Andreas Gram
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge wird meine Fraktion abstimmungsmäßig unterschiedlich behandeln. Wir werden den Koalitionsantrag nicht ablehnen, weil wir nach wie vor den Grundgedanken der direkten Bürgerbeteiligung im Interesse einer lebendigen Demokratie bejahen, jedoch auch immer darauf achten, dass die repräsentativen Elemente nicht ausgehöhlt oder zur Seite gedrängt werden. Der Volksentscheid „Wassertisch“ hat uns gelehrt, dass sich auch eher bürgerlich eingestellte Menschen in unserem Land beteiligen wollen, hat aber auf der anderen Seite auch wieder bewiesen, lieber Kollege Lux, dass diejenigen, die sich immer am lautesten für die direkte Demokratie einsetzen, sie dann kleinhalten wollen, wenn es gegen ihre Interessen geht.
Nein, insbesondere Linksparteiler Senator Wolf hatte versucht, den Volksentscheid vorher kleinzureden, und sich selbst mit fadenscheinigen Argumenten nicht beteiligt.
Die politische Ohrfeige, die ihm die Menschen verpasst haben, hat er auch verdient.
Wie der Regierende Bürgermeister Wowereit versucht hat, diese Niederlage in einen politischen Erfolg umzumünzen, verdeutlicht geradezu die dreiste Ignoranz von einigen Politikern, die den Menschen draußen so sehr auf den Geist geht.
Jetzt, lieber Kollege Lux, aber die Enttäuschung für Sie: Ihren Antrag werden wir ablehnen. Im Einzelnen begründen wir unsere Haltung wie folgt:
Die Einwohnerfragestunde in den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen gibt es bereits in ähnlicher Form. Einen Zwang zur Einführung sehen wir nicht. Dort, wo sie nachgefragt wird, besteht in der Regel eine Einwohnerfragestunde.
Die Senkung der erforderlichen Anzahl von Unterstützern beim Einwohnerantrag wird dem Charakter eines Berliner Bezirks als faktische Großstadt nicht gerecht. Die Zahl von 1 000 Einwohnern – das ist Koalitionsantrag – ist nicht nachvollziehbar und nicht hinreichend begründet. Bezirke in Berlin haben zwischen 220 000 und 360 000 Einwohner. Ohnehin wirkt diese Regelung des Einwohnerantrages auf uns wie ein zwanghaft konstruiertes Recht, das den derzeitigen Bezirksverordnetenversammlungen letztlich unterstellt, keine Bürgerinteressen zu vertreten. Das stimmt nun wirklich nicht, bei so vielen Parteien, die dort vertreten sind.
Aber wenn mehr Bürgernähe gewollt wird, werden wir uns dem nicht verweigern. Die Zeit wird zeigen, ob es hier klappt oder nicht.
Sinnvoll ist dann wenigstens die angestrebte Regelung in § 45 Abs. 2, derzufolge dem Bürger bei Bürgerbegehren klarzumachen ist, ob der angestrebte Bürgerentscheid letztlich bindend oder nur empfehlend ist.
Sinnvoll sind auch die konkreteren Anforderungen an die Unterstützer eines Bürgerbegehrens. Ich meine hier insbesondere die Unterschriftsleistungen. Eine wesentliche Forderung meiner Fraktion, nämlich dass es bei Unterschriftsleistungen nicht zu Unredlichkeiten kommen darf, ist damit erfüllt.
Richtig finden wir auch – das haben wir stets betont – eine Fragestellung, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Je klarer die Fragestellung, desto bereiter wird der Bürger sein, sich zu engagieren. Aber es darf eben nicht zu unterschiedlichen Deutungen des Frageziels kommen.
Mein Lieblingsthema: das Zustimmungsquorum. Wenn wir nun schon eines einführen – bislang hatten wir ein Beteilungsquorum. Ich weiß, Herr Lux, Sie sind maßgeblich daran beteiligt –, dann muss ich zu Ihrem Entsetzen sagen: 10 Prozent sind uns wirklich zu gering. In anderen
Bundesländern sind es bis zu 25 Prozent, und ich finde, das ist eine durchaus angemessene Größe.
Dann spielt noch die Höhe der Einzelspenden eine Rolle, die hier mit 5 000 Euro angegeben wird. Das ist uns zu niedrig. Wir haben immer eine Anbindung an das Parteiengesetz gefordert. Das wäre weitaus sinnvoller gewesen, weil dann nämlich grundlegend eine Ober- oder Untergrenze gilt.
Die Spendenverbotsregelung für Unternehmen halten wir auch für sinnvoll. Wir wollen nicht, dass öffentlich geführte Unternehmen mit prall gefüllter Kasse Einfluss auf Politik nehmen.
Ganz kurz zu dem Antrag der Grünen: Es kommt selten vor, dass Dr. Felgentreu und ich einer Meinung sind, aber hier sind wir es mal. Wir halten die Möglichkeit, dass das politische Bezirksamt in Ihrem Kopf herumspukt, durchaus für gegeben. Das politische Bezirksamt haben wir im Haus nicht gewollt, und dem müssen auch die Grünen nun endlich mal Rechnung tragen!
Der Rat der Bürgermeister hat allein die Verwaltungsaufgabe, den Senat und andere im Rahmen der Gesetzgebung und der Verwaltung zu beraten und seine Sicht einzubringen. Ihn nun mit einem Vetorecht auszustatten, käme einer zweiten Kammer gleich. Eine solche zweite Kammer kennt die Berliner Verfassung nicht, sie ist nicht gewollt – auch nicht von meiner Fraktion.
Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der Grünen ab, beim Koalitionsantrag werden wir uns allerdings enthalten. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kommt selten vor, dass der Kollege Gaebler und ich in vielen Teilen einer Meinung sind, aber heute sind wir es mal.
Was er zum Thema Landesabgeordnetengesetz sagt, mache ich mir zu großen Teilen zu eigen, gehe ein bisschen später darauf ein, will aber nicht vergessen, dass der Antrag der Grünen noch einen zweiten Teil hat, nämlich die Verschärfung der Regelungen der Abgeordnetenbestechung. Damit möchte ich mich dann ein wenig mehr auseinandersetzen.
Ich bin ziemlich sicher, dass alle hier im Haus Korruptionsbekämpfung wollen, und das ist auch ein politisches Anliegen von mir. In der Vergangenheit haben wir in vielen Bereichen versucht, Korruptionsbekämpfung effektiver zu gestalten. Der heute vorliegende Antrag der Grünen jedoch schießt nach unserer Auffassung über das Ziel hinaus. Er stellt Abgeordnete letztlich unter einen General verdacht der Bestechlichkeit, was ich aus rechtsstaatlicher Sicht und aus meiner privaten und beruflichen Anschauung für nicht zielführend halte.
Zwar versteige ich mich nicht zu der Behauptung, Abgeordnete würden generell keiner Versuchung einer finanziellen Zuwendung unterliegen, denn da, wo Menschen handeln, gibt es auch menschliches Fehlverhalten. Auf der anderen Seite aber zeigt mir jedoch meine nunmehr langjährige Erfahrung in diesem Haus, dass ich zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise den Eindruck gewann, dass ein Stimmverhalten eines Kollegen nicht von seiner politischen Überzeugung, sondern von einer „großzügigen“ Spende an ihn oder an seine Partei getragen wurde. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in den Jahren 2006 bis 2008 in Berlin überhaupt kein Ermittlungsverfahren in diese Richtung geführt wurde. Es gab in anderen Ländern acht, die aber mehr den kommunalen Bereich betrafen, und einen Fall von Abgeordnetenbestechung. Eine Verurteilung ist mir bis heute nicht bekannt. Wir reden also über ein wirklich marginales Problem.
Ich will nicht verhehlen, dass auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003, Herr Kollege Ratzmann, im Falle seiner Ratifizierung, die durch die Bundesrepublik Deutschland noch nicht erfolgt ist, eine andere rechtliche Grundlage schaffen kann. Das werden wir dann im Einzelnen sehen, wenn ratifiziert ist. Ob der Tatbestand nun wirklich zwingend erforderlich ist – ich habe da meine Zweifel. Es ist nämlich die Abgeordnetenbestechung in § 108 des Strafge
setzbuchs geregelt, und die setzt voraus, dass man eine sogenannte Unrechtsvereinbarung darlegt und beweist. Und eine Unrechtsvereinbarung kennen immer nur die beiden, die es sind, nämlich der Bestechende und der Bestochene; und im Regelfall schweigen die. Deshalb ist die Effektivität auch einer Strafverschärfung des § 108e StGB aus meiner Sicht wirklich nicht gegeben. Wir müssen einfach mal sehen, dass wir hier ein Randproblem besprechen. Die Bevölkerung drücken, glaube ich, wie wir seit Thilo Sarrazin wissen, doch ganz andere Fragen.
Die Grünen schätze ich ja dafür, Herr Kollege Ratzmann, dass sie immer diejenigen sind, die die Unschuldsvermutung als elementaren Bestandteil der parlamentarischen Demokratie in den Mittelpunkt ihres Denkens stellen. Dann lassen Sie diese Unschuldsvermutung doch auch bei Abgeordneten walten! Es kann doch nicht sein, dass Sie in klassischer Gutmenschmanier versuchen, den Menschen draußen klarzumachen, dass Abgeordnete per se bestechlich sind! Das bestreite ich.
