Protokoll der Sitzung vom 01.09.2011

Zu Ihrer Frage 2: Entsprechend meinen Ausführungen sind keine Investitionsmittel für die Erweiterung der Jugendarrestanstalt eingestellt. Die baulichen Anpassungsmaßnahmen für die zukünftige Nutzung des Bereichs Kieferngrund werden im Rahmen einer Projektmaßnahme der baulichen Unterhaltung durch die BIM im Jahr 2011 finanziert.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Dr. Kluckert? – Bitte schön!

Ja, vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie hatten ja in den Diskussionen zugesichert, dass die Anwohner in Zukunft besser einbezogen werden sollen. Deshalb meine Nachfrage: In welcher Weise sind denn die Anwohner jetzt nachträglich noch einbezogen worden, und in welcher Weise stehen Sie mit den Anwohnern in Kontakt, um über eventuelle Änderungen in Ihren Plänen und auch hinsichtlich der Sicherheitskonzeption mit ihnen zu diskutieren?

Frau Senatorin von der Aue – bitte!

Herr Dr. Kluckert! Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Sie wissen, dass wir bereits im Februar dieses Jahres eine Informationsveranstaltung für Journalisten für diesen Bereich durchgeführt haben. Und Sie wissen ganz sicher, dass wir im April eine Vielzahl von Veranstaltungen mit unterschiedlichen Interessengruppen durchgeführt haben. Ich erinnere an Veranstaltungen mit dem Haus- und Grundbesitzerverein. Ich erinnere an Veranstaltungen mit Sportvereinen oder auch mit der AG Bahnhofstraße. Wenn ich mich recht entsinne, haben wir auch gemeinsam eine große Veranstaltung mit Anwohnern durchgeführt, die Ihre Stiftung, die Naumann-Stiftung, durchgeführt hat. Dort haben wir mit den Anwohnern, mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und sie darüber informiert, was auf sie zukommt. Wir haben die Bedenken und Ängste der Bürger ernst genommen, und gerade in der zuletzt von mir zitierten Veranstaltung ist auch klar geworden, dass das, was wir an Informationen und auch an Zusicherungen gegeben haben, die Bevölkerung beruhigt hat. Wir haben immer wieder Runden zur Information. Es gibt auch immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, dass sie in diese Bereiche mal hineinschauen möchten, um sich zu informieren, und dem kommen wir regelmäßig nach.

Danke schön, Frau Senatorin! – Keine Nachfragen mehr!

Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 6 der Kollegin Renate Harant von der SPD-Fraktion zu dem Thema

Überprüfung der Müggelsee-Flugroute vom Willy-Brandt-Flughafen – BER –

Bitte schön, Frau Harant!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Was hat der Senat bisher unternommen, um die Lärmbelastung für die von der geplanten Flugroute über die Müggelseeregion betroffene Bevölkerung so gering wie möglich zu halten?

2. Hält der Senat die Prüfung von Alternativen für die bisher von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagene Route über dem Müggelsee für sinnvoll und notwendig, und wie hat er dies gegenüber den zuständigen Bundesbehörden zum Ausdruck gebracht ?

Danke schön! – Der Regierende Bürgermeister – bitte schön, Herr Wowereit!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Harant! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gerne beide Fragen zusammen beantworten.

Selbstverständlich halte ich die Prüfung von Alternativen für die bisher von der Deutschen Flugsicherung vorgeschlagene Route über den Müggelsee für sinnvoll und vor allen Dingen auch für notwendig. Die Friedrichshagener Bürgerinitiative geht davon aus, dass sie einen Routenvorschlag gefunden hat, der die Lärmbelästigung der Region verringert, ohne den Sicherheitsanforderungen entgegenzustehen. Daher habe ich mich bereits Anfang August an die mit den Flugroutenentscheidungen befassten Stellen, den Bundesverkehrsminister, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Deutsche Flugsicherung und das Umweltbundesamt, gewandt und um eine vertiefte Überprüfung von Alternativen zur Müggelseeroute, insbesondere der von der Friedrichshagener Bürgerinitiative favorisierten Route über die Gosener Wiesen, gebeten.

