Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Der von der Deutschen Flugsicherung bisher vorgesehene Zeitplan der Inkraftsetzung der Flugrouten mit Inbetriebnahme des Flughafens ist – so waren alle Beteiligten der Auffassung – für die Bevölkerung, aber auch den Flughafen selbst, deutlich zu spät. Die Deutsche Flugsicherung sagte ferner zu, alle Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung zu prüfen.

Danke schön! – Meine Damen und Herren! Darf ich noch einmal aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam machen, dass man sich für eine Nachfrage erst melden kann, wenn der Senat mit der Beantwortung zumindest begonnen hat. Schon zu wissen, was man nachfragt, bevor man die Antwort erhalten hat, ist nicht logisch.

Jetzt geht es weiter mit Herrn Lux. – Nein, mit dem Fragesteller. Herr Dr. Thärichen – bitte!

Vielen Dank, Frau Krautzberger! – Wird der Senat in den weiteren Diskussionen mit der Flugsicherung darauf hinweisen, dass bei der bisherigen Planung auch ein Weltkulturerbe, die Potsdamer Schlösser- und Gartenlandschaft, und ein Atomreaktor, der Forschungsreaktor in Wannsee, von diesen Überflugrouten betroffen wären, und dass auch dies in die Abwägung einzubeziehen ist?

Frau Staatssekretärin Krautzberger – bitte!

Ich denke, der Deutschen Flugsicherung sind diese Gegebenheiten durchaus bekannt. Für den Berliner Senat und auch für das Land Brandenburg ist es allerdings von besonderer Bedeutung, dass die Flugrouten so gewählt werden, dass mit einer möglichst geringen Lärmbelastung für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen ist.

Danke schön, Frau Krautzberger. – Jetzt ist aber Herr Lux an der Reihe. – Bitte!

Danke schön, Herr Präsident! – Frau Staatssekretärin! Wie bewerten Sie es, dass die Deutsche Flugsicherung dem Akteneinsichtsbegehren der Bürgerinitiativen nicht gefolgt und nicht bereit ist, die wesentlichen Planungsunterlagen aufgrund deren die Flugrouten jetzt vorgestellt worden sind, herauszugeben beziehungsweise Akteneinsicht zu gewähren?

Frau Staatssekretärin Krautzberger – bitte!

Das ist mir nicht bekannt. Ich habe allerdings persönlich dem Leiter der Deutschen Flugsicherung in Berlin, Herrn Niebergall, dringend dazu geraten, dieses Verfahren möglichst transparent für alle zu gestalten. Deshalb hielte ich es für klug, seitens der Deutschen Flugsicherheit keine Informationen zurückzuhalten.

Danke schön! – Das waren die Nachfragen.

Jetzt ist der Kollege Friederici von der CDU-Fraktion an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema

A 100: Ist der Zeitplan für den Baubeginn September 2011 zu halten?

Bitte schön, Herr Friederici!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Ist der Zeitplan für den Baubeginn der A 100 im September 2011 zu halten?

2. Wird das Senatsprojekt des Weiterbaus der A 100 noch verhindert werden können, oder wird es so, wie es in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Linke steht, erfolgreich begonnen und durchgeführt?

Frau Staatssekretärin Krautzberger – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Friederici! Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird in der Sitzung des Hauptausschus

ses am 10. November die Freigabe der notwendigen Mittel für die Planungsleistungen im Rahmen der Ausführungsvorbereitungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro beantragen. Damit kann dann die Planung des Baus der A 100, das betrifft die Verkehrsanlagen, die Ingenieurbauwerksplanungen und die Vermessung, fortgesetzt werden. Vorausgesetzt, die Mittel werden freigegeben, ergibt sich folgender Zeitplan: Wir werden vom November 2010 bis April 2011 die Ausführungsplanung erarbeiten. Nach der HOAI Leistungsphase 5 sind das vor allem Vermessung und Grundstückssicherung. Wir werden vom Mai 2011 bis September 2011 die Vergabeunterlagen erstellen. Danach würde dann eine EU-weite Ausschreibung erfolgen und der Baubeginn könnte dann Ende des ersten Quartals 2012 erfolgen.

