Protokoll der Sitzung vom 27.11.2008

Auf der anderen Seite hat es in der Bevölkerung eine große Sympathie für den Streik der BVG-Beschäftigten gegeben, der unter anderem zu Tariferhöhungen bei Löhnen und Gehältern geführt hat. Deshalb wird man, wenn es auch sonst Kostensteigerungen gibt, nachvollziehen können, dass der Tarif bei der BVG nicht auf Dauer gleich bleiben kann. Das muss man auch wissen. Die Alternative ist, dass der Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin bereit sind, die Zuschüsse zu erhöhen. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht.

Es gibt einerseits die Aufforderung an die BVG, selbst Kostenbewusstsein zu haben, optimale Bedingungen zu schaffen, damit möglichst wenig Kosten entstehen, ohne die Qualität für die Fahrgäste zu beeinträchtigen. Das ist die erste Maxime, die ich von den Aufsichtsratsmitgliedern und den Aufsichtsbehörden gegenüber der BVG und dem Vorstand der BVG erwarte. Die zweite Sache ist, immer die Abwägung zu treffen, ob der Landeshaushalt die ohnehin schon erheblichen Zuschüsse noch erhöhen kann. Der Spielraum ist relativ gering. Dann werden sich in letzter Konsequenz Fahrpreiserhöhungen nicht ausschließen lassen. Das ist dann immer erst der letzte Schluss. Wie es 2009 aussehen wird, wenn es beantragt wird, wird zu entscheiden sein.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Dann geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Dragowski von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Dragowski, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Wie bewerten Sie, Herr Regierender Bürgermeister, die Entscheidung der brandenburgischen Landesregierung, zur Verbesserung der Beziehung zu den Ländern in Mittel- und Osteuropa Partnerschaftsbeauftragte in drei Regionen in Polen und

Rumänien einzurichten? Welche vergleichbaren Bestrebungen existieren seitens des Senats?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich glaube, das ist das gute Recht der jeweiligen Landesregierung, für die eigenen Verhältnisse festzulegen, wie man die Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen organisiert.

[Martina Michels (Linksfraktion): Richtig!]

Insofern hat das Land Brandenburg für sich eine Entscheidung getroffen. Wir haben nicht die Absicht, ein ähnliches System einzuführen.

Eine Nachfrage des Kollegen Dragowski? – Bitte schön!

Herr Regierender Bürgermeister! Teilen Sie nicht die Auffassung, dass durch die Einrichtung solcher Partnerschaftsbeauftragten die Beziehungen auf kultureller und wirtschaftlicher Ebene verfestigt und intensiviert werden können?

[Martina Michels (Linksfraktion): Er begreift es nicht! – Christian Gaebler (SPD): Wir haben jede Menge Partnerschaften!]

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Das Land Berlin hat durch viele eigene Aktivitäten, aber auch durch die Unterstützung von vielen Institutionen und Organisationen sehr gute Kontakte und Netzwerke, an denen wir uns regelmäßig beteiligen, um genau einen solchen Effekt zu erzielen, den Sie sicher im Auge haben, den wir auch begrüßen, nämlich dass die Zusammenarbeit intensiviert wird.

Ob das System von Beauftragten erfolgreich ist, ist fraglich. Da habe ich eine andere Auffassung. Auch in Berlin gab es dieses System von Beauftragten für vielerlei Bereiche. Wir haben es langsam zurückgeführt, weil es unterschiedliche Erfahrungen damit gegeben hat. Aber wir haben nicht die Notwendigkeit dazu, und ich möchte deshalb nicht konkret beurteilen, was das Land Brandenburg macht. Es ist nicht unsere Aufgabe, das für gut oder

schlecht zu befinden, sondern wir haben für uns, wie gesagt, andere Möglichkeiten.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt ist die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir weitere Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde wie immer mit einem Gongzeichen.

[Gongzeichen]

Gewonnen hat der Kollege Goetze. – Herr Goetze, Sie haben das Wort!

Meine Frage richtet sich an den Herrn Bildungssenator Prof. Zöllner. – Herr Prof. Zöllner! Im Zusammenhang mit der Zerstörung der Ausstellung an der HumboldtUniversität, die nationalsozialistisches Unrecht an jüdischen Mitbürgern dokumentiert hat, frage ich Sie, ob Sie Erkenntnisse darüber haben, dass diese Geisteshaltung, die durch diese Tat zum Ausdruck gekommen ist, an einzelnen Schulen oder Schülergruppen in der Vergangenheit verstärkt aufgetreten ist. Solche Taten geschehen ja nicht aus heiterem Himmel.

Bitte schön, Herr Senator Zöllner!

Ich habe keine Erkenntnisse darüber, dass dies verstärkt auftritt. Ich weiß aber, dass ein Schwerpunkt der Arbeit an den Schulen sowohl auf den Vorgaben durch entsprechende Lehrpläne als auch in Einzelaktionen liegt, mit der die Aufklärung und Bildung der jungen Menschen in die Richtung verfolgt wird, dass sie die Achtung vor anderen Menschen und insbesondere die Verarbeitung dieser deutschen Vergangenheit auf eine andere Weise lernen. Ich werde keine Gelegenheit auslassen, wie z. B. in Zusammenarbeit mit entsprechenden Gedenkstätten hier in Berlin – wenn es sein muss, auch persönlich –, die Bedeutung dieses Bereichs weiterhin zu unterstützen.

Eine Nachfrage des Kollegen Goetze? – Bitte schön!

