Protokoll der Sitzung vom 08.05.2008

Staatssekretär Teichert hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Zotl! Der Senat hat im Hinblick auf den Aufgabenzuwachs der behördlichen Ordnungsämter im Oktober 2007 einer Aufstockung der Personalausstattung der bezirklichen Ordnungsämter um 88 Dienstkräfte zugestimmt. Hierbei handelt es sich um eine auf zwei Jahre befristete Unterstützung der Ordnungsämter mit Dienstkräften aus dem zentralen Personalüberhang, deren Finanzierung dann auch durch das ZeP erfolgt.

Sofern den Bezirken nicht genügend Dienstkräfte aus dem ZeP – so der Auflagenbeschluss – oder anderweitig durch interne Umsetzungen zur Verfügung gestellt werden kön

nen, sollen nach Auflage des Abgeordnetenhauses befristete Außeneinstellungen vorgenommen werden. Nach dem heutigen Stand – Ende April – wurde etwa die Hälfte des zur Verstärkung vorgesehenen Personals aus dem Personalüberhang fest von den Bezirken ausgewählt. Diese Dienstkräfte stehen den Ordnungsämtern mit Abschluss der Qualifizierung ab Mai 2008 in vollem Umfang als Verstärkung zur Verfügung.

Weitere 50 Dienstkräfte wurden durch das Zentrale Personalüberhangmanagement als geeignetes Potenzial ermittelt und werden derzeit in die Schulungsmaßnahmen aufgenommen. Parallel dazu erfolgt die Vorstellung in den Bezirken. Die Bezirke wurden auch darüber informiert, dass freistehende Positionen im Ordnungsamt ausgeschrieben werden können. Während des Verfahrens der Ausschreibung, das auch Bewerbung, Auswahl und Schulung mit sich bringt, können weiterhin geeignete Mitarbeiter aus dem ZeP vorgestellt und in dieses Bewerbungsverfahren mit eingeschleust werden. Die befristeten Außeneinstellungen erfolgen auf Beschäftigungspositionen und werden im Rahmen der asiskorrektur finanziert. B

Herr Kollege Dr. Zotl! Haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann hat Herr Kollege Schruoffeneger das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Staatssekretär! Das ist nicht der einzige Vorgang, wo Beschlüsse des Abgeordnetenhauses noch nicht umgesetzt sind. Das gleiche Problem haben wir bei den Ordnungsämtern und beim Schulessen. Was halten Sie davon, dass der Senat Beschlüsse des Parlaments, wo auch Geld zur Verfügung gestellt wird, grundsätzlich erst mit einer Verspätung von einem halben oder Dreivierteljahr umzusetzen beginnt und damit so wichtige Projekte wie das Kinderschutzprogramm, das Jugendschutzprogramm und das Schulessen nicht durchgeführt werden können?

Herr Staatssekretär Teichert – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Die Vermischung von einzelnen Sachverhalten führt vielleicht bei Ihnen zu dem gewünschten Effekt, aber selbstverständlich nicht in der Wirklichkeit. Insofern würde ich die Dinge gern auseinanderhalten. Bei den Ordnungsämtern habe ich Ihnen dargelegt, wie die Außeneinstellungen vorgenommen werden. Was den Kinderschutz betrifft, den Sie angesprochen haben, so ist auch dort die Umsetzung weitestgehend abgeschlossen – auch im Einvernehmen mit den Bezirken –, sodass ich gar nicht nachvollziehen kann, woraus Sie noch irgendwelche Unklarheiten herausdeuten wollen.

[Mieke Senftleben (FDP): Und das Schulessen? – Weitere Zurufe von Grünen]

Nun hat Herr Kollege Goetze das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Staatssekretär! Die Bezirke gehen angesichts der Tatsache, dass sie seit Jahren die Bewerber und Bewerberinnen des Stellenpools für die Ordnungsämter erfolglos durchgeprüft haben, davon aus, dass sich die von Ihnen bereitgestellten 50 weiteren Kräfte zwar in den Bezirken vorstellen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht die Anforderungen erfüllen – so, wie das in den letzten Jahren auch der Fall war – und dass deswegen diese Vorgehensweise, die Sie beschrieben haben, lediglich dazu dient, die Einstellung der Ordnungsamtsmitarbeiter zu verzögern und möglichst keine externen Einstellungen zuzulassen. Wie begegnen Sie diesem Eindruck der Bezirke?

