Protokoll der Sitzung vom 22.11.2012

Dieser Tag ist ein wichtiger Tag, denn Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig.

Frau Kollegin! Darf ich Sie kurz unterbrechen?

Bitte!

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir haben es ja bald geschafft. Ich denke, Sie werden es schaffen, sich so

(Vizepräsidentin Anja Schillhaneck)

lange ein wenig zusammenzureißen! – Fahren Sie bitte fort!

Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig, und sie ist wie kaum eine andere Form der Gewalt unsichtbar. Es ist also notwendig, dies in die Öffentlichkeit zu tragen. Nur so können wir diese Gewalt bekämpfen. Das sind wir den Opfern schuldig.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Der Menschenhandel ist neben Waffen- und Drogenhandel das weltweit profitabelste Verbrechen, begünstig von restriktiver Einwanderungspolitik und sozialer Not blüht das globale Geschäft mit der Ware Mensch. Das trifft insbesondere für Mädchen und Frauen zu, die Opfer von Menschenhandel geworden sind. Sie wurden unter falschen Versprechen mit Erpressung oder mit offener Gewalt in die Prostitution gezwungen. Sie kamen nach Deutschland, und sehr oft wurde ihnen erst hier klar, dass sie im Käfig der sexuellen Gewalt gefangen waren, dass ihr Leben nun bedeutet, von Männern sexuell ausgebeutet zu werden. Sie wurden zu Zwangsprostituierten in einem fremden Land, sie hatten Angst vor den Schlepperbanden, den Zuhältern, den Männern, die zu ihnen kamen, und auch der Polizei, denn oft waren sie illegal hier.

Wir haben deshalb in diesem Jahr den Antrag gestellt, dass in Berlin der Opfer von Menschenhandel unabhängig von ihrem Aufenthaltstatus eine Perspektive für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben eröffnet wird. Jedes Opfer von Menschenhandel muss Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Dies muss unabhängig davon geschehen, ob sie durch ihre Zeugenaussagen bei der Aufklärung und Bekämpfung von Menschenhandel mitwirken können. Wir müssen die betroffenen Mädchen und Frauen unterstützen, sich aus dieser Gewaltsituation zu befreien und ihre Rechte auf Wiedergutmachung durchzusetzen. Sie brauchen Unterstützung und Hilfe, um die Verwundung an Körper und Seele zu überwinden. Doch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erschweren und verhindern diese für viele der Betroffenen. Sich gegen Gewalt an Frauen einzusetzen bedeutet, auch ein Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel zu garantieren. Denn was passiert, wenn die Frauen in ihr Heimatland abgeschoben werden? Oft geraten sie wieder in die Fänge der Menschenhändler oder werden in ihrem Heimatland von ihren Peinigern gewaltsam bestraft, gequält oder auch ermordet.

Meine Fraktion, die Linke, die Grünen und die Piraten haben heute einen Entschließungsantrag zu diesem Thema vorgelegt. Genau hier verstehe ich eines nicht, meine

Damen und Herren: Weshalb unterstützen die SPD-CDURegierungsfraktionen unseren Entschließungsantrag nicht? Hier geht es um Schutz vor Gewalt, hier geht es um fundamentale Menschenrechte. Ist Ihnen das so egal? Ich hoffe, dass Sie nach diesen Ausführungen noch einmal in sich gehen und sich dazu entschließen, wenn der Antrag in den beiden Ausschüssen für Inneres und Arbeit, Integration und Frauen beraten wird, ihn doch zu unterstützen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielleicht noch ein Wort zum Schluss zu der Fahnenaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Hier verstehe ich Herrn Präsidenten Wieland nicht, dass er die Fahnenhissung erst am 26. November machen will. Die Fahnenaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen findet wie üblich am 25. November statt. Meine Frage: Soll sich Berlin schon wieder verspäten? – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vielen Dank, Frau Sommer! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Czyborra das Wort. – Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu der Fahnenaktion. Selbst auf der Website der Terre des Femmes steht, sie finde um den 25. November herum statt. Das ist auch Praxis in dieser Stadt. Ob man am Sonntag die größte Aufmerksamkeit erreicht, wage ich auch zu bezweifeln.

