Herr Goetze! Auch wenn ich einmal im Hauptausschuss nicht gewesen bin, ist dies kein Grund, keinen Antrag zu stellen.
Herr Goetze! Die CDU hat in den letzten Sitzungen ab und zu gesagt, sie wolle 300, 400 oder 500 Stellen mehr. Über andere Stellen ist gar nicht geredet worden. Das können Sie alles in den Protokollen nachlesen. Sie waren ja dabei.
Die Frage, lieber Kollege Lux – „lieb“ natürlich in Anführungsstrichen –, finde ich auch deshalb so faszinierend, weil ein Mitglied des Abgeordnetenhauses, das jetzt nicht da ist, auf seinen Plakaten schreibt, es seien 4 140 Polizisten unter Rot-Rot abgebaut worden. Da ist er einer Fehlinformation aufgesessen. Ich traue ihm nicht zu, dass er bewusst etwas Falsches sagt. Aber da ist er einer Fehlinformation aufgesessen, weil man offensichtlich Gewerkschaftszahlen genommen hat. Diese Zahlen aber beziehen sich nicht auf Polizisten, sondern auf Mitarbeiter der Polizeibehörde insgesamt, einschließlich der Verwaltung. Dazu bekenne ich mich: Wir haben in Ausführung dessen, was die Senate vor uns – damals noch Werthebach und Diepgen, Mummert-und-Partner-Gutachten, Scholz-Gutachten – an Vorschlägen unterbreitet haben, um Verwaltung durchzuforsten und zu sehen, wo Verwaltung wirklich notwendig ist, eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die hier alle diskutiert worden sind: zum Beispiel die Abschaffung des Polizeiorchesters, der Abbau der KfzWerkstätten, das Abschichten der Polizeiangestellten im Verkehrsüberwachungsdienst von der Polizeiverwaltung auf die Bezirke, die Zusammenlegung der Beihilfe der Polizei und der der übrigen Beamten, die teilweise Übertragung von Gutachten auf Dritte, die Charité, oder die Veränderung und Verringerung der Mitarbeiterzahl im Abschiebegewahrsam, weil wir statt 330 abzuschiebenden Häftlingen heute nur noch 70 haben, und nicht einsehen, dass wir dafür 330 Mitarbeiter vorhalten, und die Veränderung und Optimierung beim Objektschutz, insbesondere bei Botschaften und Ähnlichem. Das heißt, wir haben Maßnahmen insbesondere im Verwaltungs- und Angestelltenbereich ergriffen, um zu prüfen, wo Mitarbeiter gebraucht werden und wo nicht. Uns daraus einen Vorwurf zu machen, das hätten Sie vielleicht einmal mit Ihren Haushältern diskutieren sollen, die eher in den Hauptausschuss- oder sonstigen Sitzungen gesagt haben, wir machten zu wenig. Das halte ich für absurd.
Herr Körting! Es war kein Vorwurf, sondern der Vorhalt, dass Sie die Hilfe der Bundespolizei angenommen haben, nachdem Sie dies zunächst nicht wollten. Ich habe Sie gefragt, weshalb Sie dies tun mussten. Nach der Schilderung jetzt frage ich Sie: Warum haben Sie denn die Hilfe der Bundespolizei angenommen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie sie gar nicht gebraucht hätten?
Gestatten Sie mir eine erste Korrektur, obwohl ich das auch im Innenausschuss gesagt habe. Ich glaube, Dinge, die falsch sind, werden nicht dadurch wahrer, dass man sie ständig wiederholt.
[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Uwe Doering (Linksfraktion): Bei den Grünen ja!]
