1. Treffen Meldungen zu, nach denen die Bundesländer und Schulbuchverlage sich dahin gehend vereinbart haben, auf den Einsatz von Software zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen, umgangssprachlich als „Schultrojaner“ bezeichnet, zu verzichten?
2. Wie hat sich das Land Berlin aktiv an den Verhandlungen zur Verhinderung des Einsatzes der Software beteiligt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! In einem Gespräch am 24. April haben die Kultusministerkonferenz und der Verband der Schulbuchverlage vereinbart, dass die Regelungen im Gesamtvertrag zu § 53 Urheberrechtsgesetz zum Einsatz einer Plagiatssoftware und zur Verpflichtungserklärung der Schulleiterinnen und Schulleiter über nicht vorhandene digitale Kopien auf den Rechnern nicht umgesetzt werden.
Die Kultusministerkonferenz hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gebeten, in allen Fragen des Urheberrechts an Schulen die Verhandlungen und Federführung zu übernehmen. Andere Länder, so auch Berlin, sind daher nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt gewesen, die zu der Vereinbarung vom 24. April 2012 geführt haben. Gleichwohl hat das Land Berlin sich eingebracht wie andere Länder und dazu beigetragen, dass die Entscheidung zustande gekommen ist. Meine Senatsverwaltung hat gegenüber dem Bayerischen Kultusministerium deutlich gemacht, wie sich die Problematik im Zusammenhang mit dem Einsatz der Plagiatssoftware gestaltet. Wir haben das hier des Öfteren gemeinsam diskutiert, und Sie haben auch Ihre kritischen Positionen dargestellt.
Bereits in der turnusgemäßen Sitzung der Schulrechtsreferenten der Länder im November 2011 hat auch das Land Berlin die Position vertreten, die Anwendung der problematischen vertraglichen Bestimmungen sei vorläufig auszusetzen, bis eine endgültige Regelung getroffen wird. Diese liegt nun durch den einvernehmlichen Verzicht auf den Einsatz der Plagiatssoftware und der Schulleitererklärung vor. Für die Zukunft wollen die Kultusministerkonferenz und die Verlage gemeinsam nach Lösungen suchen, die sowohl die Nutzung digitaler Medien im Unterricht fördern unter Verzicht auf Kontrollmechanismen, Rechtssicherheit für die Lehrkräfte herstellen und auch die urheberrechtlichen Ansprüche der Verlage garantieren.
Herzlichen Dank für das Wort, Herr Präsident! – Ich frage Frau Scheeres: Was glauben Sie, ist diese Einigung durch die Einsicht der Schulbuchverlage zustande gekommen oder möglicherweise durch die Unfähigkeit der Programmierer der Schulbuchverlage, eine entsprechende rechtssichere Plagiatssoftware zu programmieren?
Herr Abgeordneter Kohlmeier! Ich gehe davon aus, dass die Diskussionen nicht nur hier kritisch geführt worden sind, sondern auch in anderen Zusammenhängen in anderen Bundesländern. Wenn ich es positiv bewerten möchte, würde ich das mal Einsicht nennen, dass man da jetzt so vorgeht. Sie haben ja auch des Öfteren im Parlament gesagt, dass es schwierig ist, über ungelegte Eier zu diskutieren. Ich denke, die kritische Haltung gab es in vielen anderen Bundesländern. Ich gehe davon aus, dass das eine Einsicht war.
Frau Scheeres! Dazu eine Nachfrage! Ich kann mich nämlich gerade nicht daran erinnern. Können Sie sich noch daran erinnern, welche drei Fraktionen in diesem Haus einen Antrag gestellt haben, in dem sie gesagt haben, sie wollten diese Software nicht? Können Sie sich noch daran erinnern, welche Fraktionen dann gesagt haben: Nein, nein, das wird alles wunderbar; das passt schon? – Vielleicht können Sie auch noch Bezug auf Ihren Vorgänger nehmen, der sich im Rahmen einer Großen Anfrage geäußert hat, an die ich mich jetzt auch nicht mehr erinnern kann. Vielleicht beschreiben Sie noch mal die Gemengelage in diesem Haus. Denn es gibt zwar Wortprotokolle, aber ich finde sie gerade nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident! Darauf hätte ich nämlich jetzt hingewiesen. Ich glaube, Sie sind immer diejenigen, die genau darauf hinweisen, wo man was wie findet und weiterleiten kann usw. Da können Sie das alles nachlesen. Ich denke mir schon, dass Sie wissen, wer hier was gesagt und wer was kritisiert hat und wie dieser Punkt hier diskutiert wurde. Das muss ich, glaube ich, nicht wiederholen.
1. Was verspricht sich der Senat von der gestern offiziell eröffneten neuen Jugendarrestanstalt (JAA) des Landes Berlin?
2. Welche Rolle kommt der JAA vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung avisierten Einführung eines Warnschussarrestes zu?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Rissmann! Mit der Eröffnung der Jugendarrestanstalt im Kieferngrund haben wir die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir einen gesetzmäßigen Vollzug des Jugendarrests haben. Wie Sie alle wissen, hat es in den vergangenen Jahren jeweils 200 und mehr Abweisungen gegeben. Allein in diesem Jahr hat es 61 Abweisungen bis Mitte März gegeben. Die Jugendarrestanstalt war überfüllt. Und wenn der Arrest wegen Überfüllung nicht stattfinden kann, dann kann er logischerweise auch gesetzlich nicht vollzogen werden.
