Protokoll der Sitzung vom 23.09.2010

Dann geht es weiter mit Herrn Zimmer von der CDUFraktion und der Frage Nr. 7 zu dem Thema

Die Internationale Hochschule für Exekutives Management und ihr mysteriöses Verschwinden

Bitte schön, Herr Zimmer!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Warum wurde die Zulassung für die Internationale Hochschule für Exekutives Management Berlin als staatlich anerkannte Hochschule widerrufen, und welche Gründe waren dafür maßgeblich?

2. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Hochschule über den Widerruf informiert, und wie wurde sichergestellt, dass die Studierenden rechtzeitig informiert wurden?

Danke schön! – Der Bildungssenator Prof. Zöllner hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Zimmer! Zur Frage 1: Die staatliche Anerkennung der Internationalen Hochschule für Exekutives Management wurde nicht widerrufen. Die Träger der Hochschule haben vielmehr die Anerkennung mit Schreiben vom 16. September 2010 mit Wirkung zum 30. September 2010 zurückgegeben.

Zu Ihrer Frage 2: Die Studierenden wurden von der Hochschule am 15. September informiert. Seitens der privaten Hochschule Business School Potsdam – auch sie ist in Englisch – lag zu diesem Datum bereits die schriftlich erklärte Bereitschaft vor, den Studierenden mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 einen Studienvertrag anzubieten, damit diese ihr Studium an der BSP – das ist diese Business School Potsdam – unter vergleichbaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie an der Hochschule für Exekutives Management zum Bachelorabschluss bringen können. Dabei wird auch die inhaltliche Ausgestaltung vergleichbar sein. Und die Studierenden werden sogar ihre jeweiligen Vertiefungsrichtungen studieren können.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Zimmer? – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Dann frage ich mich schon, warum auf den meisten Webseiten des Landes Berlin diese Hochschule immer noch aufgeführt ist. Wäre es nicht richtig gewesen, sie dann zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Rückgabe der Zulassung von den Webseiten zu löschen, um keine Verwirrung bei potenziellen Studierenden zu erzeugen?

Herr Senator – bitte!

Das wäre sicher richtig gewesen. Aber bei der Personalausstattung in dem Bereich meiner Senatsverwaltung, der dafür zuständig ist, war man nicht in der Lage, dieses zwischen dem 16. September und dem heutigen Datum zu erledigen.

Das lässt sich ja nachholen, nicht wahr? Dann ist Frau Hämmerling mit einer Frage dran, Frage Nr. 8 zu dem Thema

Hat der Regierende Bürgermeister alles getan, um vermeidbaren Fluglärm über Berlin zu verhindern?

Bitte schön, Frau Hämmerling!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wann und durch wen hat der Regierende Bürgermeister erstmals davon erfahren, dass die Flugrouten für den neuen Berliner Flughafen BBI über den Süden des Stadtgebietes von Berlin – u. a. Treptow-Köpenick, Kreuzberg, Neukölln und Zehlendorf – führen werden?

2. Wie will der Regierende Bürgermeister sicherstellen, dass die im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses in der Gestalt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2006 als Grundvoraussetzung für den Bau von BBI und die Schließung von Tegel und Tempelhof festgeschriebene Entlastung des Stadtgebietes von Fluglärm und Sicherheitsrisiken, die auch Grund für die Schließung des Flughafens Tempelhof war, eingehalten wird?

Danke schön! – Der Regierende Bürgermeister – bitte schön, Herr Wowereit.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir gleich in der Aktuellen Stunde noch einmal ausführlicher darüber diskutieren. Deshalb beschränke ich mich jetzt auf Ihre konkreten Fragen und werde nachher noch einmal die Gelegenheit ergreifen, das für den Senat ausführlicher darzustellen – auch die Fragen, die Sie gar nicht gestellt haben.

Zu 1: Die Deutsche Flugsicherung hat in einer Sitzung der Fluglärmkommission für den Flughafen Schönefeld am 6. September 2010 ihre derzeitigen Vorstellungen zu den Flugrouten vom und zum künftigen Flughafen BerlinBrandenburg vorgestellt. Es handelt sich um einen Vorschlag, zu dem im weiteren Verfahren die Beteiligten ihre Stellungnahmen abgeben werden. Festgesetzt werden die Flugrouten vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Ich habe erstmals im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Sitzung von den Vorschlägen der Deutschen Flugsicherung erfahren.

