Protokoll der Sitzung vom 31.03.2011

Gleichzeitig fordern Sie in Ihrem Antrag, die Kraftwerksplanung für das ganze Land, jetzt zitiere ich: „einschließlich des Brennstoffmixes zu planen“. Da haben Sie doch mit diesem Satz erstens einmal kurz das Konzept dezentrale Energieerzeugung vom Tisch gedrückt, mit dem Wort „Brennstoffmix“ machen Sie klar, dass Sie offensichtlich stark auf fossile Energien setzen. Was soll das sonst denn heißen?

[Beifall bei der FDP]

Die Grünen haben auch schon vorher andere Anträge eingebracht, ich nenne nur den großen Plan von allem, die klar machen, dass sie soziale Verantwortung, wirtschaftliche Vernunft gegenüber ihren eindimensionalen Energieobsessionen gering achten. Mit diesem Ansatz, mit diesem Antrag wollen Sie jetzt nun mehr, sogenannte bürokratische Hemmnisse wegräumen. Was meinen Sie denn damit: den Naturschutz, den Schutz vor Elektrosmog, den Lärmschutz, die Sicherheitsvorschriften – alles nur bürokratische Hemmnisse für die grünen Energievisionen? Weg mit diesem ganzen Zeugs, meinen die Grünen. Bei Ihnen kommt der Umwelt- und Naturschutz unter Ihre energiepolitischen Räder.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Lars Oberg (SPD) und Carsten Wilke (CDU)]

Und zum Schluss – und das ist wirklich ärgerlich – kommt im Antrag noch der erhobene Zeigefinger gegenüber unsere polnischen Freunden und Nachbarn. Na klar, eine 20-Prozent-Partei in einem kleinen Stadtstadt erklärt einem 40-Millionen-Volk wie es denn gefälligst seine Nationalinteressen verfolgen soll. Sie wollen nicht in einen Dialog eintreten oder mit denen diskutieren, die Grünen fordern einfach, dass die Polen doch endlich einsehen mögen, was die Berliner Grünen sowieso schon immer besser wussten. Wissen Sie, diese Art von deutschgrün-nationaler Ideologie steht in Europa ganz allein auf weiter Flur!

[Beifall bei der FDP]

Es macht aber nichts. Die Grünen sind ja überzeugt, dass sie immer schon recht hatten. Dieses Maß an rechthaberischer Arroganz ist wirklich schwer erträglich.

[Beifall bei der FDP]

Dieser Antrag zeigt exemplarisch, was uns bevorsteht, wenn grüne Politik am Ruder ist: Deindustrialisierung unserer Stadt, Planwirtschaft bis ins allerletzte Detail, belehrende Besserwisserei und die Belastung der Verhältnisse zu unseren Nachbarn. Hoffen wir, dass wir in Zukunft von dieser Art Politik möglichst weitgehend verschont bleiben. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen – Beifall von Lars Oberg (SPD)]

Vielen Dank, Herr Kollege Schmidt! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und mitberatend an den Ausschuss für Bauen und Wohnen sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen vorgeschlagen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Wir kommen zur Priorität der Linksfraktion mit Tagesordnungspunkt 9,

lfd. Nr. 4.5:

Erste Lesung

Gesetz zur Neuregelung des Krankenhausrechts

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3988

Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen und stelle hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung fest. Ich eröffne die erste Lesung. Für die Beratung haben die Fraktionen jeweils fünf Minuten. Das Wort für die Linksfraktion hat Dr. Albers.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat eine Novellierung des Berliner Landeskrankenhausgesetzes vorgenommen, die einer konstitutiven Neufassung dieses Gesetzes entspricht. Ziel des Gesetzes bleibt, eine bedarfsgerechte und humane stationäre Versorgung der Berliner Bevölkerung in leistungsfähigen und sparsam wirtschaftenden Krankenhäusern unter Beachtung der Trägervielfalt sicherzustellen und das Zusammenwirken von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen auf der Grundlage einer Gesundheitsplanung für Berlin zu unterstützen. Diese Ziele sollen durch die Krankenhausplanung und die Förderung eigenverantwortlich wirtschaftender Krankenhäuser erreicht werden.