Und jetzt komme ich noch mal zum Fall der FDP. Ich bin nun wirklich nicht der rechtlich bestellte Vertreter der FDP.
Ihr Stimmverhalten im Hinblick auf die Mehrwertsteuersenkung im Hotelbereich sei letztlich abhängig gewesen von einer Spende des Mövenpick-Konzerns – wer das behauptet, beschreitet einen gefährlichen Weg. Denn es ist so, dass mir bekannt ist, dass die FDP seit Jahren auf die Steuersenkung drängt. Und niemand hat bislang definitiv den Nachweis erbracht, dass es zwischen der Spende und dem Abstimmungsverhalten einen Zusammenhang gibt. Und, meine Damen und Herren von den Grünen, ich käme doch auch nicht auf die Idee, unterstellt, eine Interessengruppe aus Atomkraftwerksgegnern würde eine Spende an Sie leisten, dass Ihr Stimmverhalten im Deutschen Bundestag nur durch eine solche Zuwendung gedeckt ist. Das würde mir im Traum nicht einfallen, weil ich Ihre politische Haltung dazu kenne.
Und was die angegebenen Veränderungen im Parteispenden- und Sponsoringbereich angeht, so halte ich die bisherigen Regelungen in Berlin für durchaus ausreichend. Wir müssen auch aufpassen, dass das Wort Parteispende hier nicht weiterhin den negativen Beigeschmack bekommt, den es in der Vergangenheit gern gehabt hat. Wir alle sind angewiesen auf Menschen, die Parteien mit Spenden unterstützen. Sie stützen damit die parlamentarische Demokratie und nicht irgendwelche Interessengruppen.
Zu guter Letzt will ich hinsichtlich des Landesabgeordnetengesetzes noch ein paar Anmerkungen machen. Aus der Verfehlung eines Abgeordneten dieses Hauses – der Name Hillenberg ist gefallen –, die aber im Grunde nicht
wegen Verstoßes gegen das Landesabgeordnetengesetz, sondern eher unter dem Stichwort „Genossenfilz“ abzuspeichern ist, sehe ich aus den oben geschilderten Gründen keine Notwendigkeit zur Änderung des Gesetzes. Ich vermag nicht zu erkennen, welche Erkenntnisse ein Bürger bei einem Freiberufler durch die Höhe seines Einkommens auf eine etwaige Beeinflussung ziehen kann. Ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Freiberufler darf noch nicht einmal bekanntgeben, welche Mandanten ihn beauftragt haben.
Natürlich werden wir, Kollege Ratzmann, in der Besprechung im Ausschuss sehr genau prüfen, inwieweit Rechtsprechung zum Vollzeitparlament Deutscher Bundestag auch Anwendung finden kann auf das Teilzeitparlament Berlin. Ich sehe es nicht, aber wir werden es prüfen. Und dann werde ich den Ausschussberatungen mit Freude entgegensehen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch mein Beitrag beschäftigt sich mit den heutigen Tagesordnungspunkten 5 und 8 F. Ich denke, deren Behandlung in einer Rede ist zum einen der hohen Temperatur im Saal geschuldet und zum anderen auch für die Parlamentseffizienz wünschenswert. Alle Anträge befassen sich – das hatte Kollege Dr. Felgentreu schon ausgeführt – mehr oder weniger mit direkter Demokratie im Land und den Bezirken.
Wir diskutieren dieses Thema schon seit geraumer Zeit, sodass sich mir nicht ganz erschließt, was so dringlich ist, dass wir es nicht abwarten können, bis ein wichtiges Wortprotokoll zu den sehr schwierigen Fragen vorliegt. Zum Antrag Drucksache 16/3309 hatten wir nämlich eine gemeinsame Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses von Vertretern der Bezirke, der Gerichtsbarkeit und des Rates der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen. Diese Anhörung dauerte fast anderthalb Stunden und war davon geprägt, dass zu allen Fragen – gelinde gesagt – sehr ausführlich Stellung genommen wurde. Wir haben ein Wortprotokoll anfertigen lassen, das sich eigentlich alle Kollegen zu Gemüte führen sollen, um sich auf dessen Basis ein Urteil zu bilden.
Nur am Rande sei erwähnt, dass sich die Anhörung vor allem auch mit der Frage beschäftigte, ob in Zukunft die BVV die gleichen Verwaltungszuständigkeiten erhalten soll wie das Bezirksamt. Diese Frage kam in letzter Minute auf die Tagesordnung, und hierzu hat der WPD in bemerkenswerter Schnelligkeit ein Gutachten gefertigt, das zu dem Schluss kommt, dass eine solche Doppelzuständigkeit verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist. Wir werden dieses Thema ohnehin noch vertieft miteinander besprechen, aber meine Fraktion sieht sich in ihrer Grundauffassung hier bereits rechtlich bestätigt.
Nun zu den Anträgen selbst: Zur Einführung einer Einwohnerfragestunde in den Sitzungen der BVVen ist mir bekannt, dass es das bereits verschiedentlich in ähnlicher Form gibt. Hier holen wir uns vor einer abschließenden Beurteilung noch die Erfahrungsberichte darüber ein. Der Einwohnerantrag ist für uns eher „Schaufensterdirektdemokratie“. Jeder Bürger kann bereits jetzt über Bezirksverordnete Einfluss auf politische Gestaltung nehmen. Da bedarf es nicht noch zusätzlicher, die Sache verkomplizierender Regelungen. Wenn es jedoch dazu kommen sollte, hängt hier vieles an dem nach meiner Auffassung willkürlich gewählten Anzahl der erforderlichen Stimmen. Hiermit ist dem Charakter eines Berliner Bezirks als faktische Großstadt nicht hinreichend Genüge getan. Wir können nur einer Regelung zustimmen, wenn sichergestellt wir, dass es bei der Unterschriftsleistung zu keinerlei Unredlichkeiten kommen kann., um Manipulationen zu vermeiden. Richtig finden wir bei den Bürgerbegehren eine Fragestellung, die nur mit ja oder nein beantwortet werden kann. Je klarer die Fragestellung, desto bereiter wird der Bürger sein, sich zu engagieren. Es darf nicht zu unterschiedlichen Deutungen des Frageziels kommen. Sinn
voll ist auch die angestrebte Regelung, derzufolge dem Bürger klarzumachen ist, ob der angestrebte Bürgerentscheid letztlich bindend oder nur empfehlend wirkt.
Was die Höhe der Einzelspenden angeht, so muss uns die Regierungskoalition noch verdeutlichen, wie sie auf eine Obergrenze von 5 000 Euro kommt. Mir erscheint diese Grenze als sehr niedrig. Eine Anlehnung an das Parteiengesetz erscheint als ein gangbarer Weg. Damit wäre überall eine gleiche, verbindliche Regelung eingeführt. Die Spendenverbotsregelung, die Dr. Felgentreu schon angesprochen hat, findet auch unsere Zustimmung. Wir wollen auch nicht, dass öffentlich geführte Unternehmen mit prallgefüllter Kasse Einfluss auf die Politik nehmen.
Was allerdings das angedachte Zustimmungsquorum angeht, so möchte ich darauf hinweisen, dass wir bislang ein Beteiligungsquorum hatten, und dieses Beteiligungsquorum in den anderen Bundesländern bis zu 25 Prozent reicht. Hier würde ich gern noch einmal appellieren, dass wir bei einem Zustimmungsquorum – dessen Einführung meine Zustimmung findet – auf 15 Prozent statt 10 Prozent kommen.
Kurz noch zum Tagesordnungspunkt 8 F: Die Zusammenlegung von Wahl- und Abstimmungsterminen macht vor dem Hintergrund des seinerzeitigen Vorgehens des Senats Sinn. Wie Sie sich bestens erinnern, hatte der Senat aus nackter Angst, beim Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof zu unterliegen, unter gröblichster Missachtung der entstehenden Kostenlast die Termine auseinandergelegt.
Das mehrmalige Antreten von Bürgern zum Urnengang führt dann nach meiner Auffassung, lieber Herr Dr. Albers, zu Ermüdungserscheinungen, wie ich sie auch bei Ihnen gerade bemerke.
Das wollen wir nicht. Ebenfalls halten wir die Viermonatsfrist, innerhalb derer es eine Pflicht zur Befassung seitens des Abgeordnetenhauses geben sollte, für zielführend.
Ja, ich bin bei meinem letzten Satz. – Das stärkt letztlich die repräsentative Demokratie, die für uns aufgrund ihres Verfassungsrangs nicht hinter der direkten Demokratie zurückstehen darf. Allerdings – das, lieber Herr Dr. Felgentreu, in aller Kürze – den Verfassungsgerichtshof vorab zu befragen, das degradiert ihn zu einem Obergutachter. Das lehnen wir ab. Wir wollen Sie und Ihre Regie
rung da nicht aus der Verantwortung lassen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag reiht sich in eine Vielzahl von Vorschlägen zur angeblichen Verbesserung von Regeln der direkten Demokratie ein. Es soll – das wurde auch ausgeführt – statt eines Beteiligungsquorums nunmehr ein Zustimmungsquorum eingeführt werden, und die Mehrheit soll dann erreicht sein, wenn zehn Prozent der Wahlberechtigten dem Entscheid zugestimmt haben. Dem können wir nicht Folge leisten.
