Die GEWOBAG bietet allen Mieterinnen und Mietern Modernisierungsvereinbarungen an, die auf die individuelle Situation der Einzelnen eingehen.
Der Aufsichtsrat der GEWOBAG hat am 29. September 2011 das Konzept zur Mieterkommunikation und sozialen Mieterbetreuung bei der Modernisierung von Wohnungen beschlossen. Wie bei allen Sanierungsprojekten der GEWOBAG werden Mieterinnen und Mieter standardmäßig umfassend und rechtzeitig informiert. Sie wurden in den Monaten Juli und November 2011 in den zur Sanierung vorgesehenen Häusern am Klausener Platz vorab über das Modernisierungsvorhaben per Brief in Kenntnis gesetzt. Es folgten die schriftlichen Modernisierungsankündigungen, die Mieterversammlungen, die Begehung der einzelnen Wohnungen mit dem Ziel, die jeweilige persönliche Situation zu klären. Des Weiteren stehen den Mietern vor und während der gesamten Sa
In den Modernisierungsankündigungen vom Februar 2012 werden die rechtlich maximal möglichen Mietsteigerungen angekündigt. Ziel ist aber, mit jedem Haushalt eine Modernisierungsvereinbarung zu schließen, die alle Besonderheiten des Mieters und alle Lebenssituationen, z. B. soziale Härten, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Situation der Wohnung in Bezug auf bessere Ausstattung, berücksichtigt und die tatsächliche Miete nach der Modernisierung enthält. Damit wird auch die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter von der GEWOBAG berücksichtigt.
Ihre Frage nach der Vereinbarkeit mit der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD wird in dieser selbst beantwortet. Dort steht:
Bei Modernisierungsmaßnahmen soll sich die Umlage der Modernisierungskosten an der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Mieterstruktur ausrichten. Soweit energetische Modernisierungen durchgeführt werden, dienen die zu erwartenden Betriebskostensenkungen als Orientierungsmaßstab zur Erhöhung der Nettokaltmiete. Diese Maßgabe soll auch bei Neuvermietungen nach einer Modernisierungsmaßnahme gelten. Energetische Modernisierungen sollen Vorrang vor anderen Modernisierungen haben.
Vielen Dank für die nochmalige ausführliche Antwort! Nach meinem Eindruck gibt es hier ein Kommunikationsproblem zwischen GEWOBAG und Mieterschaft, denn die Information zur Einsparung der Betriebskosten, der Anhebung der Nettokaltmiete und der Tatsache, dass man in den Modernisierungsankündigungen die maximal mögliche Mieterhöhung ankündigt, diese aber möglicherweise beim Abschluss der Modernisierungsvereinbarung geringer ausfällt, ist bei einem Großteil der Mieterschaft nicht verankert. Deshalb vorab der Hinweis, dass die GEWOBAG an ihrer Mieterkommunikation noch arbeiten muss.
Ich habe aber einen Nachfrage zu einem anderen Aspekt: Bei einer der Maßnahmen ist der Anbau von Balkonen an einem Seitenflügel festgelegt worden. Alle anwesenden Mietparteien haben auf der Mieterversammlung am 28. Februar erklärt, dass sie diesen Balkonanbau als nicht
Frau Abgeordnete Lompscher! Schon unsere Besprechung im Februar habe ich zum Anlass genommen, die GEWOBAG zu bitte, noch einmal anders oder besser zu informieren. Ich nehme auch Ihren heutigen Hinweis auf und werde dem nachgehen. Ich werde noch einmal darum bitten, besser über die Vorhaben zu informieren. Mir liegen allerdings auch Informationen, Briefe und Flyer vor, die den Mietern zur Verfügung gestellt wurden. Seitens der GEWOBAG wurde einiges unternommen, aber ich werde dem noch einmal nachgehen.
Zu Ihrer Frage zum Anbau der Balkone: Ich hoffe, dass die GEWOBAG bei ihrem Vorhaben bleibt, denn das Vorhandensein eines Balkons ist eine Wohnwertsteigerung. Zudem müssen wir sehen, dass wir solche Instandsetzungen und Modernisierungen für die nächsten Jahrzehnte, die nächsten Mietergenerationen vornehmen. Es ist wichtig, dass sich auch die städtischen Bestände entsprechend entwickeln und den Wünschen der künftigen Mieterinnen und Mieter anpassen. Ein Balkon erhöht eindeutig den Wohnwert und die Lebensqualität.
