Frau Abgeordnete Bayram! Im Unterschied zu dem Sachverhalt in Friedrichshain-Kreuzberg handelt es sich
in Mitte um eine politische Versammlung nach dem Versammlungsgesetz. Nach unserem Kenntnisstand ist es so, dass es zwar einen Sondernutzungsantrag gibt, dieser aber vom Bezirksamt Mitte abgelehnt worden ist. Demzufolge handelt die Polizei selbstverständlich – wie immer – völlig rechtmäßig.
1. Welche Vergaben von Bauleistungen, Planungsleistungen und sonstiger freiberuflicher Leistungen von über 100 000 Euro sind seit dem 1. Juni 2012 von der Flughafengesellschaft durchgeführt worden, mit welchem voraussichtlichen Volumen je Vergabe, und welche davon wurde EU-weit ausgeschrieben?
Danke! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Otto! Ich beantworte die Frage für den Senat wie folgt – lassen Sie mich dabei allerdings auf einen Punkt hinweisen: Diese Frage beinhaltet inhaltliche Aspekte des operativen Geschäfts der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, zu denen der Senat natürlich keine eigenen Erkenntnisse hat. Deswegen haben wir die Frage weitergeleitet und vermitteln Ihnen jetzt die Antworten, die wir von der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH erhalten haben.
So sind nach Aussage der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH nach Kündigung der pg bbi 29 Beauftragungen über 100 000 Euro für Planungs- und Objektüberwachungsleistungen durch die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH erfolgt. Diese betrafen sowohl ehemals für die pg bbi tätige Auftragnehmer als auch neue Auftragnehmer. Die Vergütung der Planungs- und Objektüberwachungsleistungen, die infolge der Kündigung der pg bbi neu beauftragt werden mussten, erfolgt entsprechend den tatsächlich erbrachten Leistungen. Daher wurde der
voraussichtliche Aufwand an noch erforderlichen Planungs- und Objektüberwachungsleistungen durch die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH ermittelt und in der Kostenhochrechnung für das Projekt BER berücksichtigt. Um mögliche Rückschlüsse der Auftragnehmer auf ihre Honorarhöhe zu vermeiden, kann die Höhe durch die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH nicht öffentlich genannt werden.
Zu Frage 2 wurde ausgeführt: Nach der Kündigung der pg bbi mussten die Planungs- und Ingenieurleistungen für das Terminal des BER umgehend fortgesetzt werden, so dass aufgrund des kurzfristigen Handlungsbedarfs die entsprechenden Neubeauftragungen ohne vorhergehendes Ausschreibungsverfahren erfolgen konnten. Die vergaberechtliche Zulässigkeit dieser Vorgehensweise wurde durch die Gesellschaft ausführlich geprüft.
Der Anfang hat mich etwas verwirrt. Nur zur Vergewisserung: Gab es Auftragsvolumina, die eine EU-weite Ausschreibung erfordert hätten – ja oder nein?
Ich habe eben ausgeführt, dass 29 Beauftragungen über 100 000 Euro erfolgt sind und dass diese nach Prüfung ohne Ausschreibung erfolgt sind.
Frau Staatssekretärin! Nach den Regularien, die unter der rot-roten Regierung bei Vergaben eingeführt wurden, war immer die intensive Beteiligung von Transparency International vorgesehen. Ich frage Sie deshalb: Ist auch bei diesen von Ihnen erwähnten Vergaben die Einbeziehung von Transparency International erfolgt?
Frau Abgeordnete! Ich habe Ihnen hier ausgeführt, dass der Flughafen uns mitgeteilt hat, dass er die vergaberechtliche Zulässigkeit ausführlich geprüft hat, und ich nehme an, dass er in diesem Zusammenhang auch entsprechende Vorkehrungen getroffen hat.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zur Einnahmeaufteilung zwischen den ÖPNV-Leistungserbringern innerhalb Berlins und innerhalb des VBB?
2. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. will er ergreifen, damit die BVG einen ihren Beförderungsleistungen entsprechenden Einnahmeanteil auch in Zukunft zugewiesen bekommt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wolf! Die Einnahmeaufteilung regeln die Verkehrsunternehmen untereinander in zwei Vertragswerken, an denen das Land Berlin nicht direkt beteiligt ist. Insofern kann der Senat nicht darüber berichten, welche Gespräche gerade unter den über 40 Verbundunternehmen zu Fragen der Einnahmeaufteilung geführt werden.
