Protokoll der Sitzung vom 06.03.2014

Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage hat Frau Kollegin Bangert das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Ich hatte mich bei der letzten Frage eingedrückt. Sie haben oben in der Regie, glaube ich, ein Problem, weil das Licht meines Mikrofons nicht erloschen ist.

[Stefan Gelbhaar (GRÜNE): Das war keine Frage!]

Dann Frau Kofbinger!

(Heiko Thomas)

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich hatte mich tatsächlich zu dieser Frage gemeldet und frage deshalb Herrn Heilmann: Am Sonntag wurde dieses Thema bereits in der „Abendschau“ länger erörtert. Die Zahlen lagen ja vor. Der CDU-Stadtrat Liecke aus Neukölln hat dazu ein Interview gegeben und gesagt, er könne sich gut vorstellen, dass auch das Herabsetzen des Alters der Strafmündigkeit von 14 auf 13 oder 12 ein guter und großer Schritt in Richtung Lösung dieses Problems wäre. – Das hat mich erschüttert, auch den dort anwesenden Jugendrichter Andreas Müller, den Sie wahrscheinlich auch kennen. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag Ihres Kollegen Liecke?

Herr Senator – bitte schön!

Ich muss zugeben, dass ich mich am Sonntag meiner Familie gewidmet und diesen Beitrag verpasst habe.

[Christopher Lauer (PIRATEN): Was, Sie schauen nicht „Abendschau“?]

Deswegen weiß ich nicht ganz genau, was er da gesagt hat. Ich wusste davon schlicht nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, dass eine der 30 Maßnahmen, die ich vorhin skizziert habe, ist, dass wir die Familiengerichte früher und häufiger einschalten wollen, weil wir eine frühere Intervention bei – wie das in Amtsdeutsch so schön heißt – delinquenten Jugendlichen, also Jugendlichen, die schon mit zehn Jahren erhebliche Straftaten begehen, wollen. Ich würde gerne abwarten, ob wir da nicht sinnvoller zu Ergebnissen kommen als bei einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, weil die Familiengerichte eben auch die Familie in die Pflicht nehmen müssen. Wir haben in Berlin einen Extremfall, da ist der älteste Bruder Intensivtäter, das zweitälteste Familienmitglied Intensivtäter, dann gibt es eine Tochter, dann kommt ein Zehnjähriger, der auch schon viele Straftaten begangen hat. Es ist für dieses arme Kind natürlich relativ schwierig, einen rechtmäßigen Lebensweg einzuschlagen, wenn er in einem solchen Familienumfeld aufwächst.

[Zuruf von Anja Kofbinger (GRÜNE)]

Habe ich doch eben gesagt! – Deswegen glaube ich, dass die richtige Antwort nicht die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalter ist,

[Benedikt Lux (GRÜNE): Sehr gut!]

sondern der Einsatz des Familiengerichts. Das allerdings passiert in Berlin noch zu wenig, deswegen arbeiten wir daran.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Claudio Jupe (CDU)]

Vielen Dank!

Für die Fraktion der Grünen Frau Schmidberger. – Bitte schön!

Ich frage den Senat: Das Berliner Verwaltungsgericht hat kürzlich geurteilt, dass Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen und daher nur ausnahmsweise zulässig sind. Wie bewertet der Senat dieses Urteil, das auch eine Klatsche für Ihre bisherige Praxis ist?

Vielen Dank! – Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ihre Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen, denn es ist so, dass wir mit unserer Zweckentfremdungsverbotsverordnung generell gegen Ferienwohnungen in allen Berliner Stadtteilen vorgehen wollen. Wir wollen damit auch spekulativem Leerstand und Abriss begegnen. Wir haben dieses Urteil bzw. diese Entscheidung des Gerichts eher so gewertet und ausgewertet, dass es offensichtlich ein Umdenken auch bei den Gerichten gibt, das deutlich macht, dass man Ferienwohnungen nicht mehr überall und unter jeder Bedingung akzeptieren muss. Ihre Schlussfolgerung kann ich also nicht teilen und nachvollziehen.

