Was er zum Thema Landesabgeordnetengesetz sagt, mache ich mir zu großen Teilen zu eigen, gehe ein bisschen später darauf ein, will aber nicht vergessen, dass der Antrag der Grünen noch einen zweiten Teil hat, nämlich die Verschärfung der Regelungen der Abgeordnetenbestechung. Damit möchte ich mich dann ein wenig mehr auseinandersetzen.
Ich bin ziemlich sicher, dass alle hier im Haus Korruptionsbekämpfung wollen, und das ist auch ein politisches Anliegen von mir. In der Vergangenheit haben wir in vielen Bereichen versucht, Korruptionsbekämpfung effektiver zu gestalten. Der heute vorliegende Antrag der Grünen jedoch schießt nach unserer Auffassung über das Ziel hinaus. Er stellt Abgeordnete letztlich unter einen General verdacht der Bestechlichkeit, was ich aus rechtsstaatlicher Sicht und aus meiner privaten und beruflichen Anschauung für nicht zielführend halte.
Zwar versteige ich mich nicht zu der Behauptung, Abgeordnete würden generell keiner Versuchung einer finanziellen Zuwendung unterliegen, denn da, wo Menschen handeln, gibt es auch menschliches Fehlverhalten. Auf der anderen Seite aber zeigt mir jedoch meine nunmehr langjährige Erfahrung in diesem Haus, dass ich zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise den Eindruck gewann, dass ein Stimmverhalten eines Kollegen nicht von seiner politischen Überzeugung, sondern von einer „großzügigen“ Spende an ihn oder an seine Partei getragen wurde. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in den Jahren 2006 bis 2008 in Berlin überhaupt kein Ermittlungsverfahren in diese Richtung geführt wurde. Es gab in anderen Ländern acht, die aber mehr den kommunalen Bereich betrafen, und einen Fall von Abgeordnetenbestechung. Eine Verurteilung ist mir bis heute nicht bekannt. Wir reden also über ein wirklich marginales Problem.
Ich will nicht verhehlen, dass auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003, Herr Kollege Ratzmann, im Falle seiner Ratifizierung, die durch die Bundesrepublik Deutschland noch nicht erfolgt ist, eine andere rechtliche Grundlage schaffen kann. Das werden wir dann im Einzelnen sehen, wenn ratifiziert ist. Ob der Tatbestand nun wirklich zwingend erforderlich ist – ich habe da meine Zweifel. Es ist nämlich die Abgeordnetenbestechung in § 108 des Strafge
setzbuchs geregelt, und die setzt voraus, dass man eine sogenannte Unrechtsvereinbarung darlegt und beweist. Und eine Unrechtsvereinbarung kennen immer nur die beiden, die es sind, nämlich der Bestechende und der Bestochene; und im Regelfall schweigen die. Deshalb ist die Effektivität auch einer Strafverschärfung des § 108e StGB aus meiner Sicht wirklich nicht gegeben. Wir müssen einfach mal sehen, dass wir hier ein Randproblem besprechen. Die Bevölkerung drücken, glaube ich, wie wir seit Thilo Sarrazin wissen, doch ganz andere Fragen.
Die Grünen schätze ich ja dafür, Herr Kollege Ratzmann, dass sie immer diejenigen sind, die die Unschuldsvermutung als elementaren Bestandteil der parlamentarischen Demokratie in den Mittelpunkt ihres Denkens stellen. Dann lassen Sie diese Unschuldsvermutung doch auch bei Abgeordneten walten! Es kann doch nicht sein, dass Sie in klassischer Gutmenschmanier versuchen, den Menschen draußen klarzumachen, dass Abgeordnete per se bestechlich sind! Das bestreite ich.
Und jetzt komme ich noch mal zum Fall der FDP. Ich bin nun wirklich nicht der rechtlich bestellte Vertreter der FDP.
Ihr Stimmverhalten im Hinblick auf die Mehrwertsteuersenkung im Hotelbereich sei letztlich abhängig gewesen von einer Spende des Mövenpick-Konzerns – wer das behauptet, beschreitet einen gefährlichen Weg. Denn es ist so, dass mir bekannt ist, dass die FDP seit Jahren auf die Steuersenkung drängt. Und niemand hat bislang definitiv den Nachweis erbracht, dass es zwischen der Spende und dem Abstimmungsverhalten einen Zusammenhang gibt. Und, meine Damen und Herren von den Grünen, ich käme doch auch nicht auf die Idee, unterstellt, eine Interessengruppe aus Atomkraftwerksgegnern würde eine Spende an Sie leisten, dass Ihr Stimmverhalten im Deutschen Bundestag nur durch eine solche Zuwendung gedeckt ist. Das würde mir im Traum nicht einfallen, weil ich Ihre politische Haltung dazu kenne.
