nachfrage – bitte sehr!
Herr Senator! Hat der Senat die Absicht, dieses Thema auch im Hauptstadtgesetz zu verankern? Welche Planungen oder Vorarbeiten haben Sie oder hat die Senatskanzlei dazu gemacht?
Herr Goetze! Die Frage der Kosten, die wir hauptstadtbedingt für die Sicherheit haben, ist vom Grundsatz her unstreitig. Wir haben sie im Hauptstadtvertrag und in einem Sondervertrag mit dem Bund geregelt. Der ist auch in diesem Jahr kurzfristig von Innenminister Schäuble noch einmal als Verlängerung unterschrieben worden. Insofern stellt sich weniger die Frage, ob man das im Gesetz verankert.
Es geht vielmehr um die Frage, wie viel festgeschrieben wird. Es geht nicht um das Ob. Dieses ist inzwischen un
streitig. Auch hier gab es Ansätze beim Bund zu sagen, es werde gar nichts mehr gezahlt, Berlin profitiere ungemein von der teilweisen Übersiedlung der Bundesministerien, deswegen sei Berlin ausgesteuert. Diese Debatte wird auf Bundesebene vom Grundsatz her nicht mehr geführt. Man akzeptiert, dass sie zahlen müssen. Die Höhe ist streitig. Sie kann sich übrigens auch im Verlauf der Jahre ändern. Das muss man nüchtern sehen. Sie ist abhängig von den jeweiligen Aufwendungen. Insofern halte ich es nicht für sinnvoll, eine beliebige Zahl in das Hauptstadtgesetz hineinzuschreiben. Im Gesetz sollte es sinnvoll sein aufzuführen, dass die hauptstadtbedingten Sicherheitsaufwendungen vom Bund getragen werden.
Frau Hiller! Jetzt sind Sie aber an der Reihe. Bitte schön! Ich bitte noch einmal um Entschuldigung für das Versehen. Sie haben das Wort zu einer Frage zum Thema
1. Welche organisatorischen Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Schließung der Schwimmhalle in der Finckensteinallee vor allem für Schulen, Kitas und Vereine zu kompensieren?
2. Welche mittel- und langfristigen Perspektiven zur Reparatur und Sanierung der Schwimmhalle sieht der Senat?
Danke schön, Frau Dr. Hiller! – Zur Beantwortung hat jetzt der Bildungssenator das Wort. – Bitte schön, Herr Böger!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Dr. Hiller! Ich beantworte die Fragen wie folgt: Zu 1: Durch Nutzungsvereinbarungen und Verlagerungen ist trotz der unabweisbaren Schließung der Finckensteinallee das Schulschwimmen uneingeschränkt gesichert. Für das Vereinsschwimmen haben die Berliner Bäderbetriebe in anderen Schwimmhallen Ersatzzeiten angeboten. Zunächst hat das für knapp 60 % des Vereinsschwimmens ausgereicht. Nun sind wir bei rund 80 % der bisherigen Zeiten angelangt. Kindertagesstätten sind von der Schwimmhallenschließung in der Finckensteinallee nicht betroffen, da diese Halle ausschließlich dem Vereins- und Schulsport zur Verfügung gestanden hat.
Bezüglich der zweiten Frage, welche mittel- und langfristigen Perspektiven zur Reparatur und Sanierung bestehen, verweise ich auf den Umstand, dass die Halle am 19. Juni geschlossen werden musste. Das ist noch einmal in einer Betonanalyse nachgeprüft worden. Es gab dazu keine Alternative. Gegenwärtig wird von den Bäderbetrieben der Baubedarf und die Festlegung der baulichen Umbaunotwendigkeiten geprüft. Es ist zugleich mit dem organisierten Sport eine Vorplanung und Abstimmung über den Bedarf vorgenommen worden. Wenn man dort bauen sollte, wird eine Baugenehmigung der unteren Denkmalbehörde benötigt. Das wird entsprechend vorbereitet.