Nach einem langen und sehr konstruktiven Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Friedrichshagener Bürgerinitiative über die aktuellen Routenvorschläge der Deutschen Flugsicherung, insbesondere der Müggelseeroute, habe ich mich erneut an die genannten Entscheidungsträger des Bundes gewandt und ihnen die konkreten Forderungen und Vorschläge der Friedrichshagener Bürgerinitiative vorgelegt. Seitens der Deutschen Flugsicherung wurde zugesichert, dass auch nachträglich eingereichte Alternativüberlegungen im weiteren Entscheidungsverfahren des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung noch berücksichtigt werden, obwohl der Abwägungsprozess der Deutschen Flugsicherung formal bereits abgeschlossen ist. Ich gehe davon aus, dass bei dem Votum des Bundesumweltamts selbstverständlich auch die Überlegungen in das Abwägungsgebot mit einfließen werden und dann beim Bundesaufsichtsamt. Insofern gehen wir davon aus, dass hier tatsächlich die Sinnhaftigkeit und die Möglichkeit, weniger Menschen zu belasten oder weniger Eingriffe in die Natur vorzunehmen, in der Tat beim Abwägungsprozess noch mal einzeln nachgewiesen und abgewogen werden muss, mit der Hoffnung, dass es dann zu anderen Ergebnissen kommt.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Harant – bitte!

Über die Höhe der Lärmbelastung durch diese Müggelseeflugroute kursieren vor Ort ganz unterschiedliche Zahlen. Bis wann wird denn eine Lärmkartierung vorgelegt, die die Fakten objektiv benennt?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das entscheidet nicht der Senat von Berlin, sondern dies ist die Aufgabe der entsprechenden Behörden. Ich gehe davon aus, dass auch in der Fluglärmkommission, die ja weiter tagt, die hat nicht ihre Existenzberechtigung aufgegeben, nur weil sie schon ihr Votum abgegeben hat, sondern dass in der Fluglärmkommission die entsprechenden Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, aber auch des Bezirks TreptowKöpenick aktiv werden, um sich dann noch ein vertieftes Zahlenmaterial vorlegen zu lassen einerseits und andererseits auch die Diskussion darüber zu führen. Denn das Entscheidende ist ja, dass man sich da nicht über Zahlen streitet, sondern dass man objektivierbare Punkte hat, die dann unstrittig sind, um zu einer Bewertung zu kommen. Das heißt, die Fluglärmkommission hat ihre Aufgabe nicht erfüllt, sondern sie wird weiter diesen Prozess begleiten, wie auch insgesamt nach Eröffnung des Flughafens am 3. Juni des nächsten Jahres die Fluglärmkommission ihre Tätigkeit fortsetzen wird.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz. – Bitte schön, Herr Buchholz!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Wie bewerten Sie eigentlich das Verhalten der CDU-Landesvorsitzenden Saskia Ludwig aus Brandenburg, die erstaunlicherweise vor Kurzem erzählt hat, sie sei eigentlich ganz gegen einen Flughafen, den man vielleicht in der Region gar nicht benötige und jetzt schon wieder das Gegenteil erzählt. Glauben Sie, dass sie sich vielleicht den Virus der Berliner CDU eingefangen hat, die kurzzeitig auch meinte, es gebe gar keine Nachtflüge, und sich jetzt an den Fakten orientiert und wieder etwas anderes erzählt? Glauben Sie, dass das vielleicht ein Virus ist, der bei der CDU umgeht?

[Zurufe von links: Ja!]

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchholz! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob das ein Virus ist, weiß ich nicht. Wir beobachten seit geraumer Zeit – – Mich wundert ein bisschen, dass, obwohl in Brandenburg keine Wahlen sind, jetzt dort solche Wolken geschlagen werden. Sie ist ja auch schon zurückgepfiffen worden, insofern haben wir wieder einen neuen Stand der Brandenburger CDU. Die Verlässlichkeit von Aussagen ist da relativ schnell wieder vorbei.

