1. Wie erklärt der Senat, dass der Trägerin des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport am 16. Juli 2012 per EMail mitgeteilt wurde, rückseitig bedruckte Unterschriftenlisten seien nicht zulässig – die Landeswahlleiterin der Trägerin des Volksbegehrens aber am 6. August 2012 schriftlich mitteilte, dass rückseitig bedruckte Unterschriftenlisten verwendet werden dürfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Delius! Ich beantworte die Mündliche Anfrage für den Senat wie folgt:
Zu Frage 1: Bei der von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erteilten Auskunft wurde davon ausgegangen, dass die bei der Durchführung eines Volksbegehrens verwendeten amtlichen Unterschriftenlisten und -bögen grundsätzlich auf die in der Abstimmungsordnung vorgesehenen Angaben beschränkt sind. Nachdem hier die abweichende, auf der bei einzelnen Volksbegehren geübten Verfahrenspraxis beruhende Mitteilung der Geschäftsstelle der Landesabstimmungsleiterin bekannt geworden ist, wurde der Trägerin unverzüglich mitgeteilt, dass die Auskunft der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als gegenstandslos zu betrachten sei. In Folge des Vorgangs wurden binnenorganisatorische Vorkehrungen getroffen, damit vergleichbare Fälle künftig nicht mehr eintreten können.
Zu Frage 2: Eine rückseitige Bedruckung der Unterschriftenlisten und -bögen hatte keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Unterschriften. Die Bezirkswahlämter sind dar
über im Vorfeld der Prüfung der Eintragungen von der Geschäftsstelle der Landesabstimmungsleiterin ausdrücklich informiert worden.
Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nr. 6 – eine Frage der Kollegin Harant von der SPD-Fraktion zum Thema
1. Wie handhabt Berlin die Erstattung der Dienstreisekosten für Klassenfahrten für angestellte und für beamtete Lehrkräfte?
2. Wie wird Berlin mit dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts umgehen, das den öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, den begleitenden Lehrkräften die Dienstreisekosten in voller Höhe zu erstatten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Harant! In Übereinstimmung mit den dienst- und tarifrechtlichen Bestimmungen im Land Berlin werden Fahrten nur dann genehmigt, wenn die Lehrkräfte eine Erklärung unterzeichen, auf die Reisekostenerstattung zu verzichten. In diesem Zusammenhang ist es egal, ob es sich um eine angestellte oder eine verbeamtete Fachkraft handelt.
Den allgemeinbildenden Schulen wird jährlich ein Kontingent erstattet, um die Reisekosten erstatten zu können. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2012 stehen in diesem Zusammenhang 453 000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden auf die Schulen verteilt. Man orientiert sich dabei an der Zahl der entsprechenden Lehrerinnen und Lehrer und des pädagogischen Personals – es gibt dazu einen Verteilungsschlüssel. Die Schulkonferenz entscheidet dann, wie das Geld ausgegeben wird.
Zu Ihrer zweiten Frage: Das Urteil liegt vor, bisher gibt es aber noch keine Urteilsbegründung. Die Begründung ist für uns wichtig, um das Urteil bewerten zu können. Im Moment überarbeiten wir die Ausführungsvorschriften zum Thema Veranstaltungen im schulischen Bereich; hier wollen wir das neue Urteil entsprechend mit einbeziehen.
Hierfür benötigen wir aber, wie gesagt, die Urteilsbegründung. An dieser Stelle kann ich Ihnen aber schon mal sagen: Ziel muss es sein, dass wir angestellte und verbeamtete Lehrer gleich behandeln, was diese Regelung angeht, und dass das Angebot der Klassenfahrten auch künftig erhalten bleibt.
Ich finde es ja richtig, dass man angestellte und verbeamtete Lehrkräfte gleich behandelt – das ist aber bisher offenbar nicht geschehen, zumindest hat die Gewerkschaft entsprechende Erklärungen abgegeben. Dass Sie sicherstellen wollen, dass in Zukunft in gleichem Umfang Klassenfahrten stattfinden – heißt das aber nicht auch, dass Sie dann mehr Geld zur Verfügung stellen müssen? Können Sie uns dazu jetzt schon eine Auskunft geben, dass das auch gelingen wird?