Zum einen hilft ein Blick in andere Bundesländer. Bis auf einige Teilbereiche in Bayern mit der Staffelung der Gemeinden nach Größen haben diese zwar fast alle Zustimmungsquoren, diese liegen aber bei 25 Prozent – und das aus gutem Grund. Die repräsentative Demokratie, die Verfassungsrang hat, soll auch in den Kommunen am Ende nicht zur Bedeutungslosigkeit degradiert werden. Deshalb wird die Ernsthaftigkeit des Bürgeranliegens in Relation zum Überspringen von Quorumshürden gestellt – wie gesagt, 25 Prozent! –, damit nicht das jeweilige Kommunalparlament oder auch die Exekutivorgane mit einer Vielzahl von nicht ernst gemeinten, unzulässigen oder schon im Ansatz erkennbar unbegründeten Anliegen konfrontiert werden.
Wir hatten seinerzeit – so lange liegt es nicht zurück – bei den Beratungen zwar in unterschiedlicher Gewichtung, schließlich aber mit Mehrheit den Gedanken vertreten, dass nicht eine kleine Zahl politisch aktiver Menschen oder Interessengruppen die schweigende Mehrheit mitverpflichten kann, dass damit das für die Demokratie konstitutive Mehrheitsprinzip ausgehöhlt würde. Wir haben uns damals auf 15 Prozent geeinigt. Diese Hürde, lieber Herr Kollege Lux, ist wahrlich nicht hoch. Das haben wir seinerzeit verdeutlicht. Auch wir haben das mitgetragen, wie Sie sich erinnern.
Wir wussten seinerzeit sehr wohl um die Unterschiede zwischen Abstimmungs-, Zustimmungs- und Beteiligungsquoren. Wir hatten uns insbesondere für die Form des Beteiligungsquorums mit der relativ geringen Hürde
entschieden, weil bei Beteiligungsquoren auch der mitbestimmt, der nicht in das Wahllokal geht, und die nicht abgegebenen Stimmen letztlich wie Nein-Stimmen wirken. Das wirkt eher bewahrend, und das begrüße ich.
Mit der angestrebten Regelung würden die Hürden in unzulässigem Maß herabgesetzt – das ist jedenfalls unsere Auffassung. Das könnte zum Beispiel in Kreuzberg dazu führen, dass das Bezirksamt sich bald im 24-StundenRhythmus mit Anträgen vermeintlicher Bürgeranliegen beschäftigen müsste. Die Arbeit der BVV würde letztlich ausgehöhlt. Das wünsche ich nicht einmal dem linken Kreuzberg.
Aber noch ein anderer Grund bewegt mich. Es ist noch nicht lange her, dass wir das Bezirksverwaltungsgesetz geändert haben. Es gibt noch keine zulässigen Erfahrungswerte, die die Befürchtung der Antragsteller rechtfertigen.
Im Gegenteil, bei zwei wichtigen Anliegen hatten die Bürger Erfolg: in Charlottenburg – Sie erinnern sich – bei der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und bei der Abstimmung Mediaspree in Kreuzberg, jeweils nach gültigem Recht. Und in Spandau war es das dort vorhandene Quorum, das verdeutlichte, dass das dortige Anliegen – es ging um die Bebauung der Halbinsel im Groß Glienicker See – nicht alle Spandauer tangierte, und somit scheiterte. Bei der hier angestrebten Lösung wäre unter Umständen ein ganz anderes Ergebnis herausgekommen, und die Mehrheit der Spandauer wäre dann düpiert gewesen.
Und noch ein Letztes! Das geht nicht gegen Sie als Grüne, sondern gegen den Umgang des linken ach-sobürgerbewegten Senats mit der direkten Demokratie in toto und deren Ergebnisse.
Solange ein Regierender Bürgermeister erklärt, ihn interessiere der Ausgang eines Volksbegehrens nicht, da er nicht an dessen Ausgang gebunden sei, und damit abstimmungswillige Bürger vom Urnengang abhält, so lange gehe ich nicht von einem ernsthaften Willen zur Demokratie aus, und so lange sehen wir auch keinen Grund, die gerade gefundenen Regelungen zu ändern.
Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang auch an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2009 zu erinnern. Das oberste Berliner Gericht hat die Ablehnung der Volksbegehren für eine bessere Personalausstattung der Kitas und die Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe durch den Senat für unzulässig erklärt. Dieses doppelte Scheitern der Regierungskoalition war nicht nur peinlich, sondern macht auch ihr zweifelhaftes Verhältnis zur direkten Demokratie deutlich. Wollte der Senat den Berlinerinnen
Dr. Fritz Felgentreu
und Berlinern etwa nur vorgaukeln, sie hätten durch Volksbegehren und Volksentscheide und natürlich auch Bürgerentscheide mehr Einfluss auf das politische Geschehen in der Stadt? Anders ist kaum zu erklären, dass der Senat seit ihrer Einführung jede Möglichkeit nutzt, Volksbegehren zu verhindern bzw. ihre Durchführung – wie beim Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens Tempelhof – zu erschweren. Redlich ist das nicht. – Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In vielen Ländern der Welt werden Homosexuelle aufgrund ihrer Identität nach wie vor massiv verfolgt. Die Moskauer Stadtregierung beispielsweise schickt Spezialeinheiten gegen friedlich demonstrierende Schwule und Lesben. Selbst in Staaten der Europäischen Union, in Polen oder den baltischen Ländern, sehen sich Schwule und Lesben zum Teil offen gewalttätigen Anfeindungen gegenüber. Das ist und bleibt unerträglich.
In Deutschland hingegen ist die Situation der Homosexuellen eine gänzlich andere, wenn auch ambivalent. Die früher zur Schau gestellte offene Ablehnung in Teilen der Bevölkerung ist nach meiner Auffassung längst überwunden. Wir haben nicht nur offen schwul lebende Bürgermeister, sondern vielleicht schon in wenigen Tagen den ersten schwulen Vizekanzler in einer bürgerlichen Regierung.
Andererseits gibt es auch in unserem Land vereinzelt noch von Menschen mit gering ausgeprägtem Rationalitätsniveau verursachte Pöbeleien und körperliche Verletzungen mit homophobem Hintergrund. Solchen Tendenzen gilt es entschlossen entgegenzutreten.
Dennoch bezweifle ich, dass eine explizite Nennung des Merkmals sexuelle Orientierung
in Artikel 3 unserer Verfassung auch nur irgendeine faktische Verbesserung der Situation oder gar einen besseren Schutz Homosexueller zur Folge hätte. Worum geht es im Kern? – Die Vorlage suggeriert, dass das Grundgesetz die Akzeptanz von Gleichgeschlechtlichkeit und das Zusammenleben von schwulen und lesbischen Paaren bisher nicht ausreichend geschützt habe, weil es keinen Sondertatbestand gebe. Genau das ist aber vom Bundesverfassungsgericht mehrfach eindrucksvoll widerlegt worden. Besser als das höchste deutsche Gericht kann ich es nicht ausrücken, daher von hier aus ein Kernzitat:
Wenn die Verfassung eine bestimmte Form des Zusammenlebens unter besonderen Schutz stellt, diskriminiert sie damit nicht andere Lebens- und Gemeinschaftsformen, die nicht in jeder Hinsicht an besonderen Schutz- oder Fördermaßnahmen teilhaben.
Das lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Und der namhafte Erfurter Kommentar führt zu Artikel 3 Grundgesetz aus, dass unumstritten ist, dass die Gleichbehandlung aller Menschen im für das Grundgesetz fundamentalen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 festgeschrieben ist. Somit ist die Behauptung widerlegt, dass ohne eine etwaige Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal sexuelle Identität eine Regelungslücke besteht. Dem ist mitnichten so.
Ansonsten hätten wir die unumstrittene gesamtgesellschaftliche Akzeptanz solcher Lebensgemeinschaften nie erreicht.
Die Gleichbehandlung aller Menschen wird über die geltende Fassung des Artikel 3 Grundgesetz hinaus in vielen Einzelgesetzen reglementiert und weiter konkretisiert. Damit wird sich die Rechtslage zum Beispiel für Homosexuelle durch eine solche Festschreibung nicht verbes
sern. Eine solche Ergänzung des Grundgesetzes ist somit eine reine Symbolpolitik, und das lehnen wir ab.
Eine Aufnahme jedweder Gründe, aus denen sich Diskriminierungen ergeben könnten, ins Grundgesetz könnte niemals abschließend sein, sondern würde ebenso auf alle nicht explizit genannten Personengruppen diskriminierend wirken. Und das werden wir nicht zulassen.
