Protokoll der Sitzung vom 27.11.2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Solche Fragen unterliegen auch der gerichtlichen Auseinandersetzung. Deshalb will ich Ihnen schildern, dass z. B. die Walter Bau angibt, gegebenenfalls im Baufortschritt behindert worden zu sein, wodurch auch immer. Diesen vielen einzelnen Fragen, auch zur Klärung, ob eine Leistung im richtigen Umfang und in der richtigen Qualität vorgenommen wurde, ist gegebenenfalls eine Auseinandersetzung vor Gericht zugeordnet – ausdrücklich in vielen Einzelheiten zur Verfolgung vieler Listen, bei denen es solche Fragestellungen zu klären gibt. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich in einer Verantwortung für die finanzielle Situation des Landes Berlin nicht vorzeitig nachgebe und etwas akzeptiere und eine Bauabnahme vornehme, wenn ich mit dieser Qualität nicht einverstanden bin.

Danke schön, Frau Senatorin! – Frau Matuschek ist dran. – Bitte schön, Frau Matuschek!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe noch einmal eine Frage an den Regierenden Bürgermeister bezüglich der Senatsbefassung zu den Fahrpreisen, also Verzicht auf Fahrpreiserhöhung und gleichzeitige Einführung des Seniorentickets zum 1. April 2009. Da sich der Senat in die

dieser Position seine Eigentümermeinung gegenüber der BVG gebildet hat, frage ich Sie, ob genau diese Position über die entsprechenden Gremien bei der BVG auch durchgesetzt wird.

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrte Frau Abgeordnete! Wir haben keinen förmlichen Beschluss darüber im Senat herbeigeführt, sondern haben zur Kenntnis genommen, was uns die Stadtentwicklungssenatorin berichtet hat. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, was der Finanzsenator dazu zu sagen hatte, nämlich dass er nicht sehr erfreut darüber war. Alles andere ist Aufgabe der entsprechenden Gremien. Sie können das Unternehmen nicht daran hindern, eigene Vorstellungen geltend zu machen. Die entscheidende Frage ist, wer etwas zu genehmigen hat. Dies muss dann substantiiert begründet werden. Die Stadtentwicklungssenatorin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die beantragte Erhöhung nicht begründet ist, unabhängig von der Frage, ob eine einseitige Erhöhung außerhalb des Verkehrsverbundes sinnvoll ist und von uns akzeptiert werden würde. Es gab im Verkehrsverbund keine Mehrheit für diese Erhöhung. Aber selbst wenn man dies ignorieren würde, müssen wir die Frage stellen, ist eine Erhöhung gerechtfertigt und wäre ein einseitiges Vorgehen der Berliner Betriebe richtig, oder wäre es nicht im Interesse des Verbundes trotzdem angemessen, eine gemeinsame Tarifpolitik zu betreiben.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage von Frau Matuschek – bitte!

Herr Regierender Bürgermeister! Das steht ja auch gar nicht in Abrede. So war auch meine Frage nicht zu verstehen. Meine Frage bezieht sich auf die Senatsbefassung zu diesem Thema und der damit vollzogenen Meinungsbildung des Eigentümers gegenüber seinem eigenen Verkehrsunternehmen BVG. Denn die Senatsmeinung – –

Jetzt muss aber eine Frage kommen, verehrte Frau Matuschek!

Ja! – Die Frage ist, ob diese Senatsmeinung zu den Fahrpreiserhöhungen, also Verzicht auf Fahrpreiserhöhungen und gleichzeitige Einführung des Seniorentickets, über die Eigentümerfunktion gegenüber der BVG durchgesetzt wird.

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Nach meinem Kenntnisstand muss eine Tariferhöhung beantragt und genehmigt werden. Ich sehe keine Chance für eine Genehmigung dieser möglichen Beantragung. Sie ist auch noch gar nicht beantragt.

Danke schön!

Dann geht es weiter mit dem Kollegen Otto von den Grünen. – Bitte schön, Herr Otto, Sie haben das Wort!

Ich habe ein Frage an die Frau Senatorin Junge-Reyer. – Trifft es zu, dass Sie den Wohnungsmarkt in Berlin für so entspannt halten, dass sich zum Beispiel eine Deckelung der Mieten bei Neuvermietungen von Wohnungen für Sie verbietet?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Otto! Es gibt eine Deckelung von Wohnungsmieten bei Neuvermietungen, die Sie im Wirtschaftsstrafgesetz finden. Das Wirtschaftsstrafgesetz formuliert in etwa in § 5, dass bei der Neuvermietung Mieten, die 20 Prozent über der Miete durchschnittlicher vergleichbarer Wohnungen liegen, nicht zulässig sind.

[Beifall von Dr. Holger Thärichen (SPD)]

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Otto – bitte!

Nun ist es ja so, wie Sie bestimmt auch wissen, dass die Gerichte die Anwendung dieses Paragrafen auf den Berliner Wohnungsmarkt als nicht mehr gegeben ansehen. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund: Sehen Sie nicht die Notwendigkeit, dass man zum Beispiel über Gesetzesänderungen auf Bundesebene nachdenken müsste, ob man sich nicht doch, weil es in bestimmten Gebieten der Stadt vielleicht zu starken Erhöhungen kommt, die über das gebührliche Maß hinausgehen, dafür verwenden sollte, dass das auch in Berlin angewandt oder notfalls gesetzlich neu geregelt wird?

