Doch wer sich die Mühe gemacht hat – was Sie ja nicht getan haben –, den letzten Referentenentwurf gründlich mit der jetzigen Vorlage zu vergleichen, muss bedauerlicherweise feststellen, dass die Verwaltung sich wenig bewegt hat. Zwar macht die Vorlage beim flüchtigen Hinsehen den Eindruck heftigster Bearbeitung, doch es wurde in erster Linie die Textstruktur verändert: hier ein bisschen umgestellt, da einige Paragrafen gekürzt und dort einige Überschriften verändert. Da, wo inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden, sind diese zum größten Teil nicht zum Vorteil des künftigen Berliner Heimrechts ausgefallen. Dazu gehört zum Beispiel in § 27 – Aufsichtsbehörde – die Tilgung der Qualitätsanforderungen an das Personal. Diese sind dringend notwendig, weil nach dem Gesetzentwurf der Verwaltung nicht nur die Prozessqualität, sondern auch die Betreuungsqualität geprüft werden soll. Wie soll das ohne qualifiziertes Personal gehen, bei dem schon heute keine einzige Pflegefachkraft eingebunden ist?
Im Gegenzug wurden die Auflagen für die Leistungserbringer verschärft. Diese erzeugen zum einen mehr Bürokratie, zum anderen greifen sie empfindlich in die geschäftlichen Angelegenheiten der Träger ein und verstoßen damit gegen das Heimrecht des Bundes. Das betrifft vor allem die Offenlegungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Lage, § 16, sowie die Einbindungspflicht des Bewohnerbeirats etwa bei den Vertragsveränderungen, Entgeltänderungen und Investitionen.
Ferner ist zu beklagen, dass durch die sehr weitgehenden Rechte der Bewohnerbeiräte die Stärkung der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer als Vertragspartei weniger zum Tragen kommt und die Einbindung der Angehörigen noch stärker relativiert wird als bisher.
Ein besonderes Problem ist jedoch, welche Unterbringungsformen durch die Aufsichtsbehörde zu kontrollieren sind. Hierbei führen Sie die vom Senat verwendeten Definitionen letztlich zu nicht nachvollziehbaren Kontrollansprüchen, die darin gipfeln, alle Wohngemeinschaften, in denen betreut und gepflegt wird, unter das Gesetz stellen zu wollen. Diese Forderung hält die CDU für überzogen und falsch. Selbstverantwortete Wohnformen dürfen nach unserer Meinung nicht unter heimrechtliche Bestimmungen fallen, denn diese würden massive Eingriffe in Persönlichkeitsrechte bedeuten. Deshalb verwenden wir den Oberbegriff „Wohnform“. Damit greifen wir auch die neue heimrechtliche Vorschrift des Landes Brandenburg auf, von dem sich Berlin nicht so unterscheiden sollte, weil in beiden Ländern Strukturen und Leistungserbringer fast identisch sind.
Der Begriff „Wohnform“ wird in drei Kategorien eingeteilt: die unterstützende Wohnform, die Wohnform mit eingeschränkter Selbstständigkeit und die selbstverantwortete Wohnform, die nicht unter dieses Gesetz fällt. Zur
unterstützenden Wohnform gehören alle Wohnformen, in denen Menschen gemeinschaftlich und in räumlicher Näher leben, die durch Organisation eines Dritten bzw. eines Anbieters bzw. Leistungserbringers Pflege und Betreuungsleistungen erhalten. Der Vorteil bei dieser Begriffsbestimmung ist, dass alle reinen Pflegewohnformen, die es zurzeit gibt oder auch künftig geben wird, unter das Gesetz fallen. Damit erspart man sich das Hinterherhasten hinter dem sich rasant entwickelnden Pflegemarkt sowie das umständliche Erlaubniswesen von Modellprojekten, weil alle denkbaren und auch zukünftigen Wohnformen automatisch unter die Kontrollpflicht des Gesetzes fallen, wenn sie die genannten Kriterien aufweisen.
Ich könnte jetzt noch die anderen Wohnformen erläutern, aber ich werde es wegen der Zeit nicht schaffen. Deswegen muss ich etwas kürzen. Eine Sache will ich aber noch deutlich hervorheben: Sie unterliegen einer großen Problematik. Sie wollen alles ganz, ganz häufig kontrollieren, sagen Sie. Aber Sie vergessen eins: Sie wollen nur angemeldete Kontrollen durchführen. Das halten wir für einen Fehler. Nach unserer Auffassung wäre es für mehr Heimsicherheit für die Betroffenen besser, weniger regelmäßige angemeldete Kontrollen und dafür mehr unregelmäßige unangemeldete Kontrollen durchzuführen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmann! – Der Abgeordnete Birk hat jetzt das Wort zu einer Kurzintervention.