Gerade aber weil die sexuelle Identität bereits heute umfassend durch Artikel 3 Grundgesetz geschützt ist, sollte eine Überfrachtung des Grundgesetzes unterbleiben. Ich habe schon früher ausgeführt, dass ich für meine Fraktion von Anfang an für eine Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität eingetreten bin, weil es meiner christlichen Grundüberzeugung entspricht. Auch meine Fraktion hat das wahrlich durch Mitwirkung an entsprechenden Vorhaben belegt.
Noch eins: Wenn ich mich recht erinnere, meine Damen und Herren von der SPD, dann waren Sie bis vor kurzem Regierungspartei. Frau Zypries hätte alle Zeit der Welt gehabt, sich mit entsprechenden Anträgen zu verewigen. Nichts, aber auch gar nichts hat sie auf den Weg gebracht – im Gegenteil! In meinem letzten Redebeitrag zu diesem Thema habe ich ausgeführt, dass sie sich sogar über Jahre hinweg davon distanziert hat.
Unsere Aufgabe muss doch vielmehr politisch sein, das von uns gesellschaftlich Gewollte in unsere Gesellschaft und die Welt hinauszutragen. Es muss darum gehen, etwa in Deutschland noch vorhandene Homophobie durch Bildung und Aufklärung zu bekämpfen. Aus diesen Gründen lehnen wir – übrigens in Übereinstimmung mit den gleichgeschlechtlich orientierten Damen und Herren meiner Partei – solch eine Verbiegung von angeblichen Anliegen ab und lehnen damit auch diese Vorlage ab. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein durchsichtiges Manöver und Kollege Dr. Lederer hat es auch eben zugegeben –, das die Antragsteller hier durchführen wollen. Das Thema Erweiterung des Grundrechtskatalogs um das Merkmal der „sexuellen Identität“ wird seit Jahren diskutiert und von namhaften Wissenschaftlern und von großen Teilen der Politik zu Recht mit Hinweis auf die bestehende Verfassung und die ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften abgelehnt.
Was also ist heute dringlich an diesem Antrag? – Ich sage Ihnen, gar nichts ist hier dringlich! Ich will Ihnen sagen, was dringlich in dieser Stadt ist, nämlich das Durchgreifen gegen den linksextremen Mob. Da gibt es im Moment nichts Dringlicheres. Aber dazu kommt nichts von Ihnen!
Sie haben nur den Christopher Street Day und die Wahlen im Auge. Sie wollen mit solchen Themen auf Stimmenfang gehen und treiben Schindluder mit dem ernsten Thema Homosexualität aus vordergründigsten Motiven. So eine Verbiegung von angeblichen Anliegen lehnen wir ab.
Worum geht es Ihnen eigentlich im Kern? Ihr Antrag suggeriert, dass das Grundgesetz Gleichgeschlechtlichkeit nicht ausreichend schützt, weil es keinen Sondertatbestand sexuelle Identität gebe. Das ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach eindrucksvoll widerlegt worden. Besser als das höchste Gericht kann ich es nicht ausdrücken, von daher ein Kernzitat aus jüngst ergangener Rechtsprechung. Ich zitiere:
Wenn die Verfassung eine bestimmte Form des Zusammenlebens unter besonderen Schutz stellt, diskriminiert sie damit nicht andere Lebens- und Gemeinschaftsformen, die nicht in jeder Hinsicht an besonderen Schutz- oder Fördermaßnahmen teilhaben.
An anderer Stelle sagt es:
Es ist keine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, wenn ein Gesetz Rechte oder Pflichten nicht vom Geschlecht einer Person, sondern von der Geschlechtskombination einer Personenverbindung abhängig macht.
Das lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. – An anderer Stelle führt der namhafte Erfurter Kommentar zu Artikel 3 GG aus, dass unumstritten ist, dass die geschlechtliche Orientierung umfassend durch das allgemeine, garantierte Persönlichkeitsrecht geschützt ist, und beruft sich damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Und auch, lieber Dr. Lederer, das von Ihnen so gern angesprochene Maruko-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eben gerade nicht geeignet, Ihre Argumentation zu stützen. Es sagt eben gerade nicht, dass es eine Diskriminierung darstelle, wenn der Gesetzgeber in Versorgungsfragen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht mit Heteropaaren gleichstellt, sondern dass der Gesetzgeber so etwas regeln könne, es aber nicht müsse.
Solche Regelungen würden – das hatte ich schon einmal vor einem Jahr hier ausgeführt – zuweilen auch zu einer Besserstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften führen, und das lehne jedenfalls ich ab. Also wird hier niemand in diesem Land dadurch diskriminiert, dass wir kein Tatbestandsmerkmal haben. Überdies würde bei einer etwaigen Grundgesetzänderung sich daran auch nichts ändern.
Besonderen Schutz genießen im Artikel 3 des Grundgesetzes behinderte Mitmenschen. Und ich bin der Auffassung, bis heute aus sehr gutem Grund, weil Behinderung eben nicht durch Änderung gesellschaftlicher Einstellung weggeschafft wird. Die bleibt in der Welt. Aber ich frage die Antragsteller: Was soll das? Wollen Sie ernsthaft eine angebliche Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Partnerschaft im Versorgungsrecht mit Benachteiligung behinderter Menschen gleichstellen? Das kommt für uns nicht infrage.
Ich habe schon früher ausgeführt, dass ich für meine Fraktion – das nehmen Sie mir bitte ab! – von Anfang an für eine Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität eingetreten bin, weil es meiner christlicher Grundüberzeugung, lieber Dr. Lederer, entspricht.
Das haben meine Fraktion und ich hinreichend durch Mitwirkung an entsprechenden Vorhaben belegt und damit das immer wieder gern gebrauchte Totschlagargument der angeblichen Schwulenfeindlichkeit eindrucksvoll widerlegt.
Ein weiterer Grund: Dieses Grundgesetz sollte tunlichst vor Überfrachtung geschützt werden. Auch diesem Grund stehen wir Ihrer Forderung ablehnend gegenüber.
Dr. Klaus Lederer
Und noch etwas: Sie zitieren in Ihrer Begründung salbungsvoll Frau Zypries und ihre Anregung zur Verfassungsergänzung in dieser Frage. Wo ist sie denn, Ihre Frau Bundesministerin, im Deutschen Bundestag mit konkreten Anträgen? Sie ist gefühlte 20 Jahre Bundesministerin und hätte alle Zeit der Welt gehabt, sich mit entsprechenden Anträgen zu verewigen. Nichts, aber auch gar nichts hat sie auf den Weg gebracht – im Gegenteil: In einer Rede aus dem Jahr 2003, allerdings das Zivilrecht betreffend, führt sie aus:
Wir haben uns in der Koalition noch nicht darüber einigen können, ob wir den Schutz gegen Diskriminierung im Zivilrecht auch auf die Merkmale …
es folgen dann einige –
sexuelle Identität … erstrecken wollen.
Sie führt weiter aus:
Ich habe mich deutlich gegen diese Erweiterung ausgesprochen, und zwar aus folgenden Gründen:
Und dann kommen die diversen nachlesbaren Gründe, warum sie dagegen ist. – Das ist eine Hü- und Hottpolitik, die ich nicht nachvollziehen kann. Und wozu auch der Umweg über den Bundesrat? – Dieser Antrag von Ihnen ist nichts als Wahlkampf und heiße Luft. Und diese heiße Luft wird heute in den Äther entweichen. Mit so durchsichtigen Wahlkampf- und Anbiederungsmanövern tun Sie einer seriösen Diskussion einen Tort an. Das machen wir – übrigens in Übereinstimmung mit den gleichgeschlechtlich orientierten Damen und Herren Kollegen meiner Partei – nicht mit. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Teilnahme eines Mitglieds dieses Hauses an der Demonstration am 23. Mai gegen unser Grundgesetz haben die Kollegen von der FDP diesen Missbilligungsantrag völlig zu Recht auf die Tagesordnung gesetzt.
Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die unser Land je hatte. Es ist das Fundament der Bundesrepublik Deutschland, des demokratischsten, freiheitlichsten und stabilsten Staates der deutschen Geschichte, und das seit 60 Jahren. Seine größte Bewährungsprobe, das wissen wir alle, hat das Grundgesetz 1990 bestanden, als sich die Menschen in Ostdeutschland mit übergroßer Mehrheit zum Beitritt zum Wirkungsbereich dieses Grundgesetzes entschieden haben. Seitdem ist es die Verfassung aller Deutschen.
Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut von Verfassungsrang. Jeder hat die Möglichkeit und das Recht, auch gegen Bestimmungen unserer Verfassung zu demonstrieren. Das gilt auch für Abgeordnete. Aber gleich die ganze Verfassung über Bord werfen – mit mir nicht!
Als Demokrat werde ich immer für das Demonstrationsrecht kämpfen,
natürlich auch für das Recht auf die Teilnahme an Demonstrationen, deren Inhalt ich nicht teile. Aber es gibt auch eine Grenze der Freiheit. Wie notwendig diese Grenzziehung ist, hat nicht zuletzt der erst gestern vom Innensenator veröffentlichte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008 gezeigt. Es gibt in dieser Stadt islamistische, rechtsextreme und linksextreme Bestrebungen ge
gen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und genau diese Kräfte sind es, die gegen die Verfassung demonstrieren.
