Deswegen: Ziehen Sie Ihren diskriminierenden Änderungsantrag einfach zurück! Dann können wir besseren Gewissens am 21. Juni gemeinsam beim Aktionsbündnis des CSD für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung demonstrieren, und Sie werden auch nicht wieder vertragsbrüchig, und die SPD muss nicht wieder rote Ohren bekommen, wenn sie an ihren Wahlkampfspruch „100 Prozent Gleichstellung nur mit uns“ erinnert wird. Bleiben Sie allerdings dabei, dann blamieren Sie Berlin, den Regierenden Bürgermeister und sich selbst, und dann müssen die Schwusos und „Muttis gayle Truppe“ von der LSU wieder einmal gegen ihre eigenen Parteien demonstrieren. – Vielen Dank!
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Heiko Herberg (PIRATEN)]
Vielen Dank, Herr Birk! – Für die CDU-Fraktion hat nun das Wort der Herr Abgeordnete Evers. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lederer! Lieber Herr Birk! Wie der Berliner sagen würde: Haben Sie’s nicht auch ’ne Nummer kleener? Herr Lederer, Sie haben eben gefragt: Wie sieht es denn aus mit den Anwendungsfällen im Falle der Bindung an die zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen
und ohne dieselbe? – Ich glaube, die Antwort auf beide Frage lautet: Nicht viele! Die Einlassungen der Senatsverwaltung haben auch gezeigt, dass, wenn wir uns nur auf diesen Kreis von Betroffenen in der einen oder anderen Konstellation konzentrieren, es weder um viele Betroffenen geht noch um besonders viel Geld. Ich glaube, die Motivation, in der Abwägung dann doch differenziert mit dem Sachverhalt umzugehen, lag anders begründet. Man kann auf die eine oder andere Weise argumentieren, aber das Argument möglicher Präzedenzwirkung völlig außer Acht zu lassen, ist dem Sachverhalt nicht angemessen.
Wichtig ist mir festzuhalten, dass es keineswegs um eine gezielte, strukturelle Diskriminierung einer bestimmten Minderheit geht. Ich glaube, in dem Fall hätten wir, wenn wir auf den Doppelhaushalt 2014/2015 schauen, andere Prioritäten in diesem Themenbereich gesetzt. Das ist wahrlich nicht der Fall. In der Tat hat in der Abwägung vor allem eine Rolle gespielt, ob eine Präzedenz für vergleichbare Sachverhalte geschaffen wird, und wenn ja, wie gehen wir damit in der Abwägung um. Man hat sich für einen Kompromiss entschieden. Man hat eben nicht Ihren Antrag in Bausch und Bogen abgelehnt, sondern man hat gesagt: Der Weg, den wir hier beschreiten wollen, ist einer, den wir aus anderen Sachverhalten heraus kennen. Das Steuerrecht ist eine gute Implikation. Wir kennen das sehr wohl. Dort hat zwar das Bundesverfassungsgericht bis 2001 rückwirkend festgehalten, dass die steuerrechtliche Gleichstellung herzustellen ist, was ich persönlich richtig und wichtig fand, aber selbstverständlich gilt die tatsächliche Rückwirkung nur für diejenigen, die seinerzeit Einspruch eingelegt haben, für diejenigen, die noch keine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, oder wo einer der beiden Partner seine Einkommensteuererklärung noch offen hat. Auch dort haben wir eine „Ungleichbehandlung“, die davon abhängig gemacht ist, ob diejenigen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sich frühzeitig per Einspruch oder durch die noch nicht Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung die Rechte erhalten haben, durch Zusammenveranlagung die neue Rechtslage geltend zu machen. Insofern ist diese zeitnahe Geltendmachung sowohl zumutbar, sie ist durchaus bekannt, gerade aus dem Steuerrecht heraus, und dort auch bewährt. Ich bitte, diesen ähnlich gelagerten Sachverhalt doch auch durchaus ähnlich zu bewerten und uns hier nicht etwa eine homophob motiviert strukturelle Benachteiligung zu unterstellen.
Vielen Dank, Herr Evers! Da offensichtlich an diesem Punkt immer noch Unklarheit besteht, möchte ich darauf hinweise, dass eine Zwischenfrage nicht auf das Redekontingent angerechnet wird. Das Gleiche gilt für die Beantwortung direkt, sofern sie nicht eine in etwa gleiche Zeit überschreitet. Sie hätten sich in dem Moment nicht daran halten müssen. Da es aber diesbezüglich häufiger eine Irritation gibt, dachte ich, dass wir das hier noch einmal klären. – Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Lauer. – Bitte sehr!
Meine sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir merken an der Hitzigkeit der Debatte, dass dieses Thema tatsächlich zu Verhärtungen zwischen Koalition und Opposition geführt hat und niemand – wenn man einmal fragen würde – mit der getroffenen Regelung richtig glücklich ist. Ich möchte hier auf ein Problem eingehen, das in der Debatte noch nicht vorgetragen wurde, dass diese Systematik einfach ziemlich schräg ist. Wenn man sich als Angestellter im Arbeitsverhältnis mit dem Land Berlin befindet und dort eine gewisse Verlässlichkeit erwartet, kann man nicht – wie es der Kollege Lederer bereits ausgeführt hat – davon ausgehen, dass einem, wenn man Dinge beantragt, die man nicht beantragen darf, irgendwann am St. Nimmerleinstag oder zehn Jahre oder 20 Jahre später gesagt wird, man würde es doch bekommen, wenn es damals beantragt worden wäre. Es wäre so, als würde in 20 Jahren festgelegt, dass jeder Berliner rückwirkend bis zum Jahr 2014 das Recht auf einen Eisbären hat, den er aber nur bekommt, wenn er ihn 2014 schon beantragt hat.
