führungsvorschrift Wohnen in das Mitzeichnungs- und Mitbestimmungsverfahren im Rat der Bürgermeister und in all den anderen Gremien zu gehen, die Sie kennen. Aber das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun, weil die bisherige Ausführungsvorschrift Wohnen weiterhin gilt und damit alle Härtefallregelungen der Vergangenheit auch weiterhin bestehen.
Im Übrigen, wenn ich Ihnen das an dieser Stelle sagen darf, hat sich bereits jetzt – seit dem 1. Mai bis Ende Juli – die Zahl der Zwangsumzüge in Berlin halbiert. Das zeigt, dass die Härtefallkriterien und die neue Ausführungsvorschrift Wohnen einen sozialeren Charakter trägt, als das in der Vergangenheit unter der Verantwortung einer anderen Partei der Fall gewesen ist.
Herr Senator Czaja! Ich habe Sie also richtig verstanden, dass Sie weiterhin die Bezirksämter anweisen, die jetzt eigentlich nicht mehr geltende WAV für Sozialhilfeempfänger und Sozialhilfeempfängerinnen trotz des LSGUrteils anzuwenden?
Das Gericht hat nicht erklärt, dass die WAV nicht für SGB-XII-Empfänger anwendbar ist, sondern das Landessozialgericht hat die Klage eines SGB-XII-Empfängers gegen die WAV aus formalen Gründen abgelehnt. Somit ist sie weiterhin rechtsgültig. Es gibt überhaupt gar keine Notwendigkeit, da Veränderungen vorzunehmen. Wir haben aber zur Rechtssicherheit den Sozialämtern den Hinweis gegeben, dass sie weiterhin wie in der Vergangenheit auch für Personen, die Leistungen für die Kosten der Unterkunft erhalten, für Erwerbsunfähigkeitsrentner oder Rentner in der normalen Rente gilt. Deswegen wird das auch weiterhin der Fall sein. Diese besonderen Rahmenbedingungen galten früher bei der AV Wohnen, und sie gelten jetzt in der Wohnaufwendungenverordnung ebenso.
1. Hat der Senat bzw. das Bezirksamt Mitte mit der Firma CA Immo einen städtebaulichen Vertrag über die Flächen am Mauerpark abgeschlossen, bzw. befindet sich ein solches Vertragswerk in Verhandlung?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Prieß! Ja, ein solcher Vertrag befindet sich in den Verhandlungen zwischen dem Bezirksamt Mitte, dem Senat und dem Eigentümer. Anlass für die Verhandlungen ist das Ziel des Senats, eine Erweiterung des Mauerparks um mindestens zwei Hektar realisieren zu können. Damit soll auch eine entsprechende Vereinbarung mit der Allianz Umweltstiftung erfüllt und die andernfalls erforderliche Rückzahlung von rund 2,3 Millionen Euro Fördermitteln abgewendet werden. Weitere Grundlage für die Inhalte des städtebaulichen Vertrags ist der Beschluss der BVV Mitte vom 24. April 2012.
Da wir noch in den Verhandlungen sind, kann heute nicht abschließend etwas über die Inhalte des städtebaulichen Vertrages gesagt werden. Aber Themen und Vertragsverhandlungsinhalte sind u. a. die städtebaulichen Regelungen wie Ziel, Entwicklungskonzept und Verfahren der weiteren Bauleitplanung, Erschließung und Kostentragung, Regelungen, die die Bodenordnung vorbereiten, die Übertragung der für die Erweiterung des Mauerparks vorgesehenen Teilflächen an Berlin, Sicherung der parkverträglichen Nutzung auf einer Teilfläche und sonstige Regelungen wie Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel und die Sicherung der Vertragsinhalte, Rechtsnachfolge und Rücktrittsrechte.