Haben Sie den Vorfall zum Anlass genommen, eventuell bestimmte pädagogische Maßnahmen oder Verpflichtungen zu Gedenkstättenbesuchen oder ähnliches nachzusteuern? Oder sind Sie der Auffassung, dass das, was die Berliner Schulen derzeit auf diesem Gebiet leisten, ausreichend ist?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!

Ich habe mich schon vor diesem Vorfall systematisch mit den pädagogischen Bemühungen und Vorgaben, die wir vonseiten der Landesregierung in diesem Bereich machen, beschäftigt, da es mir persönlich ein solches Anliegen ist. Ich habe festgestellt, dass in dem systematischen Ansatz keine Verstärkung notwendig ist. Das schließt nicht aus, dass man neue Aktivitäten entfaltet oder entfalten muss, wenn es erneute Hinweise gibt. Aber aufgrund der Tatsache, dass ich mich vorher damit befasst habe, habe ich in der akuten Situation keine Veranlassung zu einer Ad-hoc-Reaktion gesehen.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt ist der Kollege Kluckert von der Fraktion der FDP an der Reihe. – Herr Kluckert, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die für das Arbeitsgericht zuständige Senatorin, Frau Dr. Knake-Werner. – Frau Senatorin! Vor dem Hintergrund, dass am Arbeitsgericht die Verfahrenseingänge deutlich zurückgegangen sind und damit die Arbeitsbelastung auch stark gesunken ist, frage ich Sie, ob es nicht wünschenswert wäre, dass Richter am Arbeitsgericht zumindest zeitlich befristet beim stark überlasteten Sozialgericht aushelfen können?

[Zuruf von Dr. Manuel Heide (CDU)]

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kluckert! Das ist sicherlich eine gute Überlegung, die Sie da anstellen. Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass Richter gegen ihren Willen nicht ohne Weiteres von einem Gericht ans andere versetzt werden können. Insofern haben wir keine Handhabe zu diesen Maßnahmen.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Kluckert – bitte!

Ich entnehme Ihrer Aussage, dass Sie jedenfalls eine Prüfung eingeleitet haben und diese Möglichkeit in Ihrer Verwaltung auch näher erörtert haben.

[Mieke Senftleben (FDP): In welchem Bananenstaat sind wir denn?]

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte!

Das ist juristisch nach meinem Kenntnisstand völlig eindeutig, insofern brauche ich das nicht zu prüfen.

[Mieke Senftleben (FDP): Lächerlich! Kann nicht sein! – Christian Gaebler (SPD): Von richterlicher Unabhängigkeit haben Sie keine Ahnung! Die FDP war einmal eine Rechtsstaatspartei, deshalb müssten Sie es wissen!]

Da, wo es auf freiwilliger Basis möglich ist, wird eine solche Möglichkeit sicherlich auch ins Auge gefasst.

Danke schön, Frau Senatorin!

Dann geht es weiter mit dem Kollegen Schruoffeneger von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Danke! – Ich habe eine Frage an die Bausenatorin. – Frau Junge-Reyer! Wer hat denn warum nach Fertigstellung des Olympia-Stadions die Entscheidung getroffen, zwar eine WM-Tauglichkeitsprüfung zu machen, aber auf eine reguläre Bauabnahme gegenüber der Firma Walter Bau auch nach der WM dauerhaft zu verzichten?

Frau Senatorin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Ich bin nicht sicher, was Sie unter einer Bauabnahme verstehen. Ich gehe davon aus, dass die Frage, welche Baumaßnahmen endgültig fertiggestellt sind, immer noch der gerichtlichen Überprüfung und der gegenseitigen Klagebefangenheit unterliegen. Insbesondere geht es dabei darum, dass sich die Insolvenzverwaltung nach der Insolvenz der Walter Bau auch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in heftigen Auseinandersetzungen über die Frage befindet, ob und in welchem

Umfang es Bauverzögerungen gegeben hat, die dazu geführt haben, dass durch diese – nicht aus der Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verschuldet – weitere Schäden entstanden sind. Die Auseinandersetzung über diese Fragen findet noch statt, sodass eine endgültige Abnahme im Einvernehmen nicht vorgenommen werden kann.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger!

Frau Senatorin! Wie kann es denn sein, dass nach der Aussage des Sportstaatssekretärs gestern im Hauptausschuss die Minderleistung der Firma Walter Bau in Bezug auf die Kapazität der Stromschienen und auf die mangelnde Funktionalität der Beleuchtungsanlage, die nur ein Drittel der notwendigen Lichtstärke hat, erst zwei Jahre nach faktischer Fertigstellung des Olympia-Stadions auffällt und nicht bei den ersten Überprüfungen durch Ihre Verwaltung wahrgenommen wurde?

Frau Senatorin, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Solche Fragen unterliegen auch der gerichtlichen Auseinandersetzung. Deshalb will ich Ihnen schildern, dass z. B. die Walter Bau angibt, gegebenenfalls im Baufortschritt behindert worden zu sein, wodurch auch immer. Diesen vielen einzelnen Fragen, auch zur Klärung, ob eine Leistung im richtigen Umfang und in der richtigen Qualität vorgenommen wurde, ist gegebenenfalls eine Auseinandersetzung vor Gericht zugeordnet – ausdrücklich in vielen Einzelheiten zur Verfolgung vieler Listen, bei denen es solche Fragestellungen zu klären gibt. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich in einer Verantwortung für die finanzielle Situation des Landes Berlin nicht vorzeitig nachgebe und etwas akzeptiere und eine Bauabnahme vornehme, wenn ich mit dieser Qualität nicht einverstanden bin.