Und noch etwas: In erster Linie ist der Polizeipräsident für das Image der Berliner Polizei zuständig. Gerade bei diesem Thema – aber da wiederhole ich mich hinsichtlich der Rederunde der letzten Plenarsitzung – wird es kein Zurück geben. Das weiß der Polizeipräsident auch. Ich bin mir sicher, er wird in diesem Sinne handeln.
Ferner kann man attestieren: Die Berliner Polizei ist heute bereits bürgernah und als transparent einzustufen. Für die Fortentwicklung dieser Attribute ist der Polizeipräsi
dent verantwortlich. Aus dieser Verpflichtung entlassen wir ihn auch nicht, sind jedoch sicher, diesen Weg wird auch Herr Kandt beschreiten.
Übrigens: Die Geschäftsanweisung ZSE Nr. 2/2009 befindet sich veröffentlicht auf den Seiten von berlin.de. Ich will Ihnen jetzt ersparen, den Link aufzuzeigen. Aber das ist die Realität. Sie können die aktuelle Geschäftsanweisung zu diesem Thema nachlesen. Insofern hat sich aus meiner Sicht der Antrag erledigt.
Wir werden im Ausschuss wahrscheinlich sehr kontrovers diskutieren, wie wir mit Dienstanweisungen umgehen. Ich gehe davon aus, dass das Land Berlin zu seiner transparenten und erfolgreichen Einführung der Kennzeichnungspflicht steht. Wir werden diese evaluieren und weiterentwickeln.
Lieber Herr Karge! Das ist ja sehr interessant, was Sie da sagen. Das müssen Sie mir aber noch einmal erklären. Sie wollen kein Gesetz, weil Sie sagen, das sei nicht nötig. Sie betonen in einer Häufigkeit, dass die Berliner Polizei hinter bestehende Regeln nicht zurückschreiten wird, dass man jetzt fast befürchten muss, dass Sie befürchten, dass das in naher Zukunft irgendwann passieren wird, und sagen dann, es ist nicht angebracht und soll nicht passieren, dass diese Dienstanweisungen und Geschäftsanweisungen veröffentlicht werden, weil dann ein Flickenteppich entstünde. Die Öffentlichkeit werde auch dadurch informiert, dass es im Ausschuss diskutiert wird. Ich weiß, dass wir als Politiker generell zu einer bemerkenswerten Selbstüberschätzung neigen, aber haben Sie ein ungefähres Gespür dafür, wie viele Berlinerinnen und Berliner sich tatsächlich die Ausschussprotokolle des Innenausschusses durchlesen, wie viele Berlinerinnen und Berliner das interessiert? – Mir persönlich wäre es recht, dann würden wahrscheinlich weniger Leute SPD wählen. Wissen Sie, dass wir im Ausschuss automatisch darüber informiert werden würden, wenn an dieser Dienstanweisung, an dieser Geschäftsanweisung irgendetwas verändert wird, das ist Quatsch.
Was Sie gesagt haben: Die Anweisung soll nicht veröffentlicht werden, aber sie ist ohnehin schon veröffentlicht –, das stelle ich hier infrage. Wir haben selber im Ausschuss ewig gebraucht, bis die uns erst einmal zur Verfügung gestellt worden ist. Jetzt sagen Sie: Das ist eh die ganze Zeit schon online gewesen. Da Sie da anscheinend eine intime Kenntnis haben, würde ich Sie darum
Herr Lauer! Ich bin ja bass erstaunt. Sie müssen ja so geschockt darüber sein, dass auf berlin.de diese Dienstanweisung veröffentlicht ist, dass Sie uns hier während ein, zwei Minuten irgendetwas erzählen, was aus meiner Sicht nicht von mir gesagt worden ist. Ich bin der festen Überzeugung, wenn der Dienstherr meint, er kann diese veröffentlichen – – Es ging vorhin darum, dass es mehrere Dienstanweisungen gibt. Es gibt ja Hunderte Dienstanweisungen im Land Berlin. Jeder hat irgendein Interesse an irgendeiner Dienstanweisung, und dass man das dann grundsätzlich nicht veröffentlichen kann. Es muss dem Dienstherrn obliegen, ob er das veröffentlicht.
Man kann mit uns sicherlich darüber reden, und das werden wir im Ausschuss auch machen, ob wir bei dieser Frage, bei dieser speziellen Dienstanweisung anders verfahren. Aber da müssen wir erst einmal abwarten, was die Diskussion ergibt, was der Polizeipräsident sagt. Ich glaube, Sie haben mich bewusst falsch verstehen wollen, und sind mehr darüber erstaunt, dass da etwas recherchiert wurde. Wann das jetzt veröffentlicht wurde, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber Ihr Antrag ist damit erledigt. Sie können sich gern gleich bei mir den Link abholen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist dafür, das Tragen von Namensschildern und Kennzeichen in einem Gesetz zu regeln, weil es deutlich macht, dass wir formal und als ganzes Haus respektieren, wenn sich die Polizei gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparenter macht. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag der Piratenfraktion.