Dem Senat bekannt sind die derzeit laufenden juristischen Klärungsprozesse. So beabsichtigt die BVG, Fragen der Anwendbarkeit und Auslegung des VBB-Einnahmeaufteilungsvertrages durch Feststellungsklage gerichtlich klären zu lassen. Vertraglich ist sie dazu verpflichtet, vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dieses hat sie gegenüber der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Regio eingeleitet. Derzeit läuft die Abstimmung unter den Unternehmen über die konkrete Durchführung dieses Schlichtung.
Wie bereits in der Presse berichtet wurde, ist nicht nur der VBB-Einnahmeaufteilungsvertrag Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, sondern auch der Vertrag, den nur die Unternehmen DB Regio, S-Bahn und BVG im Jahr 2004 zur Aufteilung der innerhalb des Ballungsraums Berlin erzielten Erlöse geschlossen haben, der sogenannte trilaterale Einnahmeaufteilungsvertrag. Die Bahnunternehmen haben diesen Vertrag außerordentlich
gekündigt. Die BVG hält diese Kündigung für unzulässig und will dies nun auch gerichtlich klären lassen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Frage nimmt Bezug auf einen eventuellen Eintritt finanzieller Nachteile für die BVG, und ich will diesen Sachverhalt erst mal kurz erläutern, damit deutlich wird, wo überhaupt Maßnahmen des Senats möglich und gefordert sind. Auslöser der Befürchtungen der BVG ist die eben erläuterte Tatsache, dass die Bahnunternehmen im September den trilateralen Einnahmeaufteilungsvertrag und damit die Berliner Spezialregelung außerordentlich gekündigt haben und dass sie zudem auf einer umgehenden Verteilung der Erlöse nach der allgemeinen VBB-Einnahmeaufteilungsregelung bestehen.
Die BVG sieht darin ein Risiko, dass sie dann erhebliche Erlöseinbußen im Vergleich zum Status quo hinnehmen müsste. Hintergrund ist die Tatsache, dass der allgemeine VBB-Verteilungsschlüssel langlaufende Flächenverkehre begünstigt und nicht – wie der trilaterale Vertrag – die spezifische Inanspruchnahme der BVG-Leistungen im Ballungsraum mit hohen Fahrgastzahlen bei relativ niedrigen Reiseweiten.
Im Umkehrschluss heißt dies: Wenn sich die BVG mit ihrer Rechtsansicht vor Gericht durchsetzt, dass die Kündigung des trilateralen Vertrages durch die Bahnunternehmen rechtlich unzulässig war, erleidet die BVG auch keinerlei finanzielle Nachteile. Die Aufrechterhaltung dieses Vertrages ist daher ein wesentlicher Baustein, um Schaden von der BVG abzuwenden.
Meine Verwaltung hat der BVG zugesagt, sie in dem Rechtsstreit zu unterstützen. Klar ist aber auch: Es ist Aufgabe der BVG, ihre Verträge so zu verhandeln, dass sie wasserdicht sind. Das Land Berlin hat der BVG eine gute Startposition verschafft, indem wir die S-Bahn Berlin GmbH mit dem Abschluss des Verkehrsvertrages im Jahr 2004 dazu verpflichtet haben, einen Einnahmeaufteilungsvertrag mit der BVG abzuschließen und damit einen langjährigen, kostspieligen Vertriebswettbewerb zwischen den Unternehmen zu beenden.
Für den Fall, dass die BVG in dem Rechtsstreit mit den Bahnunternehmen unterliegen sollte, ist parallel eine Lösung auf Ebene der verbundweiten Vereinbarung zur Einnahmeaufteilung im VBB vorzubereiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Erlöse aus den neuen, wettbewerblich vergebenen Verträgen im Regionalverkehr eine Aufteilung nach den allgemeinen VBB-Regeln vorgesehen ist. Ein Lösung in diesem Rahmen kann das Land Berlin aber nicht alleine herbeiführen. Dafür ist die Einbindung aller erforderlich, die rechtlich oder finanziell von den Auswirkungen betroffen sind. Neben den Verkehrsunternehmen ist das vor allem das Land Brandenburg. Der VBB ist hier in der Pflicht, Kompromisslösungen zu entwickeln und den Prozess aktiv zu moderieren.