Die Planungen des Senats gehen weiter. Es geht nämlich wie bei Schulgebäuden nicht darum, dass man nur ein Schulgebäude hat, sondern dass das, was darin stattfindet,
eben auch dem Zweck dient, hier die Rückfälligkeit von jugendlichen Straftätern zu reduzieren. Dazu wollen wir Fortbildungsmöglichkeiten machen. Für diese Fortbildungsmöglichkeiten besteht in der neuen Jugendarrestanstalt mehr Raum im wahrsten Sinne des Wortes. Wir haben dort eine Holzwerkstatt, eine Gärtnerei und viele Möglichkeiten, weitere solche Fortbildungen zu entwickeln bzw. die vorhandenen Ansätze fortzusetzen. Im Übrigen ist die bauliche Anlage so großzügig ausgestattet, dass wir verschiedene Arrestgruppen trennen können – also nicht nur Frauen und Männer, sondern auch sonstige Arrestanten so voneinander trennen können, dass der Gefahr vorgebeugt werden kann, dass sie schlechten Einfluss aufeinander haben.
Das ist die Überleitung zur Antwort auf Ihre zweite Frage. Es gibt das Gegenargument gegen den Warnschussarrest, dass diejenigen, die mit dem sogenannten Warnschussarrest in die Arrestanstalt kommen, schlechten Einfluss auf die Täter haben, die wegen kleinerer Straftaten im Arrest sind. Das lässt sich trennen, und es lassen sich Konzepte dafür entwickeln – immer vorausgesetzt, dass der Deutsche Bundestag das eingebrachte Gesetz wie angekündigt verabschiedet.
Im Übrigen hatte ich hier im Parlament schon gesagt, dass der Name Warnschussarrest ein wenig irreführend ist. Es geht eigentlich um Gerechtigkeit und um die Frage: Können die Jugendrichter in bestimmten Situationen ausgewogene Urteile sprechen, bei denen nicht der Beihilfetäter, der weniger gemacht hat, Arrest bekommt und der eigentliche Straftäter mit einer formal höher gewichtigen, aber empfunden niedrigeren Bewährungsstrafe davonkommt?
Herr Senator! Vielen Dank! Ist es geplant, die Berliner Jugendrichter über die neuen, sprich: die baulichen Veränderungen in der Jugendarrestanstalt, aber auch über die durch die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag geplanten rechtlichen Veränderungen – die Möglichkeit der Verhängung des Arrests und auch unter Umständen des Warnschussarrests – zu informieren, damit von diesen Möglichkeiten in der Breite Gebrauch gemacht werden kann?
Herr Abgeordneter! Sie haben sich auf zwei unterschiedliche Dinge bezogen, die auch unterschiedlich zu behandeln sind. Zu den gesetzlichen Änderungen: Dafür haben wir gemeinsam mit dem Land Brandenburg eine sehr erfolgreiche Justizakademie, die die Richter über rechtliches Fortkommen informiert. Das ist nicht meine unmittelbare Aufgabe. Aber es ist nicht nur geplant, sondern es hat bereits stattgefunden, dass ich inzwischen bereits mehrfach mit Jugendrichtern zusammengesessen und sie fachlich darüber informiert habe, welche neuen baulichen Gegebenheiten es heute gibt.
Aber wir sind vor allen Dingen – was viel wichtiger ist – mit großer, auch positiver Resonanz der Jugendrichter dabei, die Konzepte zu verfeinern und den Vollzug der Strafen, die sie verhängen, und der Zuchtmittel – wie es im Gesetz heißt – so zu justieren, dass sie möglichst wirken, die Jugendlichen von weiteren Straftaten abhalten und sie auch aus ihren in der Regel sehr schwierigen persönlichen Verhältnissen herausbringen. Das ist das Ziel sowohl der Resozialisierung der Tätern als auch der Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Berlin.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator Heilmann! Sie haben sich jetzt zum Fürsprecher des Warnschussarrests gemacht. Können Sie uns erklären, warum diese Maßnahme, die den geringsten Wirkungsgrad von allen Maßnahmen im Jugendstrafrecht und eine Rückfallquote von 80 Prozent – wir erreichen nur jeden Fünften damit – hat, nun gerade ausgeweitet werden soll?
Herr Präsident! Herr Kollege Behrendt! Die erschreckend hohe Rückfallquote, die Sie erwähnt haben, müssen wir behandeln. Das hat aber ehrlich gesagt nichts mit dem Warnschussarrest zu tun, sondern wir müssen überlegen: Wie können wir den Arrest weiter ausgestalten, sodass Jugendliche dazu gebracht werden, nicht weiter Straftaten zu begehen?
Der Warnschussarrest hat eine andere Bewandtnis. Wir brauchen bessere Einwirkungsmöglichkeiten. Wenn Jugendliche – was nicht so häufig, aber doch in einigen
Dutzend Fällen im Jahr vorkommt – unmittelbare Bewährungsstrafe und keinen Jugendarrest erhalten, weil ihre Straftat so schwerwiegend ist, dann sollen die Jugendrichter entscheiden, ob es im Einzelfall richtig ist, zusätzlich über ein, zwei oder vier Wochen auf diese Jugendlichen in einer intensiven Art und Weise so einzuwirken, dass man hoffen kann, dass sie danach keine Straftat mehr begehen.
Ich kann ehrlich gesagt die Bedenken, die Sie formulieren, nicht verstehen, weil ich persönlich offensichtlich mehr Vertrauen in die Jugendrichter in Berlin und auch in anderen Bundesländern habe als Sie, dass sie mit dieser zusätzlichen Möglichkeit – das ist überhaupt kein Automatismus – verantwortungsvoll umgehen. Ich habe jedenfalls prinzipiell Vertrauen in die Institution der Jugendrichter und habe nach den Gesprächen mit den Berliner Jugendrichterinnen und Jugendrichter auch das unmittelbare Vertrauen, dass sie das sehr klug anwenden werden.
Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von einer Woche schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Es beginnt für die SPD-Fraktion der Kollege Buchholz.