Allerdings muss ich Ihnen eine Illusion nehmen, Herr Kollege Lauer: Auch Gesetze können von der Parlamentsmehrheit aufgehoben werden. Wenn die SPDFraktion so weitermacht, wird irgendwann die CDU zumindest größte Fraktion werden, wenn nicht sogar die absolute Mehrheit bekommen, denn das, was die SPDFraktion für die Mitte und die linke Mitte in diesem Land
bringt, das haben wir heute schon gesehen. Da ist zu befürchten, dass die linke Mehrheit in dieser Stadt nicht mehr lange bleiben wird. Deswegen sollten wir uns hier um die Inhalte kümmern. Wir haben als Verbündeten den Innensenator auf unserer Seite, der die Geschäftsanweisungen zum Tragen von Namenschildern in Kraft gelassen hat. Diese läuft am 31. Dezember 2015 ab, das heißt, wir können noch in dieser Wahlperiode darüber diskutieren, ob sie verlängert werden soll. Ich gehe davon aus, dass sich die Kennzeichnung der Polizei etabliert hat, dass wir damit Vorreiter sind im gesamten Bundesgebiet, dass uns da auch noch andere Bundesländer folgen wollen.
Wir sind da ganz bei Ihnen, dass nicht nur die Geschäftsanweisung über das Tragen von Namenschildern veröffentlicht werden soll, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, sondern natürlich auch die Geschäftsanweisung, die die taktische Kennzeichnung für Einsatzfahrzeuge vorsieht, oder auch die Geschäftsanweisung, die die taktische Kennzeichnung des Berliner SEK vorsieht. Das sind natürlich auch welche, über die sich die Berlinerinnen und Berliner informieren sollen.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es sehr wenige Geschäftsanweisungen, die geheim bleiben sollten. Vielmehr muss, wer das Monopol für staatliche Gewalt ausübt – die Berliner Polizei –, auch transparent handeln, der muss auch die Grundlagen seines Handels veröffentlicht sehen können. Das sind wir dem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, schuldig. Deswegen gehört nach meiner Auffassung eine Geschäftsanweisung veröffentlicht, jedenfalls solange sie nicht irgendein Staatsgeheimnis oder derlei schützen soll. Da sind wir jedes Mal bei der Piratenfraktion, wenn sie Entsprechendes beantragt. Ich bedanke mich jedenfalls bei Ihnen für Ihren Antrag und für Ihre Aufmerksamkeit. Wir haben ja immer noch eine Parlamentsreform vor uns, die auch mit einer flexiblen Redezeiteinteilung einhergehen soll. Meine Fraktion ist immer gerne bereit, hier eine spannendere und lebendigere Debatte zu führen, und deswegen schenke ich die mir noch zur Verfügung stehende Zeit Ihnen, aber auch dem Kollegen Mutlu, der nachher seine Abschiedsrede halten wird. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun haben wir sie wieder, unsere zweiwöchentlich stattfindende Kennzeichnungsdebatte. Herr Lux hat schon darauf abgestellt, dass man in Zukunft seine
Redezeit vielleicht etwas flexibler einteilen kann. Ich glaube, das wäre dann auch die Gelegenheit, auf einen Redebeitrag fast gänzlich zu verzichten, wobei es schade gewesen wäre, wenn Herr Lux darauf verzichtet hätte. Ihre Fähigkeiten der demoskopischen Vorhersage finde ich ja doch sehr faszinierend, vielleicht sollten wir uns darüber mal unterhalten, welche speziellen Ahnungen Sie da haben. Das war zumindest sehr interessant.
Zum Inhalt kann man nur wieder sagen: Offenbar ist das Misstrauen gegenüber der Polizei bei der Piratenfraktion außerordentlich groß, was die Debatten hier ja immer wieder zeigen, aber auch das Misstrauen gegenüber dem Senator und natürlich auch der Koalition in der Erwartung, dass wir diese schon gefällten Regelungen wieder in irgendeiner Weise verwässern würden oder Ähnliches. Diese Sorge kann ich Ihnen nehmen.
Ansonsten hat Herr Kollege Karge schon alles erzählt. Die Geschäftsanweisung können Sie im Internet nachlesen. Ihr Antrag ist damit gegenstandslos. Im Übrigen ist die Geschäftsanweisung so lang, dass jeder sie in der Zeit, die bei der Debatte schon verstrichen ist, hätte zehnmal lesen können und dann noch besser wüsste, was sie enthält, zum Beispiel, Herr Lauer, dass man nicht nur zwei Nummernschilder wählen kann, sondern auch drei. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Karge! Die Forderung des vorliegenden Antrags lautet, die Geschäftsanweisung der Berliner Polizei zur Regelung der Kennzeichnungspflicht soll öffentlich gemacht werden. Es ist beschämend, dass wir über so etwas überhaupt beraten müssen.
