Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Wie wollen Sie den drohenden Streik im öffentlichen Dienst in Berlin verhindern?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Präsident! Herr Kollege Trapp! Ich nehme an, Sie meinen den Streik der Mitarbeiter der Hauptverwaltung und der Bezirke, denn in anderen Bereichen wird bereits gestreikt.

Wir haben den Gewerkschaften im Rahmen der Verhandlungen nach dem Anwendungstarifvertrag ein Angebot über eine mittelfristige Heranführung der Mitarbeiter des Landes Berlin an Tarifabschlüsse, die anderswo getätigt worden sind, beginnend ab 2010, gemacht. Gleichzeitig haben wir gesagt, dass man, wenn man eine solche mittelfristige Vereinbarung trifft, auch über Einmalzahlungen im Jahr 2008 und 2009 entsprechend der Haushaltslage

sprechen kann. Dies ist von den Gewerkschaftsvertretern abgelehnt worden, sodass die Möglichkeiten, einen Streik abzuwenden, in erster Linie darin bestehen, dass sich die Gewerkschaftsvertreter besinnen und auf unser Gesprächsangebot zurückkommen.

Eine Nachfrage des Kollegen Trapp – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Halten Sie einen Streik für rechtswidrig?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Trapp! Das ist differenziert zu beantworten, weil etliche Mitarbeiter des Landes Berlin im Anwendungstarifvertrag gar nicht enthalten sind. Das betrifft zum Beispiel die angestellten Lehrer, die selbstverständlich – da sie nicht durch den Anwendungstarifvertrag erfasst sind – entsprechende Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen können.

Bei den anderen Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, wie der Anwendungstarifvertrag auszulegen ist. Ich machen mir die Position zu eigen, dass der Anwendungstarifvertrag bestimmte Prüfungspflichten und Ähnliches enthält, aber wenn man nach gewissenhafter Prüfung zu keinem Ergebnis kommt, wohl auch kein Arbeitskampf möglich ist. Ich beabsichtige aber nicht, diese Frage gerichtlich klären zu lassen, weil ich der Auffassung bin, dass die Mitarbeiter, die streiken, durch entsprechende Kürzung der Vergütung genügend bestraft sind.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt ist der Kollege Schäfer von der Fraktion der Grünen an der Reihe. Ihm folgt dann Frau Ströver! – Bitte, Herr Schäfer!

Herr Präsident! Ich bitte um Ihre Auskunft: Meine Frage richtet sich an Frau Lompscher, die zurzeit nicht anwesend ist. Ich höre gerade, dass ich ihren Staatssekretär nicht befragen darf.

Nach der Geschäftsordnung können Sie nur anwesende Senatoren befragen. Sie haben die Möglichkeit, einen an

deren Senator zu befragen. Ich weiß jedoch nicht, ob er Ihre Frage beantworten kann.

Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben die Richtlinienkompetenz: Wie bewerten Sie, dass innerhalb der letzten zwölf Monate kein einziges öffentliches Gebäude durch eine Fotovoltaikanlage im Rahmen der Solardachbörse bestückt wurde?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Da mir selbst mit Richtlinienkompetenz nicht alle Informationen aus allen Senatsdienstellen zur Verfügung stehen bzw. präsent sind, kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten. Ich kann nur so viel sagen, dass wir aufgefordert sind, alles zu unternehmen, um sinnvolle Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Herr Abgeordneter Schäfer! Haben Sie eine Nachfrage?

Herr Regierender Bürgermeister! Ich habe eine Nachfrage, die sich auch ohne Fachkenntnis gut beantworten lässt: Halten Sie es angesichts dessen, dass München mehr Sonnenstunden hat als Berlin und dort die Solardächer mietfrei zur Verfügung gestellt werden, für sinnvoller, dass sich der Senat darum bemüht, dass es in Berlin mehr Sonnenstunden gibt, oder aber darum, dass auch hier die Dächer mietfrei zur Verfügung gestellt werden?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wenn ich nach oben schaue, stelle ich fest: Ich bin sehr dafür, dass wir die Zahl der Sonnenstunden in Berlin erhöhen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Beifall von Dr. Frank Steffel (CDU)]

Jetzt ist Frau Ströver mit einer Frage an der Reihe. – Bitte, Frau Ströver!

Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister in seiner Funktion als Kultursenator: Ist es im Sinne einer personal- und ressourcensparenden Kulturpolitik, wenn sich der Intendant einer großen Berliner Bühne seinen Vertrag bis zum Jahr 2011 und gegebenenfalls darüber hinaus selbst verlängert? Soll dieser Zustand in der Rechtskonstruktion dieser Gesellschaft ewig aufrechterhalten bleiben?

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Es ist in der Tat eine super Konstruktion, wenn man einen Vertrag mit sich selbst machen kann. – Das gibt es auch bei anderen, allerdings privatrechtlich geführten Häusern. – Der Intendant hat mir insofern mitgeteilt, dass er den Vertrag mit sich selbst verlängert hat. Anders als vielleicht Sie begrüße ich, dass er das getan hat.

Die Rechtskonstruktion ist so, wie Sie sie geschildert haben. Ob wir daran etwas verändern können, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Es ist in der Tat eine merkwürdige Sache.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Frau Ströver hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Regierender Bürgermeister! Bedeutet das, dass nur mit dem Lebensende des Betroffenen ein Ende des Vertrags möglich ist, oder wollen Sie eine Änderung dieser – wie Sie bestätigten – irrwitzigen Rechtskonstruktion herbeiführen?

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wir könnten nur mit dem Entzug der Zuschüsse drohen, um eine Rechtsformänderung herbeizuführen. Das sollten wir aber nicht im Rahmen einer Spontanen Fragestunde erörtern, sondern uns Zeit nehmen, um das für und wider zu erörtern. Bei der Schaubühne haben wir eine ähnliche Situation. Das sollten wir in Ruhe besprechen.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt ist Frau Senftleben an der Reihe. – Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Bildungssenator zum Fachlehrermangel an den Berufsschulen. Dort gibt es scheinbar ein eklatantes Problem. Man weiß inzwischen, dass 53 Fachlehrer fehlen. Im Zuge von Pensionierungen wird sich das Problem noch verschärfen. Können Sie sicherstellen, dass den Berufsschulen schnell und insbesondere unbürokratisch geholfen wird?

Herr Senator Prof. Zöllner, bitte schön!

Ich kann unbürokratisches Handeln sicherstellen. Ich kann im freiheitlichen Rechtsstaat nicht sicherstellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit speziellen Ausbildungsrichtungen zwangsverpflichtet werden. Sie sind nur einstellbar, wenn die Damen und Herren bereit sind, ein solche Tätigkeit aufzunehmen. Sie wissen, dass das Kernproblem ein bundesweiter Mangel in einigen Fachrichtungen ist, insbesondere im berufsbildenden Bereich.

Zu der konkret angesprochenen Problematik, wonach ein Sachstandsbericht bzw. eine Sachbeurteilung seitens der Schulen im Augenblick vermuten lässt, dass zum Schuljahresbeginn 53 Fachlehrerinnen und -lehrer fehlten, ist zu sagen: Wir sind momentan in Bezug auf die Unterrichtsversorgung und -planung für das nächste Schuljahr anderthalb Monate früher dran als im letzten Jahr, so dass ich glaube, dass man bezüglich der Planung einen Erfolg verbuchen kann.

Zweitens: Auch im letzten Jahr wurde für den – bezüglich seiner Bedürfnisse zugegebenermaßen sehr schwer kalkulierbaren – berufsbildenden Bereich vor Schuljahresbeginn ein Mangel von ca. 50 Lehrerinnen und Lehrern vorhergesagt. Nach Schuljahresbeginn hat sich aber herausgestellt, dass 18 Lehrerinnen und Lehrern zu viel vorhanden waren. Deshalb bin ich unter dem Strich optimistisch, dass wir auftretende Probleme im berufsbildenden Bereich lösen können, wenn wir auf geeignete Bewerberinnen und Bewerber zurückgreifen können.

