Protokoll der Sitzung vom 12.09.2013

Danke schön! – Ich frage den Senat:

1. In welchem Umfang wurden von den Berliner Schulen seit dem Schuljahresbeginn Vertretungsmittel im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel über die sogenannte Personalkostenbudgetierung in Anspruch genommen, wie viele über diese Möglichkeit beschäftigte Personen sind in den Berliner Schulen derzeit tätig, und zeugt das nicht davon, dass die Ausstattung der Schulen mit Fachlehrkräften, anders

(Senatorin Sandra Scheeres)

als bisher behauptet, nicht ausreichend gewährleistet ist?

2. Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere in den Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bereits zum Schuljahresbeginn überdurchschnittlich viele solche Vertretungskräfte eingesetzt wurden, und welche Ursachen gibt es hierfür?

Vielen Dank! – Auch hier antwortet Frau Senatorin Scheeres. – Bitte schön, Frau Senatorin, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kittler! Eine schuljahresbezogene Auswertung können wir nicht machen. Was wir machen, ist, dass wir uns das haushaltsjahrbezogen anschauen. Wir können das dann nur stichtagsmäßig abfragen. Ab Beginn des laufenden Haushaltsjahrs, also ab dem 1. Januar, wurden mit dem Stichtag 31. August 2013 von den öffentlichen Schulen des Landes Berlin 12 764 000 Euro für Vertretungskräfte verausgabt. – Das ist eine Stichtagserhebung; an einem anderen Tag können das weniger Vertretungskräfte, an einem anderen Tag eben mehr sein. Mit dem Stichtag 31. August waren 447 Vertretungslehrkräfte im Rahmen der Personalkostenbudgetierung beschäftigt.

Die Interpretation, die Sie in Ihrer Fragestellung formulieren, dass mehr Fachkräfte benötigt werden, teile ich nicht. Die PKB-Mittel sind explizit so eingerichtet, dass sie flexibel und spontan eingesetzt werden können, dass man also, wenn Lehrerinnen und Lehrer krank werden, sofort Vertretungsmittel zur Verfügung hat. Das wird von den Schulen sehr gut angenommen. Ich kann nur sagen: Hier kann kein Zusammenhang dazu hergestellt werden, dass wir einen Fachkräftemangel in diesem Bereich hätten. Das ist vielmehr ein Instrument, damit man flexibel Vertretungen in den Schulen organisieren kann.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Mittelabfluss für Vertretungslehrkräfte ist seit Beginn des Haushaltsjahres im Vergleich zu anderen Regionen im Land Berlin in der Region Steglitz-Zehlendorf zu diesem Stichtag überdurchschnittlich. Wie bereits ausgeführt, sind die PKBMittel aber für den Ersatz von kurzfristig abwesenden Lehrkräften vorgesehen, sodass aus diesem Mittelabfluss keine Rückschlüsse auf einen erhöhten und dauerhaft vorhandenen Krankenstand möglich sind.

Was die Anzahl der langfristig erkrankten Lehrer in dieser Region angeht, kann man sagen, dass sie im Vergleich zu anderen Bezirken unterdurchschnittlich ist, wir also hier unterdurchschnittlich dauerkranke Lehrkräfte haben.

Vielen Dank! – Frau Kollegin Kittler! Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!

Die Antwort zur zweiten Frage, also zu SteglitzZehlendorf, befriedigt mich nicht. Die Ursachen dafür sind unklar, und da ist sicherlich in Zukunft Aufklärung notwendig. Im Zusammenhang damit möchte ich fragen: Ist es nicht sinnvoller, die Schulen gleich mit einer höheren Ausstattung an Fachlehrkräften zu versehen, als das bisher geregelt ist? – Häufig werden jetzt ja Nichtfachlehrkräfte zu Vertretungszwecken eingesetzt.

Bitte schön, Frau Senatorin Scheeres!

Sehr geehrte Frau Kittler! Ich betone es gerne noch einmal: Es ist eine Stichtagsansicht, die wir vorgenommen haben. Gründe kann man daraus nicht ableiten. Es kann zum Beispiel sein, dass sich die Situation in einer Woche dort verändert oder verschlechtert, wovon wir nicht ausgehen. Wir werden uns das in Steglitz-Zehlendorf noch einmal genauer anschauen. Aber es ist wirklich eine stichtagsbezogene Ansicht des Themas.

