Dieses Hinweises der Amtsärzte hatte es nicht bedurft, denn ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die STIKO empfohlen hat, für Schwangere adjuvansfreien
Impfstoff zu verwenden, obwohl auch der PandemrixImpfstoff für Schwangere unter bestimmten Umständen nach ärztlicher Beratung geeignet ist. Dieser Widerspruch ist seit Empfehlung der STIKO bekannt. Es gibt aber bis heute keinen in Deutschland oder in Europa zugelassenen adjuvansfreien und konservierungsstofffreien Impfstoff.
Der Impfstoff, den die Gesundheitsministerkonferenz mit Beschluss von gestern ordern will, kommt von einer australischen Firma und bedarf noch der Zulassung in Deutschland und Europa. Deshalb dauert es auch noch.
1. Sind Schutzimpfungen gegen die sog. Schweinegrippe in Kindereinrichtungen für Personal und Kinder vorgesehen, bzw. welche Empfehlungen und Regelungen gibt es für die Inanspruchnahme der angebotenen Schutzimpfungen für Kitapersonal, Kinder und Eltern?
2. Wie bewertet der Senat das Angebot des Berliner Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, dass seine Mitglieder zwei Tage in der Woche kostenlos in den bezirklichen Gesundheitsämtern impfen?
Vielen Dank! – Es antwortet die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. – Frau Lompscher, Sie haben das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Barth! Bei der Durchführung der Impfung sind die soeben bereits erwähnte Verordnung sowie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts zu berücksichtigen. Grundsätzlich können gemäß dieser STIKOEmpfehlung alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung profitieren. Dementsprechend sieht das Berliner Impfkonzept eine wohnortnahe und bürgernahe Impfung über niedergelassene Ärzte vor. Bereits heute sind Verträge mit mehr als 400 Arztpraxen abgeschlossen, sodass kein separater Versorgungsweg für die von Ihnen erfragten Personengruppen notwendig ist. Extraschutzimpfun
Zu Ihrer zweiten Frage: Kinderärzte sind ein wichtiger Bestandteil der Impfstrategie, weil gemäß STIKOEmpfehlung Kinder auch zu den besonderen Risikogruppen gehören. Daher begrüßt es der Senat, dass bereits Kinderärztinnen und -ärzte mit uns Verträge abgeschlossen haben und in ihren Praxen auch impfen, und der Senat befördert das Angebot des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte – dieses haben wir zuletzt in einem Gespräch gestern deutlich gemacht. Wir erwarten nun eine Rückmeldung des Verbandes, welche Ärztinnen und Ärzte ab wann genau die kostenlosen Impfsprechstunden in den Räumen des ÖGD anbieten. Dafür wird vom Senat und den Bezirken die erforderliche Impflogistik gern bereitgestellt werden.
Vielen Dank für die Antwort, Frau Senatorin! – Ich frage jetzt nach, welche präventiven Maßnahmen den Trägern der Jugendhilfe bzw. den Kitaleitungen empfohlen worden sind, um die Möglichkeit einer Infektion einzudämmen, und welche Empfehlungen es für den Fall einer möglichen Erkrankung in einer Einrichtung gibt.
In diesem Fall gelten die allgemeinen Präventionsregeln, als da sind: Hygiene, Hygiene, Hygiene! Für den Umgang mit Erkrankungen oder mit Symptomen, bei denen man nicht genau weiß, ob eine Erkrankung vorliegt, gilt die Empfehlung, dass diese Kinder dann nicht die Einrichtung besuchen und erst nach dem ersten fieberfreien Tag wiederkommen. Ansonsten haben die Einrichtungen die Möglichkeit, sich an die lokalen Gesundheitsämter zu wenden, um in Absprache mit ihnen konkrete Festlegungen zu treffen.
Vielen Dank, Frau Senatorin Lompscher! – Eine weitere Nachfrage von Herrn Abgeordneten Birk – bitte sehr!
Frau Lompscher! Viele Kinder konnten sich nicht in den Arztpraxen impfen lassen, weil der Kurierdienst mit dem Impfstoff noch nicht angekommen war. Wussten Sie, dass nur so wenige Kuriere in der Stadt unterwegs waren?
Warum haben Sie nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass der beliefernden Apotheke ausreichend Kuriere zur Verfügung standen?
Ich habe den Eindruck, wir greifen der Aktuellen Stunde vor. Das finde ich nicht sinnvoll. – Fakt ist: Nachdem klar war, dass die Kurierleistungen nicht ausreichen, sind diese in Absprache mit uns von der Apotheke erhöht worden. Die Apotheke kann inzwischen bis zu 1 000 Lieferungen wöchentlich durchführen.