Sie haben eine Nachfrage, Frau Kollegin. – Bitte!

Herr Senator! Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang den Vorschlag einiger Berufsschulleiter, einen Modellversuch mit fünf Berufsschulen zu starten, die über ihr Sach- und Personalmittelbudget verfügen und Einstellungen selbständig vornehmen können?

Herr Senator Prof. Zöllner, bitte schön!

Ich halte nichts von einem solchen Modellversuch, weil ich der festen Überzeugung bin, dass dies insbesondere im Bereich der Berufsschulen nicht zum Modell, sondern zur Norm werden sollte. Sie sollten immer mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen. Gerade die berufsbildenden Schulen sind in Bezug auf den selbstständigen und selbstverantwortlichen Umgang mit Ressourcen aufgrund ihrer Größe, aber auch der Tatsache einer breiten Erfahrung der Lehrerinnen und Lehrer und Schulleiter über den schulischen Bereich hinaus geeignet, den Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit zu gehen. Ich beabsichtige, die Senatsverwaltung so zu organisieren, dass alle berufsbildenden Bereiche in einer Abteilung und unter der Leitung einer Person, die nicht nur Erfahrungen aus dem berufsbildenden Bereich mitbringt, sondern auch einschlägige Kenntnisse im Verwaltungshandeln hat, zusammengefasst werden. Damit können wir den Berufsschulbereich hinsichtlich seiner Selbstständigkeit möglicherweise beispielhaft für die Bundesrepublik voranbringen. [Mieke Senftleben (FDP): Da gibt es schon andere Beispiele!]

Danke schön!

Es geht weiter mit einer Frage des Kollegen Buchholz. – Bitte!

Ich habe eine Frage an die für Stadtentwicklung zuständige Senatorin zum gerade verkündeten Stopp des Ausbaus der Spree: Wie bewerten Sie die Einstellung des laufenden Planfeststellungsverfahrens durch die Bundeswasserbehörden zum Ausbau der Spree in Berlin? Sehen auch Sie Möglichkeiten, dass der Ausbau in einem neuen Verfahren kleiner und damit natur- und umweltverträglicher ausfällt?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Buchholz! Die Senatsverwaltung hat sich bereits in dem vorgeschalteten Beteiligungsverfahren gegenüber der zuständigen Behörde geäußert und darauf verwiesen, dass der Ausbau nicht nur stadtverträglich, sondern insbesondere auch natur- und umweltverträglich vollzogen werden muss. Dazu gehört die Betrachtung des notwendi

gen und – das sage ich mit Nachdruck – erforderlichen Transportbereichs im Interesse des Wirtschaftsverkehrs. Zudem muss man sich mit der Gestaltung des Wasserwegs unter Naturschutz- und Umweltgesichtspunkten beschäftigen. Ich glaube, dass die zuständige Behörde erkannt hat, dass diese Ziele im Rahmen des bisherigen Planfeststellungsverfahrens nicht mehr zusammenzuführen sind.

Ich glaube, dass wir die Chance, die in dem Transportweg Wasser liegen, nutzen sollten, weil die Schiene überlastet ist und sich die Straße als Transportweg für große Gütermengen dauerhaft nicht eignet. Wenn damit die Möglichkeit verbunden ist, in Berlin Brücken auszubauen und dafür Bundesmittel zu bekommen, sollten wir sie nutzen und uns im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahren dafür einsetzen, alles unter einen Hut zu bringen: die wirtschaftliche Entwicklung, die Entwicklung der Wasserstraßen und die Berücksichtigung von Natur und Umwelt, insbesondere im Uferbereich, selbstverständlich auch in Spandau. Ich halte das für möglich.