Zu 2: Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten – wie der gesamte Senat – dafür einsetzen, dass die Flugrouten mit einer möglichst geringen Lärmbelästigung für die Wohnbevölkerung in Berlin und den Nachbargemeinden verbunden sind. Es gibt – Ihre Frage war zu dem IstStand – egal, welche Route diskutiert wird – immer eine erhebliche Reduzierung des Fluglärms über diesem Stadtgebiet. Das ist nicht die Frage, das lässt sich nachweisen. Das ist aber für uns kein Grund, sich zurückzulehnen. Durch diese neue Spreizung mit 30 Grad – 15 Grad in die eine und 15Grad in die andere Richtung, in die Nähe der Stadt – sind Menschen näher herangerückt worden in die Startbereiche, vor allen Dingen die in Lichtenrade beispielsweise oder im Teilbereich Mahlow, Roter Dudel und Waldblick; und dann Stahnsdorf. Für Zehlendorf hat sich gar nichts verändert. Das muss man mal ein bisschen ausführlicher diskutieren, wenn es bei dem Vorschlag dazu bleibt, dass die Flieger beim Start näher an die Stadtgrenze heranrücken. Und das wollen wir verändern, das wollen wir verhindern. Wir halten den ursprünglichen Vorschlag für besser und werden dementsprechend unseren Einfluss in den Gremien deutlich machen, um das noch verändert zu bekommen. Ich sage nachher in der Aktuellen Stunde noch Genaueres dazu.

Danke schön! – Eine Nachfrage der Kollegin Hämmerling – bitte schön!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Wowereit! Sehen Sie denn eine rechtliche Möglichkeit für die Berlinerinnen und Berliner, die erst jetzt davon erfahren haben, dass sie von den Auswirkungen des Flugbetriebs betroffen sein werden, dagegen Einwendungen zu erheben? Wenn Sie rechtlich keine Chance sehen, welche Möglichkeit sehen Sie denn dann, die Rechte dieser Menschen mit aufzunehmen und ihre Einwendungen zu berücksichtigen?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Die individuellen Rechte des einzelnen Bürgers, der einzelnen Bürgerin werden geltend gemacht werden können. Das heißt, wenn sich eine Bürgerin, ein Bürger durch die Routenplanung betroffen fühlt, dann kann selbstverständlich die Handhabung der Flughafengesellschaft oder anderer dafür zuständiger Gremien überprüft werden, auch gerichtlich. Das wird aber – man wird sich Zeit nehmen müssen, um das genauer zu betrachten – nur ganz wenige betreffen. Die Frage, wer Flugzeuge mehr wahrnimmt; heißt noch nicht, dass der auch eine Entschädigung oder eine Lärmschutzmaßnahme bekommt. Dafür gibt es Zonen, die abgegrenzt sind, die auch damit zusammenhängen, wie hoch die Flugzeuge sind. Bei einer Flughöhe von 3 000 Metern wird es überhaupt keine Entschädigung geben. Das ist die Differenzierung, die vorgenommen werden muss. Zurzeit ist in Bezug auf Zehlendorf zu sagen, dass sich gar nichts verändert hat. Das kann man noch mal überprüfen, aber nach meinem Kenntnisstand hat sich da gar nichts verändert. Die Höhe wird da 3 000 Meter sein, da wird es keine Ansprüche geben. Wenn aber jemand direkt neu in diese Zone hineinkommt, dann hat der einen Anspruch auf die entsprechenden Maßnahmen wie beispielsweise Lärmschutzfenster. Die müssen dann von der Flughafengesellschaft befriedigt werden. Wie viele das sind, ist noch nicht ausgerechnet. Es ist auch noch nicht festgelegt. Wir diskutieren über einen Vorschlag, der ist noch nicht festgesetzt. Auch dazu sage ich detailliert etwas in der Aktuellen Stunde.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage des Kollegen Scholz von der CDU-Fraktion! – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion drängt sich für mich die Frage auf, weshalb der Senat erst jetzt, eineinhalb Jahrzehnte nach dem sogenannten Konsensbeschluss, seine Fürsorgepflicht für Fluglärmbetroffene entdeckt. Sind Ihnen im 20. Jahr der deutschen Einheit Menschen im Südwesten

Berlins wichtiger als die Bürger aus Schmöckwitz, Müggelheim und Rahnsdorf?

[Torsten Schneider (SPD): Der war noch nie in Pankow!]

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön, Herr Wowereit!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich merke schon seit geraumer Zeit, dass Sie versuchen, Parteipolitik zu betreiben. Ich finde das in diesem Zusammenhang völlig unangemessen. Entweder Sie nehmen die Sorgen und Nöte von Menschen wahr, die von Lärm betroffen sind. Dann ist das in Ordnung. Aber dass ausgerechnet Sie als Vertreter der CDU, die dafür gesorgt hat, dass der Flughafen stadtnah stattfindet und dass auch Flugverkehr über der Stadt stattfindet, hier diejenigen sind, die sich moralisch empören, ist schon ein bisschen abenteuerlich.