Herr Staatssekretär Teichert – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Goetze! Ich habe soeben dargelegt, wie in diesen Bewerbungsverfahren auch Mitarbeiter des Stellenpools ihre Chance bekommen sollen, bei den Bewerbungen berücksichtigt zu werden. Ich meine, es ist einigermaßen unerträglich, die Bewerber aus dem Stellenpool dadurch zu diskriminieren, dass man ständig behauptet, sie seien nicht geeignet. Ich halte das im Hinblick auf den Personalbestand, den wir im Personalüberhang haben, für einigermaßen unerträglich.

Ihre Aussage, dass es in den vergangenen Besetzungen bei den Ordnungsämtern nicht gelungen sei, diese Stellen mit Kräften aus dem Stellenpool zu besetzen, ist schlicht unwahr, denn es ist in den Bezirken mit dem Personal aus dem Stellenpool in der Vergangenheit der Bereich, der benötigt wurde, auch besetzt worden. Was die jetzigen Besetzungen betrifft, so lagen die Anforderungen der Ordnungsämtern an den Stellenpool im Januar dieses Jahres vor. Der Auflagenbeschluss stammt vom Oktober. Die Zeit von Januar bis März ist ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum, um dann das geeignete Personal rekrutieren zu können. Deswegen haben wir uns entschieden, im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens Außeneinstellungen dort zuzulassen, wo es unbedingt erforderlich ist – befristete Außeneinstellungen auf Beschäftigungspositionen –, und gleichzeitig den Auswahlvorgang mit den geeigneten Mitarbeitern aus dem Stellenpool fortzusetzen.

Nun hat Frau Kollegin Elfi Jantzen das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Netzwerk Kinderschutz – ohne Personal keine Ausführungsvorschrift?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass der Rat der Bürgermeister die Gemeinsame Ausführungsvorschrift Kinderschutz abgelehnt hat, weil den Bezirken für die bessere Erreichbarkeit und Koordination nicht genügend Personal zur Verfügung steht?

2. Wann wird die gemeinsame Ausführungsvorschrift Kinderschutz in Kraft gesetzt, und wie stellt der Senat sicher, dass das notwendige Personal in den Jugendämtern und Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten vorhanden ist?

Frau Lompscher hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jantzen! Es trifft zu, dass der Rat der Bürgermeister in seiner Stellungnahme vom 17. April 2008 die Ablehnung der Gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz beschlossen hat. So weit die Antwort zu Ihrer ersten Frage!

Diese Ausführungsvorschriften werden dennoch rückwirkend mit Wirkung zum 8. April in Kraft gesetzt werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist bereits beantragt.

Die Sicherstellung des notwendigen Personals seitens des Senats stellt sich wie folgt dar: Der von den Bezirken für die Jugendämter angemeldete Mehrbedarf im Umfang von 24 Stellen Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen ist bereits im Rahmen der Behandlung der Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung – AV Kinderschutz Jug – seinerzeit im Februar 2007 im Senat behandelt worden. Der Senat hat diesen Mehrbedarf zuerkannt, und es wurden in den Haushaltsberatungen für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 900 000 € dafür zur Verfügung gestellt.

[Mieke Senftleben (FDP): Sind sie schon da?]

Die Sicherstellung des notwendigen Personals in den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten im Umfang von ebenfalls 24 Stellen Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen ist

in dem von meiner Senatsverwaltung vorgelegten Bericht an den Hauptausschuss über die verbindliche Zielstruktur für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin abgebildet, den der Senat am 18. März 2008 beschlossen hat. Der Rat der Bürgermeister hat sich mit Beschluss vom 17. April 2008 der Stellungnahme seines Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration angeschlossen, in der zahlreiche Kritikpunkte und Änderungswünsche zusammengefasst sind.