Herr Hoffmann! Ich spreche diesmal nicht nur als Abgeordneter der Grünen zu Ihnen, sondern auch als zweiter Vorsitzender des Vereins für selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Ich möchte hier noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, was ich Ihnen schon einmal persönlich gesagt habe: Wir sind ein Verein, der sich für die Wohnform Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und für die Qualitätskriterien dort einsetzt. Alle Vereinsmitglieder und auch die meisten Träger auf diesem Feld, mit denen wir Kontakt haben, sind sehr daran interessiert, dass die Kontrollen sich auch auf diese selbstbestimmte Wohnform Wohngemeinschaft ausweiten, weil wir hier in Berlin einen riesigen Markt dafür haben – wahrscheinlich inzwischen weit über 400 Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz –, wobei es leider auch einen großen Missbrauch dieses sehr fortschrittlichen Modells gibt.
Wenn wir jetzt im Gesetz nachlesen können, dass der Träger nachweisen muss, dass es tatsächlich eine Trennung zwischen Vermieter und Anbieter von Pflege gibt, keine Verwandtschaften, keine sonstigen Abhängigkeiten, dann ist das ein Fortschritt. Und das muss auch überprüfbar sein. Um dieses zu überprüfen, braucht es auch das Ordnungsrecht. Selbst wenn diese Trennung gegeben ist,
gibt es noch viel Missbrauch. Es gibt das Beispiel, wo ein Haus vier Wohngemeinschaften hat und nur eine Nachtwache diese vier Wohngemeinschaften betreut. Und es gibt Wohngemeinschaften mit zehn Personen, die nach dem Personalschlüssel nur von einer Person betreut werden, während in einer anderen WG drei Personen dafür zuständig sind. Für Betreuung und Pflege erhalten sie aber jeweils die gleiche Leistungspauschale und damit auch über Hilfe zur Pflege. Das heißt, der Steuerzahler zahlt dieselben Summen für eine ganz unterschiedliche Leistung. Diesem Missbrauch muss Einhalt geboten werden, und das kann darüber geschehen, dass die Aufsichtsbehörde bei eklatantem Fehlverhalten eines Pflegedienstes die Leitung, die Geschäftsführung oder die Pflegedienstleitung kommissarisch ersetzen kann, bis die Missstände abgestellt sind, oder dafür sorgen kann, dass die Wohngemeinschaften bei der Suche eines anderen Pflegedienstes unterstützt werden. Das alles steht in diesem neuen Gesetzentwurf. Dies kann ich nur begrüßen. Ich verstehe nicht, warum die CDU sich genau diesen Elementen des Gesetzes widersetzt.
Vielen Dank für Ihre Kurzintervention! – Herr Hoffmann! Sie haben die Gelegenheit, darauf zu antworten. Bitte sehr!
Ich will gar nicht lange auf die Kurzintervention eingehen, nur in einer Sache. – Herr Birk! Sie werden mir doch recht geben, dass es einen Unterschied gibt, ob wir über das Thema „Pflege“ oder das Thema „Behinderteneinrichtung“ reden, und dass es da unterschiedliche Positionen gibt. Ich habe in der Vergangenheit mit sehr vielen Einrichtungen gesprochen, die Ihre Position nicht uneingeschränkt teilen und sagen, das ist alles ganz toll, sondern sie machen sich Gedanken über die Rechte, die Behinderte haben, die auch unter diese rechtliche Regelung subsumiert werden. Da gibt es einen deutlichen Unterschied, und auf den haben wir Bezug genommen. Ich glaube, da sind wir auf der richtigen Seite.
In der Problembetrachtung der Beispiele bezüglich der Pflege, die Sie angesprochen haben, sind wir uns durchaus einig, aber die Persönlichkeitsrechte haben ein sehr großes Gewicht.
Vielen Dank, Herr Angeordneter Hoffmann! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Radziwill das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hoffmann! Ihre Behauptung, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, der Nutzer und Nutzerinnen, hier sehr stark eingeschränkt werden, teile ich nicht. Im Gegenteil, dieses Gesetz hat den hohen Anspruch, in diesem Bereich auch ein Verbraucherschutzgesetz zu sein. Ich bin für die Einleitung von Herrn Birk sehr dankbar. Er hat einen der wichtigsten Punkte in diesem neuen Gesetz ganz klar dargestellt. Durch die Rede von Herrn Hoffmann und dadurch, dass die CDU einen Antrag eingebracht hat und sich zum Wortführer eines einzigen Leistungserbringers gemacht hat, hat sie in der Debatte ziemlich viel an Glaubwürdigkeit verloren. In der Debatte vom Juni haben Sie auch feststellen können, dass Ihnen nicht nur die Koalitionsfraktionen, sondern auch die anderen Oppositionsfraktionen widersprochen haben.
