Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Nachfrage: Wird der Senat sich um zusätzliche Mittel aus dem Bundesprogramm, das gerade auf 400 Millionen € aufgestockt worden ist, bemühen, und wann beabsichtigt der Senat, das Abgeordnetenhaus förmlich über seine diesbezüglichen Maßnahmen zu unterrichten, oder hält er die Unterrichtung durch die Presse für hinreichend?
Frau Thamm, wenn Sie eben den letzten Aspekt wiederholen, dann haben wir alles vollständig. – Bitte!
Wann beabsichtigt der Senat, das Abgeordnetenhaus förmlich über seine diesbezüglichen Maßnahmen zu unterrichten oder hält er die Unterrichtung durch die Presse für hinreichend?
Vielen Dank, Herr Präsident! – So, wie ich unsere Arbeit kenne und den finanziellen Druck, unter dem der Senat steht, werden wir alle Bundesangebote, die es gibt, ausschöpfen. Ich bin mir sicher, dass die zuständige Senatorin längst die entsprechenden Anträge an die Bundesebene gestellt hat. Ich gehe weiter davon aus, dass das Abgeordnetenhaus förmlich informiert wird. Dass es davor möglicherweise ein Pressegespräch geben wird, schließe ich nicht aus.
Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Birk von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Birk, Sie haben das Wort!
Frau Senatorin! Es freut mich, dass ich Sie zu diesem Komplex fragen kann, weil Sie das Gesundheitsdienstegesetz mit erarbeitet haben. Nach uns vorliegenden Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aidsberatungsstellen liegt das Gesamtkonzept, von dem Sie eben gesprochen haben, nicht vor. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie vereinbaren Sie das Handeln des Senats mit den Grundsätzen des Gesundheitsdienstegesetzes, in dem ständig von Sozialraum-Zielgruppenorientierung und sozialer Kompensation die Rede ist, wenn Sie die Aidsberatungsstellen von sechs auf drei halbieren, während sich gleichzeitig die HIV-Infektionsraten seit 2001 verdoppelt haben und auch die Geschlechtskrankheiten stetig ansteigen und Sie dann noch auf freie Träger verweisen, obwohl im Rahmen des integrierten Gesundheitsvertrages auch dort die Mittel einer stetigen Kürzung unterliegen, und wo ist da Ihr Gesamtkonzept für die sexuelle Gesundheit?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Birk! Ich meine, das war eine Große Anfrage und keinesfalls eine kleine Nachfrage, wenn es mir erlaubt ist, das anzumerken. Sie haben recht, denn diese Frage ist eine, die uns während des ganzen Prozesses um das neue Gesetz zum öffentlichen Gesundheitsdienst bewegt hat. Es haben nicht wenige Expertinnen und Experten an dieser Debatte teilgenommen. Sie wissen, dass wir vor der Aufgabe gestanden haben, ein möglichst gutes, differenziertes Angebot für alle Betroffenengruppen zu erhalten und trotzdem Mittel einzusparen. Wir erhoffen uns von der Zentralisierung Synergieeffekte. Ich bin relativ sicher, dass diese Synergieeffekte entstehen werden.
Ich finde drei Beratungsstellen in einer Stadt wie Berlin durchaus akzeptabel. Alle drei können in dieser Stadt erreicht werden. Wir haben nicht das Personal reduziert, sondern für jede Beratungsstelle steht das Personal zur Verfügung, das es auch vorher gegeben hat. Insofern kann man mit dieser Situation vielleicht nicht zufrieden sein, aber es wird ein vernünftiges, gutes und für alle erreichbares Angebot zur Verfügung gestellt. Das ist wichtig, und wir haben dabei im Blick, dass es vor allem darum geht, zur sexuellen Gesundheit und Prävention beizutragen.
1. Wie bewertet der Senat das von einer sogenannten Bürgerinitiative vorbereitete Volksbegehren gegen die Planungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz für ein Eingangsgebäude der Museumsinsel?
2. Was wird der Senat unternehmen, um weiteren Imageschaden für das Land Berlin durch diesen kleinkarierten Aufstand wilhelminischer Ästhetik abzuwenden und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bei der Realisierung ihrer ambitionierten Pläne zur Seite zu stehen?
Das Wort zur Beantwortung hat der Regierende Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Kultursenator. – Bitte!