Und was die angegebenen Veränderungen im Parteispenden- und Sponsoringbereich angeht, so halte ich die bisherigen Regelungen in Berlin für durchaus ausreichend. Wir müssen auch aufpassen, dass das Wort Parteispende hier nicht weiterhin den negativen Beigeschmack bekommt, den es in der Vergangenheit gern gehabt hat. Wir alle sind angewiesen auf Menschen, die Parteien mit Spenden unterstützen. Sie stützen damit die parlamentarische Demokratie und nicht irgendwelche Interessengruppen.
Zu guter Letzt will ich hinsichtlich des Landesabgeordnetengesetzes noch ein paar Anmerkungen machen. Aus der Verfehlung eines Abgeordneten dieses Hauses – der Name Hillenberg ist gefallen –, die aber im Grunde nicht
wegen Verstoßes gegen das Landesabgeordnetengesetz, sondern eher unter dem Stichwort „Genossenfilz“ abzuspeichern ist, sehe ich aus den oben geschilderten Gründen keine Notwendigkeit zur Änderung des Gesetzes. Ich vermag nicht zu erkennen, welche Erkenntnisse ein Bürger bei einem Freiberufler durch die Höhe seines Einkommens auf eine etwaige Beeinflussung ziehen kann. Ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Freiberufler darf noch nicht einmal bekanntgeben, welche Mandanten ihn beauftragt haben.
Natürlich werden wir, Kollege Ratzmann, in der Besprechung im Ausschuss sehr genau prüfen, inwieweit Rechtsprechung zum Vollzeitparlament Deutscher Bundestag auch Anwendung finden kann auf das Teilzeitparlament Berlin. Ich sehe es nicht, aber wir werden es prüfen. Und dann werde ich den Ausschussberatungen mit Freude entgegensehen. – Ich danke Ihnen!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gram! – Für die Linksfraktion hat Dr. Lederer das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Korruption höhlt die Regeln des sozialen und demokratischen Rechtsstaats aus und schadet der Funktionsfähigkeit des verfassungsrechtlich vorgegebenen politischen Systems. Und das ist kein Randproblem, lieber Kollege Gram. Insofern ist größtmögliche Transparenz staatlichen und wirtschaftlichen Handelns in allen gesellschaftlichen Bereichen die wirksamste Prävention gegen Korruption. Und das gilt auch im genuin politischen Bereich, also dann, wenn es Abgeordnete betrifft, wenn es das Parlament betrifft.
Fest steht auch, die Strafrechtsregeln in Deutschland, bezogen auf den Bereich der Abgeordnetenkorruption, sind unzureichend, und sie sind von Wertungswidersprüchen geprägt. Wir haben zwei verschiedene Normenbereiche im Strafgesetzbuch, das sind die §§ 331 ff., die die illegitime Beeinflussung von Amtsträgern unter Strafe stellen, und das sind auf der anderen Seite die §§ 229 ff. StGB, die die Lauterkeit des Wettbewerbs schützen. Sie gewährleisten jeweils einen effektiven und flächendeckenden Schutz.
Aber gegen die illegale Beeinflussung kommunaler und legislativer Mandatsträger gerichtete Strafrechtsnormen sind absolut unzureichend, und sie scheinen auch rein symbolisch zu sein. Wenn der Kollege Gram zitiert, wie viele Verfahren und Verurteilungen es in der Sache gegeben hat
genau! –, dann ist das Ausweis der Tatsache, dass es sich um rein symbolische Normen handelt. Denn der klassische Stimmenkauf ist das Einzige, was durch § 108e StGB unter Strafe gestellt ist, und der kommt de facto nicht vor. Insofern handelt es sich um ein Placebo. Da muss was passieren. Diese Norm § 108e StGB suggeriert einen Schutz vor Korruption, der so nicht existiert.
Die Linke im Bundestag hat am 21. April des Jahres einen Antrag eingereicht, auch andere Parteien haben das gemacht. Der Antrag der Linken ist als Drucksache 17/1412 nachzulesen, mit dem Ziel, diese Lücke zu schließen. Wie im Antrag, den wir hier beraten, zutreffend festgestellt ist, ist dieses gesetzgeberische Handeln dringend geboten, einerseits durch die 2003 unterzeichnete UN-Konvention, auch wenn die Bundesrepublik sie nicht ratifiziert hat. Selbst China und andere Länder haben sie mittlerweile ratifiziert, es ist eigentlich eine Schande, dass Deutschland sie noch nicht ratifiziert hat. Zweitens ist das Handeln des Bundesgesetzgebers erforderlich, um den gegenwärtig ungeklärten Rechtsstatus kommunaler Mandatsträger endgültig zu klären. Der steht nämlich derzeit nicht fest.