Umso bedenklicher ist es, wenn die Bundesvorsitzende der Jungsozialisten via Twitter zu einer solchen Demonstration gegen das Grundgesetz mit der Losung „Etwas Besseres als die Nation – Gegen die Herrschaft der falschen Freiheit“ aufruft. Was für eine Schande für die SPD!
Bei den Mitgliedern der Linkspartei hingegen wundert ein solcher Demonstrationsaufruf kaum noch – jedenfalls dann nicht, wenn man die Begründung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Februar dieses Jahres zur Linkspartei gelesen hat. Das Gericht betonte, es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Linkspartei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolge. Es gebe bedeutsame Personenzusammenschlüsse innerhalb der Linkspartei, die Hinweisen zufolge weiterhin die Diktatur des Proletariats im klassischen Sinne anstrebten. Zugleich wollten sie damit zentrale Werte des Grundgesetzes außer Kraft setzen, etwa die Menschenrechte, das Recht auf allgemeine und gleiche Wahlen, das Recht zur parlamentarischen Opposition und auch zur Ablösung einer Regierung.
Die Teilnehmer der Demonstration am 23. Mai nehmen die Rechte unserer Verfassung gerne und unbedingt in Anspruch, um im gleichen Atemzug die Überwindung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu betreiben. Das ist schizophren.
Dass sich aber ein Mitglied dieses Hauses – Frau Baba, Sie sind genannt worden – daran beteiligt, hätte ich nie für möglich gehalten, zumal genau dieses Mitglied – wie auf der Internetseite zu lesen ist – selbst in seiner Kindheit im Alter von acht Jahren mit seiner Familie vor dem türkischen Militär flüchten musste, in Berlin unter dem Schutz des von Ihnen bekämpfen Grundgesetzes Zuflucht fand und den Schutz einer freiheitlich-demokratischen Verfassung erfahren hat. Das verstehe, wer will.
Vor diesem Hintergrund, Frau Baba, hätte ich es eher verstanden, wenn Sie zu einer Demonstration gegen die menschheitsbedrohende Diktatur in Nordkorea aufgerufen hätten. Aber davon höre ich von Ihrer Seite überhaupt nichts.
Ich bin jedenfalls sehr froh, in der Zeit des Grundgesetzes aufgewachsen zu sein und das Privileg gehabt zu haben, die Segnungen dieses Gesetzes genießen zu dürfen. Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Thomas Kleineidam
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schreiber! Wenn der eigene Mann Bockmist baut und einem dazu nichts mehr einfällt, dann greift man die Opposition an. Das ist so alt, wie ich im Parlament bin. Ich sage Ihnen: Da pellen wir uns ein Ei drüber!
Nach der Rede ist es Zeit, dass wir zum eigentlichen Thema zurückkehren.
Es war wirklich an der Zeit, dass die FDP heute dieses Thema auf die Tagesordnung hat setzen lassen.
Wir haben es dann noch einmal im Verfassungsschutzausschuss auf Antrag der CDU auf der Tagesordnung.
Bevor ich den Vorgang eingehend kommentiere – Herr Gaebler, Sie werden noch genug Gelegenheit haben zuzuhören –, möchte ich einen Blick auf die bemerkenswerte Chronologie der Ereignisse werfen: Es begann am Dienstag der Vorwoche mit einem Interview im „Neuen Deutschland“ – nebenbei gesagt, Herr Senator, auch nicht gerade das Organ der Freunde der parlamentarischen Demokratie.
Dort haben Sie quasi im Vorbeigehen, nachrichtentechnisch gesprochen, eine Bombe hochgehen lassen. Sie und Ihre Amtskollegen in Schleswig-Holstein, SachsenAnhalt und Rheinland-Pfalz – so war zu lesen – hätten die V-Leute auf der gehobenen NPD-Funktionärsebene bereits abgeschaltet. Bis dato war das eine vertrauliche Information. Die Erschütterung Ihrer Amtskollegen ob der Explosion – egal, ob von Union oder SPD – war wohl landesweit spürbar. Die Verlautbarungen der Innenminister mit CDU-Parteibuch erspare ich Ihnen heute. Aber die Reaktion Ihrer Kollegen aus der SPD – und das hat auch die FDP schon schön ausgearbeitet – will ich Ihnen nicht vorenthalten. Der frühere Innenminister von SchleswigHolstein, Herr Stegner, ist „stinksauer“. Sein Nachfolger Lothar Hay spricht von einem unfreundlichen Akt und einem Vertrauensbruch, den er so noch nicht erlebt habe. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Senator, sagte Hay aber nichts zu einem Verbleib von V-Leuten in der NPD. Der Mann hat es kapiert. Die Landesämter operieren nämlich verdeckt und mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das ist ihre Aufgabe, und hierüber plaudert man nicht mal eben gerade so los.
Auch andere SPD-Innenminister gingen am Mittwoch letzter Woche auf Distanz zu Ihnen und Ihren Äußerungen. Bruch und Hövelmann sind bereits erwähnt worden. Herr Körting! Genau darin liegt der entscheidende Unterschied. Es tut mir leid, aber das sind nun mal nicht die Mitglieder der „querulatorischen CDU“, sondern Ihre Leute. Was soll ich dazu noch hinzufügen?
Was aber macht der Innensenator am Tag nach der massiven Kritik aus den eigenen Reihen?
Er lässt durch seinen Sprecher mitteilen, er verstehe die Aufregung nicht, es sei doch gar nichts passiert.
Nichts passiert? Sie haben mal so eben en passant Verfassungsfeinden eine Steilvorlage aus dem Lehrbuch geliefert. Da zieht es doch jedem Demokraten die Schuhe aus.
Erst am Samstag vollziehen Sie dann die Kehrtwende und wollen es gar nicht so gemeint haben. In einem Gespräch mit der „Berliner Morgenpost“ versuchen Sie wenig überzeugend ihre Äußerungen der Vortage abzuwiegeln. Der Abzug von V-Leuten aus Gremien der NPD sei lediglich eine Absichtserklärung der Länder gewesen. Das hörte sich im „Neuen Deutschland“ ganz anders an und war dort auch ganz anders zu lesen.
Herr Innensenator! Mit diesen Äußerungen – und da stimme ich mit der FDP voll und ganz überein – haben Sie großen Schaden angerichtet. Zu Recht haben Ihre Amtskollegen Sie kritisiert. Sie haben den bislang bestehenden Konsens der Innenministerkonferenz über ein abgestimmtes Vorgehen in der Frage eines eventuellen NPD-Verbotsverfahrens ohne jede Not aufgekündigt. Was hat Sie nur dazu getrieben? Ich glaube, die Antwort hat die FDP gegeben. Dem schließe ich mich vollinhaltlich an.
Die „Frankfurter Rundschau“ schrieb über die massive Kollegenschelte aus Ihren eigenen Reihen in ihrer Montagsausgabe, Sie hätten so richtig Klassenkeile kassiert. Der „Focus“ sprach sogar von einem Schuss ins eigene Knie. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die rechtliche Wertung Ihrer Äußerung wird an anderer Stelle zu klären sein. Dazu will ich mich heute nicht äußern. Aber ich stelle die Frage: Wie wirkt das alles auf die Berlinerinnen und Berliner? Wir wirkt das auf jüdische Mitbürger und auf ausländische Mitbürger? Gerade die Innenverwaltung ist doch mehr als jeder andere Politikbereich in den Augen der Menschen die starke Säule der öffentlichen Sicherheit. Es darf auch nicht nur der Anschein erweckt werden, dass dieser Pfeiler durch unbedarfte Plauderei zur Unzeit geschwächt wird. Unabhängig davon, wie man den Abzug von V-Leuten in der Sache sieht, kann man jetzt schon feststellen: Das Ausplaudern von internen Vorgängen der Innenministerkonferenz, die
auch noch die Sicherheitsbehörden anderer Bundesländer berühren, ist in höchstem Maße unprofessionell.
Nein! – Sie haben das Vertrauen Ihrer Kollegen in Sie erschüttert. Das ist für mich noch der schlimmere Vorgang. Das war ein schwerer Fehler, Herr Senator! Hierfür tragen Sie als Innensenator die politische Verantwortung.
Ich bin – das gilt auch für meine Fraktion – persönlich enttäuscht und entmutigt ob dieses Ereignisses. Dies gilt umso mehr, als wir in der Sache, der Auseinandersetzung mit der NPD und deren entschiedener Bekämpfung, einig sind. Ich weiß nicht, in wie vielen Sitzungen des Verfassungsschutzausschusses wir über Mittel und Wege diskutiert haben, immer wieder hat meine Fraktion ihre Unterstützung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren dieser widerlich verfassungsfeindlich, rassistisch und antisemitistisch argumentierenden Partei kundgetan, immer unter der Voraussetzung, dass sie in Übereinstimmung steht mit den anderen Innenministern und die Vorgaben des Verfassungsgerichts befolgt werden. Und nun das. Sie, verehrter Herr Senator, sind nicht die Jeanne d’Arc der Bekämpfung der NPD!