Was mich mit Sorgen umtreibt, ist die Tatsache, dass wir noch Prozesse in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht

zu führen haben. Ich finde, jede Irritation schadet und gibt denjenigen, die komplett gegen diesen Flughafen sind, Munition. Deshalb ist es ja so wichtig, dass diejenigen, die bislang erklärt haben, sie seien für den Flughafen Willy Brandt in Schönefeld, nicht auf einmal noch selbst Irritationen setzen. Es gibt genügend Flughafengegnerinnen und -gegner, die werden sich weiter artikulieren. Wenn aber eine Partei wie die CDU in Brandenburg auf einmal anfängt, sich selbst an die Spitze der Bewegung zu setzen, dann ist das unverantwortlich.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön!

Jetzt geht es weiter mit der Frage 7 des Kollegen Sascha Steuer von der CDU-Fraktion zu dem Thema

Bleibt der JÜL-Zwang doch bestehen?

Bitte schön, Herr Steuer!

[Mieke Senftleben (FDP): Na klar bleibt der bestehen!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele Schulen haben einen Antrag gestellt, aus der Pflicht zum jahrgangsübergreifenden Lernen entlassen zu werden, und wie vielen davon wurde es gestattet?

2. Warum gab es Bedingungen und nur ein kleines Zeitfenster für die Antragstellung, und warum ist es den Grundschulen nicht grundsätzlich freigestellt?

Danke schön! – Der Bildungssenator, Prof. Zöllner. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Steuer! Als Erstes eine kleine Vorbemerkung. Ihre Frage verwundert mich schon etwas, weil sie der objektive Beleg dafür ist, dass Sie wissen, dass es in Berlin keinen Zwang für JÜL gibt, obwohl Ihre Partei seit Wochen durch die Stadt läuft, plakatiert und sagt, es gebe einen Zwang.

Nun zur Beantwortung Ihrer Frage: Mit Stand vom 18. August haben 81 von insgesamt 374 Schulen Anträge gestellt, die flexible Schulanfangsphase ab dem Jahr 2012/13 jahrgangsbezogen zu organisieren. Drei Schulen haben sich inzwischen doch entschieden, die Schulanfangsphase jahrgangsübergreifend zu organisieren, sodass schlussendlich im Augenblick 78 Schulen einen solchen

Antrag gestellt haben oder aufrechterhalten. Von diesen 78 Schulen haben 38 schon bisher kein JÜL praktiziert. Es kamen durch die Änderung verbunden mit dem Qualitätspaket für die Schulen lediglich 40 neue Schulen hinzu. 296 Schulen werden auch weiterhin JÜL praktizieren. Dieses gilt es als Erstes festzuhalten: JÜL ist in der Stadt anerkannt und wird angenommen.

76 der antragstellenden Schulen haben der regionalen Schulaufsicht bis zu den Sommerferien bereits entsprechende pädagogische Konzepte vorgelegt. Bei sechs Schulen ist das Konzept bereits in der bislang vorliegenden Form aus unserer Sicht genehmigungsfähig. In diesen Konzepten ist ersichtlich, dass die Kernelemente der Schuleingangsphase umgesetzt und passfähige Maßnahmen zur individuellen Förderung vorgesehen sind. Es geht – ich sage es zum ersten Mal – um Inhalte und Ziele. 36 Konzepte erfordern in einzelnen Bereichen noch kleine Nachbesserungen. Ich kann jetzt die Aspekte aufzählen. Wenn es Sie interessiert, können Sie das über die Nachfrage noch mal erfragen. – Bei 31 Konzepten sind umfängliche fachlich-inhaltliche Nachbesserungen erforderlich, damit jedes Kind in allen Leistungsbereichen in der zwei Jahrgangsstufen umfassenden Schulanfangsphase tatsächlich individuell gefördert werden kann. Eine abschließende Entscheidung wird insgesamt am 21. Oktober vorliegen. – Im Übrigen starten in diesem Schuljahr vier weitere Schulen erstmals mit jahrgangsgemischten Klassen der Schulanfangsphase. Bei der Aufmerksamkeit, die den Schulen, die JÜL ablehnen, gewidmet wird, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass immer noch Zunahmen in Akzeptanz zu verzeichnen sind.

