Der Senat hat ja nach dem 20. Dezember 2007 Gelegenheit gehabt, sich umfänglich zu dieser Frage zu positionieren. Das Land Berlin war Teil eines Kompromisses, der allerdings eine Grundgesetzänderung erfordert hätte. Jetzt ist aus meiner Sicht die rechtliche Situation eindeutig: Ohne Änderung des Grundgesetzes wird es keinen Fortbestand einer Mischverwaltung geben. Insofern steht jetzt die Frage der Neuorganisation der neuen Kooperationsbeziehungen zwischen Bundesagentur und dem kommunalen Träger unter dem Aspekt der getrennten Aufgabenwahrnehmung. Ohne Mustervertrag und einfachgesetzliche Regelung ist es schwer, die Folgewirkung im Detail zu benennen. Ganz konkret in den Auswirkungen kann man tatsächlich nur die Schlüsse daraus ziehen, was in einer Sechzehn-zu-null-Abstimmung in der Fachministerkonferenz zu einem Kompromiss geführt hat, die genau diese Konstruktion der getrennten Aufgabenwahrnehmung nach Möglichkeit verhindern wollte.
Verhandlungen des Königreichs Saudi-Arabien mit dem Senat zur Einrichtung einer neuen repräsentativen Schule in Berlin?
1. Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, dass das Königreich Saudi-Arabien mit dem Senat darüber verhandelt, eine neue repräsentative Schule in Berlin einrichten zu wollen, und wie ist dazu der aktuelle Stand?
2. Welche Gründe sprechen nach Auffassung des Senats für und welche gegen eine solche Schule in Berlin, und gibt es bereits in anderen Bundesländern Erfahrungen, die davon abraten, sich auf eine solche Schule einzulassen?
Vielen Dank! – Es antwortet der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung. – Herr Prof. Zöllner! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Weder der Senat noch meine Verwaltung stehen mit dem Königreich Saudi-Arabien in Verhandlungen über die Einrichtung einer Schule.
Es sind mir auch keine diesbezüglichen Planungen des Königreichs Saudi-Arabien bekannt. Zutreffend ist, dass der Liegenschaftsfonds derzeit mit Vertretern des Königreichs Saudi-Arabien über den Verkauf eines Grundstücks im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verhandelt. Die Vertragsverhandlungen sind, soweit ich orientiert bin, nicht abgeschlossen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wie in meiner Antwort auf Ihre erste Frage bereits erläutert, sind dem Senat keine solchen Pläne bekannt, in Berlin eine neue Schule errichten zu wollen. Tatsache ist allerdings, dass bereits seit dem Jahr 2000 in Berlin die sogenannte König-Fahd-Akademie besteht. Sie wurde im Zusammenhang mit dem Umzug des diplomatischen Korps von Bonn nach Berlin als Zweigstelle der in Bonn betriebenen Einrichtung für die Kinder eingerichtet, deren Eltern bei arabischen Botschaften beschäftigt sind. Nach diplomatischen Gepflogenheiten haben ausländische Staaten die Möglichkeit, die Kinder ihrer Botschaftsangehörigen an Schulen nach dem Recht des Heimatstaates zu unterrichten. Die Schule unterrichtet nach saudischen Lehrplänen und führt zu ent
entsprechenden saudischen Abschlüssen. Sie darf nur von Kindern mit Diplomatenstatus und von nicht dauerhaft in Berlin ansässigen Kindern besucht werden. Die Einrichtung wurde meiner Verwaltung als sogenannte Ergänzungsschule angezeigt, wie es die schulgesetzlichen Vorschriften vorsehen. Es ist § 102 des Schulgesetzes nachzuschlagen. Es handelt sich bei der König-FahdAkademie also nicht um eine genehmigte oder genehmigungspflichtige private Ersatzschule.
Falls eine Ausweitung der bisherigen Ergänzungsschule in Berlin beabsichtigt ist, würden wir selbstverständlich darauf achten, dass sich das Schulangebot ausschließlich an Kinder von Botschaftsangehörigen aus Saudi-Arabien sowie schulpflichtige Kinder von kurzzeitig in Berlin tätigen Geschäftsleuten oder Studierenden richtet.