Vielen lieben Dank! Herr Dr. Lederer ist Jurist; er versteht das. Das Problem ist auch nach dem Vortrag und der Wohlwollensvermutung – Herr Krömer hat sich vermutlich im Innenausschuss extrem ungünstig ausgedrückt und arbeitet noch ein bisschen daran zu vermitteln, was er uns eigentlich sagen möchte –, dass der Schaden, der durch diese Diskussion entsteht, indem wir uns über zwei Jahre streiten und die 2003er Regelung dadurch entstand, dass es ein Urteil gab, wonach die Länder ab 2003 dies anwenden müssten und mit dem, was nun beschlossen werden soll, ziemlich groß ist und nur die Mindestanforderung erfüllt wird. Damit brechen wir uns als Parlament und durch die Art und Weise, wie die Debatte geführt wird, tatsächlich gerade einen Zacken aus der Krone. Wie es hier ohne Not geschehen ist – ohne Not, weil es eigentlich nicht notwendig gewesen wäre, die Koalition aber durch die Art und Weise ihres Verhaltens das Fenster
dafür auf macht –, werden nun Homophobie, Diskriminierung und sonst was unterstellt. Das führt in der Sache nicht weiter.
Die Betroffenen, die das 2001 hätten beantragen können, es aber nicht getan haben, weil sie wussten, dass sie den Eisbären nicht bekommen, weil man Eisbären nicht beantragen kann, ärgern sich gerade ohnehin. Denen hilft auch eine solche Debatte im Haus nicht, in der wir uns gegenseitig irgendwelche schlimmen Dinge unterstellen. Der Witz ist – dafür verweise ich noch einmal auf meine Rede von vor zehn Minuten –, dass es Bedienstete des Landes Berlin sind. Die Ansprüche, die sie dort bekommen, erhalten wir wieder irgendwo zurück. Schade, dass die Koalition nicht das tun konnte, was beantragt worden ist. Dann werden sie eben auf dem CSD beschimpft. Dann ist das so. Helfen tut es aber nicht. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Lauer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0458 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Annahme in neuer Fassung und mit neuer Überschrift. Wer dem Gesetzesantrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und mit der neuen Überschrift der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.
Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0458 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist das so abgelehnt.
Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0459 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Grüne, Linke und Piraten die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist auch das abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 15. Mai 2014 Drucksache 17/1661
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/1403. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/1403 empfiehlt der Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die SPDFraktion, die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Damit ist das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7 war Priorität der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU unter Nr. 4.4 und Nr. 4.5.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Mit Schreiben vom 4. Juni 2014 hat mich der Abgeordnete Marin Delius davon in Kenntnis gesetzt, dass er von seinem Amt als Präsidiumsmitglied zurücktritt. – Herr Delius, ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen für die Zusammenarbeit im Präsidium bedanken.
Die vorschlagsberechtigte Piratenfraktion hat mit Schreiben vom 4. Juni 2014 Herrn Alexander Morlang zum neuen Beisitzer für das Präsidium nominiert. Wir kommen nun zur einfachen Wahl durch Handheben. Wer Herrn Morlang zum Mitglied des Präsidiums wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe
Tagesordnungspunkt 8 steht auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 9 war Priorität der Piratenfraktion unter Nr. 4.3.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 19. Mai 2014 Drucksache 17/1663
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag der Piratenfraktion wollten wir einmal den folgenden Missstand beheben. Wir haben eine Reihe Überwachungskameras im öffentlichen Raum.
Mit wir meine ich das Land Berlin, also den Senat; wir sind der Landesgesetzgeber. – Vielen Dank für die Korrektur. – Es gibt im Land Berlin sehr viele Überwachungskameras, die den öffentlichen Raum überwachen. Das Problem ist – und das gehen wir in dem anderen Antrag an –, dass selbst der Berliner Datenschutzbeauftragte nicht weiß, wo all diese Kameras sind, weil es keine Anmeldepflicht für diese Überwachungskameras gibt. Und da haben wir uns gedacht: Greifen wir dieser Koalition, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ziemlich cool findet, mal ein bisschen unter die Arme und steigern die Servicequalität, indem man die Bürgerinnen und Bürger dieses schönen Bundeslandes, aber auch die vielen Millionen Menschen, die hierherkommen, weil Berlin eben so eine schöne Stadt ist, mal einfach darauf hinweist, was da passiert! – Es wäre das Mindeste, zum Beispiel in der BVG darauf hinzuweisen – insbesondere mehrsprachig –, was denn da eigentlich überwacht wird.
Nun ja, wer hätte es gedacht, dieser Antrag der Piratenfraktion wird komischerweise hier nicht angenommen. Das finde ich sehr schade, denn wir wissen – und das war eine Diskussion, die wir in Zukunft, bei der Veröffentlichung des nächsten BVG-Sicherheitsberichts, bestimmt auch noch mal bekommen werden –, darüber beklagt sich auch die Polizei, dass zum Beispiel Leute aus dem Ausland, Touristen, die hierherkommen und im ÖPNV das
Opfer einer Straftat werden, nicht wissen, was davon aufgezeichnet wird, und sich nicht bei der Polizei bzw. bei der BVG melden. Dass man das Problem dadurch lösen könnte, dass man viel mehr Personal anstellt und auf die Bahnsteige stellt, ist ein ganz anderes Thema.