Nun zum Thema: Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution befinden sich wohl in der schrecklichsten oder in einer der schrecklichsten Situationen, in die Menschen, hier meist Frauen, geworfen werden können. Die EU hat hierzu in einer Richtlinie Nr. 36/2011 den Opferschutz für Betroffene von Menschenhandel neu geregelt. Die Umsetzung dieser Richtlinie steht nun an. Terre des Femmes hat dazu eine Kampagne ins Leben gerufen, die auf die Situation der Opfer und die notwendigen Maßnahmen zu ihrem Schutz, ihrer medizinischen und psychosozialen Behandlung und auf die Eröffnung einer neuen Perspektive zielt. Momentan können die Opfer sofort abgeschoben werden, wenn sie vor Gericht ausgesagt haben. Dass die Aussicht, direkt nach der Aussage gerade in den Raum abgeschoben zu werden, in dem die Menschenhändler aktiv sind und in dem die Betroffenen zu Opfern wurden, nicht gerade der Aussagebereitschaft dient, liegt auf der Hand. Dass wir ein hohes Interesse daran haben, diese Zeuginnen zu schützen, um der organisierten Kriminalität beizukommen, ist für mich ebenso klar. Dass wir eine Verpflichtung haben, den

Opfern wenigstens eine neue Existenz, eine Perspektive auf ein Leben ohne Bedrohung und Gewalt zu eröffnen, steht für mich auch außer Frage. Unser Staat und die Staatengemeinschaft konnten nicht nur die Verschleppung und den Missbrauch nicht verhindern, sondern hier bei uns finden die Menschenhändler ihre Kundschaft. Hier ist der Markt, auf dem diese Frauen verkauft werden.

Laut Internationaler Arbeitsorganisation – ILO – sind 1,6 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel – darunter befinden sich auch viele Kinder. Ein Hauptzielland ist Deutschland. In der EU-Richtlinie heißt es in Artikel 11 Abs. 1:

Jeder Mitgliedsstaat stellt sicher, dass Opfern vor, während sowie für einen angemessenen Zeitraum nach Abschluss des Strafverfahrens Unterstützung und Betreuung erhalten.

Und in Abs. 3 heißt es:

Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass die Unterstützung und Betreuung eines Opfers nicht von dessen Bereitschaft bei den strafrechtlichen Ermittlungen, der strafrechtlichen Verfolgung oder beim Gerichtsverfahren zu kooperieren abhängig gemacht wird.

Diese EU-Richtlinie muss nun im Frühjahr 2013 vom Bundestag umgesetzt werden. Darauf richtet sich der vorliegende Antrag. Wir überweisen ihn in die Ausschüsse und haben dabei die Gelegenheit, das bundespolitische Thema mit konkreten Fragen an die Situation in Berlin zu verbinden. – Danke!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Dr. Czyborra! – Für die Grünenfraktion hat nun die Frau Abgeordnete Kofbinger das Wort. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Um es kurz zu machen: Wir haben diesen Antrag unterstützt, zusammen mit der Fraktion der Piraten. Er wurde uns von den Linken vorgelegt. Wir waren sehr froh darüber, denn im Prinzip gibt er das wieder, was sehr bald Rechtspraxis sein wird. Das heißt, wir müssen hier, glaube ich, gar nicht mehr inhaltlich stark diskutieren, ob wir die eine oder andere Forderung sinnvoll oder weniger sinnvoll finden. Ich finde, Frau Dr. Czyborra hat das sehr gut ausgeführt. Natürlich werden wir dafür stimmen. Das ist ja auch klar. Ich hätte mich auch sehr gefreut, wenn es ein Allparteienantrag gewesen wäre. Wir machen zum 25. November eigentlich immer etwas auch, wo wir sagen, wir machen was zusammen, z. B. eine Fahne hochziehen. Hier hätten wir jetzt mal die Möglichkeit gehabt,

ein bisschen konkreter zu werden. Gut, das ist leider nicht der Fall, aber Sie haben ja auch schon in Aussicht gestellt, dass wir diesen Antrag in die Ausschüsse überweisen werden. Ich möchte jetzt auch gar nicht mehr auf die einzelnen Punkte eingehen. Die Kollegin Sommer hat dazu alles gesagt.