Vielen Dank, Herr Senator Zöllner! – Eine Nachfrage? – Dann haben Sie das Wort, Frau Demirbüken-Wegner!
Herr Senator! Nach Öffentlichwerden der Lerninhalte in den saudischen Schulbüchern vor sechs Jahren in NRW hat man festgestellt, dass die Lerninhalte sehr weit fern sind von Integrationsfreundlichkeit und -förderlichkeit. Man versuchte seitdem, die Schule in NRW allmählich austrocknen zu lassen. Was sagen uns diese Erfahrungen für Berlin, falls es zu einem Kontakt kommen sollte? Werden wir auch auf die Lerninhalte ein Auge werfen?
Ich kann nur das tun, was mir rechtlich angezeigt bzw. zugänglich ist. Ich habe Sie schon darauf hingewiesen, dass sich mein Einfluss nach § 102 des Schulgesetzes auf die Einflussnahme nach einer Anzeige einer Ergänzungsschule richtet. Sie können dem sorgfältig formulierten letzten Abschnitt entnehmen, wie ich dieser Sache gegenüberstehe, dass eine Ausweitung, falls sie beabsichtigt und betrieben wird, entsprechend den Möglichkeiten, die ich habe, selbstverständlich sehr aufmerksam und wachsam verfolgt werden würde.
Vielen Dank, Herr Senator Zöllner! – Eine weitere Wortmeldung wurde uns von Herrn Statzkowski angezeigt. – Sie haben das Wort – bitte!
Herr Senator Zöllner! Wie wollen Sie die Kriterien, die Sie gerade an den Besuch dieser Schule angelegt haben,
sicherstellen angesichts der Tatsache, dass ca. 500 Meter entfernt von dem künftigen Standort der König-FahdAkademie bei der britischen Privatschule im Dickensweg genau die Probleme bislang völlig unkontrolliert aufgetreten sind, die Sie beschrieben haben, und es sich in dem Fall ebenfalls um eine Ergänzungsschule handelt, also um den gleichen rechtlichen Status wie bei der König-FahdAkademie? Ich frage ganz konkret: Auf welchem Weg – nach diesen negativen bisherigen Erfahrungen – wollen Sie dieses sicherstellen?
Das waren auch gleich wieder mehrere Fragen. – Vielleicht gelingt es Ihnen, kurz zu antworten, Herr Senator Prof. Zöllner!
Ich kenne persönlich diese negativen Erfahrungen nicht, sodass ich mit meiner Beantwortung nicht Ihre Bewertung teile. Wie ich es sicherstellen werde? – Indem ich letzten Endes darauf vertraue, dass ich davon überzeugt bin, dass meine Beamten bzw. die entsprechenden zuständigen Damen und Herren in der Verwaltung sorgfältig kontrollieren werden, dass diese Vorgaben in Bezug auf eine entsprechende Freistellung oder Ermöglichung eines Besuchs einer Ergänzungsschule nicht umgangen und streng kontrolliert werden.
1. Was sind die konkreten Gründe dafür, dass zum allgemeinen Impfstart eine zu geringe Menge Impfstoff im Land Berlin zur Verfügung stand, und ab wann wird der spezielle Impfstoff z. B. für Schwangere in ausreichender Menge zur Verfügung stehen?
2. Warum musste der Senat bei der Abwehr der Schweinegrippe ein Kräftemessen mit der Ärzteschaft in Berlin um die Bezahlung von Beratung und Impfung praktizieren, und hat er zumindest sichergestellt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in der Lage ist, mögliche Engpässe aufzufangen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kosche! – Es antwortet die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Frau Lompscher. – Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kosche! Derzeit steht im Land Berlin noch genügend Impfstoff zur Verfügung. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in Berlin, so wie in allen anderen Bundesländern auch, der schnell wachsende Bedarf an Impfstoff nicht zeitgerecht und ausreichend befriedigt werden kann, da der Hersteller GSK weniger Impfstoff pro Woche liefert, als früher angekündigt.