Wir haben die 100-Prozent-Regelung in den Schulen, und Sie haben ja mitbekommen, wie die Lehrereinstellungen in diesem Schuljahr gelaufen sind. Ich habe es hier schon öfter angesprochen, dass es sehr gut gelaufen ist und wir viele neue Fachlehrkräfte im Land Berlin aus Berlin, aber auch von außerhalb gewinnen konnten. Die Ausstattung ist gut. Aber es ist natürlich so, dass man Ersatz benötigt, wenn jemand spontan krank wird. Deswegen haben wir ja die PKB-Mittel, und es war auch der Wunsch der Schulen, ein Budget zu haben, das man flexibel und unterschiedlich einsetzen kann. Wenn ich vor Ort in den Schulen bin, wird mir gesagt, dass sie es gerade gut finden, flexibel mit den Geldern umgehen zu können, und sie kooperieren diesbezüglich auch unter den Schulen.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an Frau Kollegin Kosche von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin!

Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie sind als Schulsenatorin darauf angewiesen, zu wissen, wie die Fachkräftesituation in den Schulen ist. Sie erklären uns hier, dass Sie in dieser Thematik eine Stichtagsregelung haben, und gleichzeitig sagen Sie, dass Sie durch diese

(Regina Kittler)

Art von Regelung keine Ahnung haben, wie es insgesamt aussieht. Meine Frage deshalb an Sie: Warum ändern Sie nicht diese Art von Untersuchung und machen eine Systematik, die Ihnen dieses Wissen verschaffen würde?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrte Frau Kosche! Ich erläutere das noch mal: Es geht um PKB-Mittel, und das ist etwas anderes als die 100-Prozent-Ausstattung. Das sind Gelder, die flexibel eingesetzt werden können, um Lehrkräfte einzustellen. Das kann man nicht in einen Topf schmeißen. Das sind PKB-Kräfte, und den Einsatz dieser Kräfte können wir nur stichtagsbezogen benennen. Ein Durchschnitt wäre Quatsch. An dem einen Tag ist die Situation in der Schule so, eine Woche später kann sie ganz anders aussehen. Gibt es eine Grippewelle, sind einige Lehrkräfte krank, dann ebbt das ab.

Der andere Bereich ist die reguläre Ausstattung von 100 Prozent an den Schulen. Es gibt einen bundesweiten Fachkräftemangel, den kann man nicht wegreden. Wir steuern dagegen, indem wir Quereinsteiger in die Schulen nehmen, gerade auch in die beruflichen Schulen. In der Diskussion um das Lehrerbildungsgesetz wird das auch ein Thema sein, um die Durchlässigkeit zu stärken. Auch bei den Hochschulverträgen ist das für uns ein ganz wichtiges Thema, um dem Fachkräftemangel gegensteuern zu können. Das funktioniert ganz gut. Aber natürlich gibt es einen bundesweiten Fachkräftemangel. Bei der aktuellen Einstellungssituation, das habe ich im Detail beschrieben, ist es gut gelaufen. Wir haben 1 400 Lehrkräfte einstellen können, auch in Mangelfächern. Das ist sehr gut gelaufen. Parallel dazu müssen wir in der Ausbildung nachsteuern und können uns diesbezüglich nicht zurücklehnen.

Vielen Dank!

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage Nr. 5 von Herrn Dr. Simon Weiß von der Piratenfraktion zu

Mehreinnahmen in Millionenhöhe durch Gebührenerhöhung

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank! Ich frage den Senat:

1. Mit welchen Mehreinnahmen durch Gerichts- und andere Gebühren für die Haushaltsjahre 2014 und

2015 rechnet der Senat durch die Änderungen im zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – separat für Justiz-, Arbeits- und gegebenenfalls andere Verwaltungen –?

2. Wieso wurden diese Mehreinnahmen im Haushaltsplanentwurf des Senats nicht berücksichtigt, obwohl die Mehreinnahmen der Länder in dreistelliger Millionenhöhe bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom August 2012 prognostiziert wurden?

Es antwortet der Justizsenator. – Bitte schön, Herr Heilmann, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Dr. Weiß! Ich darf Ihnen kurz den historischen Verlauf, aus dem sich die Antworten ergeben, zusammenfassen: Das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts wurde am 29. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches und durchaus komplexes Gesetzespaket, das eine Reihe von Kosten- und Gebührenerhöhungen und Änderungen in nahezu allen Bereichen der Justiz mit sich bringt. Über 40 Gesetze sind von den Änderungen betroffen.

Bekanntermaßen haben wir den Haushalt am 25. Juni 2013 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 7. Juni, also 14 Tage vorher, da stand der Haushalt eigentlich schon fest, den Vermittlungsausschuss angerufen und mich persönlich zum Verhandlungsführer der Länder gemacht. Ich habe meinen Urlaub im Juli unterbrochen, um weiterzuverhandeln. Es war vollständig unklar, ob das Gesetz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode zustande kommt. Es war auch völlig unklar, welche Auswirkungen es auf den Haushalt haben würde. Wie Sie sich vorstellen können, habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Länder Mehreinnahmen haben. Eines der Probleme in den Verhandlungen war, dass die Zahl, also die 100 Millionen Euro Mehreinnahmen, nach denen Sie fragen, von den Ländern – wie ich finde – zu Recht bestritten wurde. Es gibt noch eine gegenläufige Entwicklung: Es gibt auch Mehrkosten für die Länder, und die sind nicht richtig saldiert worden. Die Frage, wie das zu berechnen ist, war sehr schwierig und umstritten.