Neu aufgenommen ins Gesetz wurden auch Zielsetzungen wie die Gewährleistung der Transparenz des Leistungsge

schehens, der Qualitätssicherung, der Krankenhaushygiene und der fachbezogenen Fortbildung des medizinischen Personals. Eine weitere wesentliche Veränderung, die das Gesetz in § 10 Absatz 1 enthält, ist die Umstellung der Investitionsförderung ab 2013 von der jetzigen Einzelförderung mit Festbeträgen auf leistungsorientierte Investitionspauschalen. Eine solche grundsätzliche Umstellung ist von den Krankenhäusern immer wieder angefordert worden, um einfach über größere Spielräume zu verfügen und eigenverantwortlich über Zeitpunkt und Umfang von Maßnahmen entscheiden zu können. Das bisherige Verfahren der Einzelförderung war für die Krankenhäuser und die beteiligten Verwaltungen aufwendig und erlaubte vielfach nicht die erforderliche zeitnahe Umsetzung.

[Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Zukünftig entfallen zeitintensive baufachliche Prüfungen von Bauplanungsunterlagen und Verwendungsnachweisen durch die z. B. für das Bauwesen zuständige Verwaltung. Bei der Finanzierungsumstellung wird es für eine Übergangszeit allerdings notwendig werden, den durch die unterschiedliche Förderhistorie entstandenen unterschiedlichen Förderstatus der einzelnen Häuser zu berücksichtigen und wo nötig einen Ausgleich dafür zu schaffen. Das Land behält und sichert seine krankenhausplanerische Steuerungsfunktion und seinen Einfluss auf den Einsatz öffentlicher Mittel künftig aber weiterhin dadurch, dass Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Investitionsmaßnahme die vorangegangene Aufnahme in ein entsprechendes jährlich aufzustellendes Investitionsprogramm ist. Dort können nur solche Maßnahmen aufgenommen werden, deren Bedarfsgerechtigkeit von der Gesundheitsverwaltung zuvor anerkannt worden ist. Bedarfsgerecht ist eine solche Maßnahme, wenn sie a) den Inhalten des Krankenhausplans entspricht, b) baufachlichen Anforderungen genügt und c) wirtschaftlich ist. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist unabhängig vom Förderverfahren nachzuweisen und zu prüfen. Die Ermittlung und die Vergabe dieser Pauschale erfolgt nach einem transparenten Verfahren.

Im Vorfeld der Novellierung wurden Befürchtungen geäußert, mit diesem System der Förderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen würden die beiden öffentlichen Unternehmen Charité und Vivantes bevorzugt. Die Pauschalen sollen zukünftig grundsätzlich auf der Grundlage von objektiven Leistungsparametern berechnet werden, so wie heute bereits die Pauschalen für kurzfristige Anlagegüter nach Anzahl der Behandlungsfälle und nach Fallwerten ermittelt werden. Das hat natürlich zur Folge, dass Krankenhäuser mit größeren Leistungsmengen auch entsprechend höhere Investitionsmittel erhalten, was auch zunächst einmal richtig ist. Daraus resultieren aber Befürchtungen, durch diese Art der Förderung könnten Verzerrungen in der Kliniklandschaft entstehen, die die Versorgung in der Fläche gefährden, wenn Bedarf allein über die Leistungsmenge definiert wird und nicht zuerst über den Versorgungsauftrag. Wir werden also diese Befürchtungen in den weiteren Beratungen ausräumen müssen. Dort werden wir dann auch

Gelegenheit haben, über die weiteren Details dieses Gesetzes zu diskutieren. Und Sie werden ja jetzt in der Runde noch einiges dazu zu sagen haben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Kollege Czaja.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Albers! Ich habe Sie ja vorhin schon etwas bemitleidet. Dass Sie jetzt schon so ein Gesetz zur Priorität machen müssen, spricht dafür, dass nicht mehr viel da ist bei der Linkspartei, um hier im Parlament politische Debatten bewältigen zu können. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Sie da auf den Tisch gelegt haben, ist nun wirklich eigentlich nicht der Rede wert in diesem Parlament. Aber gut, Sie haben es zur Priorität erklärt, also müssen wir darüber reden.