Wir haben darüber auch schon gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gesprochen. Dort wurde gesagt, dass es ein Rücktrittsrecht gibt, falls sich die
Konflikte hinsichtlich des Flächennutzungsplans nicht regeln lassen. Ich frage nun: Muss von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden, wenn der Bebauungsplan für die Fläche nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist vonseiten der Förderstiftung abgeschlossen werden kann?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Prieß! Genau darum verhandeln wir ja, um nämlich diese Situation zu verhindern. Der Eigentümer hat natürlich Rücktrittsrechte. Er ist Eigentümer der Fläche. Er kann sie auch jetzt schon im Bereich der Gewerbenutzung weiterentwickeln, vermarkten, vermieten. Wir wollen genau diese Situation verhindern und nun endlich an dieser Stelle etwas für die Stadt erreichen und diese Mischung hinbekommen. Es geht einerseits um die Ansprüche an Gewerbenutzung, aber vor allem die große Grünfläche wollen wir sichern und auch städtisches Wohnen weiter realisieren. Darum geht es jetzt. Wir müssen da einen entsprechenden Ausgleich finden. Wir haben durch die Umweltstiftung auch die Verpflichtung, dies bis Ende des Jahres 2012 abzuschließen. Es handelt sich dabei um Verhandlungen und Zusagen der Umweltstiftung von Anfang der 90er-Jahre. Es ist hinreichend darüber diskutiert worden. Die Grundlagen und Beschlüsse liegen vor. Ich hoffe sehr, dass wir auf Basis der derzeit geführten Verhandlungen schnell zu einem Ergebnis und endlich zu einer Weiterentwicklung des Areals kommen.
Vielen Dank! – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Kollegen Dr. Lederer von der Linken. – Bitte schön!
Herr Bürgermeister! Trifft es zu, dass durch Ihre Verwaltung ein Vertrag an andere Verwaltungen weitergeschickt worden ist, in dem die beiden geplanten Vertragsparteien – das Bezirksamt Mitte und Senat – für ein bestimmtes Maß baulicher Nutzung im B-Plan-Gebiet im Norden, wo das B-Plan-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, quasi eine Baumasse der CA Immo vorab garantieren und das Land sich verpflichten soll, für den Fall, dass diese Baumasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann, weil das B-Plan-Verfahren zu einem anderen Ergebnis kommt, sich zu einem Schadenersatzentgelt verpflichten? Es wäre ein Planungsschaden, der noch gar nicht eingetreten ist, weil noch gar keine Planung stattgefunden hat. Der Senat fände es aber gut, wenn die CA Immo 600 oder 800 Wohneinheiten hinstellen kann.
Trifft es ferner zu, dass in dem Vertrag auch geregelt worden ist, dass dem Investor im Grunde in Aussicht gestellt wird, einen Teilabriss des Baudenkmals Gleimtunnel mit der weiteren Konsequenz vorzunehmen, dass die Zuwegung, wenn auf diese Art und Weise oder andere, zum Grundstück nicht zur Verfügung gestellt werden kann, das Land erneut bereit ist, aus dem Landes- oder Bezirksetat Schadenersatz zu zahlen? Das alles ist für 8 Hektar geplant. Teilen Sie nicht meine Auffassung, dass es ähnlich absonderlich ist wie die Teilprivatisierungsverträge der Wasserbetriebe und das Land doch einfach das Nordstück des Mauerparks kaufen und diesen endlich fertigstellen sollte?
[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
Herr Müller hat das jetzt als eine Nachfrage verstanden und antwortet darauf. – Bitte schön, Herr Senator!
Ich beantworte die zehn Nachfragen gern. – Herr Abgeordneter Lederer! Der Vergleich mit anderen Teilprivatisierungsverträgen oder anderen Verträgen ist nun wieder eine große Keule, die Sie da schwingen. Wir haben eigentlich ein überschaubares Problem. Das, was Sie darstellen, mögliche Schadenersatzforderungen, Teilabriss Gleimtunnel und ähnliches, ist nicht Gegenstand unserer Diskussion oder dieser Vertragsverhandlungen. Es steht nicht darin. Das wird nicht verhandelt. Es wird von niemandem angestrebt. Insofern sind das Dinge, mit denen bewusst gearbeitet wird, um an dieser Stelle zu verzögern.