Nun kommen wir aber noch einmal zum Gesetz. Was liegt hier vor? – Wir haben hier die Möglichkeit, im Bereich des Nachfolgegesetzes zum Heimgesetz wesentlich positive Veränderungen zu machen. Und diese sollten wir uns jetzt auch genau anschauen. Was ist davon im vorhandenen Gesetz, das wir uns wünschen, den modernen Ansatz eines Verbraucherschutzgesetzes, den Ansatz, dass viel mehr – –
Entschuldigung, Frau Abgeordnete Radziwill! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hoffmann?
Nein, denn wir werden genügend Zeit haben, diese Thematik im Ausschuss zu behandeln. – Wir haben hier die I. Lesung des Gesetzes. Es ist eingebracht. Wir sollten hier nicht von vorneherein alles zerreden, sondern im Gegenteil schauen, dass wir die positiven Punkte gemeinsam hervorheben und prüfen, wo in der Ausrichtung noch etwas geändert werden muss. Es ist mir auch sehr wichtig, dass wir das Gesetz auf eine breite Basis legen, dass wir viel Zuspruch nicht nur von den Leistungserbringern, sondern auch von den Vertretern der Nutzern bekommen. Ich finde, dass es, wie die Debatten des Senats zu diesem Gesetzentwurf zeigen, durchaus einen hohen Zuspruch hat. Es ist im Vergleich zum ersten Entwurf einiges verändert worden. Die Grundausrichtung, das ist wohl wahr, ist im Kern nicht geändert worden. Dazu haben wir noch genügend Zeit, im Ausschuss zu debattieren.
Für mich sehr wichtig sind die Ausführungsvorschriften. Wir sollten sie im Ausschuss auch besprechen können, denn ein Gesetz, das im Kern von vielen mit der Zielsetzung getragen wird, muss dann auch über die Ausführungsvorschriften in der Realität ordentlich umgesetzt werden. Deswegen, finde ich, muss das auch gemeinsam debattiert werden. – Ich freue mich auf die Ausschussdebatte und halte die Kritik von Herrn Hoffmann an der
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Radziwill! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Abgeordnete Villbrandt das Wort. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Thema sollte viele Abgeordnete, vor allem nicht mehr ganz junge, interessieren, denn jetzt können sie noch aktiv etwas beeinflussen, was sie vielleicht später als Betroffene hinnehmen müssen.
Das noch geltende Heimgesetz entspricht schon lange nicht mehr den heutigen Wünschen an die Lebensqualität älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen. Außerdem hat sich die Wohn- und Betreuungslandschaft für pflege- und hilfebedürftige Menschen sehr verändert, quantitativ erweitert und auch ausdifferenziert.
Ich möchte hier ausdrücklich unterstreichen, dass wir die neuen Wohn- und Pflegeformen wie z. B. Wohngemeinschaften begrüßen, aber gerade hier sind Instrumente der Qualitätssicherung notwendig. Herr Birk hat das ausgeführt. Entsprechend muss die Qualitätsentwicklung und Qualitätsprüfung einen hohen Stellenwert in einem neuen Gesetz bekommen, ebenfalls das Recht auf Würde, auf Chancengleichheit, auf selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Mitwirkung in der Gesellschaft. Das Leitmotiv des neuen Gesetzes muss sein, die Selbstbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken und auszubauen und ihre Schutzinteresse zu wahren.
Der Senat hat sich sehr viel Zeit genehmigt, eine Vorlage zu erstellen. Jetzt aber muss er der Fachwelt und dem Parlament auch die Zeit zugestehen, die eine gründliche Betrachtung und die notwendige Diskussion ermöglicht. Ein paar Beispiele möchte ich hier nennen, bei welchen ein Diskussionsbedarf auf jeden Fall besteht. Das Wohnteilhabegesetz muss ein Schutzgesetz für die Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen und betreuten Wohngemeinschaften sein. Da sind wir uns einig. Der Gesetzentwurf regelt demnach die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde durch Kontrollen. Wenn die Heimaufsicht jetzt diese neue Aufgaben bekommt, dann möchte ich wissen, welche zusätzlichen Ressourcen sie dafür erhält. Wir sind der Meinung, dass Prüfung und Kontrolle künftig nicht allein der Heimaufsicht und dem medizinischen Dienst der Krankenkassen vorbehalten sein sollten. Das neue Gesetz sollte die Möglichkeit eröffnen, diese Aufgaben Institutionen zu übertragen, die von Kostenträgern und Anbietern unabhängig sind, und auch absichern, dass es Beschwerdestellen gibt. Wir sind auch der Ansicht,
dass die Menschen mit Pflegebedarf nach Möglichkeit in die Bewertung der Ergebnisqualität einbezogen werden müssen.