Die Frage, die man sich stellen kann, ist: Warum bringt der Senat eigentlich ein solches Gesetz ein? – Der Senat steht unter dem Druck, dass die Krankenhausfinanzierung nicht mehr reicht und die einzelnen Krankenhäuser aufmucken und sagen: So wenig Investitionsmittel wie derzeitig in die Krankenhäuser eingebracht werden, das darf nicht länger der Fall sein. Er muss das Versprechen einlösen, dass die Verbesserung der Patientenrechte und des Verbraucherschutzes möglich ist, und er muss die vielen Beteiligungsmöglichkeiten irgendwie reduzieren, die sich so in den letzten Jahren aufgezeigt haben, denn damit kommt der Senat nicht mehr so ganz klar. Also sollen die Akteure ein bisschen mehr eingeengt werden in dem, was sie eigentlich tun dürfen.

Schaut man mal ins Gesetz, Herr Kollege Albers, was die Begründung für das Gesetz ist – da stehen drei Punkte drin. Da steht drin, die Fallpauschalenanpassung sei ein Thema. – Fallpauschalen gibt es, wie Sie als Mediziner wissen, seit 2002. – Dann steht drin, die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen sei eine Ursache dafür, dass man jetzt dieses Gesetz behandeln müsse. – Die Öffnung der Krankenhäuser für den ambulanten Bereich gibt es auch schon seit mehreren Jahren. – Und das alte Gesetz sei – man höre und staune! – nicht modern genug. Veraltete und überflüssige Vorschriften sollten verändert werden. Dann findet man im Gesetz dafür aber folgende Formulierung: Wenn früher beispielsweise die Patientenfürsprecher „eigene Erkenntnisse“ einbringen sollten, steht jetzt da drin: „Patientenfürsprecher sollen eigene Anliegen vorbringen.“ – Ja gut, dann sind sie nur keine Patientenfürsprecher mehr, sondern nur noch für sich selbst Fürsprecher. Solche Fehler sind in diesem Gesetz zu finden. Das ist wirklich traurig, was für ein Krankenhausgesetz Sie da eingebracht haben.

[Beifall bei der CDU]

Schauen wir aber mal hinein in das Gesetz und in ein paar echt gefährliche Punkte. Ich will – ich hoffe, die Zeit reicht dafür – drei, vier Punkte nennen. Sie sagen z. B. im Paragrafen „Besondere Pflichten der Krankenhäuser“, dass jeder Kranke abgewiesen werden kann, der nicht in die Aufgabenstellung und die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses passt. Was heißt denn das in der Praxis? – Das Krankenhaus kann also in Zukunft entscheiden, ob es einen Patienten noch haben möchte oder nicht mehr haben möchte, wenn die Leistungsfähigkeit in diesem oder jenem Bereich ausgeschöpft ist. Wem Sie da Tor und Tür öffnen, nämlich dem reinen Mammon in den Krankenhäusern, das haben Sie entweder nicht erkannt oder, wenn Sie es gewollt haben, haben Sie es hoch gefährlich in dieses Gesetz geschrieben.

Sie schreiben in dieses Gesetz, dass der Patient für Forschungsvorhaben nicht mehr einwilligen muss, wenn seine Patientendaten öffentlich gemacht werden, wenn die berechtigten Interessen der Allgemeinheit gegeben sind. – Das soll man sich mal vorstellen. Wenn die berechtigten Interessen der Allgemeinheit gegeben sind, die Sie gar nicht definieren, dann können die Patientendaten an wen auch immer gegeben werden. Dass das in einem solchen Gesetz steht, das ist wirklich beeindruckend, dass das von Rot-Rot aufgeschrieben werden kann. Herr Isenberg, Sie können das ernsthaft nicht wollen, was da in diesem Gesetz steht. Hier müssen mal ein paar vernünftige Gesundheitspolitiker dieses Gesetz wieder in Ordnung bringen.