In dem gestrigen Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern versicherte GSK, bis Ende Dezember 20 Millionen Impfdosen für Deutschland herzustellen und auszuliefern. Berlin soll demzufolge bis Ende dieses Jahres davon 4,12 Prozent erhalten. Das entspricht etwa 824 000 Impfdosen.
Bezüglich des speziellen Impfstoffs für Schwangere möchte ich voranschicken, dass der verfügbare Impfstoff für Schwangere ein zugelassener Impfstoff ist, der auch für Schwangere eingesetzt werden kann, allerdings nach ärztlicher Abwägung, da die Ständige Impfkommission beim RKI empfohlen hat, adjuvansfreien Impfstoff vorzuziehen. Bezüglich dieses speziellen Impfstoffs werden das Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz und das Bundesgesundheitsministerium mit einem australischen Impfstoffhersteller Verhandlungen aufnehmen, sodass möglichst noch im Dezember der Impfstoff bereitgestellt werden kann. Das haben der Bund und die Länder in der gestrigen Sitzung beschlossen.
Um es noch einmal klar zu sagen: Es gibt derzeit weder in Deutschland noch in Europa einen zugelassenen adjuvansfreien und konservierungsstofffreien Impfstoff.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat kein Kräftemessen mit der Ärzteschaft in Berlin praktiziert, sondern musste sich – wie alle anderen Bundesländer auch – für Vertragsabschlüsse an der Bundesverordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Schutzimpfung gegen die neue Influenza orientieren. Darin ist der finanzielle Rahmen für die Vergütung von Arztleistungen festgelegt, und insofern bestand für die Krankenkassen und das Land Berlin kein Spielraum für Verhandlungen über ein höheres Honorar. Die Umsetzung erfolgte über eine Vereinbarung gemäß § 2 Absatz 1 dieser Verordnung zwischen den Kostenträgern, also der gesetzlichen Krankenversicherung, der privaten Krankenversicherung, der Beihilfe und dem Land Berlin ohne die Kassenärztliche Vereinigung, weil die bekanntermaßen dazu nicht bereit war
Der öffentliche Gesundheitsdienst in den Bezirken hat die Durchführung der Schutzimpfung von Anfang an unterstützt und beteiligt sich daran sehr engagiert. Die Gesundheitsämter aller Bezirke bieten den Berlinerinnen und Berlinern telefonische Beratungen zum Thema neue Influenza an, was in großem Maße auch angenommen wird, und sie führen seit dem 26. Oktober bei den Personengruppen, für die der ÖGD zuständig ist, die Schutzimpfung auch durch. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter bereit, die Kinderärzte personell und materiell zu unterstützen, sollten diese – wie angekündigt – in den Räumen des ÖGD Impfsprechstunden für chronisch kranke Kinder durchführen wollen. Der ÖGD ist mit all seinen Aufgaben wichtiger Bestandteil des Berliner Impfkonzepts. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Senatorin Lompscher! – Eine Nachfrage von Frau Kosche – bitte, Sie haben das Wort!
Danke, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Ich möchte Sie noch einmal zu dem spezifischen Impfstoff für Schwangere fragen. Meine Recherchen haben ergeben, dass die Amtsärzte in Berlin Sie bereits im September darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie nicht gern den vorhandenen Standardimpfstoff für diese spezifische Impfungen nehmen würden. Ich weiß auch, dass in der Gesundheitsministerkonferenz lange darüber beraten worden ist, und auch die STIKO hat dazu eine differenzierte Position. Warum wird dieser Impfstoff erst jetzt geordert, und warum ist nicht Anfang September damit angefangen worden?
Nun ja, mit einer langen Begründung! Ich weise sowohl die Parlamentarier als auch die Mitglieder des Senats auf § 51 unserer Geschäftsordnung hin und bitte, die Fragen kurz zu fassen und auch kurz zu antworten. – Vielen Dank!