Eine konkrete Aussage dazu kann ich Ihnen noch nicht geben. Ich habe eben gesagt, wie viel Geld im Moment im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung steht. Das wird sicherlich ein Thema in den Haushaltsberatungen werden. Ich gehe davon aus – weil den Fraktionen das Thema ja auch wichtig ist –, dass das auch in den Fraktionen diskutiert wird. Aber mein Ziel ist es – und das finde ich auch wichtig –, dass Angestellte und Beamte gleichbehandelt werden und auf Klassenfahrten fahren können. Ich fände es schwierig, wenn wir diesen Bereich reduzieren würden, weil Klassenfahrten auch aus pädagogischer Sicht sehr sinnvoll für die Kinder und Jugendlichen sind.
Frau Scheeres! In der Urteilsbegründung wird von einem Verstoß gegen die Fürsorgepflicht der Dienstherren und von unredlichem Erwerb einer eigenen Rechtsstellung gesprochen. Da das jahrelange Praxis war – wofür Sie konkret nichts können; aber die Dienstherren insgesamt durchaus –: Wie sieht der Senat die Notwendigkeit einer rückwirkenden Erstattung?
Ich habe eben angesprochen, dass die Urteilsbegründung noch gar nicht vorliegt, sie aber für uns sehr wichtig ist, um insgesamt den Sachverhalt bewerten und entsprechende Maßnahmen vollziehen zu können. Wir werden das abwarten und dann entsprechend agieren.
1. Welche Behörde hat auf welcher Rechtsgrundlage das Aufstellen der Zelte im „Flüchtlingscamp“ auf dem Oranienplatz genehmigt?
2. Für welchen Zeitraum, für wie viele Personen bzw. Zelte und für welche Fläche wurde eine Genehmigung erteilt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für den Senat zu 1 und 2 wie folgt: Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin liegt ein Sondernutzungsantrag für das Camp der sogenannten Karawane der Flüchtlinge für die südliche Teilfläche des Oranienplatzes inklusive eines Standorts für einen Sanitärcontainer im Bereich des benachbarten öffentlichen Straßenlands für den Zeitraum bis zum 30. November 2012 vor. Im Antrag ist von etwa zehn Zelten zuzüglich einzelner größerer Zelte nebst einem Sanitärcontainer und einer Teilnehmerzahl von ca. 150 Personen die Rede. Der Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung. Bis zum Abschluss der Bearbeitung werden die beantragten Nutzungen vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin geduldet.
Herr Staatssekretär! Würden Sie damit formulieren, dass die Nutzer dieses Camps bis heute dort kostenlos campieren, und kann ich davon ausgehen, dass alle anderen Nutzer in Friedrichshain-Kreuzberg ab sofort auch Grünflächen in diesem Bezirk kostenlos nutzen können?
Herr Abgeordneter Wansner! Dem Senat ist die Genehmigungs- und Gebührenerhebungspraxis für Sondernutzungen öffentlichen Straßenlands im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nicht im Einzelnen geläufig. Dafür bitte ich um Verständnis.
Herr Staatssekretär! Sie haben uns vorgetragen, dass in Friedrichshain-Kreuzberg so ein Zelt genehmigt worden sei. Wir haben zudem erfahren, dass in dieser Nacht ein Polizeieinsatz am Pariser Platz war, wo das Zelt der Menschen, die dort einen Hungerstreik gegen Flüchtlingsbedingungen veranstaltet haben, von der Polizei geräumt wurde. Wie bewerten Sie das? Haben Sie das Bezirksamt dazu befragt? Gab es einen Antrag auf eine Sondergenehmigung entsprechend dem, den der Kollege Wansner eben zitiert hat? Wie bewerten Sie das Handeln der Polizei?
Frau Abgeordnete Bayram! Im Unterschied zu dem Sachverhalt in Friedrichshain-Kreuzberg handelt es sich