Daneben läuft noch das Planfeststellungsverfahren, das wie folgt aussieht: Wir gehen davon aus, dass im Dezember 2010 der Planfeststellungsbeschluss erfolgt. Im Januar 2011 wird die Beschlussauslegung vorbereitet. Da müssen die Beschlussexemplare gedruckt und die notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen werden. Im Februar 2011 erfolgt dann die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses. Vorgesehen dafür sind 14 Tage, danach schließt sich eine vierwöchige Klagefrist an, während der Klagen beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden können.

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Friederici? – Bitte!

Nach diesem Planungschaos, das Rot-Rot veranstaltet, und den zu erwartenden Verzögerungen beim Baubeginn, dem gewesenen S-Bahnchaos, dem Chaos um die Flugrouten und dem BBI-Eröffnungstermin und der widersinnigen Schließung des Flughafen Tempelhofs, –

Spätestens jetzt muss eine Frage folgen!

frage ich Sie, –

Gut!

welche verkehrspolitische Erfolgsbilanz dieser rot-rote Senat eigentlich in dieser Legislaturperiode überhaupt vorweisen kann.

Frau Krautzberger!

Herr Abgeordneter Friederici! Wie Sie vielleicht wissen, haben wir schon mehrfach über die Umsetzung verkehrspolitischer Programme und Maßnahmen im Rahmen der fortgesetzten Berichte zum Stadtentwicklungsplan Verkehr. Dort können Sie nachlesen, wie verschiedenste Maßnahmen im Rahmen eines gesamtstädtischen Verkehrskonzepts dazu beigetragen haben, zum einen den Individualverkehr zu verringern, zum anderen den umweltfreundlichen Verkehr auch prozentual zu steigern. Ich glaube, wir müssen uns diesbezüglich nicht verstecken.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Carsten Wilke (CDU): Das ist alles?]

Danke! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Frau Krautzberger! Sie haben eben gesagt, dass nach Ihrer Zeitplanung im Sommer 2011 die europaweite Ausschreibung im Vergabeverfahren erfolgen soll. Trifft es zu, dass dann, wenn man ein Vergabeverfahren gestartet hat, man dann auch einen Auftrag vergeben muss, weil ansonsten hohe Schadenersatzansprüche der Bewerber eintreten?

Frau Staatssekretärin Krautzberger – bitte schön!

Ich habe deutlich gemacht, dass wir die Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung im September 2011 zum Abschluss bringen werden und danach die europaweite Ausschreibung einleiten. Wir werden dann noch einmal Bilanz ziehen und sehen, wie wir die nächsten Schritte ergreifen und die europaweite Ausschreibung dann auch tatsächlich auf den Weg bringen. Aber so ist der Zeitplan.

Danke schön, Frau Staatssekretärin!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 3 des Kollegen Behrendt von Bündnis 90/die Grünen zum Thema

Sponsoring in Berlin ohne Regeln?

Bitte schön, Herr Behrendt!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass gerade jene Senatsverwaltungen, die keine Sponsoringvorgänge verwalten, allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Sponsoring erlassen haben und jene, die Sponsoringvorgänge verwalten – die Senatskanzlei und die Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft –, keine allgemeinen Sponsoringrichtlinien erließen?

2. Hält der Senat es für angezeigt, allgemeine Sponsoringrichtlinien zum Ob und Wie von Sponsoringvorgängen zu erlassen, wie es viele andere Bundesländer und der Bund seit 2003 taten?

Danke schön! – Es antwortet für den Senat der Innensenator, Herr Dr. Körting. – Bitte schön, Herr Dr. Körting!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Behrendt! Es ist richtig, dass nicht jede Senatsverwaltung eigene Sponsoringrichtlinien hat, es ist allerdings nicht richtig, dass deshalb bestimmte Dinge nicht geregelt sind. Wir haben eine grundsätzliche Regelung, die auch derartige Fragen mit umfasst in der sogenannten Allgemeinen Anweisung über Werbung, Handel, Sammlung und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin, die sogenannte AllAWerbung, die im Jahr 2007 von der Senatsverwaltung für Finanzen erneut bestätigt worden ist. Diese sieht bestimmte Regelungen vor, so auch, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen mit werbendem Charakter in öffentlichen Einrichtungen stattfinden können und wie entsprechende Verträge zu gestalten sind, dass ein Nutzungsentgelt zu vereinbaren ist und andere Dinge.