Ich möchte klar und deutlich sagen, dass es merkwürdige Haltungen gibt, dass das Land Berlin noch viel mehr könnte, wenn es sich finanziell noch mehr engagieren und noch mehr Fläche übernehmen und Ausgleichszahlungen dafür leisten würde, dass möglichst wenig Wohnungsbau stattfindet. Das ist aus meiner Sicht eine irre Situation. Wir reden in der ganzen Stadt darüber, dass wir zusätz lich Wohnungen haben wollen. Wir haben hier die Möglichkeit, in einer Größenordnung von 500 oder 600 Wohneinheiten zu bauen. Es wäre eine wichtige Weiterentwicklung und Bereicherung für die Stadt. Nun wird tatsächlich darüber diskutiert, wie man das durchs Ausgleichszahlungen des Landes verhindern kann. Das ist etwas, was ich nicht weiterverfolgen werde, Herr Abgeordneter Lederer!
2. Wie stellt sich die Lehrerversorgung im Schuljahr 2012 /2013 dar, und wie reagiert der Senat auf mögliche Unterrichtsausfälle oder Unterversorgungen mit Lehrerinnen und Lehrern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Özışık! Der Schulstart ist gut gelaufen. Ich kann auch sagen, dass die Einstellungsgespräche sehr gut gelaufen sind. Wir hatten nämlich in diesem Schuljahr die Situation, dass wir mehr Bewerberinnen und Bewerber im Vergleich zu Stellen zur Verfügung hatten. Mir ist berichtet worden, dass die Bewerber sehr gut ausgebildet waren und eine sehr gute Qualifikation hatten. Wir konnten 1 172 junge Lehrerinnen und Lehrer neu einstellen. Sie wissen, dass wir eine hundertprozentige Abdeckung haben. Würde man dies in Zahlen umrechnen, ergäbe dies 865 einzustellende Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben bewusst gesagt, obwohl wir den doppelten Abiturjahrgang hatten und wissen, dass die Schülerzahlen rückläufig sind, dass wir die Fachkräfte im System halten wollen. Es war auch gerade ein Wunsch der Gymnasien, dass die Lehrerinnen und Lehrer dort verweilen dürfen bzw. auf umliegende Schulen verteilt werden. Das hatte zur Folge, dass wir gezielt in Grund- und Sekundarschulen einstellen konnten. Es lag natürlich ein besonderes Augenmerk auf den Mangelfächern in diesem Zusammenhang.
Ein weiterer wichtiger Bereich im Zusammenhang mit dem Ganztagsangebot sind auch die Einstellungen der Erzieherinnen und Erzieher. Wir haben 200 zusätzliche Erzieherinnen eingestellt. Damit haben wir auch die Lü
cke geschlossen. Das hat zur Folge, dass wir hier auch mehr Fachkräfte benötigen. Wir haben in den Schulen 4 606 Erzieherinnen und Erzieher. Die freien Träger haben selbst auch noch einmal 1 470 Stellen in diesem Bereich. Es ist eine gute Ausstattung in den Schulen. Sie wissen aber alle, dass es auch immer wieder einmal Situationen gibt, dass Fachkräfte schon am ersten Schultag krank werden und man darauf reagieren muss. Hier haben wir den Schulen organisatorisch angeboten, dass sie uns das umgehend melden können, um die Schulen unterstützen und Abhilfe schaffen zu können.