Aus meiner Sicht brauchen wir dazu keinen Antrag, wir brauchen dazu auch keine parlamentarische Debatte. Aus meiner Sicht ist die Forderung eine absolute Selbstverständlichkeit.
Wir alle reden immer wieder von der transparenten und bürgernahen Hauptstadtpolizei. Selbstverständlich müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, wann und wo diese Hauptstadtpolizei die Kennzeichnung tragen muss, schließlich wurde die Regelung auch für die Bürgerinnen und Bürger gemacht. Wenn die Berliner Polizei ihrem Leitbild gerecht werden will, muss die Geschäftsanwei
sung öffentlich für alle zugänglich sein, die sich informieren wollen. Der Senat müsste eigentlich ein Interesse daran haben, dass jeder oder jede sich über diese bürgernahe Regelung informieren kann. Er müsste die Geschäftsanweisung von sich aus öffentlich machen, aber mit dieser eigentlich völlig selbstverständlichen Einstellung sind wir beim Innensenator wohl an der falschen Adresse.
Dieser Vorgang steht ja nicht für sich alleine, Herr Juhnke. Dieser Vorgang reiht sich ein in alle anderen Situationen, in denen Innensenator Henkel die Herausgabe von Unterlagen verweigert hat. Wir kennen das schon. Wir haben es beim NSU-Skandal hier in Berlin erlebt, wir haben es schon hundert Mal beim Verfassungsschutz erlebt. Wir haben es bei den Haushaltsberatungen erlebt – es ist immer dasselbe Muster: Alles ist erst einmal geheim, bloß nichts an die Öffentlichkeit geben. Und wenn dann Abgeordnete lange genug drängeln und nerven, dann bekommen sie vielleicht einen Teil der Informationen im Geheimschutzraum zu sehen.
So erleben wir es jetzt auch bei der Kennzeichnungspflicht. Abgeordnete verlangen Einsicht in die Geschäftsanweisungen, und der Innensenator gewährt diese nur, wenn das Dokument nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben wird. Herr Henkel! Mit dieser Einstellung verkörpern Sie den bürgerfernen und abgeschotteten Staat des letzten Jahrtausends! Es hat sich aber in den letzten Jahren einiges geändert, das ist anscheinend an Ihnen vorbeigegangen. Staatliche Unterlagen sollten allen frei zugänglich sein, mindestens auf Anfrage. Nicht die Bürgerin oder der Bürger muss begründen, warum er ein Dokument einsehen will, sondern der Staat muss begründen, wenn er etwas nicht herausgeben will. In diesem Fall gibt es keinen einzigen vernünftigen Grund, warum die Geschäftsanweisung zur Kennzeichnungspflicht geheim bleiben soll. Ich frage mich wirklich, Herr Henkel: Wovor haben Sie eigentlich Angst? – Wenn man Ihre Worte von Transparenz und Bürgernähe ernst nehmen soll, dann müssen Sie diese sinnlose Geheimhaltungspflicht beenden, Herr Juhnke!
Es gab mal eine Zeit, Herr Karge, da war das Land Berlin bundesweit Vorreiter in Sachen Informationsfreiheit.
Nein, er kann gerne anschließend das Wort ergreifen. – Es wurden große Schritte hin zu einem transparenten
Also die Kurzintervention wurde durch den PGF beantragt. – Sehr geehrter Herr Taş! Vielen lieben Dank für diese Rede, der ich sehr zustimmen kann. Sie haben nur leider eine Sache versäumt, auf die ich Sie jetzt hier leider hinweisen muss. Sie haben versäumt, auf die Behauptung Ihrer Vorredner einzugehen, dass diese Geschäftsanweisung schon veröffentlicht worden ist. Es ist natürlich auch schwierig – das sehe ich Ihnen an dieser Stelle auch nach –, das in der kurzen Zeit zu recherchieren, das kann einem mal passieren. Wenn man das aber recherchiert, stellt man fest – und darauf haben Sie leider nicht hingewiesen, Herr Taş –, dass wir von der Koalition hinters Licht geführt worden sind mit der Behauptung, diese Dienstanweisung wäre veröffentlicht worden. Was auf der Seite von berlin.de veröffentlicht ist, Herr Taş, darauf haben Sie leider nicht hingewiesen, ist ein Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungsangelegenheiten bei der Polizei. Diesem Beschluss ist diese Dienstanweisung angefügt. Davon zu sprechen, der Innensenat hätte, und das konnten Sie, Herr Taş leider nicht machen, weil Sie es nicht recherchiert haben – Sie sehen, ich beziehe mich auf Ihre Rede – –
Sie haben es leider nicht geschafft, in Ihrer Rede deutlich zu machen, dass die Koalition an dieser Stelle einfach die Unwahrheit sagt, dass diese Dienstanweisung nämlich veröffentlicht wird. Dieses Dokument ist noch nicht einmal maschinenlesbar.