Die Frage, ob das wirklich zu Mehreinnahmen führt, hängt von den Geschäftszahlen, der Höhe der jeweiligen Streitwerte, der Dauer der Verfahren und natürlich der allgemeinen Konjunkturentwicklung ab. Im Moment sind wir dabei und damit noch immer nicht ganz fertig, mit der Senatsverwaltung für Finanzen die genauen Auswirkungen auf den Berliner Haushalt zu prognostizieren. Wie immer bei Prognosen handelt es sich um Zukunft

(Heidi Kosche)

seinschätzungen. Danach werden wir dem Haushalt jährliche Mehreinnahmen von etwas mehr als 31 Millionen Euro pro Jahr strukturell zusätzlich zuführen können. Im Moment rechnen wir mit jährlichen Mehrausgaben von ca. 15 Millionen Euro. Insgesamt wären damit Einnahmeverbesserungen von netto 16 Millionen Euro zu verbuchen. Es gibt noch vier Gesetzesänderungen, die nicht verabschiedet wurden und noch in der Diskussion stehen. Die werden in der neuen Legislaturperiode aufgenommen; auch das kann noch zu Mehreinnahmen bzw. zu Ausgabenkürzungen führen.

Sie haben noch nach der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gefragt: Da sind nach unserer Schätzung jährlich Mehreinnahmen von etwa 50 000 Euro zu erwarten.

Vielen Dank! – Herr Kollege Weiß! Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön, dann haben Sie das Wort!

Die Zahl 31 Millionen Euro gab es ja schon in den Medien. Da war davon die Rede, dass Sie davon 17 Millionen Euro für Ihren Haushalt beanspruchen. Das kann, wenn es jetzt nur noch 16 Millionen Euro sind, so ja nicht stimmen, oder?

Sie haben recht, das kann nicht stimmen, und es stimmt auch in mehrfacher Hinsicht nicht. In der Zeitung stand: 32 Millionen Euro. Ich habe die Zahl, wie Sie gelesen haben, nicht bestätigt. Das System des Haushaltsgesetzgebers ist anders. Nur der Hauptausschuss kann – in der Regel in Abstimmung mit dem Finanzsenator – Mehreinnahmen im Haushalt aufnehmen. Ein Ausschuss ist dazu gar nicht in der Lage, ein einzelner Senator sowieso nicht. Die Frage, ob das in meinem Haushalt steht oder nicht, liegt nicht in meiner Hoheit, und schon gar nicht ist es in meiner Hoheit zu sagen: Ich hätte davon gerne soundso viel Millionen. – Insofern haben Sie recht: Nein, das stimmt nicht, es stimmt in keiner Hinsicht. Auch die Zahlen stimmen nicht.

Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage hat jetzt Herr Kollege Behrendt das Wort. – Bitte schön!

Mit dem letzten Satz haben Sie mehr verunklart als verdeutlicht. Herr Senator! Wir sind ja noch bei den Haushaltsberatungen. Werden Sie uns bis nächste Woche Mittwoch – da ist ja immerhin die zweite Lesung des

Haushalts im Rechtsauschuss – die konkreten Zahlen für die einzelnen Gerichte liefern können, damit wir uns dann, die Senatsverwaltung hat es ja nicht geschafft, die Mühe machen können, die erhöhten Einnahmen in den Haushaltsplan reinzuschreiben, um dem Gebot der Klarheit und Wahrheit zu entsprechen?

[Uwe Doering (LINKE): Oh, die wollen Ihnen Arbeit abnehmen!]

Bitte schön, Herr Senator!

Ich hoffe, dass ich bis kommenden Mittwoch auf Arbeitsebene eine Abstimmung mit SenFin habe, dass wir über die genauen Zahlen reden.

[Heiterkeit]

Selbstverständlich werde ich Sie dann unterrichten. Das ist ja ein sehr technischer, komplizierter Vorgang, auszurechnen, was das für 40 Gesetze heißt.

[Zuruf von Canan Bayram (GRÜNE)]

Ob der Rechtsausschuss diese Einnahmen bucht oder der Hauptausschuss das hinterher macht, das ist Angelegenheit des Parlaments, das dürfen Sie die Regierung nicht fragen.