Wann die Vorbereitungen abgeschlossen sein werden, kann ich nicht exakt sagen, hoffe aber, dass dieses bald geschieht. Ob eine notwendige Investition getätigt werden kann, die sich nach meiner Schätzung auf etwa 8 Millionen € belaufen könnte, liegt in Ihrer Hand. Wenn der Senat das beantragen sollte, müsste es im Hauptausschuss durchgesetzt werden.
Vielen Dank, Herr Senator! Sie sagten, dass der Sanierungsbedarf etwa 8 Millionen € beträgt. Ist es an dieser Stelle besser, dieses denkmalgeschützte Bad selbst zu sanieren oder von einem Neubau im Bezirk auszugehen?
Herr Präsident! Frau Dr. Hiller! Wir haben es mehrfach geprüft. Sie müssen bedenken, dass ein Neubau an anderer Stelle das Problem des weiteren Vorhandenseins dieses denkmalgeschützten Objekts, der Halle, nicht beseitigen würde. Es ist 1936 gebaut worden und handelt sich um ein Schwimmbad mit einer großen Wassertiefe. Das ist sehr interessant. Es muss jedoch versorgt und geregelt werden, da es dem Land Berlin erhalten bliebe.
Die Vorprüfungen haben – mit aller Zurückhaltung gesagt – selbst bei einem schlanken und ausschließlich für Vereins- und Schulschwimmen vorgesehenen Neubau einen hohen Investitionsaufwand ergeben, der nicht viel unter den eben von mir genannten Kosten liegen würde. Ich glaube persönlich, dass eine Sanierung und Rekonstruktion dieser Halle aus vielfältigen Gründen, auch aus Kostengründen, insgesamt vernünftiger wäre als ein Neubau an anderer Stelle.
Schönen Dank, Herr Senator! – Wenn Herr Schruoffeneger noch eine Nachfrage hat, ist er an der Reihe. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!
Herr Senator! Welche politischen Maßnahmen und Entscheidungen halten Sie angesichts des Investitionsstaus bei den Bäderbetrieben in der Größenordnung von 50 Millionen bis 60 Millionen € – es gibt nicht nur die Finckensteinallee – für notwendig, um zu erreichen, dass wir in Berlin in den nächsten fünf Jahren nicht zu einer massiven Schließung von Schwimmhallen durch das Zufallsprinzip des baulichen Verfalls, sondern zu einer politisch gesteuerten Bäderpolitik kommen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Vielfältige Maßnahmen sind dafür notwendig. Ich habe versucht, meinen Beitrag dazu zu leisten, indem ich die Fakten ermitteln ließ. Ich stehe der Präsentation von großen Zahlen immer skeptisch gegenüber, kann aber die von Ihnen genannte Summe ungefähr bestätigen. Mein Ziel angesichts solcher Fragestellungen ist es, Prioritäten in Anbetracht der uns allen bekannten Haushaltslage des Landes Berlins aufzustellen. Man müsste einmal überlegen, in welchen Bereichen und in welchen Regionen gegenwärtig fast überhaupt keine öffentlichen Hallenbäder mehr vorhanden sind, beispielsweise in dieser Region. Das müsse gesteuert werden und ist Aufgabe der kommenden Legislaturperiode.
Zunächst einmal haben die Bäderbetriebe und der Aufsichtsrat die Zahlen und den Sachstand vorgelegt. Diese bedürfen der politischen Prüfung und Bewertung. Man sollte nicht zu dem Verfahren kommen, dass jeweils dort, wo notwendige Sanierungsmaßnahmen anstehen, die nicht finanziert werden können, eine Halle geschlossen wird. Das ist nicht das richtige Verfahren. Andere Lösungen müssen gewählt werden.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt ist die Fragestunde durch Zeitablauf beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet werden.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktion mit je einem Mitglied. Für die Fraktion der SPD hat der Kollege Schreiber das Wort. – Bitte schön!