Frau Kollegin! Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte schön!

Das liegt daran, dass Sie allen Ferienwohnungen in Berlin einen zweijährigen Bestandsschutz ermöglicht haben. Deswegen finde ich es schon merkwürdig, dass die Gerichte einen besseren Mieterschutz betreiben als Sie. Deswegen möchte ich Sie fragen: Plant der Senat für den Fall, dass das Urteil Rechtskraft erlangen sollte, den zweijährigen Bestandsschutz für Ferienwohnungen zumindest in Wohngebieten zu verkürzen?

Herr Senator Müller!

Nein, das planen wir im Moment nicht. Es gibt da eine Zweijahresfrist, das ist richtig, eine Übergangszeit für die privaten Unternehmen und auch für die privaten Eigentümer, wo man sehen muss, dass man einen entsprechenden Betrieb, wenn man ihn denn in den Wohnungen eingerichtet hat – es muss sich nicht nur um Ferienwohnungen handeln –, in einer angemessenen Übergangsfrist beenden kann und dass auch die Bezirke eine Chance haben, darauf zu reagieren. Das Unternehmen oder der Ferienbetrieb muss angezeigt werden, es muss dem nachgegangen werden. Der Bezirk muss die Chance haben, zu entscheiden, welche andere Nutzung man in Wohnungen noch zulässt oder welche auch nicht. Es kann auch Nutzungen geben, die man gerne zulässt z. B. eine soziale Einrichtung, wo man sagt, das akzeptieren wir als Bezirk, das kann in einer Wohnung bleiben. Es muss eine Gleichbehandlung geben. Es muss da auch einen Vertrauensschutz geben. Es muss Übergangsfristen geben, mit denen man vernünftig arbeiten kann. Deswegen haben wir diese Zweijahresfrist formuliert und planen im Moment auch nicht, sie zu verkürzen.

Vielen Dank!

Dann kommen wir jetzt zur Frage der Fraktion Die Linke. – Frau Dr. Hiller, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Nach den olympischen Tagen von Sotschi – ich hoffe, es hat Ihnen gut getan, Herr Senator – eine Frage zur Arbeit hier. Sie haben umfangreiche rote Nummern der Bäder-Betriebe an unser Parlament gegeben. Die angekündigten Antworten zum Thomas-Mann-Bad sind aber nicht gekommen. Deshalb frage ich Sie an dieser Stelle: Wo ist das ursprünglich für dieses Jahr geplante Geld versickert? Warum wird in der Thomas-Mann-Straße nicht saniert, und wann endlich nehmen Sie sich dieses Themas in der gebotenen Ernsthaftigkeit an? – Ich freue mich, dass souffliert wird.

Ich glaube, das waren in etwa drei Fragen. – Bitte!

[Christopher Lauer (PIRATEN): Ich glaube, die Frage war, ob es in Sotschi schön ist!]

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hiller! Vielen Dank, Sotschi war interessant. Aber Ihre Fragestellung geht zu einem gänzlich anderen Thema, zu einem Thema übrigens, zu dem im Sportausschuss

ausführlich Stellung genommen wurde. Sie wissen, wo die Gelder für das Thomas-Mann-Bad hingehen, Sie wissen, dass weitere Bäder in der Sanierung sind, und Sie wissen auch, weshalb es dazu gekommen ist. Wir sollten uns – ich dachte, es war Konsens, dass wir die die Mündlichen Anfragen spannender machen wollten – nicht angewöhnen, Fragen, die im Ausschuss bereits ausführlich beantwortet wurden, hier noch mal zum Gegenstand von Nachfragen zu machen. Sie sind über den aktuellen Sachstand genauestens informiert.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zurufe von der LINKEN, den GRÜNEN und den PIRATEN]

Frau Hiller zu einer Nachfrage, bitte!

Ja, Herr Senator! Sie wissen, dass Sie meine Fragen nicht kommentieren dürfen, aber meine Nachfrage geht natürlich etwas tiefer. Sie haben umfangreiches Material gegeben. Es geht daraus nicht hervor, warum die Gelder in anderen Bädern versickert sind. Das ist nicht erkennbar, und deshalb frage ich Sie nun zum wiederholten Male, zumal uns Bürgerinnen und Bürger ganz besonders zum Bad in der Thomas-Mann-Straße ja auch fragen.