Ich bitte Sie nur, einen Blick auch in die Vergangenheit zu richten. Und da möchte ich Sie doch auf unser segensreiches Wirken hinweisen. Wir haben bereits im Jahr 2007 einen Antrag „Menschenhandel bekämpfen, Opferschutz verbessern“ gestellt. Wir haben es doch immerhin geschafft, dass der Antrag als Änderungsantrag angenommen wurde. Natürlich waren wir damit überhaupt nicht einverstanden, weil er doch stark von dem abwich, was wir gefordert haben – aber immerhin! Wir sind nach einer sehr intensiven und guten Diskussion – damals im Jahr 2007, Anfang 2008 – dazu gekommen, dass Rot-Rot etwas übernommen hat. Wir haben auch noch einen zweiten Antrag „Menschenhandel bekämpfen, Opferschutz verbessern II“ gestellt. Der wurde dann nicht angenommen. Aber in dieser Beschlussempfehlung stehen doch einige Punkte, die immer noch aktuell sind. Ich möchte uns doch alle bitten, da weiter zu arbeiten und das jetzt bitte nicht – wie es üblich ist – der Diskontinuität anheim fallen zu lassen, was ja normalerweise mit diesen Anträgen passiert.

Diese Drucksache, die wir hier vorliegen haben, beschreibt das eigentlich auch noch mal, auf höherem Niveau und mit einer – sagen wir mal – gesetzlichen Unterfütterung auf EU-Ebene. Das heißt, im April wird es diesen Gesetzentwurf geben. Er hat Bundesrat und Bundestag bereits passiert. Wir hoffen, dass wir da zu einer fruchtbaren Diskussion mit Ihnen kommen und dass wir dann alle zusammen hier einen Antrag haben, dem wir dann auch zustimmen können. Es geht hier um Menschen, die vom Menschenhandel betroffen sind. Das ist wirklich so ziemlich das Fürchterlichste, was einem passieren kann. Drei Viertel dieser Personen sind Frauen. Das ist auch bekannt.

Wenn wir darüber reden, wem wir denn all das Gute tun wollen, dann müssen wir auch mal über Zahlen reden. Wir haben dazu eine Kleine Anfrage gemacht. Ich glaube, im Jahr 2009/2010 ging es um ca. 25, 26 Personen. Um die geht es hier. Es geht nicht um 100. Es geht nicht um 1 000 oder 5 000. Es geht um 25 bis 30 Personen, die in diesem Verfahren sind, die aussagen sollen und das nicht wollen, weil sie eben Sanktionen auch in ihren Heimatländern, in die sie dann zurückgebracht werden sollen, fürchten. Ich glaube wirklich, bei so einer kleinen Personengruppe können wir uns alle auf irgendwas einigen, was diesen wenigen Menschen, die in ihrem Leben wirklich sehr drangsaliert wurden und denen es sehr schlecht geht, helfen würde. Da hoffe ich doch, dass wir da einen großen Konsens erzielen. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Fabio Reinhardt (PIRATEN)]

Vielen Dank, Frau Kofbinger! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Vogel. – Bitte sehr!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer fordert sehr zu Recht, dass einer Person Unterstützung und Betreuung zuteil werden sollte, sobald berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass sie möglicherweise dem Menschenhandel ausgesetzt war, unabhängig davon, ob sie bereit ist, als Zeuge auszusagen. Auch wenn sich das Opfer nicht rechtmäßig im betreffenden Mitgliedsstaat aufhält, soll die Unterstützung und Betreuung zumindest während einer Bedenkzeit gewährt werden. Auch sollen Unterstützung und Betreuung nicht von der Kooperationsbereitschaft bei den Ermittlungen der strafrechtlichen Verfolgung oder beim Gerichtsverfahren abhängen.

Das sind wichtige und unterstützenswerte Forderungen, die neben dem Schutz der Opfer auch das Ziel verfolgen, den Menschenhändlern das Handwerk zu legen. Durch die Richtlinie werden überhaupt erst die Voraussetzungen geschaffen, dass Aussagen gegen Menschenhändler möglich werden, ohne dass den Opfern daraus Nachteile erwachsen. Die Opfer erhalten so die nötige Zeit, um sich von ihrem Trauma zu erholen. Sie können ohne Druck zur Ruhe kommen und überlegen, ob sie eine Aussage machen wollen. Durch die Bedenkzeit erhöht sich in der Regel auch die Bereitschaft dazu. Die Entkopplung der Aussagebereitschaft vom möglichen Aufenthaltstitel führt deshalb zu mehr Aussagen und in der Folge zu mehr Verurteilungen von Menschenhändlern. Ein erfolgreiches Strafverfahren ist ohne Aussage der Opfer recht unwahrscheinlich. Bei einer Entkopplung können die Strafverteidiger der Täter nicht mehr behaupten, die Betroffenen würden nur aussagen, um sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.