Bitte schön, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Otto! Wenn Sie sagen, dass in Berlin ein bestimmtes Gesetz nicht angewandt wird, dann ist mir das nicht vorstellbar.

[Beifall bei der SPD]

Wenn Sie darauf abzielen, Herr Kollege, dass wir Vergleiche anstellen sollten mit den Mietentwicklungen in anderen großen Städten, dann will ich Sie darauf verweisen, dass in Berlin die Durchschnittsmiete 4,75 Euro beträgt und eine vergleichbare Miete in München bei etwa 9 Euro liegt. Wenn Sie dann die Steigerung der Mieten in der letzten Zeit vergleichen, dann darf ich Ihnen sagen, dass wir es in Berlin für die Mieterinnen und Mieter mit einem sehr differenzierten Wohnungsmarkt zu tun haben – auch wenn man betrachtet, welche Mieten gelegentlich von anderen kolportiert werden, die das Mietrecht eher aufheben wollen –, der es Familien mit Kindern möglich macht, in jeder Lage der Stadt eine Wohnung zu einem angemessenen Preis zu finden.

Danke schön, Frau Senatorin!

Es geht weiter mit Frau Kubala. – Bitte, Frau Kubala!

Meine Frage geht an die Verbraucherschutzsenatorin, Frau Lompscher. – Den Medien konnten wir entnehmen, dass der dringende Verdacht besteht, dass eine Brandenburger Firma falsch deklarierte Eier, also als Bioeier ausgewiesene Eier, fälschlich in den Handel gebracht hat. Was haben Sie unternommen, um diesem Verdacht nachzugehen, aufzuklären und auch die Verbraucher in Berlin zu schützen?

Frau Senatorin Lompscher – bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kubala! Den Medien habe ich zwischenzeitlich auch entnommen, dass dieser Verdacht in keiner Weise bestätigt werden konnte und dass heftige Kritik an den Urhebern dieses Verdachts, der Organisation Peta, geäußert wurde. Nichtsdestotrotz haben wir uns gestern mit den Brandenburger Behörden in Verbindung gesetzt, um die Stichhaltigkeit dieser Behauptung in Erfahrung zu bringen. Da diese nicht gegeben

war, sahen wir keinen Anlass zu irgendwelchen Warnhinweisen.

Danke schön! – Ein Nachfrage von Frau Kubala – bitte schön!

Der Verdacht steht nach wie vor im Raum. Er wird geteilt von Verbänden der ökologischen Produktion. Daher noch einmal meine Frage, abgesehen von diesem Gespräch mit den Brandenburgern: Was unternehmen Sie selbst, um unter Umständen in Berlin gegen solche falsch deklarierten Produkte vorzugehen?

Frau Senatorin Lompscher – bitte!

Frau Kubala! In dem konkreten Fall geht es darum, ob die Eier richtig gestempelt sind. Das können wir nicht im Supermarkt überprüfen, sondern das kann man nur am Herstellungsort überprüfen. – Aber dieser Fall ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man mit ungeprüften Vorwürfen heftige Verunsicherung auslösen kann, die im Zweifel zu wirtschaftlichen Nachteilen führen können. Das heißt, wir als oberste Landesbehörde sind gehalten, sehr sorgfältig zu prüfen, inwiefern an einer solchen Äußerung substanziell etwas dran ist. Das können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen.

Danke schön!

Es geht weiter mit einer Frage von Frau Dr. Hiller von der Linksfraktion. – Bitte schön, Frau Dr. Hiller!

Meine Frage geht an Frau Senatorin Junge-Reyer. – Alle Jahre wieder findet das Freundschaftsfußballländerspiel Deutschland – England statt. Alle Jahre wieder, auch in diesem Jahr, gibt es dann Transportprobleme bei der SBahn. Wie kann so etwas passieren, dass, wenn man darauf vorbereitet ist und das weiß und Erfahrungen hat, dann eine halbe Stunde nach Spielende der S-BahnBetrieb auf 10-Minuten-Takt umgestellt wird?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Hiller! Das Fußballspiel Deutschland gegen England war schon.

[Vereinzelter Beifall]

Deshalb nehme ich an, dass Sie irgendwelche Erfahrungen nach dem Spiel schildern.

[Heiterkeit]

Ich gehe davon aus, dass die S-Bahn wie immer, auch wie zu den Zeiten der Fußballweltmeisterschaft, alles getan hat, um im eigenen Interesse so zügig wie möglich vom Olympia-Stadion aus gemeinsam mit der BVG die Zuschauerinnen und Zuschauer nach Hause zu transportieren. Für den Fall, dass die S-Bahn hier leichtfertig geglaubt hat, es wären zu viele Menschen mit dem Auto gekommen, will ich die S-Bahn noch einmal fragen, warum sie dieser Annahme gewesen ist.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Dr. Hiller! – Bitte schön!

Dafür danke ich Ihnen sehr.

[Beifall bei der SPD]

Das sind meine eigenen Erfahrungen. Können Sie ausschließen, dass zum Beispiel während der LeichtathletikWM ähnliche Erfahrungen täglich neu gemacht werden?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Auf jeden Fall!

[Beifall und Heiterkeit]

Damit hat die Fragestunde für heute ihr Ende gefunden.