[Beifall bei der CDU]

Ja, Sie wollen die Pauschalförderung der Krankenhäuser einführen und damit die Investitionsförderung weg von Gutsherrenart hin auf Pauschalförderung bringen und dafür Fallzahl und Fallschwere berücksichtigen. Das ist richtig. Aber Sie beschreiben in diesem Gesetz nicht die Ausgangssituation, in der die jeweiligen Krankenhäuser stehen. Denn das eine ist gut saniert und das andere ist weniger gut saniert. Sie beschreiben nicht, wie Sie die Konvergenz gestalten wollen hin zu der Phase, wo Sie nach Pauschalen finanzieren. Und Sie behalten auch gleich noch zwei Pauschalen bei, obwohl in anderen Bundesländern dann auf eine Pauschale umgestiegen wurde. Und dann schaffen Sie mit dem Gesetz auch noch mehr Bürokratie. Sie fordern von den Krankenhäusern eine wöchentliche Meldepflicht über die Belegungssituation. Wofür Sie das brauchen, weiß kein Mensch. Sie haben es in dieses schlecht gemachte Gesetz geschrieben. Es ist mit heißer Nadel gestrickt. Es ist nicht einer Priorität wert. Es gehört in den Ausschuss zu einer vernünftigen Debatte darüber. Ich hoffe, dass sich die Vernunft bei den Gesundheitspolitikern der Koalition durchsetzt und ein solches Gesetz nicht ernsthaft durch dieses Haus getrieben wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Czaja! – Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Kollege Isenberg.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berliner Krankenhäuser versorgen jährlich rund 750 000 Patientinnen und Patienten vollstationär. Hinzu kommen über eine Million Erste-Hilfe-Fälle. Patientenschutz ist bei den Krankenhäusern in Berlin sehr gut gewährleistet. Die Versorgung der Patienten ist sicher. Berlin kann den Patienten sagen, sie sind hier in einer guten Hand.

Berlin hat mit den Instrumenten der Krankenhausplanung und Krankenhausförderung seit 1991 einen bundesweit einmaligen Veränderungsprozess parteiübergreifend gestartet. Ohne Qualitätseinbußen wurde seit 1991 die Hälfte der damals 43 000 Krankenhausbetten in den Plankrankenhäusern abgebaut. Das sind die Leistungsdaten: Wir haben dort einen Umsatz von 3 Milliarden Euro im Jahr an Finanzvolumen, 60 Prozent Personal, 40 Prozent Sachmittel. Berlin hat mit seiner Krankenhauswirtschaft einen großen Nachfrager für Investitionen, für Beschäftigung, auch als Arbeitgeber in der Region. Das ist, wo wir drüber reden. Das ist, was wir pflegen müssen und weiter nachhaltig ausgestalten müssen.

Lassen mich aber nicht verhehlen: Diese Entwicklung ging einher mit massiven Budgetbereinigungen, mit Standortkonzentrationen, mit Fusionen, Schließungen, aber auch mit der Sicherung von Standorten wie beispielsweise im Südwesten. Ich darf mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken bei insbesondere den Beschäftigten in den Krankenhäusern, bei denen dieser Reformprozess ja noch eine Spur hinterlassen hat, ein Prozess im Übrigen, der noch nicht abgeschlossen ist, wenn wir uns anschauen, wie auch bei Vivantes noch die Reorganisation auf eine nachhaltige Basis gestellt wird, wie wir auch bei der Charité und bei anderen öffentlichen Einrichtungen noch Diskussionen haben, wo die Beschäftigten mitgenommen werden müssen. Und insofern herzlichen Dank an ihr Engagement zugunsten von über 750 000 Patientinnen und Patienten pro Jahr in Berlin!