Die Einhaltung von Pflichten der Leistungserbringer gegenüber Leistungsempfangenden muss überwacht werden. Wir erwarten mindestens, dass die Leistungen, die der Sozialhilfeträger wie z. B. Pauschalbeträge für die betreuten Wohnformen für Menschen mit Demenz an Bedingungen geknüpft werden.
Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Überall im Gesetz stehen Sätze, die noch nicht ausformuliert sind. Was ist z. B. „eine angemessene Qualität des Wohnens unter weitgehender Wahrung der Privatsphäre“? Diese Ausformulierungen gehören nicht unbedingt in das Gesetz, sondern in die Ausführungsvorschriften und Verordnungen. Diese benötigen wir auch dringend. Deshalb soll mit dem Gesetz klar eine Frist vereinbart werden.
Insbesondere bei Fragen zu den Wohngemeinschaften für Demenzkranke ist keine Zeit zu verlieren. Über 2 500 Plätze für Menschen mit Demenz haben wir im betreuten Wohnen in Berlin ohne nennenswerten Schutz der Nutzerinnen und Nutzer.
Am Ende möchte ich sagen: Zwischen meiner Fraktion und der Senatsverwaltung gibt es auf jeden Fall einen Konsens, was Absichten und Werte im neuen Gesetz betrifft. In den Detailfragen haben wir noch sehr viel Arbeit vor uns, sicherlich auch viele Kontroversen. Wir werden eine umfassende Anhörung im Fachausschuss beantragen. Wir müssen über viele Punkte noch reden, denn der Teufel steckt wie immer im Detail.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Villbrandt! – Für die Linksfraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Dott das Wort. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit dem Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen. In der Überschrift ist eigentlich schon alles genannt. Ein eigenes Berliner Gesetz wurde mit Inkrafttreten der Föderalismusreform notwendig, da das Heimordnungsrecht auf die Länder übertragen wurde. Übrigens ist das Heimvertragsrecht auf Bundesebene geblieben. Deswegen ist die eine oder andere Forderung vom Land gar nicht zu leisten.
Ein anderes Gesetz wurde aber auch aus inhaltlichen Gründen notwendig, denn bei älteren, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen – um diese drei Gruppen handelt es sich – hat sich ein Bewusstseinswandel vollzogen. Besonders der Wunsch nach Selbstbestimmung und Selbstverantwortung prägt die Erwartungen bei der Planung des eigenen Lebens, auch und gerade, wenn Einschränkungen und Abhängigkeiten vorhanden sind. Die Kunst besteht nun darin, die angestrebte Stärkung der Selbstbestimmung durch Ordnungsrecht zu flankieren und nicht zu beschneiden. Wer mit dieser Klientel praktisch zu tun hat, weiß, dass die Unterbringung im Heim nach klassischem Muster das allerletzte ist, was sich Menschen wünschen. Besonders Menschen mit Einschränkungen wollen nicht als Betreuungsobjekte behandelt werden. Sie wünschen sich Teilhabe am normalen Leben und möchten weiterhin als eigenständige Persönlichkeit respektiert werden. Allerdings brauchen sie notwendige Unterstützung, und das muss gesichert und auch kontrolliert werden. So muss dieses Gesetz gestrickt sein. Ich zitiere aus diesem Gesetz:
Damit wird im Wohnteilhabegesetz ein modernes Leitbild beschrieben, das prägend und sinnstiftend für den Lebensalltag in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen sein soll. Dazu gehört auch eine kultursensible Öffnung der Wohnform in die Gesellschaft und eine bessere Zusammenarbeit mit Angehörigen und bürgerschaftlich engagierten Menschen.
Dies steht ausdrücklich im Gesetz, allerdings ist dieser Ansatz gerade von Herrn Hoffmann kritisiert worden. Aber ich denke, dass das etwas mit Selbstbestimmung zu tun hat, dass auch die Öffnung in die Gesellschaft hinein stärker beachtet wird.