Dieses Ziel erreichen Demokraten nur geschlossen und wenn sie sich einig sind über die Mittel und Wege.
Wahlerfolge rechtsextremer Parteien und extremistische Tendenzen jeder Art nehmen wir sehr ernst. Zum Beispiel will die NPD wie vor zwei Jahren ihren Bundesparteitag in Reinickendorf abhalten. Wir – und meine Bürgermeisterin in erster Linie –
werden alles versuchen, um das zu verhindern.
Insbesondere geht auch der Bundesinnenminister wirksam gegen jede Form des Extremismus vor. Ihnen, meine Damen und Herren auf der linken Seite des Hauses, würde ich wirklich empfehlen: Reden Sie nicht nur über Rechts, handeln Sie auch gegen Rechts!
Fakt ist aber auch, dass wir nach einem Abschalten der Quellen für mehrere Jahre auf Erkenntnisse über das Innenleben der NPD und damit auch über mit der Partei verbundene Netzwerke verzichten müssen. Genau das wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein gefährliches Tun.
Viele Experten halten dieses Vorgehen für grob fahrlässig.
Natürlich, Herr Innensenator, das gestehe ich zu, ist die Frage, ob nicht schon Verlautbarungen der Partei für ein Verbot ausreichen, diskutabel. Aber doch nicht über die Presse, und schon gar nicht über ein linkes Kampfblatt.
So etwas wird über Parteigrenzen hinweg im Kreis der Innenminister äußerst vertraulich, aber doch nicht auf dem Weg des vorlauten Vorpreschens nach dem Motto „Herr Lehrer, ich weiß was!“ getan. Davon müssen Sie, Herr Senator, die Kollegen intern überzeugen und dann geschlossen nach außen auftreten. Ein Verbotsverfahren wird nicht dadurch einfacher, Herr Körting, dass man die Forderung danach gebetsmühlenartig wiederholt. Sie erwecken damit eine große Erwartungshaltung. Die Beantwortung der entscheidenden Frage nach dem Wie geben Sie jedoch nicht. Das ist purer Aktionismus und dient nicht dem Kampf gegen den politischen Extremismus. Wir sollten alle politischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, die zum jetzigen Zeitpunkt realistisch sind. So sollten zum Beispiel auch alle Möglichkeiten, die NPD finanziell trockenzulegen, geprüft werden. Es ist – damit spreche ich sicher auch aus dem Herzen des Kollegen Schreiber – schwer erträglich, dass die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts jedes Jahr mit Staatsgeldern finanziert wird.
Ich bin sofort fertig! – Es tröstet auch nicht darüber hinweg, dass sich die Partei finanziell offenbar gerade selbst zerlegt.
Herr Senator! Sie sind in der Regierungsmannschaft und waren in meinen Augen eine wenn auch schwach scheinende, aber immerhin leuchtende Gestalt unter all den restlichen Schattenfiguren. Die Art und Weise ihrer Auftritte und Äußerungen in den letzten zehn Tagen dient nicht dazu, Ihr Licht hell erstrahlen zu lassen.
Im Gegenteil, es droht zur Funzel zu werden. Wir sehen uns in dieser Stadt wahrlich großen Herausforderungen gegenüber, die Sie und der Senat ohnehin nicht in den Griff bekommen: brennende Autos angezündet durch Linksextreme, Gewalt ausgehend von Jugendlichen, Alkoholexzesse unter Jugendlichen, Angriffe auf Polizisten und Busfahrer, beängstigend fortschreitende Verwahrlosung und anderes mehr.
Wir brauchen kein neues Problemfeld, das Sie auch nicht erfolgreich beackern werden. Machen Sie mit Blick auf
die V-Leute völlig ohne Not kein neues Fass auf! Beim nächsten Mal beherzigen Sie das gute, wahre Wort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. – Ich bedanke mich!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank! Auch ich bin der Auffassung, dass es sich um ein klassisches Ausschussthema handelt. Deshalb in aller Kürze – wir wollten dem Kollegen Behrendt sein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Rede nicht vorenthalten –: Eigentlich unterstützen wir dieses Vorhaben – und das aus mehreren Gründen. Ich nenne nur die Stichworte. Asbestverseuchung. Es wäre eine Komplettsanierung erforderlich. Wer sich in Hohenschönhausen bewegt, weiß, dass es dort Container gibt. Die Mitarbeiter arbeiten dort unter unzumutbaren Bedingungen,
leisten aber ihr Bestes, das kann ich aus eigenem beruflichen Erleben mitteilen. Zudem ist mit dem Amtsgericht Lichtenberg die Erreichbarkeit vorzüglich gegeben. Die Räumlichkeiten dort sind renoviert und gut. Inhaltlich kann man nichts dagegen sagen. Wenngleich ich mich, Kollege Behrendt, auf die Debatte freue, ob es sich dabei um ein Sparopfer handelt. Ich höre Ihren Argumenten immer sehr genau zu und möchte auch noch einmal diejenigen der Senatorin hören.
Was mich allerdings in der Tat geärgert hat, ist der Umstand, dass wir so kurzfristig über dieses Vorhaben informiert worden sind. Kollege Behrendt hat im Ausschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass wir viel früher hätten informiert werden müssen. Dann hätten wir im Vorfeld diskutieren können. Herr Staatssekretär! Ich wünsche mir bei solchen Themen eine andere Beratungskultur, weil wir im Rechtsausschuss immer sehr kollegial und seriös miteinander umgehen. Je früher wir informiert werden, desto besser. Ich denke, den Rest dessen, was ich zu sagen habe, werde ich im Ausschuss vortragen. Man muss nicht immer fünf Minuten ausschöpfen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Lederer! Ich werde Ihnen nicht auf den Leim gehen. Ihr kleinliches parteipolitisches Gezänk ist nicht meine Sache. Die meisten von Ihnen wissen, dass ich für die CDU vor Jahren an der Erweiterung des Diskriminierungsverbots von Artikel 10 GG gearbeitet habe – und zwar in Bezug auf geschlechtliche Einstellungen. Diese Mitarbeit war maßgeblich.
Das zeigt meine Haltung und die Haltung meiner Fraktion gegenüber Menschen mit gleichgeschlechtlicher Neigung. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Heute diskutieren wir zwei Vorhaben beamtenrechtlicher Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe, die manche Menschen dazu neigen lassen könnten – ich schaue einmal in Ihre Richtung –, ohne Eingehen auf inhaltliche Positionen anderen das Totschlagargument der Diskriminierung entgegenzuhalten oder den gegenseitigen Vorwurf des Verhehlens von Lebenswirklichkeiten zu erheben. Dem soll mein Beitrag in aller Sachlichkeit entgegenwirken.
Ich will Verständnis wecken für die jeweilige Position und ein gegenseitiges Zuhören ermöglichen, Herr Dr. Lederer.
In meiner Fraktion hat es zu diesen Themen eine aus meiner Sicht sehr ernsthafte, tiefgehende und unideologische Diskussion gegeben, die den inneren Wandel in Volksparteien zu gesellschaftlich relevanten Themen widerspiegelte, der sich auch so in der Gesellschaft vollzieht. Zwei etwa gleichstarke Strömungen haben inhaltlich und
rechtlich wie folgt argumentiert – wobei ich aus Zeitgründen nur die wesentlichen Punkte herausgreife: Die Befürworter haben vorgetragen, in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft übernähmen die Partner genauso Verantwortung füreinander wie Eheleute. Es sei wünschenswert, wenn die Verantwortung im Eingehen einer solchen Partnerschaft dokumentiert würde, dann müsse dies beamtenrechtlich aber auch verankert werden. Unter der Mitwirkung der CDU seien bereits im Erbrecht Freibetragsregelungen getroffen worden wie bei Verheirateten. Zudem habe die CDU in ihrem Grundsatzprogramm veränderten Lebenssachverhalten Rechnung getragen. Drittens habe sich die Lebenswirklichkeit dahin entwickelt, dass auch viele Verheiratete kinderlos blieben und diese letztlich gegenüber Lebenspartnerschaften beamtenrechtlich privilegiert seien. Bei genauer Betrachtung unterscheiden sich beide Lebensverbundformen nicht mehr voneinander. Das sind die Argumente der Befürworter.
Diejenigen, die das Gesetzesvorhaben nicht befürworten, argumentieren wie folgt: Aus der jüngsten Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs beim sogenannten Maruko-Urteil ergibt sich gerade nicht, wie häufig behauptet, dass eine Gleichstellung von Ehe- und Lebenspartnerschaften geboten ist. Zwar kann die Politik Regelungen treffen, sie muss es aber nicht. Wenn keine Regelungen getroffen werden, stellt dies gerade keine Diskriminierung dar. Es stellt – zweitens – eine Privilegierung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe dar, wenn zum Beispiel ein gleichgeschlechtlicher Partner nach dem Tode des Erstversterbenden eine Versorgung erhält, der eben nicht wie im Regelfall in der Ehe im Berufsleben wegen der Kindesumsorgung Einkommens- und Versorgungseinbußen hinnehmen muss. Hier würde der Diskriminierungsschutz in sein Gegenteil verkehrt. Drittens: Es gibt auch in einer Stadt wie Berlin nach wie vor die Lebenswirklichkeit der Ehe mit Kindern. Sie zu schützen ist die Aufgabe. Die beiden Bindungsformen sind typischerweise in der Gesamtbetrachtung unterschiedlich und sollten deshalb auch unterschiedlich behandelt werden. Nicht nur der Staat, sondern wir alle haben ein Interesse daran, dass Eheleute Kinder bekommen und diese gut erziehen. Es darf nicht zu Benachteiligungen von Familien mit diesem Lebensentwurf kommen.