1. Wie bewertet der Senat die von der Brandenburger Luftverkehrsbehörde erlassenen Nachtflugregelungen für den künftigen Großflughafen BBI, und welche zusätzlichen Beschränkungen sind durch die neue Brandenburger Landesregierung zu befürchten?
2. Wie reagiert der Senat auf mögliche zusätzliche Beschränkungen für die wirtschaftliche Entwicklung des gemeinsamen Projektes Großflughafen BBI durch die neue Brandenburger Landesregierung?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Weingartner! – Es antwortet die Senatorin für Stadtentwicklung. – Bitte, Frau Junge-Reyer, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Weingartner! Die brandenburgische Planfeststellungsbehörde stand vor der Aufgabe, die Nachtflugregelungen für den künftigen Flughafen BBI nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2006 zu gestalten. Das Gericht hatte konkrete Vorgaben für weitere Entscheidungen gemacht, und zwar für das sogenannte ergänzende Planfeststellungsverfahren. Diesen Forderungen folgend, hat die Planfeststellungsbehörde festgelegt,
dass die Kernzeit zwischen 00.00 und 05.00 Uhr von regulären Flügen frei bleibt, Flüge in den Randzeiten aber in einem begründeten – und zu begründenden – notwendigen Umfang zulässig sind. Dabei wurde ein umso strengerer Maßstab angelegt, je näher die Antragsteller diesen Kernzeiten kommen.
Des Weiteren sind die Regelungen zum passiven Schallschutz während der Nacht zugunsten der Betroffenen verbessert worden, und der Dauerschallpegel ist als Grenzwert für die Entschädigungsregelung für Außenwohnbereiche reduziert worden.
Nach Ansicht des Senats erfüllen diese ergänzenden Beschlüsse der Brandenburger Behörden die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts. Dieser ergänzende Planfeststellungsbeschluss stellt einen Ausgleich zwischen einerseits den berechtigten Forderungen der Luftverkehrswirtschaft und andererseits den ebenfalls berechtigten und nachvollziehbaren Lärmschutzinteressen der Flughafenanwohnerinnen und -anwohner dar.
Es gibt übrigens, Herr Weingartner, keine Absichten der Brandenburger Landesregierung, die wirtschaftliche Entwicklung des BBI zu beschränken. Im Gegenteil: Die Brandenburger Koalitionsvereinbarung bezeichnet das Vorhaben als wichtigstes Infrastrukturvorhaben der Region.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Weingartner hat keine Nachfrage. Damit ist Herr Friederici an der Reihe. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe folgende Frage, Frau Senatorin: Haben Sie den Eindruck, dass die getroffenen neuen Nachtflugregelungen für den künftigen Flughafen BBI die Flughafengesellschaften, insbesondere die Lufthansa und Air Berlin, dazu bewegen könnten, ihr Angebot nicht im ursprünglich geplanten Umfang auszubauen?
Ich glaube, dass die in den ergänzenden Planfeststellungen getroffenen Regelungen nationalen und internationalen Fluggesellschaften eine Möglichkeit bieten, so zu starten und zu landen, wie es auch bei anderen Flughäfen in der Bundesrepublik der Fall ist. Ich glaube nicht, dass es zu Beeinträchtigungen und Erschränkungen für die genannten, aber auch anderen Fluggesellschaften kommen wird.
Herr Kohlmeier von der SPD-Fraktion, Sie könnten jetzt eine Mündliche Anfrage stellen, und zwar zu dem Thema
Von mir wird das selbstverständlich noch gewünscht, verehrte Frau Präsidentin! Nur mein Fraktionsgeschäftsführer war sich diesbezüglich nicht sicher.
1. Wie bewertet der Senat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin zur verfassungswidrigen Unterbringung von Strafgefangenen in der Teilanstalt I der JVA Tegel, und welche Konsequenzen zieht er daraus?
Vielen Dank! – Die Beantwortung übernimmt die Senatorin für Justiz. – Frau von der Aue, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Das Verfassungsgericht des Landes Berlin hat entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn ein Gefangener – unter Würdigung der Gesamtumstände – über einen Zeitraum von nahezu drei Monaten in einem Haftraum von 5,25 m2 ohne abgetrennten Sanitärbereich untergebracht ist, er zeitweise – 15 bis 21 Stunden – unter Verschluss ist und diese Form der Inhaftierung zeitlich nicht absehbar ist. In seiner Entscheidung hat das Landesverfassungsgericht engere Grenzen für eine menschenwürdige Unterbringung gezogen, als es das Kammergericht noch in seiner Entscheidung vom September 2007 getan hat. Das Kammergericht sagte, eine Unterbringung in diesen Hafträumen der Teilanstalt I der JVA Tegel sei zwar unzweckmäßig, verletze aber die Menschenwürde noch nicht.