Das hat dazu geführt, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Rundschreiben erlassen hat, in dem die Spezifika für die Schulen noch einmal gesondert dargelegt wurden. Es ist das Rundschreiben für Werbung, Sponsoring in Schulen vom 17. April 1998, das nach wie vor gilt. Das Schreiben sieht unter anderem Fragestellungen vor, die die Schulen spezifisch betreffen, aber auch die Möglichkeit, dass sich die Schulen ihrem unmittelbaren Umfeld öffnen und beispielsweise im Rahmen von Nachbarschaftsprojekten Firmen als Förderer von Schulen gewinnen können – wobei gleichzeitig ausgeschlossen wird, dass das für die Normalausstattung der Schule genutzt wird. Dieses Rundschreiben beinhaltet auch, dass für die Schulen aufgrund der Selbstverwaltung besondere Regularien gelten, dass nämlich innerhalb der Schulen die Schulkonferenz zu beteiligen ist, sodass die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung davon ausgeht, dass die Fragestellung ausreichend geregelt ist. Für die Universi

täten gilt entsprechendes. Auch die Senatskanzlei ist der Auffassung, dass durch die allgemeinen Vorschriften eine ausreichende Regelung getroffen worden ist.

Die zweite Frage, ob wir es für angezeigt halten, allgemeine Sponsoringrichtlinien zu erlassen, dazu gibt es einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der zurzeit im Rechtsausschuss beraten wird. Dort ist meiner Meinung nach erst einmal eine Teilberatung erfolgt. Man wird sehen, wie die Beratung dort weitergeht.

Danke schön, Herr Senator Körting! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Behrendt. – Bitte!

Danke schön! – Herr Senator Körting! Vielleicht können Sie mir in kurzen Worten erklären, was Berlin von vielen anderen Bundesländern und insbesondere vom Bund unterscheidet, die es für angezeigt gehalten haben, Verwaltungsvorschriften speziell für Sponsoringvorgänge zu schaffen, wo das Ob und Wie relativ detailliert ist, wo geregelt ist, welche Leitungsbeamtinnen und -beamte oder die Hausspitze beteiligt werden, dass es schriftliche Sponsoringvereinbarungen geben soll, wer dabei zu beteiligen ist, in welchen Bereichen es nicht vorkommen darf. Die von Ihnen vorgetragenen Vorschriften enthalten solche konkreten Regelungen gerade nicht.

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Behrendt! Ich kann Ihnen nicht beantworten, weshalb andere Bundesländer bestimmte Regelungen getroffen haben. Ich glaube, in diesem Fall ist der Vergleich zum Bund höchstwahrscheinlich nicht besonders zulässig, sondern wir müssten uns eigentlich auf andere Städte konzentrieren, weil wir, anders als der Bund, unmittelbar auch kommunalpolitisch tätig sind. Vieles, was im Sponsoringbereich stattfindet, findet kommunalpolitisch statt. Wir sollten über Sponsoring eine Grundsatzdebatte und darüber, ob wir das wollen oder nicht, führen.

In Ihrem Antrag, der dem Rechtsausschuss vorliegt, ist allerdings sozusagen eine Grundhaltung vorhanden, die ich für problematisch halte. Es ist die Grundhaltung, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv an Aktivitäten der Verwaltung beteiligen wollen und das auch finanziell und durch Sponsoring unterstützen wollen, dass das von vornherein den Verdacht der Korruption erweckt. Das halte ich für die falsche Richtung. Wir reden darüber, dass wir das Ehrenamt stärken wollen, darüber, dass wir die Bürgerinnen und Bürger stärker einbeziehen wollen.