Wenn Sie dieser sachlichen Rede zuhörten, Herr Dr. Lederer, und ein wenig Dampf herausnähmen, dann wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Die uns heute vorliegende Frage ist eine politische Entscheidung, die man in die eine oder andere Richtung treffen kann. Wie in allen anderen Fällen auch, ist es auch hier vollkommen legitim, unterschiedlicher Auffassung zu sein. Werte Kollegen, Sie sehen, wie intensiv sich meine Fraktion mit Lebenssachverhalten in der Stadt auseinandersetzt und welche enorme Bedeutung sie dem Zusammenleben in einer Großstadt zumisst. Angesichts der Tatsache, dass mit der heutigen Entscheidung bedeutende
Weichen gestellt werden, die für viele meiner Kollegen den Bereich der Gewissensabstimmung berühren, haben wir uns entschlossen, die Fraktionsdisziplin aufzuheben. Ich bitte darum, das jeweilige Abstimmungsverhalten zu respektieren und als Zeichen großer Ernsthaftigkeit zu verstehen. Die Mehrheit dieses Hauses, die diesem Vorhaben zustimmen wird, bitte ich, der etwaigen Versuchung zu widerstehen, Nein-Stimmen als Zeichen verkappter Schwulenfeindlichkeit zu deuten. Nichts ist so ewig gestrig wie die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Genauso gestrig ist aber auch der Diskriminierungsvorwurf, zumindest gegenüber Menschen mit Ratio. – Ich danke Ihnen!
Sehr richtig, Herr Doering! Wenigstens Sie hören zu. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, ich bin im falschen Film, und der heißt Déjà-vu. Seit Jahren fordert meine Fraktion ein ausgewogenes Zusammenspiel sowohl von vorbeugenden als auch von strafverfolgenden Maßnahmen. Bereits 1996 – ich habe das nachgelesen; ich zitiere mich ungern selbst, muss es in diesem Fall aber tun – habe ich an dieser Stelle einen Erziehungsverbund von Eltern, Schulen, Kindergärten und Sportvereinen gefordert und in meiner Rede deutlich gemacht, dass, wenn es uns nicht gelingt, jungen Leuten bei Fehlverhalten frühzeitig ein Stoppzeichen zu setzen, uns die Entwicklung überholen wird. Leider habe ich in diesem Fall recht behalten.
Immer wieder haben wir von der CDU-Fraktion in den Ausschüssen das Haus mit diesem Thema beschäftigt – nicht zuletzt mit dem Antrag „Positive Vorbilder in den Schulen“. Das Ergebnis ist immer das selbe: ablehnen, verharmlosen, verniedlichen. Weil nicht sein konnte, was nicht sein durfte, verhinderten SPD, Linke und Grüne mit ihrer Mehrheit die frühzeitige politische Lösung einer Problemlage, die den Menschen mittlerweile auf den Nägeln brennt.
Ich habe so wenig Zeit. Ich möchte das nicht. – Die Zahlen zur Jugendkriminalität sprechen Bände. Es ist eine Mär zu behaupten, die Jugendkriminalität sinke. Sie steigt seit 2006 wieder an. Von herausragender Relevanz ist die Gruppe der Intensivtäter. Im Dezember 2007 waren es 495 Personen. Von diesen sind 80 Prozent Täter mit Migrationshintergrund. Das ist keine Statistik von uns,
sondern eine der Staatsanwaltschaft. Was aber passiert? – Wieder wird abgewiegelt und negiert. Die Debatte hier im Haus können wir uns im Grunde in Zukunft sparen. Wir können alles aufschreiben. Von Ihrer Seite höre ich immer die selben Dinge.
Denen, die eine entschlossene Jugendkriminalitätsbekämpfung fordern, wird Wahlkampfgetöse und Panikmache vorgeworfen. Diese Kampagne gipfelte unlängst im Rechtsausschuss darin, dass die Linke einem demokratisch gewählten Ministerpräsidenten völkisches und rassistisches Denken unterstellte. Das ist unerträglich.
Wir werden es nicht hinnehmen, dass Demokraten derart verunglimpft werden, und schon gar nicht seitens einer Partei, die 40 Jahre lang 17 Millionen Menschen einsperrte und unterdrückte.
Wie verlogen diese Vorwürfe sind, erkenne ich daran, dass niemand seinerzeit Altkanzler Schröder rechtes Gedankengut unterstellte, als er 1997 Folgendes gegenüber der „Bild“ äußerte:
Wir dürfen nicht mehr so zaghaft sein bei ertappten ausländischen Straftätern. Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus, und zwar schnell.
Das ist nicht meine Sprache, sondern die von Herrn Schröder. Dazu habe ich von Ihnen nichts gehört.
Wenn nicht wir Demokraten uns der Bekämpfung der von wem auch immer begangenen Jugendkriminalität annehmen, dann werden es eines Tages diejenigen tun, die durch und durch ausländerfeindlich und rassistisch sind und die ich mein ganzes politisches Leben lang bekämpft habe. Und das wäre ein politischer Supergau.
Noch einmal zu den 12- bis 14-Jährigen: Der Kollege Henkel hat alles dazu gesagt. Ich war seinerzeit in einer Runde der Koalition, wo ich versucht habe, mich mit der SPD zumindest über die Einrichtung von geschlossenen Heimen zu einigen. Wir hatten genau die Probleme, die wir vorausgesehen haben. Es wurde abgelehnt, der Kollege Benneter hat es damals federführend für Sie getan. Es war ein unwürdiges Schauspiel. Und heute haben wir den Salat. Ich lade Sie aber ein – lieber Herr Dr. Felgentreu, insbesondere Sie –, mit uns über die Einrichtung von geschlossenen Heimen zu sprechen. Dann haben wir ein Problem in der Jugendkriminalität weniger.
Was aber macht Rot-Rot? – Es wurde heute schon zitiert: Berlins mutigster Staatsanwalt wird aus politischen Gründen aus der Intensivtäterabteilung abgezogen.
Welch ein fatales Signal! Wir werden uns auch in Zukunft hinter diejenigen stellen, die ungeschminkt die Wahrheit aussprechen. Wir werden uns auch zukünftig mit aller Intensität der Frage annehmen, wie junge Menschen vor dem Abrutschen in Kriminalität bewahrt werden können. Wir werden keine ideologisch geprägten Denkverbote zulassen, weder im präventivem noch im repressiven Bereich. Wir werden aber auch die Anwälte der Opfer junger Straftäter sein.
Mein letzter Satz! – Die Opfer können am wenigsten für gesellschaftliche Fehlentwicklungen oder elterliches Erziehungsversagen. Sie haben ein Recht auf Genugtuung und Schutz der Gemeinschaft vor Straftätern. Die Opfer hat meine Partei insbesondere im Auge. Sie haben unseren Schutz verdient. – Ich danke Ihnen!
Lieber Dr. Felgentreu! Eigentlich bin ich ganz dankbar für Ihren Beitrag. Warum? – Weil ich zum ersten Mal aus Ihren Reihen höre, dass das nicht mehr generell abgelehnt wird.
Ich nehme das als Gesprächsangebot an.
Ich bin gern bereit, zu diesem Thema, das mich wirklich umtreibt, mit Ihnen jede Lösung zu finden, zu der wir tätig werden können. Wir sind nicht ideologisch vorgeprägt, aber wir müssen gemeinsam etwas lösen. Die Menschen draußen erwarten das von uns. Deshalb habe ich auch Sie angesprochen, Herr Dr. Felgentreu, weil die Vernunftsebene bei Ihnen vorhanden ist. Ich hoffe jedenfalls sehr, dass wir uns auf ein Konzept einigen können. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich ehrlich bin, und das sind Abgeordnete ja immer, muss ich zugeben, noch vor wenigen Jahren erschien mir das Element direkter Bürgerbeteiligung wie ein zwar hehres, aber doch etwas lebensfernes Ziel. Ich hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zur repräsentativen Demokratie, deren Anhänger ich übrigens unverändert bin, zumindest rechtlich an meiner Seite.
So richtig konnte ich mir nicht vorstellen, dass Bürgerbeteiligung tatsächlich Auswirkung auf Politikgestaltung haben könnte. Aber mit dem Dienstalter kommt die Erkenntnis.