Ich habe zu keinem Zeitpunkt das Angebot des Bundes, zusätzliche Polizisten für eine Zeit lang zur Verfügung zu stellen, abgelehnt, sondern ich und die Polizeivizepräsidentin haben erklärt, dass wir selbstverständlich gern auf das Angebot zurückkommen, dass dafür aber die Voraussetzung ist, dass das, was wir an Bundespolizei bekommen, sinnvoll in unser Konzept von Brandstreifen eingliederbar ist. Das heißt, uns ging es nicht um uniformierte Polizei auf der Straße, mit der sie dann fünf oder zehn Straßen von möglichen Brandstiftern freihalten, sondern uns geht es in erster Linie darum, zivile Polizei verdeckt auf der Straße zu haben, um Brandstifter festzunehmen. Das haben wir dem Bund vermittelt, und der hat sofort gesagt, er stelle uns zivile Beamte zur Verfügung.
Ich habe versucht zu erläutern, dass wir immer dann Hilfe von anderen in Anspruch nehmen und Hilfe an andere geben, wenn wir besondere Lagen haben, Großeinsätze oder etwas Ähnliches. Wir haben durch eine Massierung von Brandstiftungen eine Situation gehabt, die auch der Bund als besondere Lage angesehen hat, und uns deshalb im Rahmen unserer Abkommens mit ihm Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt hat. Wir werden das auch weiterhin in Anspruch nehmen.
Herr Senator! Vor dem Hintergrund dessen, was Sie uns eben bezogen auf die Veränderungen bei der Berliner Polizei geschildert haben, interessiert mich, wie es zu diesen Veränderungen gekommen ist.
Frau Kollegin Hertel! Ich habe das in meiner Antwort angerissen: Die Polizeibehörde als eine große Behörde hat sich einer Organisationsuntersuchung stellen müssen, die von meinen Vorgängern – Werthebach und ich weiß nicht genau, ob es auch noch Schönbohm gewesen ist – in Auftrag gegeben wurde bei einer Firma namens Mummert und Partner. Die hat sehr genau versucht, in die einzelnen Bereiche der Polizei auch reinzugehen und zu klären, was sinnvoll und nicht sinnvoll ist. Und es gab das berühmte Gutachten von Rupert Scholz – CDU übrigens –, der dem Senat Vorschläge gemacht hat, wo er im Bereich der Staatsverwaltung insgesamt, aber insbesondere auch im Bereich der Polizeibehörde und der Polizeiverwaltung sparen kann. Das habe ich als allgemeinen Auftrag dieses Hauses angesehen und umgesetzt. Es mag ja sein, dass man sich vor Wahlzeiten davon verabschiedet, aber ich glaube, auf lange Sicht war das vernünftig.
1. Plant der Senat noch in dieser Wahlperiode eine Erhöhung des Mindestlohns für öffentliche Aufträge im Land Berlin auf 8,50 Euro?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Klemm! Meine Damen und Herren! Es gibt gegenwärtig eine Rechtsverordnung zur Erhöhung des Mindestlohns, der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gezahlt werden muss, von 7,50 Euro auf 8,50 Euro im Mitzeichnungsverfahren. Da die beiden Koalitionsparteien bisher immer erklärt haben, dass sie eine solche Anhebung für sinnvoll halten, bin ich auf das Ergebnis des Mitzeichnungsverfahrens gespannt und eigentlich froher Hoffnung.
Herr Senator! Nach einem Zeitungsartikel vom 30. August soll der Regierende Bürgermeister in Adlershof angekündigt haben, Vergabekriterien, z. B. in Bezug auf Kinderarbeit bei Zulieferern, im Vergabegesetz lockern zu wollen. Plant der Senat eine Änderung der Vergabekriterien im Vergabegesetz?
Herr Klemm! Von einer derartigen Planung ist mir als Mitglied des Senats nichts bekannt. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass der Erlass von Gesetzen und damit auch die Änderung von Gesetzen keine Aufgabe des Senats, sondern des Parlaments ist.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator Wolf! Wäre es nicht gut, wenn es eine Absprache mit dem Land Brandenburg hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen geben würde? Das Land Brandenburg hat im Moment 8 Euro beschlossen. Was halten Sie davon?