[Beifall bei der SPD, den Grünen, der Linksfraktion und der FDP]

Deshalb fordere ich alle auf, mehr zur Information beizutragen und zu einer Versachlichung der Debatte zu kommen und nicht so zu tun, also ob alles in dem Sinne neu wäre. Die Belastung durch Flugverkehr über der Stadt war bei der Variante, die uns bei der Verabschiedung des Planfeststellungsbeschlusses vorgelegen hat, gegeben, wie sie auch jetzt gegeben ist. Das, was sich verändert hat, ist in der Tat diese neue Teilverschiebung näher an die Stadt heran. Und auch da muss bei der Fluglärmkommission und bei dem entsprechenden Bundesamt abgewogen werden, wie die Sicherheitslage ist – das ist ein ganz wichtiges Kriterium – und wie die Bevölkerung möglichst gering zu belasten ist. Das muss abgewogen werden. Da wird schwerlich deutlich zu machen sein, dass ein Bürger in einem Ort mehr wert ist als der andere in einem anderen Ort. Das, glaube ich, wird schwer durchzuhalten sein. Insofern müssen sie diese Abwägung machen. Da sind wir dabei.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Dann stellt Frau Matuschek eine Frage über

Neue Stationspreise bei der DB AG

Bitte schön, Frau Matuschek!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Folgen ergeben sich für die vom Land im Rahmen der Verkehrsverträge im SPNV zu tragenden

Kosten der Nutzung von Bahnhöfen der DB AG durch das neue Stationspreissystem, das ab 1. Januar 2011 eingeführt werden soll?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf diese Preisfestsetzung in den aktuell laufenden Abstimmungsverfahren einzuwirken, um die Belastungen der öffentlichen Hand zu senken bzw. die Zweckbindung der geleisteten Zahlungen für die entsprechenden Bahnhöfe besser als bisher zu sichern?

Danke schön, Frau Matuschek! – Frau Staatssekretärin Krautzberger, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Matuschek! Es ist in der Tat richtig, dass die Bundesnetzagentur das System der Stationsgebühren und auch der Regionalfaktoren für ungültig erklärt hat. Derzeit ist die DB Netze dabei, ein neues Preissystem vorzustellen, sowohl für die Stationen als auch für die Netzentgelte. Bisher liegen allerdings zu den Änderungen des Stationspreissystems nur Eckpunkte vor. Deswegen ist es schwer, schon heute Aussagen darüber zu treffen, wie sich die Veränderungen auf die existierenden Verträge des Landes Berlin oder der Länder Berlin und Brandenburg auswirken werden. Sie wissen, wir haben Nettoverträge, insbesondere in Berlin. Der Bereich S-Bahn gehört dazu. Aber wir haben auch in kleinerem Umfang Bruttoverträge. Bei den Nettoverträgen ist es ja so, dass der Zuschusssatz pauschal in den Kosten enthalten ist, während bei den Bruttoverträgen dann diese neuen Kosten entsprechend umgelegt werden. Aber wir haben bisher noch keine Zahlen, nur Eckpunkte, die aber keine genauen Aussagen erlauben, wie sich die Kosten dann tatsächlich auswirken werden. Das ist z. B. die Aussage, dass künftig auch keine Einbeziehung aus Vermietung und Verpachtung von Empfangsgebäuden erfolgen wird, dass eine höhere Mindestausstattung berücksichtigt wird, dass es kein Einzelpreissystem mehr geben wird, also Eckpunkte dieser Art.

Das Land Berlin – und dabei durchaus im Einklang mit anderen Bundesländern – ist bestrebt, mit dem Bund eine grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen herbeizuführen. Wir wollen erreichen, dass sich der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn künftig stärker auch für eine Gemeinwohlverpflichtung einsetzt. Unser Ziel ist es insbesondere, dabei auch Gewinne aus dem Infrastrukturbereich der Deutschen Bahn – das betrifft die Bahnhöfe wie auch die Strecken – zu begrenzen und andererseits zu erreichen, dass diese Gewinne auch im System Infrastruktur bleiben, denn nur dann ist tatsächlich gewährleistet, dass die Kostenbelastungen der Länder nachhaltig reduziert werden. Wir befinden uns dabei in einer intensiven Diskussion und Abstimmung mit anderen Bundesländern, die allerdings noch nicht abgeschlossen ist.

Danke schön, Frau Krautzberger! – Dann gibt es eine Nachfrage von Frau Matuschek. – Bitte schön!

Ja, das ist bedauerlich, dass wir jetzt noch keine konkreteren Antworten bekommen können. Es ist ja auch schon vorangeschrittene Zeit. Deswegen noch mal die Frage: Das Ziel Kostensenkung und Zweckbindung der geleisteten Zahlung für die entsprechende Infrastruktur, also für Bahnhöfe, die in Berlin benutzt werden, dann auch bitte schön für die Bahnhöfe in Berlin wieder einzusetzen und nicht in Buxtehude oder sonst wo, das sind zwei ganz konkrete Zielstellungen. Wie werden diese Zielstellungen in den Abstimmungsgesprächen mit der Bundesnetzagentur oder wem auch immer umgesetzt?

Ich weiß nicht, ob das eine Frage war, aber Frau Krautzberger – bitte!

Ich kann es nur noch mal wiederholen: Es ist richtig, es gibt ja das Ziel, diese neuen Stationspreise zum 1. Januar nächsten Jahres einzuführen. Gleichwohl wird, wenn es dann neue Stationspreise geben wird, dies keine grundsätzliche Revision darstellen, sondern da werden nur oberflächliche Korrekturen stattfinden. Uns geht es darum, über gesetzliche Initiativen die grundlegenden Rahmenbedingungen in dem von Ihnen zitierten Sinne zu verändern. Und dazu bedarf es auch gesetzlicher Veränderungen.