Mithin tut Handeln not. Dafür kann und sollte Berlin sich im Bundesrat durchaus einsetzen, ebenso für eine klare und nachvollziehbare Regelung der Parteienfinanzierung, gern auch für eine absolute Spendenobergrenze für natürliche und juristische Personen.
Was wir damit allerdings nicht verhindern werden, das ist die schamlose und ganz offensichtliche Übersetzung von Kapitalinteressen in Politik, wie sie sich in dem Kuhhandel zur Laufzeitverlängerung der AKWs gegenwärtig darstellt. 100 Milliarden Rendite für abgeschriebene Atomkraftwerke, und im Gegenzug dazu vielleicht 10 Milliarden, wenn es hoch kommt, für die öffentlichen Kassen – das ist ein Riesenskandal. Aber das fassen wir mit Strafrechtsnormen überhaupt nicht, sondern das fasst man nur im politischen Raum und durch eine vernünftige Debatte über solche Fragen über eine entsprechende Skandalisierung.
Trotzdem muss man die entsprechenden Strafrechtsnormen ändern. Und was für den Bund gilt, gilt natürlich auch für Berlin. Damit komme ich zum zweiten Antrag, kann aber an vielem anknüpfen, was mein Kollege Christian Gaebler schon gesagt hat. Wenn es möglich ist, Interessenkonstellationen offenzulegen, die möglicherweise Indizien für illegitime Einflussnahme auf politische Entscheidungen und den politischen Prozess sind, dann sollten wir das auch machen. Wir haben allerdings in den letzten beiden Legislaturperioden an diesem Thema schon gearbeitet, auch fraktionsübergreifend. Und wir sind dann auf ein paar Probleme gestoßen: Wie gehen wir mit Freiberuflern um? Was machen wir angesichts der Sonderkonstellation Teilzeitparlament, wo wir ja wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen arbeiten gehen? – Da muss man Lösungen finden, die dem gerecht werden. Da geht es mir ähnlich wie dem Kollegen Gaebler, auch wie Ih
nen, Kollege Gram. Das muss man sich dann einmal sehr genau angucken, was da sinnvoll aus dem Deutschen Bundestag zu übernehmen ist. Aber ich sage ganz offen: Gegen eine Sanktionierung der Verletzung von Transparenzpflichten ist nichts einzuwenden.
Abschließend muss ich an der Stelle noch mal sagen: Lieber Kollege Behrendt! Ja, Korruption im politischen Raum ist eine Form der Schwarzarbeit, und die gehört nicht nur an den Pranger, sondern man muss sich mit ihr auch auseinandersetzen. Aber was mich wirklich nervt, ist die für Ihre Partei reklamierte moralische Überlegenheit, und da muss ich noch nicht mal mit Herrn Ulrich kommen. Das hat jetzt auch mit Strafrecht gar nichts zu tun. Wie viele Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre der Grünen aus der rot-grünen Regierungskonstellation danach in Lobbyorganisationen und in Privatunternehmen angekommen sind und dort heute durch die Welt rennen und politische Netzwerkarbeit machen und nichts anderes,
da können Sie sich einfach mal den Zettel nehmen und durchkreuzen und mal abhaken. Und deswegen nervt mich der Eindruck, den Sie immer wieder verbreiten, dass die Grünen die Partei der besseren Menschen sind. Das sind Sie nicht! Wo Menschen in Versuchung kommen, da gibt es immer Einzelne, die tatsächlich dieser Versuchung auch erliegen. Dagegen muss man etwas tun. Das muss man in der Tat bereden, was dafür sinnvoll ist. Aber die Grünen sind nicht die Partei der besseren Menschen, sondern sie sind auch einfach nur eine Partei von Menschen wie viele andere hier im Saal.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der erste Antrag der Grünen beschäftigt sich mit einer Veränderung des Landesabgeordnetengesetzes. Es geht um Publizitätspflichten von Abgeordneten. Wir als Freie Demokraten sind immer dafür, diese bestehenden Regelungen zu überprüfen, und wir müssen auch gucken, dass wir Fehlentwicklungen erkennen und dann vielleicht auch Anpassungen, die erforderlich sind, mitmachen. Ich bin allerdings der Auffassung, dass die Regelungen auch so, wie sie heute schon bestehen, sehr schwer verständlich sind, auch für die Abgeordneten, die sie zu beachten haben. Herr Gaebler hat darauf hingewiesen, dass Ihr Vorschlag jedenfalls diese Regelungen noch komplizierter macht. Und das ist gerade ein Bereich, wo Verstöße zu einer entsprechenden Öffentlichkeit führen, wo wir verständliche Regelungen für jeden Abgeordneten brauchen, insbesondere, meine Damen und Herren von den Grünen, wenn die
Verstöße auch mit hohen Ordnungsgeldern dann geahndet werden sollen. Deshalb brauchen wir klare Regelungen.