Herr Präsident! Herr Brauer! Zu 1: Der Senat schätzt das Instrument eines Volksbegehrens als Element demokratischer Teilhabe mündiger Bürger.
Ja! – Aber das bedeutet selbstverständlich nicht, dass er mit allen Zielen solcher Volksbegehren übereinstimmt. Das gilt auch für andere Fälle.
Das Gelände des historischen Packhofes war während der gesamten Bauzeit aller Gebäude auf der Museumsinsel bebaut, und es gab bis zur Zerstörung des Packhofgebäudes keine ungehinderte Sicht auf das Neue Museum. Die preußischen Könige haben stets modern im aktuellen Baustil ihrer Epoche gebaut. Gerade das macht den Reiz der verschiedenen Bauwerke des Ensembles zwischen Bodemuseum und Berliner Dom und anderer historischer Gebäude in Berlin aus. Die Hohenzollern haben in ihren Schlössern auch stets zeitgemäße An- und Umbauten vorgenommen, wie es nun bei den verlorenen Teilen des Neuen Museum unter Bezug auf die ursprüngliche Gestalt vorgesehen ist.
Das neue Eingangsgebäude soll gerade die historischen Gebäude entlasten und die Umwidmung von musealen Räumen für die Nutzung durch Serviceeinrichtungen weitgehend vermeiden. Darauf waren und sind die Sanierungspläne der Einzelgebäude auch ausgerichtet. Schließlich waren die Museen seinerzeit für eine Nutzungsfrequenz von einigen Tausend Besuchern pro Jahr ausgelegt, während nach der Realisierung des Masterplans für die Museumsinsel hier bis zu vier Millionen Besucher erwartet werden. Eine solche Funktion könnte die vorgeschlagene Überdachung des Ehrenhofes des Pergamonmuseums, die in der Tat dieses Bauwerk entscheidend in seiner historischen Figur beeinträchtigen würde, nicht übernehmen, da dadurch nur eine Halle, nicht aber die kleinteiligen Räumlichkeiten für die Besucherbetreuung geschaffen werden könnten.
Das neue Eingangsgebäude – in Würdigung des bedeutendsten Mäzens der staatlichen Museen künftig JamesSimon-Galerie genannt – war seit Anbeginn konzeptioneller und tragender Bestandteil des Masterplans. Dies ist im Katalog der Masterplan-Ausstellung im Neuen Museum nachzulesen, der auch Bestandteil der UNESCO-Kulturerbe-Anmeldung war. Der Senat ist Staatsminister Neumann und der Bundesregierung überaus dankbar, dass nun die zunächst bundesseitig infrage gestellten Mittel für die
Realisierung dieses tragenden Teils des Masterplans zur Verfügung gestellt werden können. Bislang gibt es für die Architektur der James-Simon-Galerie nur ein Massenmodell, aus dem sich die künftige Gestaltung nur indirekt ablesen lässt. Abzuwarten bleibt der künftige Gestaltungsvorschlag, den der Präsident der Stiftung angekündigt hat.
Die durch den demokratischen Zugang aller Bürgerinnen und Bürger mögliche allgemeine Teilhabe an Kunst und Kultur lässt die Besucherströme wachsen. Das ist kulturpolitisch überaus erfreulich. Daher sind Museen in aller Welt – auch in historischen Ensembles residierende – gezwungen, zur Schonung der historischen Bausubstanz neue Betreuungsbereiche zu schaffen. Symbol einer solchen überaus gelungenen Variante ist die Pei-Pyramide beim Louvre in Paris. Wir erinnern uns alle an die dortigen Diskussionen, und heute ist die Pei-Pyramide voll akzeptiert.
Zu 2: Der Senat respektiert die Auffassung von Bürgerinnen und Bürgern, wie nach ihrer Meinung mit dem historischen Erbe umzugehen ist, und begrüßt grundsätzlich, dass die öffentlichen Angelegenheiten unserer Stadt mit solchem Engagement begleitet werden. Bedauerlich ist jedoch im vorliegenden Fall, dass nach einem über zehnjährigen, durch zahllose öffentliche Präsentationen und Veranstaltungen begleiteten Planungsvorlauf nun kurz vor der Realisierung mit wenig stichhaltigen Argumenten eine neue Diskussion eröffnet wird und auf längst abgeschlossene Prüfungen durch die UNESCO offensichtlich Einfluss ausgeübt werden soll. Damit wird die Rekonstruktion der Museumsinsel als das bedeutendste Kulturbauprojekt des Kontinents in ein nicht gerade positives Licht gestellt. Das haben die Bauherren und alle, die das Projekt vorangetrieben haben, nicht verdient.