Herr Müller! Mit den Balkonen ist das immer so eine Sache. Ich will das aber jetzt nicht vertiefen. – Können Sie vor dem Hintergrund, dass es Kommunikationsprobleme gibt, sagen, wie viele Modernisierungsvereinbarungen bereits abschlossen wurden? Haben 10, 50 oder 90 Prozent der Mieterinnen und Mieter so etwas abgeschlossen? Daran könnte man doch die Größe des Problems ablesen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Ziel ist natürlich, dass mit jedem Mieter etwas Individuelles vereinbart wird, sodass man auf die unterschiedliche Leistungs
fähigkeit der Mieter reagiert. Das ist der politische Anspruch und auch der der GEWOBAG. Wie viele Vereinbarungen es schon sind, kann ich nicht sagen.
Vielleicht könne wir das im Ausschuss noch einmal beraten. Dann kann ich Ihnen die Zahl bestimmt nennen.
Damit ist die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Frist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zunächst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Für die SPDFraktion beginnt der Kollege Buchner.
Ich frage die Bildungssenatorin: Wie ist das Verfahren bei der Vergabe der sog. Schnellläuferklassen auf die Schulen geregelt? Ich frage das insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dafür mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Züge gibt.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Buchner! Das Verfahren ist folgendermaßen geregelt: Im Land Berlin gibt es 14 Schnelllernerklassen. Wir haben elf Klassen festgelegt, die fest an den Schulen sind, und drei Klassen werden flexibel vergeben. Dafür gibt es sachliche Kriterien. Eins ist, dass der Bezirk, der Schulträger seine Zustimmung erteilt. Ein weiteres ist der Bedarf insgesamt. Noch ein Kriterium wäre das Verhältnis der 5. zu den 7. Klassen. Das muss auch stimmen.
Für die drei flexiblem Klassen haben sich vier Schulen beworben. Drei Schulen haben den sachlichen Kriterien entsprochen. Die vierte Schule hat keinen Zuschlag bekommen.
Ich glaube, die vierte Schule, die keinen Zuschlag erhalten hat, liegt in Pankow. Hatte die Schule bei ihrer Bewerbung die Rückendeckung des Bezirks?
Sie meinen das Rosa-Luxemburg-Gymnasium. Die Schule hat schon zwei Schnelllernerklassen und möchte noch eine dritte dazu haben. Es gab Gespräche im Bezirk. Die Situation in der Schule sieht so aus, dass in den nächsten Jahren intensive Baumaßnahmen vorgesehen sind. Sie wissen sicherlich, dass da ein sehr großer Bedarf vorhanden ist. Hier gab es dann ein Gespräch mit dem Direktor, dem Bezirk, dem Schulträger und der Schulaufsicht, wo ganz klar festgelegt wurde, dass die Schulzüge reduziert werden müssen – dass es sozusagen drei Züge geben kann. Wenn diese Schule jetzt drei Schnelllernerklassen hätte, würde das bedeuten, dass es in zwei Jahren keine 7. Klasse dort vor Ort gibt.
Ich finde, dass der Bezirk da richtig reagiert hat, weil wir auch eine Verantwortung für die anderen Kinder haben, damit diese, die eben nicht in den Schnelllernerklassen sind, auch einen Zugang zu dieser Schule erhalten.
Ich frage den Verbraucherschutzsenator, Herrn Heilmann: Teilt der Senator die heute veröffentliche Meinung des ADAC, dass die Mineralölkonzerne auf Kosten der Verbraucher überhöhte Gewinne erzielen?
Ihre Bemerkung habe ich akustisch leider nicht verstanden. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eine missliche Lage für die Autofahrer, weil wir einen Markt haben, der anderes als andere Märkte Rohstoffpreiserhöhungen unmittelbar an die Verbraucher weitergeben kann. In anderen Märkten ist es so, dass das nicht geht, weil sie andere Preissetzungsintervalle als im Rohölmarkt haben. Die Marge ist gestiegen, und wir haben europaweit, wenn nicht sogar weltweit in den westlichen Ländern das Phänomen, dass sich die Margen erhöhen, ohne dass man transparent macht, warum sich die Margen erhöhen, weil es dafür keine plausiblen Kosten gibt.
In der kommenden Bundesratssitzung wird es eine Debatte zu einem Antrag des Landes Thüringen geben, der in der Sache deswegen umstritten ist, weil sich alle Länder und so auch das Land Berlin natürlich einig sind, dass wir marktwirtschaftlich nicht funktionierende Preisbremsen auf andere Weise herstellen müssen. Offen aber ist, ob eine sogenannte Kostenschere wirksam ist oder nicht. Es wird relativ plausibel vorgetragen, dass das in Österreich versucht wurde – mit dem Ziel, die Preise zu begrenzen, aber mit gegenteiliger Wirkung. Insofern sind wir insgesamt als Staat und damit auch der Berliner Senat noch in der Lernphase, wie wir vernünftige Mechanismen bekommen, die einen fairen Ausgleich zwischen Verbrauchern und der entsprechenden Industrie bringen.
Herr Senator! Ich frage nach, welche Maßnahmen im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes vorstellbar sind.