Das Land Brandenburg hatte lange Zeit überhaupt keine Regelung. Das hat das Land Berlin nicht davon abgehalten, für seinen Zuständigkeitsbereich einen Mindestlohn bei der Vergabe zu beschließen. Ich finde, wir sollten auch nach unseren eigenen Kriterien weiterhandeln.
Hält der Senat am Umzug der Drogenfachabteilung der Jugendstrafanstalt nach Lichtenrade und Erweiterung der Jugendarrestanstalt fest?
1. Trifft es zu, dass nach den erheblichen Protesten der Anwohner, der Bediensteten und der bürgerlichen Opposition die Erweiterung der Jugendarrestanstalt und die Umzugspläne, den Drogenvollzug der Jugendstrafanstalt nach Lichtenrade zu verlegen, durch den Senat infrage gestellt worden sind und nach der Wahl diese Umzugspläne ergebnisoffen neu diskutiert werden sollen?
2. In welcher Höhe und für welche Maßnahmen hat der Senat Mittel für die Erweiterung der Jugendarrestanstalt und für den Umzug der Drogenfachabteilung der Jugendstrafanstalt im Haushaltsentwurf 2012/13 eingestellt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Kluckert! Nein, das trifft so nicht zu. Auf das Land Berlin werden im Bereich des Justizvollzugs insbesondere im Hinblick auf die grundlegenden Neuregelungen, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 aufgegeben hat, erhebliche Mehrkosten zukommen. Dieser Kostenrahmen wird derzeit ermittelt. Zusammen mit der justizpolitisch nach wie vor unabdingbaren Erweiterung der Jugendarrestanstalt und anderen dem Schutz der Bevöl
kerung dienenden Maßnahmen wie insbesondere die personelle Verstärkung der forensisch-therapeutischen Ambulanz werden wir nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin eine der Tragweite dieser Herausforderungen angemessene Entscheidung treffen. Dies ist mit dem Finanzsenator so besprochen worden. Und deshalb hat die geplante bauliche Erweiterung der Jugendarrestanstalt keinen Eingang in den Haushaltsplanentwurf 2012/13 gefunden.
Unabhängig davon, dass die Erweiterung der Jugendarrestanstalt natürlich erforderlich ist, wird der Umzug des Drogenfachbereichs der Jugendstrafanstalt in den Bereich Kieferngrund nach Lichtenrade erfolgen. Der Rückgang der Belegung in der Jugendstrafanstalt ermöglicht es, dass das aus der Kaiserzeit stammende Haus 8 geschlossen werden kann. Durch den Umzug der Drogenfachabteilung werden die zeitgemäßen Unterbringungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten des Bereichs Kieferngrund für den Strafvollzug für bis zu 80 junge Gefangenen genutzt werden können. Der Kieferngrund ist zur Umsetzung der Konzeption des Drogenfachbereichs sehr gut geeignet und erfüllt auch die notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen. Durch das Freiziehen des Hauses 8 wird eine ansonsten notwendige Grundsanierung entbehrlich. Dieses Haus kann als Haftplatzreserve genutzt werden. Denn so erfreulich der Rückgang der Zahl der Jugendstrafgefangenen auch ist, so unsicher ist ihre zukünftige Entwicklung. Gerade im Jugendstrafvollzug ist der Grundsatz der Einzelunterbringung zur Ruhezeit unbedingt zu beachten. So halte ich es für unabdingbar, dass wir für einen möglichen Anstieg von Gefangenenzahlen Vorkehrungen treffen können.
Zu Ihrer Frage 2: Entsprechend meinen Ausführungen sind keine Investitionsmittel für die Erweiterung der Jugendarrestanstalt eingestellt. Die baulichen Anpassungsmaßnahmen für die zukünftige Nutzung des Bereichs Kieferngrund werden im Rahmen einer Projektmaßnahme der baulichen Unterhaltung durch die BIM im Jahr 2011 finanziert.