Dass es in diesem komplexen Zusammenspiel vertraglicher, verkehrlicher und finanzieller Wirkungen mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten leider keine schnellen oder einfachen Lösungen gibt, ist bekannt. Wir stehen mitten in einem intensiven Abstimmungsprozess. Ein positives Ergebnis ist dabei nur erreichbar, wenn sich alle Seiten im Sinne eines Kompromisses bewegen.
Ich möchte abschließend noch einmal klarstellend auf etwas hinweisen: Bei dem Streit um die Aufnahmeaufteilung geht es nicht darum, dass der Gemeinschaftstarif im VBB infrage gestellt wird, wie zum Teil in der Presse berichtet wird. Die BVG ist vertraglich dazu verpflichtet, den VBB-Tarif anzuwenden, und vergleichbare Regelungen gibt es grundsätzlich auch in den Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnunternehmen. Worum es geht, ist eine sachgerechte Zuweisung der Erlöse, damit der Vertriebswettbewerb früherer Zeiten nicht wieder aufgenommen wird.
Herr Müller! Ihre Ausführungen verstehe ich weitgehend so, dass der Senat zunächst die juristische Klärung abwartet. Das Thema ist aber seit ungefähr einem Jahr bekannt. Ich glaube, dass es hier eine Verantwortung gibt, und deshalb meine Nachfrage, ob der Senat nicht der Auffassung ist, dass er auch im Gespräch mit dem Land Brandenburg, mit der DB Regio und der S-Bahn versuchen muss, eine Lösung hinzubekommen, denn der Eigentümer von DB Regio und S-Bahn ist der Bund. Ich halte das für eine gefährliche Situation, wenn wir wieder in die alten Zeiten des Vertriebswettbewerbs zurückfallen – bis hin zu der nicht aktuell anstehenden, aber perspektivisch trotz allem drohenden Infragestellung des VBB, wenn es nicht gelingt, hier zu einer Einigung zwischen den Verkehrsunternehmen zu kommen. Ich halte das auch für eine politische und nicht nur eine juristische Aufgabe. Kann sich der Senat dieser Auffassung anschließen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wolf! Sie haben recht, das ist eine kritische Situation, und wir haben wirklich kein Interesse daran, wieder in diese alte Wettbewerbssituation zurückzufallen, denn es wäre nicht im Interesse der Fahrgäste, wenn wir in mehreren Stufen praktisch wieder in irgendeine Form von Flickenteppich
In diesem Zusammenhang führen wir natürlich auch seit einiger Zeit Gespräche. Auch ich mache das mit meinem Ministerkollegen in Brandenburg, Herrn Vogelsänger. Wir führen Gespräche dazu. Ich habe Ihnen aber eben dargestellt, dass alle Beteiligten hierbei ein entsprechendes Interesse haben müssen und Kompromissbereitschaft zeigen müssen. Wir sind dazu bereit. Aber es sind in diesen Gesprächen noch nicht alle Hürden genommen worden.
Herr Abgeordneter Wolf! Ungeachtet dessen finde ich es richtig, dass sich die BVG aus ihrer Situation heraus auch auf alle möglichen juristischen Konsequenzen einstellt und entsprechende Vorbereitungen trifft. Denn es ist klar – auch das habe ich dargestellt –: Wenn es in den Gesprächen nicht zu einer entsprechenden Kompromisslösung kommen sollte, hätte das gegebenenfalls auch finanzielle Konsequenzen für die BVG, die wir uns, glaube ich, alle miteinander nicht leisten können und nicht leisten wollen. Insofern finde ich dieses parallele Verfahren – die Absicherung über die Gremien der BVG und die entsprechenden Beschlusslagen und die Gespräche, um die Kompromisslösung zu finden – ein sehr vernünftiges Verfahren.
Vielen Dank! – Kollege Buchholz von der SPD-Fraktion hat nun das Wort zu einer weiteren Nachfrage. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie hatten eben angesprochen, dass Sie keinen Vertriebswettbewerb wollen. Das ist sehr begrüßenswert, und das ist ja auch bisher in den Verkehrsverträgen so niedergelegt. Aber noch mal ganz klar die Frage: Wie groß ist aus Ihrer Sicht die Gefahr, dass es letztlich insbesondere zwischen BVG und S-Bahn keine Einigung geben könnte und dass dann zumindest diese beiden Unternehmen wieder mit eigenen Tickets an eigenen Fahrscheinschaltern die Berlinerinnen und Berliner ein Stück weit verwirren?