Zurzeit berät die regionale Schulaufsicht gemeinsam mit den Multiplikatoren für die Schulanfangsphase, die es in jedem Bezirk gibt, jede dieser Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer Konzepte. Wie mir die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten berichten, ist in den Kollegien ein intensiver fachlicher Austausch im Gange, der die Qualitätsentwicklung des Anfangsunterrichts unterstützt und die Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen in dieser Schulanfangsphase stärkt. Die Effekte, die ich mit dieser Maßnahme des Qualitätspakets erreichen wollte, zeichnen sich damit deutlich ab. In den Schulen ist noch ein stärkeres Nachdenken über Lernen und Lehren im Gange. Die Zusammenarbeit der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in der Schulanfangsphase wird in den zu erarbeitenden Konzepten ebenso in den Blick genommen wie die Kooperation der Lehrkräfte verschiedener Klassen und die Differenzierungsmöglichkeiten über didaktisches Material.

Zu Ihrer zweiten Frage, warum Bedingungen gestellt werden, will ich versuchen, kurz zu antworten. Ich habe es bereits angedeutet: Es geht nicht um eine Formalie, sondern es geht um Inhalte, dass ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll, das heißt, das unterschiedliche Durchlaufen und die optimale Förderung von jungen Menschen. Dann muss man begründen, dass man dies

besser oder genauso gut erreichen kann, wenn man nicht JÜL macht.

Zu dem Zeitplan und warum dieser aus Ihrer Sicht zu kurz ist: Ich darf darauf hinweisen, dass er aus meiner Sicht sehr lang ist. Seit Mai und bis zum 28. September können sie Anträge stellen. Das sind einige Monate. Wenn ich diese Antragsfrist länger gestaltet hätte, wäre es nicht mehr möglich gewesen, die Entscheidung rechtzeitig vor den Anmeldungen für das nächste Schuljahr zu treffen. Dann hätten Sie mir vorgeworfen, dass ich das auf die lange Bank schiebe. Und Vorwürfe von Ihnen möchte ich nicht hören.

Eine Nachfrage des Kollegen Steuer – bitte schön!

Danke sehr, Herr Senator Zöllner! Ich bin überrascht, dass Sie es nicht für einen Zwang halten, wenn nur sechs von 78 antragstellenden Schulen genehmigungsfähig sind. Ich halte das nach wie vor für Zwang. Aber wie kommen Sie dazu, von diesen Schulen individuelle Förderpläne zu verlangen, wenn doch die Schulen, die bei JÜL bleiben, überhaupt nicht erfolgreich sind, sondern es dort ein jährlich steigendes Sitzenbleiben gibt, sodass mittlerweile jeder fünfte Schüler in der zweiten Klasse sitzen bleibt? Ist das aus Ihrer Sicht gute, individuelle Förderung?

Herr Senator Zöllner – bitte!

Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder kann ich die Antwort noch mal vorlesen oder aus der Erinnerung zitieren. Ihre Darstellung läuft völlig den Realitäten zuwider. Es sind nicht nur sechs, sondern sechs sind aus der Sicht meines Hauses sofort genehmigungsfähig. Bei der anderen Hälfte sind kleine Nachbesserungen – so habe ich dies nach meiner Erinnerung gesagt – nötig. Das heißt, ich gehe davon aus, dass sie in einem Dialog mit der Schulaufsicht beseitigt werden können. Und auch bei den anderen ist nicht auszuschließen, dass noch ein Konzept herauskommt.

Zu dem zweiten Teil Ihrer Nachfrage kann ich nur darauf hinweisen, dass es in allen Bereichen des Schullebens anerkannte pädagogische Konzepte gibt. Die Ziele des jahrgangsübergreifenden Lernens in der Schulanfangsphase sind die, dass es ermöglicht wird, dass Kinder mit einem unterschiedlichen Entwicklungsstand diese Phase unterschiedlich schnell durchlaufen können und trotzdem individuell optimal gefördert werden und keine Diskriminierung durch ein Sitzenbleiben erfolgt. Deswegen ist ein unterschiedliches Verweilen in der Schuleingangsphase eben auch kein Sitzenbleiben oder der Beleg eines Miss

erfolgs, sondern Beweis, dass es tatsächlich gelungen ist – gekoppelt mit der Einführung einer früheren Einschulung in der letzten Legislaturperiode, die sicher die Unterschiede in den Entwicklungsstufen der Kinder noch deutlicher zu Tage treten lässt –, einen vernünftigen Weg zu finden.