[Beifall bei der SPD – Beifall von Marion Seelig (Linksfraktion)]

Die Trägerpluralität ist uns von der SPD ein großes Ziel. Wir sind stolz darauf, dass 43 Prozent der Krankenhäuser freigemeinnützig sind, 14 Prozent privat und 43 Prozent öffentliche Trägerschaft beinhalten.

Wenn wir nun über dieses eingebrachte Gesetz diskutieren, müssen wir ausgehend von diesem Status quo gucken, wohin wir zukünftig gehen wollen. Wollen wir den Prozess des angeheizten Wettbewerbs intensivieren? Wollen wir die hoheitlichen Planungsinstrumente entbürokratisieren, das Parlament zugunsten der Einrichtungen auch weiter aus der Verantwortung nehmen, oder erken

nen wir, dass der Wettbewerb teilweise schon so dramatisch ist, dass er für Patienten, aber auch für die Beschäftigten nicht mehr zwangsläufig human ist, dass wir an einer Grenze angelangt sind, wo wir Leitplanken des Verbraucher- und Patientenschutzes brauchen? Und insofern begrüße ich in diesem Gesetz sehr, dass die Patientenfürsprecher gestärkt werden sollen. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten müssen, in Ergänzung zu den eben vorgetragenen Punkten, ob da diese Ämter nicht ausgeschrieben werden sollen. Wir müssen uns darüber unterhalten, ob die Berichte der Patientenfürsprecher nicht zu veröffentlichen sind, auch im Internet, damit jeder sieht, was in den einzelnen Häusern los ist. Wir können stolz darauf sein, dass wir in Berlin mit der Hygieneverordnung bundesweit wegweisende Hygieneregelungen haben, aber wir können hier noch besser werden. Auch das bedarf es noch in diesem Gesetz nachzubessern.

Die Weiterbildung der Ärzte wird noch mal kodifiziert. Es stellt sich die Frage, diese auch noch auf andere Berufsgruppen auszuweiten. Und es ist gut, dass wir dort ein Versorgungsmanagement einführen, das sicherstellt, wer aus der Klinik entlassen wird, landet nicht zu Hause unbetreut, sondern in der Klinik bereits muss man sich mehr als bisher mit den nachbehandelnden Einrichtungen zusammensetzen und diesen Behandlungsprozess organisieren.

Wenn wir mit dem Krankenhausgesetz eine Investitionspauschale einzuführen, bedeutet das, das Parlament hat weniger Mitspracherechte. Wettbewerbsdruck wird sich ausbauen in Maximierung der lukrativen Fälle. Die Eigenverantwortlichkeit der Träger, die am Gesundheitswesen verdienen, wird gestärkt. Das hat Vor- und Nachteile. Wir werden uns entscheiden müssen, ob wir dieses politisch verantworten wollen, zumal es überhaupt keinen Handlungsdruck von der Bundesebene gibt, das bewährte Instrumentarium zu verlassen zugunsten dieser angedeuteten Reformen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von allen Fraktionen! Sie müssen sich entscheiden, ob Sie denn, wenn Sie denn den Weg der zunehmenden Wettbewerbsorientierung gehen wollen, eine weitere Leitplanke der demokratischen Kontrolle haben wollen, die da lautet: Der Krankenhausbedarfsplan sollte nicht so wie bisher dem Parlament nur zur Kenntnis gegeben werden, sondern wir erkennen, dass wir ihn wieder zur Zustimmung bekommen müssen, damit wir als Souverän, der ja auch die Sicherstellung von öffentlichen Gesundheitsdienstleistungen organisieren muss, hier ein Korrektiv für diesen zunehmenden Marktwettbewerb haben.

Herr Kollege! Sie sind beim Schlusssatz, hoffe ich.

Ich danke für die Diskussion in den nächsten Wochen und für Ihre Aufmerksamkeit! Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion)]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat der Kollege Schruoffeneger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Isenberg! Sie sehen mich überrascht. Das war ja eine klassische Oppositionsrede. Da ist ja nicht mehr viel übrig geblieben. Das werden spannende Beratungen.