Der Senatsbericht ist dem Hauptausschuss vorgelegt worden. Dieser hat in seiner Sitzung am 9. April beschlossen, eine Überweisung in den Gesundheitsausschuss vorzunehmen.

Frau Jantzen hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Die kleine Bemerkung sei mir gestattet, dass wir diese Mitteilung – zur Kenntnisnahme – kennen und alles gelesen haben, aber damit nicht zufrieden sind, denn es ist mitnichten klar, wie die Bezirke dann tatsächlich das Personal im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst haben sollen.

Meine Frage bezieht sich auf die ebenfalls verabschiedete Rechtsverordnung zu den Untersuchungen in den Kindertagesstätten. Meine diesbezügliche Frage lautet: Wie weit ist das dafür notwendige Personal in der Zielstruktur für den ÖGD berücksichtigt, und in welcher Höhe beläuft sich das?

Frau Senatorin Lompscher, bitte schön!

Diese Untersuchungen werden mit dem vorhandenen Personal im ÖGD durchgeführt. Sie werden nur ergänzend zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Nicht alle Kinder werden untersucht, sondern diejenigen, die nach dem Gesundheitsdienstgesetz vorrangige Zielgruppe sind.

Danke schön, Frau Senatorin!

Wir kommen nun zur Frage des Kollegen Schmidt von der Fraktion der FDP über

Halten sich die Bezirke nicht an den IT-Auflagenbeschluss?

Bitte schön, Herr Schmidt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass in vielen Bezirken der Haushaltsauflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses bezüglich plattformunabhängiger ITAnwendungen und Open-Source-Lösungen ignoriert wird, wie der IT-Staatssekretär unlängst bei dem Kongress „Effizienter Staat“ ausgeführt hat?

2. Welche Schritte verfolgt der Senat, um eine konforme und einheitliche IT-Anwendung in den Bezirken noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen?

Danke schön! – Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schmidt! Zu Frage 1: Der IT-Staatssekretär hat die Ausführungen nicht getätigt. Zu Frage 2: Über die Schritte des Senats zu Erreichung einer konformen und einheitlichen IT-Anwendung in den Bezirken wird der Senat im Rahmen der bestehenden Berichtspflichten berichten.

Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schmidt? – Dann haben Sie das Wort – bitte.

Herr Senator! Halten Sie es nicht für ein Problem, dass die Bezirke den Auflagenbeschluss nicht umsetzen und dass der Senat handeln und nicht nur über den Zustand berichten sollte?

Herr Senator Dr. Körting, bitte!

Herr Kollege Schmidt! Dort, wo Bezirke dem nicht nachkommen, was wir als Auflagenbeschluss gemeinsam verabschiedet und beschlossen haben, wird der Senat im Rahmen seiner Steuerung alles tun, um die Bezirke anzuhalten, den Auflagen nachzukommen.

Dann ist der Kollege Birk mit einer Nachfrage an der Reihe und hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Senator! Aus der roten Nr. 988 geht hervor, dass in den Bezirken allein 15 Rahmenverträge im Bereich Server und Betriebssysteme mit der Firma Microsoft existieren. Sehen Sie sich nicht allein für die Bezirke – bei der Hauptverwaltung sieht es ähnlich aus – angesichts dieser Entwicklung aufgefordert, endlich mit den Bezirken und den Senatsverwaltungen die Umsetzung der IT-Strategie auch durchzusetzen, indem Sie Maßnahmen ergreifen?

Herr Senator Dr. Körting, bitte!

Herr Kollege Birk! Ich habe die IT-Strategie so verstanden, dass wir kein Berufsverbot für Microsoft haben, um das ganz klar zu sagen. Ich habe die IT-Strategie vielmehr so verstanden, dass wir ergebnisoffen prüfen, was im jeweiligen Fall sinnvoll und möglich ist. Dazu gehört bei einer dezentralisierten Verwaltung – ich kenne hier viele im Haus, die großen Wert auf eine dezentralisierte Verantwortung legen – natürlich auch, dass in den Bezirken jeweils geprüft wird, was unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Ansonsten erinnert mich manches an dieser Frage an eine ideologische Debatte, die ich nur noch schwer nachvollziehen kann.

Danke schön, Herr Senator!