Bitte, Herr Senator!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hiller! Bauen im Bestand bringt Überraschungen mit sich, erster Punkt.

[Wolfgang Brauer (LINKE): Ja, Staatsoper!]

Zweiter Punkt: Ich weise wirklich ausdrücklich zurück, dass hier Gelder versickert sind. Sie haben selbst gesagt – ich will Ihre Fragen in der Tat nicht kommentieren, aber vielleicht Ihre Antwort, die Sie selbst auf die Frage gegeben haben –, ich habe umfangreifes Material zur Beantwortung zur Verfügung gestellt. Dann empfehle ich zum einen noch mal die Lektüre, und ich empfehle das Nachvollziehen der Gesamtdiskussion im Fachausschuss. Versickert sind die Gelder nicht, das will ich an dieser Stelle noch mal deutlich machen.

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Senator! – Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage hat die Abgeordnete Platta. – Bitte!

Schönen Dank für die Gelegenheit, eine Nachfrage zu stellen! – Es ist richtig, dass Sie viele Sachen zu den Bädern jetzt noch nachgereicht haben, und trotzdem fehlt in diesen Unterlagen, eine Art Schlussfolgerung zu ziehen, wie Sie denn nun mit den Prioritäten, die wir auch hier im Parlament gesetzt haben, wie beim ThomasMann-Schwimmstadion, umgehen werden und was Sie gedenken zu tun, damit das Schwimmbad so bald wie möglich wieder ans Netz kann.

Bitte, Herr Senator!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin! Auch hier wissen Sie nicht nur aus den diversen roten Nummern, sondern aus der Diskussion im Sportausschuss, welche Schrittfolge es gibt. Wir haben noch diverse Berichtspflichten offen, und Sie wissen auch, dass eine Aufsichtsratssitzung der Bäder-Betriebe am 31. März noch bevorsteht. In dieser Sitzung wird sich der Aufsichtsrat noch mal ein umfassendes Bild machen, wird zu Entscheidungen kommen, und dann werden wir dieser Berichtspflicht nachkommen,

[Peter Trapp (CDU): 30.6. ist der Termin!]

wie wir das dem Parlament zugesagt haben. Das Datum war, wenn ich mich recht erinnere, der 30. Juni, und bis dahin werden wir die Zeit, die wir haben, nutzen, um die noch offenen Fragen, die Sie und auch andere in diesem Haus haben, vernünftig beantworten zu können.

Vielen Dank!

Nun hat das Wort zu einer Frage der Abgeordnete Reinhardt. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir haben hier im Haus schon mehrfach über das Thema Optionspflicht diskutiert. Wir haben gerade von der Innenverwaltung gehört, dass Sie sich nicht dazu imstande sehen, eine Aussetzung der Optionspflicht durchzuführen. Mehrere andere Bundesländer haben aber schon angekündigt, dass sie das tun werden. Jetzt wäre meine Frage an den Senat: Teilt der Senat die Einschätzung von Mitgliedern dieses Hauses, dass das Rechtsstaatsprinzip in Anbetracht der Aussetzung der Optionspflicht nur für 14 von 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gilt?

Wer möchte antworten? – Herr Innensenator, bitte!

Ich bin mir nicht sicher, Kollege Reinhardt, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Es gab in der Tat in dieser Woche noch mal eine Dynamik, durch einen entsprechenden Beschluss eines Gremiums, das heute schon Gegenstand der Beratungen war, gemeint ist der SPDLandesvorstand. Die Einschätzung, die ich zum Thema Optionspflicht bereits gegeben habe, bleibt dieselbe: Solange der Bundesgesetzgeber das Staatsangehörigkeitsrecht nicht ändert, ist die Berliner Verwaltung verpflichtet, das geltende Bundesrecht auszuführen, und dabei bleibt es auch.

Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte, Herr Reinhardt!