So weit unterstützt die CDU-Fraktion die Zielrichtung des Antrags voll und ganz, sieht jedoch noch ein Aber, das durch eine zielführende Diskussion im Ausschuss geklärt werden sollte. Wir wollen sicherstellen, dass jeder, der angibt, Opfer von Menschenhandel zu sein, auch tatsächliches Opfer ist. Deshalb müssen von vornherein Mechanismen installiert werden, durch die Möglichkeiten eines Missbrauchs dieses Entgegenkommens ausgeschlossen werden. Wenn vermeintliche Opfer mit falschen Angaben und Aussagen versuchen, Bedenkzeiten oder mögliche Aufenthaltstitel zu erwirken, konterka

rieren sie damit die eigentliche Absicht der Regelung. Auch wenn es sich dabei womöglich nur um Ausnahmen handelt, wird den tatsächlichen Opfern und ihrer Glaubwürdigkeit dadurch geschadet und den Tätern weiterer Vorschub geleistet. Dem muss rechtzeitig vorgebeugt werden, auch damit die Strafverfolgung der Menschenhändler zum notwendigen Erfolg führen kann.

Darum beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung, Integration und Frauen, um diesen noch zu klärenden Punkt zu diskutieren und gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank, Frau Vogel! – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Kowalewski. – Bitte sehr!

Ja, guten Abend! Es ist inzwischen gute Tradition, dass ich hier das Letzte bin, so auch heute.

[Heiterkeit bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Andreas Gram (CDU)]

Ich frage mich ganz oft, warum eigentlich die Koalition Anträgen, die die Menschlichkeit gebietet, nicht einfach beitritt, sondern sie zum Verrotten in die Ausschüsse schickt.

[Beifall bei den PIRATEN, den GRÜNEN und der LINKEN]

Diesmal ist es meiner Meinung nach eine ganz besondere Katastrophe. Ich hoffe, Sie schämen sich auch so ein bisschen.

[Zurufe]

Wir hätten hier eigentlich eine sofortige namentliche Abstimmung haben müssen. Dann hätte jeder hinterher sehen können, wer hier was verhindert. Und hier wird gerade einiges verhindert. Sie verhindern zum Beispiel, dass wir bald erfahren können und auch endlich mal vernünftige Zahlen bekommen, wie viele Menschen eigentlich von Menschenhandel betroffen sind, denn momentan bedrohen Sie ja noch jedes Opfer, das irgendwie auffällt, also auch sozusagen in der Statistik erfasst werden könnte, mit der Abschiebung. Das heißt, letztlich wissen wir auch gar nicht, wie viele Menschen von diesem Antrag eigentlich betroffen sind. Ich hoffe, dass das jetzt niemand uns Antragstellern vorwirft. Das wäre nämlich jetzt wirklich sehr seltsam.

Und dadurch, dass wir diesen Antrag jetzt unnötigerweise verschieben, verhindern wir letztlich auch, dass schlimme

Verbrechen verfolgt und geahndet werden können. Wie oft scheitern denn Prozesse gegen Menschenhändler einfach nur daran, dass die Zeugen inzwischen abgeschoben sind? Das Allerschlimmste ist, dass Menschen, die von schrecklichen Erlebnissen – Menschenhandel ist so ziemlich das Schlimmste, was man sich vorstellen kann – traumatisiert sind, in eine ganz ähnlich schlimme Situation kommen. Das passiert auch heute noch, dass diese Menschen dann auch noch wählen müssen, ob sie ihren Leib und ihr Leben – und nicht nur das eigene, sondern auch das ihrer Familien – riskieren, indem sie gegen die Täter aussagen, oder ob sie das im Zweifelsfall nicht tun, deswegen abgeschoben werden und ihr Martyrium unterm Strich völlig umsonst war. Das finde ich ziemlich schäbig, dass wir hier heute keine geschlossene Aussage zusammen hinkriegen.