Wie anders ist die Lage heute. Der erfolgreiche Bürgerentscheid in Charlottenburg-Wilmersdorf gegen eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung liegt wenige Tage zurück. Der Kollege Jotzo hat es schon gesagt: Mit einer überwältigenden Mehrheit von 87 Prozent wurde dem rot-grünen Traum der Errichtung von drei neuen Parkzonen eine Absage erteilt. Diese Entscheidung entfaltete prompt Wirkung. Der Bezirk nahm von seinen Plänen zu einer Ausweitung sofort Abstand. Das zeigt, dass Voten direkter Bürgerentscheide auch ohne eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme wirksam sein können.
Was wir hier auf Bezirksebene erleben, wird in nächster Zeit auch auf Landesebene geschehen. Da wird die CDU federführend sein.
Wir werden es im nächsten Jahr erleben. Die Initiative der ICAT zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof und die Initiative ProReli zur Einführung des Religionsunterrichts an den Berliner Schulen haben bereits die erste
Hürde im Antragsverfahren genommen. Man muss kein besonderer Optimist sein, um diesen Initiativen Erfolg vorauszusagen.
Nein, danke, das klären wir nachher im direkten kollegialen Gespräch.
In Sachen direkter Bürgerbeteiligung hat ein neues Zeitalter begonnen. Mit der Bürgerbeteiligung werden wir der Politik der rot-roten Bevormundung, einer Politik ohne Rücksichtnahme auf Interessen und Gefühlslage der Bürger, einen Riegel vorschieben.
Denn nicht wir sind es, die stets der Auffassung sind, sie wüssten alles besser als die Berlinerinnen und Berliner. Wir sind es nicht, die ständig meinen, nur wir hätten erkannt, was gut und richtig für die Menschen ist.
Wir machen keine Pfadfinderpolitik nach dem Motto: Wir helfen der alten Dame über die Straße, obwohl sie es gar nicht will. Unsere Politik war jeher auf die Erweiterung der Freiheitsräume und ein eigenverantwortliches Leben der Menschen ausgerichtet. Staatliche Bevormundung und Überregulierung sind eben nicht die Sache der bürgerlichen Kräfte in dieser Stadt. Einen ersten Denkzettel hat diese Bevormundungspolitik in Wilmersdorf erhalten. Und so wird es weitergehen.
Eine breite Mehrheit der Berliner will Tempelhof offenhalten. Sie hingegen ignorieren diesen Umstand. Geradezu hinterrücks versucht Rot-Rot, dem Flughafen mit allen Mitteln das Wasser abzudrehen. Mit Hilfe der direkten Demokratie werden wir den Hahn wieder aufdrehen, dass es nur so rauscht.
Was den Religionsunterricht in den Schulen angeht, so wird es nicht anders kommen. Sie werden noch froh sein, dass es dann wieder Menschen gibt, die den Senat eines Tages in ihr Gebet einschließen.
Sie werden es brauchen, das sage ich Ihnen voraus.
Zum Antrag der FDP selbst: Es kann doch gar nicht streitig sein, dass es richtig ist, auf eine leicht verständliche Fragestellung zu drängen. Ich will mich hier nicht in Einzelheiten verlieren, wie das gesetzgeberisch am besten zu machen ist.
Die Aufgabe ist, einen Wohlklang herzustellen zwischen Initiatoreninteresse und Erkennbarkeit des Ziels für den Bürger. Das unterstützen wir. Stellen Sie sich vor, es gäbe folgende Fragestellungen: Stimmen Sie nicht auch für eine Nichtweiterverbreitung des Wowereit-Memoiren in den Medien? – Wie bitte? – Dann doch lieber die Frage: Geht Ihnen der Rummel um Wowereits Memoiren auch gehörig auf die Nerven? – Da gibt es ein klares Ja, und die Welt ist wieder in Ordnung.
Deshalb unser klares Ja zum Antrag der FDP. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Dr. Felgentreu! Ihr Beitrag war der beste Beweis dafür, dass Ihr Senat verzögert hat, um gerade Geschichten wie Tempelhof zu verhindern.
Das war eine einzige Bankrotterklärung, warum dieses Gesetz noch nicht vorliegt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil einer langen Geschichte, die in eine fraktionsübergreifende Verfassungsänderung mündete. Sie erinnern sich alle. Diese Geschichte findet heute ihre Fortsetzung. Die meisten von Ihnen werden sich bestens erinnern, wie Kollege Henkel, ich und die Damen und Herren von den anderen Fraktionen monatelang hier, aber auch außerhalb des Hohen Hauses miteinander gerungen haben, um auf der einen Seite plebiszitäre Elemente zu stärken, aber auf der anderen Seite auch die repräsentative Demokratie nicht dem Schicksal der Aushöhlung anheimfallen zu lassen. Damals hat mit Sicherheit die CDU den größten Sprung gemacht. Nun sind wir es aber auch, die mit am häufigsten als Unterstützer von Bürger- und Volksbegehren auftreten.
Eines kann ich Ihnen versprechen: Das wird auch nicht aufhören!
Im Gegenteil! Mit dem von vielen anderen unterstützten Begehren zu Tempelhof werden wir den Wowereit-Senat treiben
und dafür sorgen, dass die Schließungsarien zu seinem Schwanengesang werden.
Wir haben gelernt: Wenn ein Senat wie der Ihre auf Dauer Politik an den Interessen der Berlinerinnen und Berliner
vorbei macht, dann gerät er nicht zuletzt aufgrund der neuen Möglichkeiten direkter Demokratie unter Druck. Und das ist richtig so.
Jetzt aber kommt das Kuriose: Haben sich die Regierungsparteien damals noch gegenseitig mit Forderungen nach mehr direkter Demokratie überboten, so wird jetzt alles getan, um es ja nicht Wirklichkeit werden zu lassen, denn es stört mächtig beim Regieren. Und Tempelhof stört ganz mächtig.
Man muss sich das einmal vorstellen: Sie sind ja nun der Protagonist. Die Verfassungsänderung, lieber Kollege Doering, trat im September 2006 in Kraft. Bis heute gibt es dazu aber noch kein Ausführungsgesetz. Ein bemerkenswerter Vorgang angesichts der Tatsache, dass gerade Ihre Partei das damals als politisches Kernanliegen bezeichnet hat!
Anfang des Jahres hatte dann meine Fraktion mit Nachdruck gefordert, dass die Verfassungsänderung nun auch endlich umgesetzt werden müsse.
Doch passiert ist zunächst nichts. Dann gab es den köstlichen Hinweis, am ach so schwierigen Entwurf werde stringent gearbeitet, und man gewann den Eindruck, es erfordere sozusagen ein Höchstmaß an Gesetzgebungskunst. Wir als Opposition wollten dann diese Sisyphusarbeit nicht länger stören und haben uns gemeinsam daran gemacht, einen eigenen Entwurf zu fertigen, und der liegt Ihnen heute vor.
Und plötzlich, lieber Kollege Doering, weil Sie heute so eifrig sind, kommt Bewegung, fast Hast in den Regierungsapparat.
Nachdem der Kollege Dr. Lederer von der SED-PDSLinkspartei-Linke – kann sein, dass ich etwas vergessen habe, aber Sie wissen, wen ich meine –
in der letzten Plenarsitzung ahnungsvoll Senator Körting fragte, ob denn nun etwas komme, und höchst überrascht der ebenso höchst spontanen bejahenden Antwort des Senators lauschte, wurde im Senat dann plötzlich ein Gesetzentwurf vorgelegt. Der kommt nun endlich auch und soll die Verfassungsänderung umsetzen. Nach unserer
Ankündigung unseres Entwurfs – oh Wunder! – ging dann plötzlich alles sehr schnell.
Hier haben Sie versucht, zu verdunkeln und zu vernebeln, und das ist Ihnen nicht geglückt.
Nun aber zum Inhalt unseres Entwurfs: Es ist – ich kann das kurz machen – angesprochen worden, wichtig ist die freie Sammlung ohne Personalausweis. Sicherlich hat die CDU es sich hier nicht leichtgemacht. Wir haben das Für und Wider lange abgewogen, schließlich aber die Zulassung von Unterschriften überall in der Stadt ohne förmliche Hürden als zwingend angesehen. Immerhin, lieber Kollege Doering – die Zahl werde ich Ihnen noch zurufen –, bedarf es eines Quorums von 170 000 Unterschriften für den Erfolg eines Volksbegehrens. Das ist immer noch eine sehr beachtliche Zahl.
Es ist nie auszuschließen, dass Träger eines Volksbegehrens Listen oder andere Datenbestände missbrauchen. Aber diese Gefahr ist nach meiner und der Auffassung meiner Fraktionskollegen vernachlässigbar im Hinblick auf die verfassungsmäßige Bedeutung des ganzen Vorhabens. Überzeugend war hier für uns im Ergebnis das Argument, dass die eigentliche Entscheidung im Rahmen eines Volksentscheids unter Wahrung förmlicher Voraussetzungen durchzuführen ist.
Letzter Satz von mir zur aufschiebenden Wirkung: Dazu hat mein Kollege Jotzo schon hinreichend Ausführungen gemacht, denen ich mich vollinhaltlich anschließe. – Ich danke Ihnen!