Der Senat wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten und der Teilhabe an den Entscheidungsprozessen innerhalb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz dafür einsetzen, dass die angestrebte Nutzung des Packhofgeländes am Kupfergraben durch eine qualitativ hochstehende architektonische Lösung sowohl den musealen Erfordernissen wie dem besonderen Rang des Ortes Rechnung trägt und dass der Masterplan, wie er von allen Beteiligten beim Bund und in Berlin getragen wird, auch bei diesem Projekt im Interesse der Stadt und seiner Gäste umgesetzt wird.
Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Sie wiesen zu Recht darauf hin, dass beim Masterplan und den Planungen für die Museumsinsel alles im Zusammenhang
zu sehen ist. Werden Sie in dem Zusammenhang sowohl Ihr politisches Gewicht als auch das politische Gewicht des Senats von Berlin in die Waagschale werfen, um die Planungen respektive den Baubeginn für das Humboldtforum auf dem Schlossplatz zu beschleunigen?
[Mieke Senftleben (FDP): Selbstverständlich – das können wir alle beantworten! – Özcan Mutlu (Grüne): Jetzt kommt eine Überraschung!]
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe den Eindruck, dass der zuständige Minister auf Bundesebene, Herr Tiefensee, kurz vor Abschluss seiner Überlegungen ist. Ich habe auch nach Gesprächen mit dem Bundesfinanzminister den Eindruck gewinnen können, dass die Finanzierung gesichert zu sein scheint, sodass wir hier nicht Druck machen müssen, sondern weiterhin in Partnerschaft mit dem Bund zu Lösungen kommen. Ich hoffe, dass wir demnächst diese Lösungen auch präsentieren können, denn der Zeitraum zwischen Abriss des Palastes der Republik und Baubeginn des Humboldtforums sollte so kurz wie möglich gehalten werden. Das muss das Ziel sein, und deshalb sind alle entsprechenden Aktivitäten und Initiativen auch der Bundesebene von uns zu begrüßen und zu unterstützen.
Herr Regierender Bürgermeister! Teilen Sie die Auffassung und das Wording des Kollegen Brauer, wonach das durch eine Bürgerinitiative vorbereitete Volksbegehren ein „kleinkarierter Aufstand“ sei?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Diese Auffassung teile ich nicht. Wir müssen das respektieren, und wir haben selber für dieses Instrument des Volksbegehrens gekämpft und es in unsere Verfassung aufgenommen. Mal ist man mit den Volksbegehren inhaltlich einverstanden und ein anderes Mal nicht. Das haben selbst die Grünen festgestellt, als es auf einmal gegen ihre Interessen ging – im Bezirk Kreuzberg beispielsweise – und ihr Anliegen infrage gestellt war. Damit müssen wir nun alle leben, dass dadurch auch Themen behandelt werden, von denen wir denken, dass sie lieber nicht behandelt würden. Das
Trotzdem kann man sich inhaltlich von einzelnen Volksbegehren absetzen und abgrenzen. Nicht jedes Volksbegehren und nicht jeder Bürger und jede Bürgerin, die auf diesem Weg ihre Interessen artikulieren, müssen automatisch Recht bekommen, zumal dann, wenn die anderen Interessen – vielleicht sogar der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung – damit nicht respektiert würden. Deshalb hat man dann stets eine Auseinandersetzung, aber grundsätzlich muss man das jedem Bürger und jeder Bürgerin zugestehen.
1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben bisher das Angebot des Senats zur befristeten Einstellung in den Berliner Schuldienst angenommen und sich beworben? Wie viele dieser Lehrerinnen und Lehrer wurden bisher tatsächlich eingestellt?
2. Welche Mangelfächer konnten damit konkret besetzt werden, und warum wird für diese Mangelfächer, trotz nachweislichem Bedarf, lediglich befristet eingestellt?