Zur zweiten Frage: Wir haben im August eine Schnellabfrage durchgeführt. Das findet jedes Jahr in dieser Form statt. Hier haben wir festgestellt, dass wir eine über 100Prozent-Ausstattung haben. Wir liegen hier bei etwa 100,4 Prozent in diesem Zusammenhang. Das ist ein positiver Saldo. Am ersten Schultag habe ich die Direktorinnen und Direktoren angeschrieben und gebeten, sich direkt bei uns zu melden, wenn sie wissen, dass sie Probleme haben, jemand krank wird oder eine Fachkraft nicht vor Ort ist, damit wir direkt Unterstützung leisten können. Das ist auch in Anspruch genommen worden. Wir konnten den Schulablauf in den einzelnen Schulen, die sich gemeldet haben, gut organisieren. Außerdem bin ich noch einmal gezielt auf die Schulaufsichten zugegangen und habe den Wunsch geäußert, sie mögen dort proaktiv reagieren, wo abzusehen ist, dass es eventuell Probleme geben könnten. Man soll da noch einmal nachhorchen, ob es ein Problem gibt, damit wir dann entsprechend zusätzliche Fachkräfte einstellen können.
Vielen Dank! – Es gibt keine Nachfrage des Fragestellers. Es gibt aber eine Frage des Kollegen Mutlu. – Bitte schön!
Frau Senatorin! Danke, dass Sie Ihre Ausführungen, die Sie letzte Woche vor dem Schulausschuss gemacht haben, noch einmal wiederholt haben, damit der Kollege das auch versteht. Ich komme nun zu meiner Frage: In Anbetracht der Tatsache, dass etwa 1 500 Lehrerinnen und Lehrer dauerkrank sind – die Schwangerschaftsurlaube sind dabei nicht berücksichtigt –, und in Anbetracht der Tatsache, dass wir 950 Schülerinnen und Schüler in Berlin haben, die das Gymnasium als Rückläufer verlassen mussten, von denen 98 das Gymnasium freiwillig verlassen haben, frage ich Sie, ob Sie immer noch ruhigen Gewissens sagen können, dass das Schuljahr gut angelaufen ist, vor allem wenn man berücksichtigt, dass wir in Berlin inzwischen sogar eine Rückläuferschule haben.
Ja, ich kann es sagen, dass das Schuljahr gut angelaufen ist, weil wir wenig Rückmeldungen der Schulen haben, dass es Probleme gibt und die Lehrer nicht vor Ort sind. Das hat damit zu tun, dass wir über 100 Prozent an den Schulen und mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt haben, als wir hätten einstellen müssen. Wir haben frühzeitig Verträge in den Bereichen ausgesprochen, von denen wir wussten, dass die Studentinnen und Studenten in das Schulamt eintreten. Wir haben unbefristete Verträge ausgesprochen. Das sind alles Dinge, die in den Schulen angekommen sind. Diese Rückmeldung haben wir.
Herr Mutlu! Sie wissen, dass die dauerkranken Lehrer nicht angerechnet werden. Das muss man hier auch einmal sagen. Die dauerkranken Lehrer werden nicht angerechnet. Wir haben dauerkranke Lehrerinnen und Lehrer. Ich habe mich auch dazu geäußert, dass ich die Zahl für zu hoch halte und wir hier auch Maßnahmen treffen müssen, um diese Zahl zu reduzieren, damit die Fachkräfte auch wieder vor Ort in den Schulen sind und in Zukunft auch weniger Menschen dauerkrank in diesem Bereich werden.
Zu den Rückläufern kann ich sagen: Ja, wir haben das Probejahr eingeführt. Sie waren ja auch der Auffassung, dass man das Probejahr erst einmal durchlaufen sollte und sich das anschaut.
Ich bezeichne sie als Umsteiger, weil es eine neue Chance für die jungen Menschen ist, vom Gymnasium direkt in die achte Klasse der integrierten Sekundarschule zu kommen. Es ist für viele Schülerinnen und Schüler auch eine Entlastung, einen guten Start in einer anderen Schulform zu haben, und sie haben auch die Möglichkeit, zum Abitur zu kommen.
Es gibt die Situation, dass es einzelne Rückläuferklassen gibt. Das ist nicht optimal, und ich gehe davon aus, dass sich das in den nächsten Schuljahren noch ändern wird und auch die Bezirke in ihren Schulentwicklungsplanungen besser Vorsorge treffen, damit so etwas in dieser Form nicht wieder passiert.