Der erste Komplex, den Sie dort aufgreifen, bedeutet ja, dass Abgeordnete, die als Unternehmer große Umsätze mit der öffentlichen Hand machen, einer Veröffentlichungspflicht unterliegen sollen. Das ist ein berechtigtes Anliegen. Der Fall Hillenberg wurde genannt. Allerdings tragen Ihre Regelungen leider nicht zur Klarheit bei. Sie verwenden hier in einem Absatz z. B. die Begriffe Einkünfte, Erträge und Einkommen, ohne dass Sie überhaupt einmal differenzieren, was der Unterschied ist. Insofern müssten Sie den Abgeordneten hier mal Dinge an die Hand geben, um diese Regelungen zu verstehen.
Zweiter Komplex – Anzeige der Einkunftshöhe beim Präsidenten, Veröffentlichung von Einkommensstufen –: Ich glaube, und Herr Gaebler hat es schon angedeutet, Sie verkennen die Grundphilosophie des Berliner Abgeordnetenhauses. Wir sind ein Teilzeitparlament. Der beruflich tätige Abgeordnete prägt das Leitbild eines Berliner Abgeordneten. Diese Verhältnisse verkennen Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, wenn Sie in Ihrer Begründung von Nebeneinkünften sprechen. Es geht nicht darum, Nebeneinkünfte zu veröffentlichen, sondern Sie wollen die Offenlegung der Haupteinkünfte. Sie wollen die Offenlegung des Haupterwerbs, und das ist problematisch. Es ist problematisch, wenn Sie veröffentlichen, wie viel im Haupterwerb verdient wird. Es ist nicht nur problematisch für den, der viel verdient, sondern es ist auch problematisch für den, der wenig verdient und der seine wirtschaftliche Erfolglosigkeit dann vielleicht allen Berlinerinnen und Berlinern offenbaren muss.
Deshalb brauchen wir eine Entscheidung. Wir müssen uns entscheiden, ob wir ein Vollzeitparlament mit Vollzeitalimentierung sein wollen. Dann kann es auch einen Anspruch der Öffentlichkeit, über Nebeneinkünfte informiert zu werden, geben. Aber wenn wir ein Teilzeitparlament mit entsprechend geringerer Alimentierung sind, dann kann es keinen Anspruch der Öffentlichkeit geben, detailliert informiert zu werden.
Dann zu Ihrem zweiten Komplex – Abgeordnetenbestechung wirksam bestrafen –: Herr Gram hat es festgestellt, es gibt dafür kein praktisches Bedürfnis. Es gab keinen einzigen Fall. Auch über die strafrechtliche Relevanz hinaus können wir sagen, es ist noch nichts öffentlich bekannt geworden. Das ist gut so. Dennoch können wir uns darüber unterhalten, eine theoretische Lücke zu schließen. Das ist auch ein berechtigtes Anliegen. Allerdings machen es sich die Grünen ziemlich leicht, indem sie keine Formulierung unterbreiten. Sie sprechen ganz allgemein von Zuwendungen, die Abgeordnete nicht annehmen dürfen. Aber ich frage Sie, meine Damen und Herren von den Grünen: Ist die Einladung zu einem parlamentarischen Abend nicht auch eine Zuwendung, wenn
dort Speisen und Getränke angeboten werden? Ist die Eintrittskarte eines Berliner Bundesligasportvereins nicht auch ein geldwerter Vorteil, den sogar schon grüne Abgeordnete angenommen haben?
Jede dieser Einladungen haben Sie nicht ohne Hintergedanken erhalten. Deshalb müssten Sie uns hier schon eine konkrete Formulierung anbieten, die wir dann vielleicht auch als strafwürdig erkennen. Aber solange Sie keine konkreten Formulierungen haben, können wir natürlich ein solches Blankett hier nicht unterschreiben.
Und Ihr dritter Punkt, Herr Behrendt, die Änderung des Parteiengesetzes: Hier argumentieren Sie auch schon mit Unwahrheiten. Sie haben behauptet, dass die Spenden der Substantia AG erst nach der Wahl bekannt geworden sind. Die Spenden der Substantia AG sind am 20. April 2009 und 6. August 2009 durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht worden. Da waren Sie als Grüne vielleicht dabei, die Spenden der Erneuerbare-Energie-Industrie zu zählen, und haben nicht reingeguckt. Trotzdem ist Ihre Behauptung falsch.